Die Weimarer Republik
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Die Ernennung des Zentrumspolitikers Heinrich Brüning zum Reichskanzler
leitete die Ara der Präsidialkabinette ein, in der das Parlament zugunsten
der Exekutive immer weiter an Macht verlor. Der Reichspräsident und die
älteren Eliten aus Reichswehr, Industrie und Großlandwirtschaft drängten
auf einen nationalistischen, antisozialpolitischen und antiparlamentarischen
Kurs. Karl Dietrich Bracher hat die Kanzlerschaft Brünings als erste Stufe
der Auflösung der Weimarer Republikbezeichnet, die "Phase des Machtverlusts".1
Die Macht ging in dieser Zeit über vom Reichstag zu Reichspräsident,
Reichsregierung, Reichswehr, Polizei und Verwaltung. Der Legislative war nur
noch die Rolle eines Akklamationsorgans der Reichsregierung zugedacht.
Nachdem Brünings Versuch, mit Hilfe der DNVP seiner Regierung eine Unterstützung
durch die Parteien der Rechten und der Mitte zu sichern, an der Kompromisslosigkeit
des deutschnationalen Parteiführers Hugenberg gescheitert war, suchte die
Reichsregierung den Konflikt mit dem Parlament. Brüning stützte sich
dabei auf den Notverordnungsartikel 48 WRV, der der Regierung eine Handhabe
bot, auf parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zu verzichten, sowie auf die
Auflösungsbefugnis des Reichspräsidenten (Art. 25 WRV). Die von Brüning
1930 betriebene Auflösung des Reichstags führte bei den Neuwahlen
im September zum Durchbruch der NSDAP, die zur zweitstärksten Partei wurde,
während die Anhänger der Präsidialregierung eine schwere Niederlage
erlitten.
Die veränderte politische Konstellation zwang Brüning und die SPD
zur Kooperation. Brüning setzte nun seinen präsidial gestützten
Notverordnungskurs mit der Tolerierung durch die SPD-Reichstagsfraktion durch.
Doch unter dem Druck der seit Sommer 1931 sich verschärfenden Wirtschaftskrise
wurde die Lage der Regierung immer schwieriger. Einflussreiche Kreise um den
Reichspräsidenten Hindenburg versuchten, einen entschiedenen Rechtsruck
der Reichspolitik durchzusetzen, während das Präsidialkabinett in
der Bevölkerung und bei den gesellschaftlichen Interessengruppen immer
mehr an Zustimmung verlor.
Ein Grund lag in der strikten Beibehaltung der Deflationspolitik, die eine fortschreitende
Verarmung der Bevölkerung in Kauf nahm, um einen wirtschaftlichen Gesundschrumpfungsprozess
zu unterstützen, vor allem aber um die Krise zur Lösung der Reparationsfrage
auszunutzen.
Im Frühjahr 1932
entzog der Reichspräsident, der eben erst mit Hilfe der Tolerierungsmehrheit
wiedergewählt worden war, dem Reichskanzler Brüning das Vertrauen,
da dieser die geforderte Rechtswendung der deutschen Politik nicht im gewünschten
Umfang hatte verwirklichen können. Damit war Brünings moderate Variante
einer Präsidialregierung gescheitert. Die Staatskrise steuerte nun auf
eine völlige Verfassungsrevision zu.
29. März 1930
Ernennung Brünings zum Reichskanzler
16. Juli 1930
Der Reichstag fordert die Aufhebung der Notverordnung zur Haushaltssanierung.
Auflösung des Reichstags
14. September 1930
Reichstagswahlen. Die NSDAP wird zweitstärkste Partei
18. Oktober 1930
Misstrauensvoten gegen das Kabinett Brüning scheitern. Beginn der sozialdemokratischen
Tolerierungspolitik
Dezember 1930
I. Große Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen
11. Mai 1931
Zusammenbruch der Österreichischen Kreditanstalt
5. Juni 1931
II. Große Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen
6. Juli 1931
Abschluss der Pariser Verhandlungen. Aussetzung der Reparationen für ein
Jahr
13. Juli 1931
Zusammenbruch der DANAT-Bank. Bankenkrise in Deutschland
20. Juli 1931
Hoover-Moratorium
9. Oktober 1931
Zweites Kabinett Brüning
B. Dezember 1931
IV. Große Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen
10. April 1932
Wiederwahl Hindenburgs im zweiten Wahlgang
13. April 1932
Verbot von SA und SS
24. April 1932
Bei mehreren Landtagswahlen wird die NSDAP zur stärksten Partei. In Preußen
verliert die Regierung Braun ihre Mehrheit
12. Mai 1932
Rücktritt Groeners
30. Mai 1932
Demission des Kabinetts Brüning
Nach dem Rücktritt des Kabinetts Müller wurde kein weiterer Versuch
unternommen, auf parlamentarischem Weg eine Mehrheitsregierung zu bilden. Hindenburg
beauftragte den konservativen Zentrumspolitiker Heinrich Brüning mit der
Bildung eines Kabinetts, das soweit wie möglich unabhängig von den
Parteien regieren sollte, unter Ausschaltung der stärksten Reichstagsfraktion,
der SPD. Nur so glaubten der Reichspräsident und seine Berater den von
ihnen gewünschten politischen Rechtsruck durchsetzen zu können. Neben
der Sanierung des Haushalts, vor allem durch Kürzung von Sozialleistungen,
erwartete Hindenburg von der neuen Regierung umfassende finanzielle Hilfen für
den ostdeutschen Großgrundbesitz (Osthilfe). Diese aktuellen politischen
Ziele wurden jedoch überlagert von weitergehenden Plänen, durch eine
parlamentsunabhängige Regierung die Weimarer Verfassung schrittweise umzuwandeln.
Das Kabinett sollte, abhängig vom Vertrauen des Staatsoberhauptes, ohne
feste Bindung an die Reichstagsfraktionen regieren.
Entsprechende Überlegungen, den Einfluss der Parteien durch ein Präsidialkabinett
zurückzudrängen, waren bereits im Frühjahr 1929 in der Umgebung
des Reichspräsidenten entwickelt worden. Treibende Kraft hinter den Plänen,
einen grundlegenden politischen Kurswechsel durch eine restaurative Verfassungsreform
abzusichern, war General v. Schleicher, seit 1929 Chef des Ministeramtes im
Reichswehrministerium (vgl. Dok.1). Unterstützung fand
er bei zahlreichen deutschnational gesinnten Vertrauten des Reichspräsidenten,
so u. a. bei dessen Staatssekretär Otto Meißner. Frühzeitig
waren Kontakte mit dem Zentrumspolitiker Heinrich Brüning aufgenommen worden,
der neben dem Parteivorsitzenden, dem Prälaten Kaas, für den Rechtsruck
der Zentrumspartei Ende der 20er Jahre stand. Brüning schien als Kanzler
eines Präsidialkabinetts besonders geeignet, da er die politischen und
verfassungsrechtlichen Bestrebungen des Kreises um Hindenburg teilte, als Führer
der Zentrumsfraktion im Reichstag aber auch in der Lage schien, diesen Kurs
parlamentarisch abzusichern.
Heinrich Brüning (Jg. 1885) gehörte zur Generation der "Frontkämpfer"
des Weltkrieges, deren Selbstverständnis sich von dem jener älteren
Politikergeneration unterschied, welche die Verfassung gestaltet und die Republik
bis dahin geprägt hatte. Brüning hatte Staatsrecht, Nationalökonomie,
Geschichte und Philosophie studiert und 1915 mit einer Promotion abgeschlossen.
Im ersten Weltkrieg diente er als Frontoffizier an der Westfront. In seinen
Erinnerungen bezeichnet er sich selbst als einen typischen Vertreter seiner
Generation, deren Weltbild wesentlich durch das Kriegserlebnis beeinflusst war:
"Wir waren eine Zwischengeneration, voller Verachtung gegenüber dem
herrschenden Materialismus, der vom klassischen Liberalismus übrig blieb."(2)
Im November 1918 war Brüning als Angehöriger der "Gruppe Winterfeld"
an der Niederwerfung der Revolution beteiligt, woran er auch später als
Kanzler seine Gegner auf der politischen Rechten gerne erinnerte. Obwohl Brüning
seine politische Karriere als Referent Stegerwalds begann und lange Zeit Geschäftsführer
des christlichen Gewerkschaftsbundes war, hinderte diese Verbindung mit dem
Arbeitnehmerflügel des Zentrums ihn nicht, die Partei als Fraktionsvorsitzender
(seit 1929) außen- und wirtschaftspolitisch stärker nach rechts zu
orientieren. Brünings betonter Nationalismus war wohl nicht zuletzt Ausdruck
eines Rechtfertigungsdrangs, mit dem der gläubige Katholik seine untadelige
nationale Gesinnung dem gesellschaftlich dominierenden protestantischen Deutschland
beweisen wollte.

Charakteristisch für Brüning war die Verbindung eines extrem nüchtern-pragmatischen,
emotionslosen Politikstils mit nostalgisch-restaurativen romantischen Ideen
einer Wiedergeburt der Monarchie und einer Wiedergewinnung der wirtschaftlichen
und kulturellen Hegemonie Deutschlands in Mitteleuropa. Sein asketisch-introvertierter
Habitus stand im krassen Gegensatz zur Form der nationalsozialistischen Massenansprache,
die an einfache Instinkte, Ängste und Vorurteile appellierte.
Brünings persönliche Integrität darf jedoch nicht darüber
hinwegtäuschen, dass er willentlich und bewusst die Abkehr vom parlamentarischen
System Weimars einleitete. Brüning neigte dazu, sich selbst als Wegbereiter
einer konservativen Restauration zu sehen. Solange die außenpolitischen
Bindungen des Versailler Vertrages sowie die sozialen und psychologischen Belastungen
der Weltwirtschaftskrise bestanden, wollte er die notwendigen unpopulären
Entscheidungen tragen, um dann einem unbelasteten Rechtskabinett Platz zu machen.
Auch wenn solche Konzeptionen zu Beginn seiner Regierung wohl noch nicht ausgereift waren, muss Brünings Politik von Anfang an vor dem Hintergrund des angestrebten autoritären, antiparlamentarischen Rechtskurses gesehen werden. Die Möglichkeit des schrittweisen Übergangs zu einer, "autoritären Staatsform bestand, da die Weimarer Verfassung - obwohl sie im Kern ein parlamentarisches Regierungssystem vorsah - dem Reichspräsidenten eine starke Stellung als Korrektiv zu dem von den Parteien beherrschten Parlament einräumte. Neben dem Recht des Reichspräsidenten, den Kanzler selbst zu bestimmen (Art. 53 WRV), bot vor allem der Artikel 48 der WRV den Hebel zu dieser Politik (vgl. Dok. 2).
Der Art. 48 war bereits in den Krisenjahren 1919 bis 1923 extensiv angewendet
worden, damals allerdings ohne den Hintergedanken, durch die Anwendung eine
dauerhafte neue Verfassungspraxis zu begründen. Der Art. 48 war ursprünglich
als ein klassischer Notstandsparagraph in die Weimarer Verfassung aufgenommen
worden. Der Artikel sollte in Krisenzeiten eine Handhabe bieten, schnell und
wirksam Verordnungen zu erlassen, ohne den langwierigen parlamentarischen Weg
gehen zu müssen. Die parlamentarische Kontrolle war jedoch keinesfalls
ausgeschaltet, da im Abs. 3 des Art. 48 dem Reichstag ausdrücklich das
Recht zugebilligt wurde, derartige Verordnungen wieder außer Kraft zu
setzen. Der Artikel bewegte sich somit ursprünglich ganz im Rahmen eines
"traditionellen rechtsstaatlich-restitutiven Ausnahmezustandes",(3)
wie ihn die meisten demokratischen Verfassungen kennen. Doch war es bereits
in der Praxis der frühen zwanziger Jahre üblich geworden, mit Hilfe
des Art. 48 normale Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, was dem Sinn
eines auf vorübergehende Notsituationen zugeschnittenen und somit zwangsläufig
befristeten Ausnahmerechts widersprach. Die herrschende Staatsrechtslehre sah
jedoch die extensive Anwendung des Art. 48 in Einklang mit der Verfassung von
Weimar.
An diese Praxis konnten nun die Präsidialkabinette zu Beginn der dreißiger
Jahre anknüpfen, wobei eine - je nach politischer Konstellation der Kabinette
unterschiedlich akzentuierte - Systemüberwindung vorbereitet wie auch letztendlich
durchgeführt wurde. Die Ausschaltung des Parlaments konnte jedoch wegen
des Widerspruchsrechts des Reichstags und der Möglichkeit, das Kabinett
durch ein Misstrauensvotum zu stürzen (Art. 54 WRV), allein mit dem Art.
48 nicht gelingen. Auch ein Präsidialkabinett war auf die Tolerierung durch
eine Mehrheit im Reichstag angewiesen. Der Reichspräsident hatte allerdings
durch das Recht zur Parlamentsauflösung (Art. 25 WRV) ein Instrument zur
Disziplinierung der Abgeordneten in der Hand, dem bei der Durchsetzung des präsidialen
Kurses eine wichtige Rolle zukam (s. unten).
Angesichts der Vorgabe, unter Ausschaltung der SPD einen politischen Rechtsschwenk
zu vollziehen, bemühte sich Brüning um eine parlamentarische Mehrheit
rechts von der SPD. Um dies zu erreichen, musste der Reichskanzler mindestens
zwei Drittel der Abgeordneten der DNVP für seine Politik gewinnen. Das
wurde allerdings dadurch erschwert, dass bei den Deutschnationalen nach der
Wahlniederlage 1928 der extrem nationalistische Flügel unter der Führung
des alldeutschen Verlegers Alfred Hugenberg die Oberhand gewonnen hatte. Die
Politik Hugenbergs war durch eine Fundamentalopposition gegenüber der Republik
gekennzeichnet, die jegliche verantwortliche Mitarbeit innerhalb des "Systems"
verweigerte und stattdessen eine Zusammenarbeit der radikalen Rechten (DNVP,
NSDAP, Stahlhelm) außerhalb des Parlaments befürwortete. Brüning
setzte seine Hoffnungen auf den gemäßigten Flügel der Deutschnationalen
um den ehemaligen Parteiführer Graf Westarp, der in der Reichstagsfraktion
noch über eine bedeutende Anhängerschaft verfügte. Einige deutschnationale
Abgeordnete, unter ihnen der Brüning-Vertraute Treviranus, waren bereits
zuvor aus Fraktion und Partei ausgeschieden und bildeten den Kern einer regierungstreuen
konservativen Sammlungsbewegung.
Neben Mitgliedern des Zentrums, von BVP, DVP, DDP und der Wirtschaftspartei
(J. V. Bredt), waren mit Treviranus und Schiele zwei ehemalige DNVP-Abgeordnete
als Minister im Kabinett Brüning vertreten. Obwohl, dem Charakter eines
Präsidialkabinetts entsprechend, die Minister nicht als Repräsentanten
ihrer Parteien in die Regierung eintraten (auch auf interfraktionelle Sondierungen
war bei der Regierungsbildung bewusst verzichtet worden), zeichnete sich so
doch der Kreis der Parteien und Gruppierungen ab, die das Kabinett parlamentarisch
unterstützen würden. Ausschlaggebend blieb die Haltung der DNVP-Fraktion.
Zunächst schien Brünings Konzept aufzugehen, als im April die Misstrauensanträge
von SPD und KPD mit Hilfe der Mehrheit der deutschnationalen Abgeordneten niedergestimmt
werden konnten, da die in der DNVP einflussreichen agrarischen Interessengruppen
ein Scheitern der Osthilfe verhindern wollten. Doch gab die deutschnationale
Parteiführung ihre grundsätzliche Verweigerungshaltung nicht auf.
Als die Regierung im Juli 1930 dem Reichstag ihr deflationistisches Sanierungsprogramm
vorlegte, das sowohl Steuer- und Abgabenerhöhungen als auch Ausgabenkürzungen
vorsah, verweigerte die Mehrheit der DNVP-Fraktion ihre Zustimmung. Da Brüning
keine ernsthafte Fühlungnahme mit der SPD versuchte, um, sie zu einer Tolerierung
seines Sanierungskonzeptes zu bewegen, war die Ablehnung der Vorlage im Reichstag
vorhersehbar. Nachdem sich die SPD in der Hoffnung auf eine parlamentarische
Lösung zunächst noch der Stimme enthalten hatte, scheiterte der zweite
Teil der Regierungsvorlage am 16. Juli mit deutlicher Mehrheit (193 zu 256 Stimmen).
Brüning verzichtete auch danach - in konsequenter Fortsetzung seines von
parlamentarischen Bindungen unabhängigen Regierungsstils - auf weitere
Gespräche mit den Parteien und setzte sein Sanierungsprogramm reit Hilfe
des Notverordnungsartikels 48 in Kraft. Wie erwartet, machte der Reichstag nur
zwei Tage später von seinem Recht Gebrauch und hob die Notverordnungen
auf. Daraufhin verfügte der Reichskanzler per Dekret des Reichspräsidenten
die Auflösung des Reichstags. Die Neuwahlen wurden auf den spätestmöglichen
Zeitpunkt, den 14. September 1930, festgelegt. Die Zeit der Vakanz nützte
die Regierung, um ein umfassendes Haushaltssanierungsgesetz zu erlassen, dessen
Sparmaßnahmen noch über die der abgelehnten Notverordnung hinausgingen.
Mit diesem Vorgehen hatte Brüning den Weg vorgezeichnet, mit dem die Präsidialkabinette
die in der Weimarer Verfassung verankerte parlamentarische Verantwortlichkeit
der Regierung unterminierten und eine antiparlamentarische Regierungsweise einübten.
Die Ausschaltung des Reichstags wurde durch die Kombination verschiedener Verfassungsartikel
erreicht, die in dieser Form dem Geist der Verfassung eindeutig widersprach.
So nutzte der Reichspräsident sein im Art. 53 festgelegtes Recht, Reichskanzler
und Reichsminister zu ernennen, um ein von seinem Vertrauen abhängiges
Kabinett, auch ohne Rücksicht auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament,
einzusetzen. Die Präsidialkabinette konnten ohne parlamentarische Mehrheit
durch Notverordnungen nach Art. 48 Abs. 2 regieren. Machte der Reichstag von
seinem Recht Gebrauch, die Notverordnungen außer Kraft zu setzten (Art.
48 Abs. 3) bzw. der Regierung das Misstrauen auszusprechen (Art. 54 WRV), ermöglichte
der Art. 25 WRV dem Reichspräsidenten die Auflösung des Reichstags.
Bis zur Neuwahl konnte ohne parlamentarischen Rückhalt weiterregiert werden.
Der Schwachpunkt dieser Praxis lag darin, dass die völlige Ausschaltung
des Parlaments nur für einen begrenzten Zeitraum gelingen konnte. Da man
nicht permanent Neuwahlen ausschreiben konnte, musste die Regierung auf Dauer
eine Mehrheit im Reichstag finden, die ihr Vorgehen zumindest zu tolerieren
bereit war. Daher war der Ausgang der Wahlen im September 1930 für das
weitere Schicksal des Präsidialkabinetts von entscheidender Bedeutung.
Den Wählern bot sich 1930 eine Parteienlandschaft, die ihnen noch unübersichtlicher
und zersplitterter erscheinen musste als zwei Jahre zuvor, als 15 Parteien und
Interessengruppen in den Reichstag eingezogen waren. Auf der Rechten präsentierten
sich neben der Hugenbergschen DNVP und der NSDAP eine Reihe von agrarischen
Interessenparteien (Landbund, Christlich Nationales Landvolk) bzw. gemäßigt
konservativen Abspaltungen der DNVP (so der evangelische Christlich Soziale
Volksdienst und die Konservative Volkspartei).
Die immer wieder geforderte Sammlung der bürgerlichen Mitte und der gemäßigten
Rechten war nicht zustande gekommen. Der Versuch der DDP, durch Zusammenschluss
mit dem jungdeutschen Orden Artur Mahrauns zur Deutschen Staatspartei (DStP)
die jüngere Generation zu erreichen, wirkte wenig überzeugend. Die
völkischen und antibesitzbürgerlichen Ideen der Jungdeutschen waren
eher dazu angetan, die traditionellen Wählerschichten der Demokraten zu
verprellen.(4) Sie hemmten auch Versuche eines Bündnisses
mit den bürgerlichen Mitte-Rechts-Parteien (DVP, Wirtschaftspartei), deren
Bindung an bestimmte Interessengruppen (der Großindustrie bzw. des gewerblichen
Mittelstandes) der Bildung einer breiten Sammlungsbewegung ebenfalls nicht förderlich
war. Obwohl einflussreiche Kreise der Industrie auf ein solches Bündnis
drängten, scheiterten alle Versuche eines Parteienzusammenschlusses der
bürgerlichen Mitte- und Rechtsparteien zwischen Zentrum und Deutschnationalen.
Es blieb bei einem gemeinsamen Wahlaufruf von DVP, Wirtschaftspartei und Konservativer
Volkspartei, in dem sich die Parteien zum Gedanken der Präsidialregierung
bekannten (das sogenannte "Hindenburgprogramm" vom 18. August 1930).
Die Neuwahlen des Reichstags am 14. September 1930 durchkreuzten alle Pläne,
mit Hilfe einer regierungstreuen Mehrheit der gemäßigten Rechten
den Kurs des Präsidialkabinetts zu stützen. Herausragendes Ergebnis
der Wahlen war ein überwältigender Erfolg der NSDAP, die von einer
Splittergruppe (1928: 2,6 %, 12 Sitze) zur zweitstärksten Fraktion aufstieg
(18,3 %, 107 Sitze) sowie eine dramatische Schwächung der traditionellen
bürgerlichen Rechtsparteien DVP (-15 Sitze) und DNVP (- 32 Sitze). Die
neuen Parteien der gemäßigten Rechten konnten keine nennenswerten
Erfolge erzielen. Der Versuch des Gottfried Treviranus, mit seiner Konservativen
Volkspartei, eine moderne und moderate konservative Bewegung politisch zu etablieren,
scheiterte vollständig (4 Sitze, bei weniger als 1 Prozent der Wählerstimmen).
Auf der Linken wurde die KPD (+23 Sitze) auf Kosten der SPD (-10 Sitze) gestärkt
(vgl. Tab. 1).
Tabelle 1: Ergebnis der Reichstagswahlen vom 14. September 1930 (5)
Die Parteien, die Brüning bisher unterstützt hatten, verfügten
nicht einmal mehr über ein Drittel der Sitze im neuen Reichstag. Um seinen
politischen Kurs fortsetzen zu können, musste der Kanzler jetzt entweder
doch - entgegen seinem ursprünglichen Auftrag und seinen eigenen Absichten
- auf die SPD zugehen oder versuchen, die NSDAP in die Verantwortung einzubeziehen,
Innerhalb der SPD bestanden erhebliche Widerstände gegen eine Zusammenarbeit
mit der Präsidialregierung Brüning. Das Kabinett war mit dem erklärten
Auftrag von Hindenburg ernannt worden, "antimarxistisch" (was im Sprachgebrauch
der bürgerlichen Rechten gleichbedeutend war mit antisozialdemokratisch")
und "antiparlamentarisch" zu regieren. Darüber hinaus waren die
wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen des Kabinetts auf einen Abbau
sozialer Leistungen gerichtet. Dies traf das politische Selbstverständnis
der SPD in ihrem Kern: Die sozialstaatlichen Errungenschaften der Weimarer Republik
waren die Legitimationsgrundlage für die Partei, mit der sie gegenüber
ihren Anhängern das eigene Eintreten für die Erhaltung dieses Staates
rechtfertigen konnte. In dem Maße, wie unter dem Druck der Industrie und
aufgrund der Erfordernisse der Haushaltssanierung soziale Leistungen Schritt
für Schritt abgebaut wurden, ließ sich der Kampf für die Republik
der sozialdemokratischen Klientel immer schwerer vermitteln.
Gerade die Verantwortung für die parlamentarische Republik, deren Verteidigung
für die Sozialdemokratie als einzige der großen Parteien in der Endphase
von Weimar noch ein erstrebenswertes politisches Ziel darstellte, ließ
der SPD aber schließlich kaum eine andere Wahl, als die amtierende Regierung
zu stützen. Dafür waren folgende Überlegungen ausschlaggebend:
- Das im Oktober 1930 im häufigsten genannte Argument war die Angst, ein
Sturz des Kabinetts Brüning hätte eine nationalsozialistische Regierungsbeteiligung
zur Folge. Dies hätte der NSDAP, so die Befürchtung, im Reich und
in
Preußen die Möglichkeit eröffnet, Polizei und Reichswehr unter
ihre Kontrolle zu bekommen, um dann nach italienischem Vorbild eine Parteidiktatur
zu errichten: Eine Regierung zu stürzen, in der sicheren Voraussicht, dass
ihr Sturz unmittelbar den faschistischen Staatsstreich nach sich ziehen würde,
wäre ein Verbrechen an der Arbeiterschaft gewesen!" rechtfertigte
das Parteiorgan "Vorwärts" das Abstimmungsverhalten der SPD-Reichstagsfraktion.(6)
- Verweigerte man Brüning die Unterstützung, so das Kalkül der sozialdemokratischen Parteiführung, musste die Regierung entweder Neuwahlen ausschreiben, die das antidemokratische Lager im Reichstag noch weiter anschwellen lassen würden, oder den Weg des offenen Verfassungsbruchs gehen, wonach eine spätere Rückkehr zur parlamentarischen Regierungsweise kaum noch vorstellbar schien (vgl. Dok. 3).
- Der vielleicht wichtigste Aspekt, der im Laufe der Tolerierungstaktik immer
mehr an Bedeutung gewann, war jedoch die Sorge der SPD vor einem Zerfall der
preußischen Regierungskoalition. Preußen, in dem eine Koalitionsregierung
aus SPD, Zentrum und Staatspartei unter dem populären sozialdemokratischen
Ministerpräsidenten Otto Braun amtierte, galt als "Bollwerk der Republik"
gegen rechtsradikale Diktaturgelüste. Die SPD stellte den Innenminister
und hatte damit die Verfügungsgewalt über die Polizei. Dies ermöglichte
ein Vorgehen gegen den Terror der SA und entzog eine wichtige exekutive Machtposition
dem Zugriff der Rechten. In den nun phasenweise bürgerkriegsähnlichen
Auseinandersetzungen zwischen den Parteimilizen kam dem preußischen Innenministerium
eine Schlüsselstellung zu.
Dass sich die Tolerierungsbefürworter innerhalb der sozialdemokratischen
Fraktion schließlich durchsetzten, war denn auch dem Einfluss der preußischen
SPD zuzuschreiben, deren führende Repräsentanten auch in der Reichstagsfraktion
saßen. Bereits unmittelbar nach den Wahlen hatte sich der preußische
Ministerpräsident Otto Braun für eine "Koalition aller Vernünftigen"(7)
ausgesprochen, die politisch-weltanschauliche Differenzen bis zur Überwindung
der Krise hintanstellen sollte.
Gegen diese Politik polemisierte vorwiegend der linke Flügel der Partei,
dem die Tolerierung des Präsidialkabinetts noch unerträglicher erschien
als die Koalitionspolitik der SPD in den zwanziger Jahren. Die Vorstellungen
der Parteilinken in der SPD, sich auf eine außerparlamentarische Agitation
zu beschränken, beruhten allerdings auf einer Unterschätzung des nationalsozialistischen
Gewaltpotentials: Der Formel, es sei kein Unterschied zwischen "Naziregierung"
und "Brüningdiktatur"(8) lag eine gefährliche
Verwischung der Grenzen zwischen einer antiparlamentarischen autoritären
Staatsführung und einer totalitären Diktatur zugrunde. Ähnliche
Positionen vertrat damals auch die KPD.
Es gab im Herbst 1930 auch Stimmen, nicht nur im Regierungslager, sondern auch
in der SPD, die sich dafür aussprachen, die NSDAP jetzt mit Verantwortung
für die notwendigen unpopulären Entscheidungen zu belasten. Dadurch,
so die Überlegungen, könne die aggressive nationalsozialistische Bewegung
gezähmt werden, sie verlöre ihren Reiz als Sammelbecken des Protests
und würde in der Regierungsverantwortung "abwirtschaften". Realistisch
war diese Alternative jedoch nicht: Hitler war nicht zu einer wirksam kontrollierten
Teilhabe an der Macht bereit, Brüning konnte vor allem aus außenpolitischen
Gründen die NSDAP nicht an der Reichsregierung beteiligen. Allein der Wahlsieg
der Nationalsozialisten im September hatte bereits bewirkt, dass ausländische
Kredite im großen Stil aus Deutschland abgezogen wurden. Brünings
Hauptziel, die Beendigung der Reparationen, wäre durch eine nationalsozialistische
Regierungsbeteiligung erheblich erschwert; wenn nicht völlig verhindert
worden. 1930 waren auch führende Vertreter der Wirtschaft und die Spitze
der Reichswehr daher nicht an einer Machtbeteiligung der als unsichere Kantonisten
eingeschätzten NSDAP interessiert.
Großzügige Angebote Brünings an die NSDAP, die diese zu einer
Tolerierung seines Präsidialkabinetts veranlassen sollte (u. a. die Bildung
von Rechtsregierungen unter Einschluss von Zentrum und NSDAP in den Ländern),
wurden von Hitler zurückgewiesen. Obwohl Brüning sich daraufhin entschied,
die NSDAP im Reich und - soweit es von der Zentrumspartei beeinflussbar war-
auch in den Ländern von der Macht fernzuhalten, konnte er sich in der Folgezeit
nicht zu einer konsequenten administrativen Bekämpfung der NS-Bewegung
durchringen.
Wirksame Maßnahmen gegen die NSDAP, wie sie von den süddeutschen
Länderregierungen und der preußischen Staatsregierung gefordert und
gelegentlich auch eingeleitet wurden, fanden bei der Reichsregierung meist keinen
Rückhalt. Zum einen war Brüning mit Blick auf die Reparationsfrage
daran interessiert, dass sich die radikal-nationalistische Anti-Versailles-Agitation
der Nationalsozialisten weiter entfalten konnte. Zum anderen bremsten Reichspräsident
und Reichswehr ein entschiedenes Vorgehen gegen SA und NSDAP.

Überlegungen, dem nationalsozialistischen Innenminister des Landes Braunschweig
die Polizeigelder zu sperren, wurden vom Reichskabinett ebenso verworfen wie
der Reichskanzler und die Mehrheit seiner Minister eine klare Stellungnahme
zur Frage der "Illegalität" der NSDAP vermieden. Auch wenn die
Reichsregierung gesetzliche Maßnahmen gegen den politischen Terror erließ
(wie die Notverordnungen "zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen"
vom 28. März 1931 und vom 17. Juli 1931), fehlte ihnen die prorepublikanische
Stoßrichtung. Behörden und Justiz wandten sie konsequent meist nur
gegen die Kommunisten an, nicht jedoch gegen die NSDAP. Versuche der preußischen
Regierung, die Notverordnungen auch gegen die Rechtsparteien einzusetzen,' konnten
zu schweren Konflikten mit dem Reichskabinett führen.
Im August 1931 fühlte sich er Reichskanzler wegen einer Presseverlautbarung
der preußischen Staatsregierung anlässlich des sogenannten "Stahlhelm-Volksentscheids"
gegen die Preußenregierung offen brüskiert. Der Stahlhelm und die
Rechtsparteien NSDAP, DNVP, Wirtschaftspartei bis hin zu den zur Tolerierungsmehrheit
gehörenden Parteien DVP und Christlich Sozialer Volksdienst, hatten im
Februar 1931 ein Volksbegehren zur sofortigen Auflösung des preußischen
Landtages eingeleitet. Nachdem die notwendige Mindestzahl von 6 Millionen Stimmen
erreicht worden war, wurde für den 9. August ein Volksentscheid angesetzt.
Obwohl sich im letzten Augenblick auch noch die KPD entschloss, ihre Anhänger
zur Unterstützung des Volksbegehrens aufzurufen, befürworteten nur
37 Prozent der Wahlberechtigten die Auflösung (erforderlich wären
50 Prozent gewesen).
Die preußische Regierung hatte nun eine Bestimmung der Notverordnung vom
17. Juli 1931, der sog. "Pressenotverordnung", dazu genutzt, in den
Tagen vor dem Volksentscheid eine Erklärung der Staatsregierung gegen die
Befürworter des Volksentscheids in allen Zeitungen veröffentlichen
zu lassen (vgl. Dok. 5). Brüning fühlte sich übergangen
und nannte den Aufruf unter anderem eine "grobe Ungehörigkeit".(9)
Die Reichsregierung, die Rücksicht auf die Parteien der Rechten und auf
den Reichspräsidenten nehmen musste, distanzierte sich ausdrücklich
vom Vorgehen der preußischen Regierung. Das Reichskabinett nahm den Vorfall
zum Anlass, die Notverordnung so zu ändern, dass derartige Kundmachungen
des Einverständnisses des Reichsinnenministeriums bedurften. Die Verteidigung
der Republik war kein Ziel, das von Brüning mitgetragen wurde, zumal der
Kanzler noch immer mittelfristig eine Kooperation mit den Nationalsozialisten
anstrebte.
Eine ähnliche Beschwichtigungspolitik verfolgte die Reichsregierung,
als im Herbst 1931 in Hessen interne Unterlagen der Nationalsozialisten der
Öffentlichkeit bekannt wurden, in denen das Vorgehen nach einer nationalsozialistischen
Machtergreifung niedergelegt war (die sog. Boxheimer Dokumente). Obwohl das
darin geschilderte gewaltsame Vorgehen gegen politische Gegner eindeutig der
Verfassung widersprach, glaubten der Reichskanzler, das Reichsjustizministerium
und der Oberreichsanwalt den Tatbestand des Hochverrats nicht nachweisen zu
können. Ein Verfahren vor dem Reichsgericht endete für die Verantwortlichen
mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Die moderate Haltung der Reichsregierung gegenüber der NS-Bewegung war
Ausdruck eines politischen Kalküls. Brüning teilte lange Zeit die
auch in der Reichswehrführung verbreitete Meinung, dass die NSDAP an den
Staat herangeführt werden müsse. Durch Koalitionen mit der NSDAP auf
Länderebene versprach sich der Reichskanzler eine Entradikalisierung der
Partei. Bis zum Januar 1932 hegte Brüning auch noch die Hoffnung, die Nationalsozialisten
für eine Unterstützung der Wiederwahl Hindenburgs gewinnen zu können.
Erst die Erfahrungen der Reichspräsidentenwahl bewirkten eine stärkere
Distanzierung Brünings von der NSDAP.
Aber auch bei einem besseren Willen der Reichsregierung, den Nationalsozialismus
energisch zu bekämpfen, wäre : ihr Spielraum wohl außerordentlich
eng gewesen, da der Reichspräsident einen Bruch mit der radikalen Rechten
scheute. Schließlich trug die einzige wirkungsvolle Maßnahme der
Regierung Brüning gegen die Nationalsozialisten, das SA-Verbot im Frühjahr
1932, wesentlich dazu bei, dass Hindenburg "seinem" Kanzler das Vertrauen
entzog (s. unten).
Als Brüning der SPD Gespräche über eine Zusammenarbeit im Reichstag
anbot, war er sich über die Zwangslage der Sozialdemokratenwohl im klaren.
Er zeigte daher keine Bereitschaft, inhaltlich, personell oder in der Frage
des Regierungssystems substantielle Zugeständnisse zu machen. Weder eine
formelle Koalition noch der Eintritt eines Vertrauensmannes der SPD in die Reichsregierung
kam für den Kanzler in Frage. Lediglich die Tatsache, dass man überhaupt
wieder mit der SPD verhandelte, bedeutete eine Abweichung vom bisherigen "antimarxistischen"
Kurs und löste bei den die Regierung stützenden Rechtsparteien (DVP,
Wirtschaftspartei, Christlich Nationales Landvolk) Besorgnis aus. Tatsächlich
wechselten Wirtschafts- und Landvolkpartei im Dezember in die Opposition, während
die DVP, obwohl sie unter ihrem neuen Vorsitzenden Dingeldey immer stärker
nach rechts rückte, die Regierung zunächst weiterhin mittrug. Dies
hinderte die ehemals nationalliberale Partei allerdings nicht daran, außerhalb
des Parlaments und in Preußen einen engen Schulterschluss mit der deutschnationalen
und nationalsozialistischen Opposition zu suchen. Im Herbst 1931 drängte
der rechte Flügel der DVP endgültig in die Opposition, was de facto
zu einer Spaltung der Reichstagsfraktion in einen oppositionellen und einen
gouvernementalen Flügel führte. Dennoch überstand die Regierung
bis zu ihrem vom. Reichspräsidenten erzwungenen Rücktritt alle Abstimmungen
mit wechselnden Mehrheiten.
Brüning konnte mit Hilfe der SPD, trotz des Abbröckelns der Unterstützung
am rechten Rand, seinen politischen Kurs im Reichstag fortsetzen. Misstrauensanträge
und das Verlangen nach Aufhebung von Notverordnungen wurden bis zum Mai 1932
stets mit ausreichenden Mehrheiten zurückgewiesen. Nach einer Änderung
der Geschäftsordnung des Reichstags, mit dem Ziel, die Obstruktionstaktik
der extremen Parteien zu unterlaufen, boykottierten NSDAP und DNVP - vorübergehend
auch die KPD - von Februar bis Oktober 1931 die Reichstagssitzungen. Ein ordentliches
parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren wäre in diesem Zeitraum ohne Risiken
möglich gewesen: Brüning beharrte aber auf der Praxis des Erlasses
von Notverordnungen nach Art. 48 WRV.
Insgesamt trat der Reichstag im ersten Jahr seiner Sitzungsperiode nur dreimal zusammen: Im Oktober 1930 lehnte er das Misstrauensvotum gegen die Regierung Brüning sowie die Aufhebung der Notverordnungen vom Juli ab, im Dezember "billigte" er die I. Große Notverordnung "zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen", im Februar 1931 ließ er eine erweiterte Osthilfeverordnung und damit verbundene Zollermächtigungen passieren, um sich dann für eine halbes Jahr (!) zu vertagen. In diesem Zeitraum trat lediglich der Ältestenrat zusammen, der Forderungen der KPD und der Rechtsparteien nach Einberufung des Plenums stets zurückwies.
Die II. Große Notverordnung "zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen"
vom 5. Juni 1931 wurde im Reichstag nicht einmal diskutiert, obwohl diese "Verordnung"
ein umfassendes Gesetzespaket enthielt, mit schwerwiegenden wirtschafts- und
sozialpolitischen Eingriffen (s. unten). Obwohl die immer mehr in die Opposition
abdriftende DVP nun eine parlamentarische Diskussion wünschte, die SPD
zumindest eine Geste des Kanzlers in diese Richtung durch Einberufung des Haushaltsausschusses
erwartet hatte, war die Regierung nicht bereit, auch nur symbolische Zugeständnisse
zu machen. Trotz der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Mehrheit für den Kurs
Brünings hielt dieser an seinem parlamentsunabhängigen, ja antiparlamentarischen
Regierungsstil unbeirrt fest. Durch Rücktrittsdrohungen gelang es dem Kanzler,
die widerstrebenden Parteien zu disziplinieren und die Sanierungsgesetze per
Notverordnung in Kraft zu setzen. 1931 wurden insgesamt 44 Notverordnungen vom
Reichspräsidenten erlassen, während der Reichstag nur 34 Gesetze verabschiedete.
Nicht nur bedeutende wirtschafts- und sozialpolitische Weichenstellungen, sondern
auch Eingriffe in das föderalistische System wurden mit Hilfe von Notverordnungen
durchgeführt. Die sog. Dietramszeller Notverordnung (vom 24. August 1931)
ermächtigte die Länder, "alle Maßnahmen,, die zum Ausgleich
des Haushalts von Ländern und Gemeinden erforderlich sind, im Verordnungswege
vorzuschreiben".(10) Dadurch sollten die Länder
gezwungen werden, unter Ausschaltung der Länderparlamente eigenverantwortlich
Etatsanierungen vorzunehmen, ohne dabei wie gewohnt auf Subventionen des Reiches
rechnen zu können. Dies wirkte zum einen vereinheitlichend, indem die Länder
und Gemeinden sich an die niedrigere Besoldungsordnung des Reiches anpassen
mussten; zum anderen spekulierte Brüning darauf, dass viele Länder
zur Sanierung aus eigener Kraft nicht in der Lage sein würden. Diese Zwangslage
wollte der Kanzler dann zu einer umfassenden Reichsreform nutzen.
Brünings Ziel war der dezentralisierte Einheitsstaat mit gewählten
Selbstverwaltungsorganen, der die bundesstaatliche Struktur des Deutschen Reiches
ablösen sollte. Um dies zu erreichen, plante Brüning für 1932
weitere Verordnungen, die schrittweise die Kompetenzen der Länder aushöhlen
sollten. Keiner parlamentarischen Regierung wären ähnlich weitreichende
Zielsetzungen möglich gewesen. Die Reichsreformbestrebungen waren bisher
an den Widerständen von Parteien und Landesregierungen gescheitert. Der
Notverordnungskurs, aber auch die wirtschaftliche Notlage zwangen nun nicht
nur die Parteien, sondern auch die Länder, sich dem Diktat einer starken
Reichsregierung zu unterwerfen. Die schwere wirtschaftliche Depression bot für
das Präsidialkabinett auch Chancen, politische Ziele zu verwirklichen.
Eine schnelle Überwindung der Krise lag daher nicht unbedingt im Interesse
Brünings.
Die Kursstürze an der New Yorker Börse Ende Oktober 1929 gelten gemeinhin
als Beginn der großen Weltwirtschaftskrise, die alle westlichen Industrienationen
erfasste. Dass Deutschland besonders von den Auswirkungen dieser Krise betroffen
war, lag sowohl an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch an dem Zusammenwirken
von wirtschaftlicher und politischer Krise.
Verschärft wurde die Krise in Deutschland durch die starke Abhängigkeit
von ausländischen - oft kurzfristigen - Krediten, eine niedrige Barliquidität
der Banken, ein im internationalen Vergleich hohes Zinsniveau sowie eine bereits
vor Beginn der Krise vorhandene strukturelle Arbeitslosigkeit. Obwohl die weltweite
Rezession 1929/30 die deutsche Volkswirtschaft besonders hart traf, gingen Wirtschaftsfachleute
wie politisch Verantwortliche bis Mitte 1931 davon aus, dass es sich um eine
der üblichen zyklischen Krisen handelte. Nach den damals herrschenden Wirtschaftstheorien
waren solche "Reinigungskrisen", bei denen die Selbstheilungskräfte
des Marktes zum Tragen kamen, geeignet, Überkapazitäten abzubauen,
überhöhte Preise und Zinssätze zu mindern sowie überzogene
Lohnniveaus nach unten zu regulieren. Folglich wurden staatliche Eingriffe,
die dem Abschwung gegensteuern sollten, als kontraproduktiv für den wirtschaftlichen
Erholungsprozess angesehen. Vor allem die Unternehmer erhofften sich eine Senkung
der in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre stark gestiegenen Lohn- und
Lohnnebenkosten.
Die Reichstagswahlen im September 1930 zeigten die große Empfindlichkeit
der deutschen Volkswirtschaft bei drohender politischer Instabilität. Nach
dem Wahlerfolg der NSDAP zogen ausländische Kapitalanleger Kredite und
Einlagen aus Deutschland ab und verschärften somit die krisenhafte Entwicklung.
Die Stabilisierung der Präsidialregierung im Oktober und die eingeleiteten
Maßnahmen zur Haushaltssanierung beruhigten zunächst die wirtschaftlichen
Turbulenzen, auch wenn die Arbeitslosigkeit im Winter weiter anstieg. Zu Beginn
des Jahres 1931 schienen dennoch einige Indikatoren (Kursanstieg von festverzinslichen
Wertpapieren, überproportionaler Rückgang der Arbeitslosenzahlen im
Frühjahr) auf eine Erholung der Weltwirtschaft hinzudeuten, während
sich gleichzeitig auch die politische Situation weiter festigte.
Diese kurze Aufwärtsentwicklung wurde im Mai 1931 jäh durch eine schwere
Bankenkrise unterbrochen. Ausgangspunkt war die Zahlungsunfähigkeit der
größten österreichischen Geschäftsbank, der österreichischen
Creditanstalt. Als Folge wurden in Deutschland erneut kurzfristige ausländische
Kredite gekündigt. Als im Juni der deutsche Nordwolle-Konzern zusammenbrach,
beschleunigte sich der Abzug ausländischer Gelder. Die zeitgleich mit der
II. großen Notverordnung im Juni verkündete Absichtserklärung
der Reichsregierung, die Reparationszahlungen baldmöglichst beenden zu
wollen, trug zusätzlich zum Vertrauensverlust in die deutsche Wirtschaft
bei. Der Devisenbestand der Reichsbank schrumpfte in wenigen Tagen fast auf
die Hälfte, so dass das Deutsche Reich seinen Reparationsverpflichtungen
nur noch durch Aufnahme internationaler Anleihen nachkommen konnte.
In dieser Situation schlug der amerikanische Präsident Herbert Hoover ein
einjähriges Moratorium auf alle politischen Schulden vor (vgl. Dok.
4). Durch das sog. Hoover-Moratorium sollten sowohl der Schuldendienst der
Alliierten untereinander als auch die deutschen Reparationszahlungen zunächst
ausgesetzt werden. Trotz erheblicher Widerstände Frankreichs einigte man
sich am 6. Juli in Paris, dass die deutschen Zahlungen zwar pro forma weiterlaufen,
jedoch in Form von Garantiebonds für die Dauer des Feierjahres zurückerstattet
werden sollten.

Nachdem in der Folgezeit mehrere internationale Expertengremien zu dem Schluss kamen, dass die deutsche Volkswirtschaft auch in Zukunft die Last der Reparationen nicht verkraften könne, gelang im Sommer 1932 in Lausanne eine endgültige Regelung. So bedeutete das Hoover-Moratorium de facto das Ende der deutschen Reparationszahlungen, auch wenn dies den Zeitgenossen noch nicht bewusst war. Brüning zweifelte noch im Frühjahr 1932, dass eine Lösung der Reparationsfrage im deutschen Sinne außenpolitisch durchsetzbar sei.
Das Moratorium bewirkte allerdings keine Beruhigung der wirtschaftlichen Situation.
Im Juli brach die in den Konkurs des Nordwollekonzerns verwickelte Darmstädter-
und Nationalbank (DANAT), damals immerhin die zweitgrößte deutsche
Bank, zusammen, nachdem die Reichsregierung 'eine Stützungsaktion abgelehnt
hatte. Die dadurch ausgelöste Panik führte zu einem Ansturm von Sparern,
die ihre Einlagen ausbezahlt haben wollten, auf alle deutschen Banken und Sparkassen.
Am 14. und 15. Juli wurden sämtliche deutschen 'Kreditinstitute geschlossen.
Obwohl das Reich erhebliche Mittel zur Sanierung der Kreditinstitute bereitstellen
musste, konnten die Banken auch nach Wiederöffnung der Schalter Auszahlungen
nur noch in sehr begrenztem Umfang tätigen.
Erst die schwere Bankenkrise im Sommer 1931 machte den Zeitgenossen deutlich,
dass man sich auf eine tiefgreifende und langwierige Rezession einstellen musste,
die mit normalen zyklischen "Reinigungskrisen" nicht mehr vergleichbar
war. Erst zu diesem Zeitpunkt begannen Wirtschaftsfachleute über Alternativen
zum restriktiven Konsolidierungskurs der Reichsregierung zu diskutieren, die
ein Abrücken vom Primat der Haushaltssanierung und von der Deflationspolitik,
staatliche Maßnahmen zur Konjunkturbelebung sowie ein kreditfinanziertes
"Arbeitsbeschaffungsprogramm" beinhalteten. Der Kanzler war aber aus
mehreren Gründen nicht gewillt, von seinem Kurs abzuweichen.
Brünings Politik war nicht auf eine schnelle Überwindung von Wirtschaftskrise
und Massenarbeitslosigkeit ausgerichtet, da er die wirtschaftliche Erholung
außenpolitischen Zielen untergeordnet hatte (vgl. den Beitrag "Hundert
Meter vor dem Ziel?" in diesem Band). Die Haushaltssanierung um jeden Preis,
die Senkung des Lebensstandards durch Lohn- und Gehaltskürzungen sowie
Steuererhöhungen (besonders bei den indirekten Steuern) sollten nicht nur
die in der Krise als notwendig betrachtete Regulierung bewirken, sondern vor
allem dem Ausland die Zahlungsunfähigkeit Deutschlands vor Augen führen.
Brüning nahm die fortschreitende Verarmung bewusst in Kauf, um sich der
nicht nur als wirtschaftliche Belastung, sondern auch als nationale Demütigung
empfundenen Reparationsverpflichtungen zu entledigen.
Der Zusammenhang wird besonders deutlich bei der Notverordnung vom 5. Juni 1931,
die drastische Maßnahmen zur Haushaltssanierung enthielt: Die Beamtengehälter
wurden zwischen 4 Prozent und 8 Prozent gesenkt, einige Verbrauchssteuern erhöht,
eine "Krisensteuer" eingeführt und die Leistungen der Arbeitslosenhilfe
erheblich gekürzt. Da diese Notverordnung kurz vor der Abreise des Reichskanzlers
nach Chequers zu wichtigen Reparationsverhandlungen mit der englischen Regierung
erlassen wurde, galt sie als "Visitenkarte" der deutschen Anstrengungen".(11)
Den Siegermächten des Weltkriegs sollte demonstriert werden, dass Deutschland
wohl zahlungswillig, aber nicht mehr zahlungsfähig sei.
Dazu war es auch nötig, die internationalen Verträge mit den Reparationsgläubigern, worin Deutschland eingebunden war, genauestens einzuhalten. Sie stellten aber einer antizyklischen Konjunkturpolitik objektive Hindernisse entgegen. So unterlag die Reichsbank im` Rahmen dieser internationalen Bindungen Auflagen, die sie auf einen harten Stabilitätskurs festlegten. Nicht zufällig kamen viele Kritiker dieses Kurses aus dem nationalistischen Lager. Einer ihrer profiliertesten Vertreter war 1931 der ehemalige Reichsbankpräsident Schacht, der in Bad Harzburg Programme zur Kreditschöpfung befürwortete.
Den Zusammenhang zwischen Deflationskurs und internationalen Bindungen belegen
auch die Reaktionen der alliierten Reparationsgläubiger auf den sog. Wagemann-Plan,
einem der in Deutschland am häufigsten diskutierten Vorschläge zur
Geldschöpfung. Das Programm war vom Präsidenten des Statistischen
Reichsamtes Ernst Wagemann bereits unmittelbar nach der Bankenkrise im Sommer
1931 in seinen Grundzügen entworfen worden. Der Plan zielte auf eine Erhöhung
der Liquidität der. Banken durch Lockerung der Deckungsbestimmungen ab.
Der Sekretär des Gläubigerausschusses, der' die Stillhalteverhandlungen
nach dem Hoover-Moratorium leitete, der Amerikaner B. M. Anderson, sah im Wagemann-Plan
einen Versuch Deutschlands, sich den internationalen Verpflichtungen zu entziehen:
"Was aber den Inhalt der Vorschläge anbelangt, die der Präsident
des Statistischen Reichsamtes veröffentlicht hat, so würde ihre praktische
Anwendung von den Amerikanern als Signal einer neuen Papiergeldinflation gedeutet
werden. Wozu sollte Deutschland in der Tat sein bestehendes Notenbankgesetz
von der Basis, die international vereinbart war, willkürlich ändern,
wenn nicht, um freie Bahn für ungehemmte Geldemissionen zu schaffen?"(12)
Die Reaktion bestätigte Befürchtungen, dass vom Ausland tatsächlich
starke Widerstände gegen eine Politik der Kreditschöpfung ausgingen.
Auch nach dem von Präsident Hoover vorgeschlagenen Schulden-Moratorium,
das bei der französischen Regierung ohnedies nur widerstrebend und mit
einigen Vorbehalten und Auflagen versehen, akzeptiert worden war, blieben die
Bedenken bestehen. Die innenpolitische Diskussion in Deutschland um eine aktive
Wirtschafts- und Währungspolitik muss vor dem Hintergrund dieser außenpolitischen
Einflussgrößen betrachtet werden.
Dazu kam in Deutschland ein weiteres psychologisches Hemmnis, das einer staatlichen
Kreditschöpfung im Wege stand. Jede Wirtschaftspolitik, die auch nur den
Verdacht einer inflationären Wirkung erweckte, war mit dem Trauma der Hyperinflation
von 1923 konfrontiert. Dies ermöglichte es den Gegnern einer aktiven Konjunkturpolitik,
jede Abkehr von der Deflationspolitik mit dem Verdikt der "inflationären
Wirkung" zu diffamieren und einer rationalen Diskussion zu entziehen. Anders
als nach 1945 wandte sich gerade die sozialdemokratische Partei mit Nachdruck
gegen jede wirtschaftspolitische Konzeption, die ein deficit spending"
im Sinne von Keynes beinhaltete.
Ernstzunehmende Pläne für eine grundlegende Revision der Wirtschaftspolitik
entstanden erst nach der großen Bankenkrise im Sommer 1931. Zuvor lagen
lediglich die Empfehlungen der Brauns-Kommission vor. Hierin waren öffentliche
Investitionen vorgeschlagen worden, die durch eine Auslandsanleihe finanziert
werden sollten. Die Reichsregierung war dazu aufgrund ihrer außenpolitischen
Prioritäten unter keinen Umständen bereit. Wenig Beachtung fand 1931
auch noch das Programm von Robert Friedländer-Prechtl, der umfangreiche
Investitionsprogramme vorschlug, unter anderem den Bau eines 20 000 km langen
Autobahnnetzes. Den Kern seiner Vorschläge bildeten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
die der Autarkisierung des Reiches dienen sollten. Es war ausgerechnet dieses
Programm des jüdischen Nationalökonomen, das wohl den größten
Einfluss auf die spätere nationalsozialistische Arbeitsbeschaffungspolitik
ausübte.
Im Sommer 1931 forderten auch führende Vertreter der Großindustrie,
die bis dahin den Sanierungskurs Brünings mitgetragen hatte, die Deflationspolitik
zugunsten einer aktiven Konjunkturpolitik aufzugeben. Der einflussreiche Ruhrindustrielle
und Vorsitzende des Rheinischen Braunkohlesyndikats, Paul Silverberg, schlug
eine Kreditschöpfung über Schatzanweisungen, die als Grundlage für
Giralgeld dienen sollten, vor. Ähnliche Anregungen unterbreiteten Vorstandsmitglieder
des I.G. Farben Konzerns, unter anderem der spätere Wirtschaftsminister
Hermann Warmbold.
Grundsätzliche Bedenken gegen derartige Vorschläge kamen aus ökonomischen
Gründen vor allem aus den Reihen der SPD. Der führende Haushaltsexperte
der SPD, Rudolf Hilferding, warnte vor den inflationären Wirkungen einer
Kreditausweitung. Er vermutete den Versuch einer verschleierten Senkung der
Reallöhne über eine allgemeine Anhebung des Preisniveaus.(13)
Neben dem bereits erwähnten Wagemann-Plan, der im Januar 1932 im Reichskabinett
diskutiert, wegen seiner inflatorischen Wirkung und den befürchteten außenpolitischen
Irritationen aber abgelehnt wurde, erregte besonders ein Vorschlag aus der sozialdemokratischen
Arbeiterbewegung um die Jahreswende 1931/32 Aufsehen. Unter Leitung des Wirtschaftsstatistikers
Wladimir Woytinsky (eines russischen Emigranten), unter Mitarbeit des gewerkschaftlichen
Wirtschaftsexperten Fritz Tarnow sowie des sozialdemokratischen Agrarfachmanns
Fritz Baade war im Dezember 1931 der nach den Initialen der Verfasser genannte
"WTB-Plan" veröffentlicht worden. Die Vorschläge erfuhren
in den folgenden Monaten noch einige Abänderungen.
Der WTB-Plan war im Gegensatz zu den früheren Überlegungen Woytinskys
ein nationales Programm, da eine internationale Aktion angesichts des zunehmenden
Protektionismus und der wirtschaftlichen Alleingänge vieler Regierungen
kaum noch realisierbar schien. Der WTB-Plan war so konzipiert, dass zunächst
eine Million Menschen neue Arbeit erhalten sollten. Davon wurde eine Initialzündung
auf dem Arbeitsmarkt erwartet, die weitere Einstellungen zur Folge haben würde.
Das Volumen des Programms war mit zwei Milliarden Reichsmark angesetzt, von
denen die Hälfte durch Einsparungen der Arbeitslosenunterstützungen
bzw. durch zusätzliche Steuereinnahmen gedeckt sein sollte. Die fehlende
Milliarde sollte durch eine Anleihe bei der Reichsbank beschafft werden. Der
inflatorische Effekt des vermehrten Notenumlaufs schien den Verfassern angesichts
der fortgeschrittenen Deflation zu gering, um eine Gefahr für die Währung
zu bedeuten. Der WTB-Plan wurde zwar von den freien Gewerkschaften im April
1932 als Programm veröffentlicht, aber von der SPD wegen seines vermeintlich
inflatorischen Charakters nie akzeptiert. Die Partei verband damit die Befürchtung
von Reallohneinbußen bei den Noch-Beschäftigten. Wie die Reichsregierung,
ging die SPD zudem vom Primat der Politik gegenüber rein ökonomischen
Zielsetzungen aus. Für die SPD hieß dies in erster Linie, die Machtergreifung
bzw. Machtbeteiligung der NSDAP zu verhindern. Die Partei unterschätzte,
wie die Verfechter der Deflationspolitik überhaupt, die verheerende politisch-psychologische
Wirkung, die von einer arbeitsmarktpolitischen Untätigkeit der Regierung
und der sie stützenden Parteien auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise
ausging.
Neben den erwähnten Programmen lag Anfang 1932 noch eine Reihe weiterer
Pläne zur Arbeitsbeschaffung und zur Wirtschaftsankurbelung vor. Auch innerhalb
der Reichsregierung gab es seit Sommer 1931 durchaus Befürworter einer
Kreditausweitung.(14) Obwohl entsprechende Forderungen von
politischer Seite, von Wirtschaftsexperten und von Vertretern der gesellschaftlichen
Interessengruppen immer häufiger erhoben wurden, wollte Brüning bis
zum Abschluss der Reparationsverhandlungen an der Deflationspolitik festhalten.
Neben Brüning trat besonders Reichsbankpräsident Hans Luther für
eine Fortsetzung der Deflationspolitik ein. Er glaubte auch im Winter 1931/32
noch an den ökonomischen Sinn der Deflation. Die Politik der Gesundschrumpfung
fand ungeachtet ihrer sozialen Folgen noch immer Befürworter, auch und
gerade unter renommierten Wirtschaftsexperten.
Besonders folgenschwer für die Verschärfung der Krise war, dass noch
Ende 1931 mit der IV. großen Notverordnung (vom 8. Dezember) die Deflationspolitik
auf die Spitze getrieben wurde (vgl. Dok. 6). Die Verordnung sah nicht nur erhebliche
staatliche Eingriffe in das Preis- und Lohngefüge (damit in die Tarifhoheit)
vor, sondern versuchte in weiten Bereichen auch eine Lenkung der Wirtschaft.
Gebundene Preise wurden generell um 10 Prozent herabgesetzt, die freien Preise
einer Überwachung durch einen staatlichen Preiskommissar unterzogen. Auch
die Mieten wurden um 10 Prozent gemindert. Gleichzeitig wurden die Löhne
um 10-15 Prozent, die Bezüge der Beamten und der im öffentliche Dienst
beschäftigten Arbeiter und Angestellten um 9 Prozent gesenkt. Einer neu
eingeführten Kapitalfluchtsteuer und einer Erhöhung der Umsatzsteuer
standen zwar auch einige Steuererleichterungen gegenüber, doch der deflatorische
Charakter des gesamten Maßnahmenbündels war offenkundig. Auf heftigen
Widerspruch beim Reichsverband der Deutschen Industrie stieß zudem das
dirigistische Vorgehen der Reichsregierung, die wirtschaftliche Maßnahmen
einfach verordnete, statt sich auf Anreize für den Markt zu beschränken.
Die Notverordnung, so der Reichsverband, stelle "gegenüber den von
uns vertretenen Grundsätzen der individualistischen Wirtschaftsordnung
einen ungeheuren staatlichen Eingriff in die bestehenden privatwirtschaftlichen
Verhältnisse dar".(15)
Der wirtschaftliche Zweck der Deflationspolitik lag in der Senkung des inländischen
Preisniveaus, um die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf dem
Weltmarkt wiederherzustellen. Die Preisgabe des Goldstandards durch die britische
Regierung im September 1931 (die einer de facto Abwertung des britischen Pfundes
gleichkam) setzte jedoch einen weltweiten Abwertungswettlauf in Gang. Während
nach Großbritannien 25 weitere Länder ihre Währungen vom Goldstandard
lösten, versuchten andere Staaten, ihre Märkte durch Schutzzölle
zu sichern. Demgegenüber verpuffte die traditionelle deutsche Preissenkungspolitik
wirkungslos, die erhoffte Exportsteigerung blieb aus. Brüning war sich
der geringen außenwirtschaftlichen Wirkung der Deflation durchaus bewusst,
er war aber davon überzeugt, erst nach der endgültigen Lösung
der Reparationsfrage könne der Export durch eine Abwertung der Reichsmark
wirkungsvoll angekurbelt werden.
Die Diskussion über die politische und wirtschaftliche Zweckmäßigkeit
der Brüningschen Deflationspolitik dauert bis heute an. Nach 1945 war die
Wirtschaftspolitik des Präsidialkabinetts Brüning, im Zeichen der
keynesianischen Wende der Wirtschaftstheorie einer heftigen und oft pauschalen
Kritik ausgesetzt. Bei der heutigen Forschungsdiskussion stehen vor allem drei
Aspekte im Mittelpunkt: Wann hätte die Abkehr von der Deflationspolitik
frühestens einsetzen können? In welchem Umfang blockierten außenpolitische
Ziele eine wirtschaftspolitische Umorientierung? Und welche ökonomische
Wirkung wäre von den damals vorliegenden Konjunkturprogrammen überhaupt
ausgegangen?
Die aktuelle Kontroverse ist durch die Thesen des Wirtschaftshistorikers Knut
Borchardt geprägt. Borchardt geht davon aus, dass eine antizyklischen Gegensteuerung
frühestens im Sommer 1931 hätte eingeleitet werden können (nach
Rankenkrise und Hoover-Moratorium), eine ernsthafte Diskussion über geeignete
Maßnahmen aber erst im Herbst 1931 einsetzte. Dass tatsächlich erst
zu diesem Zeitpunkt eine aktive Konjunktur- und Beschäftigungspolitik politisch
möglich gewesen wäre, wird heute kaum noch bestritten.
Kontroverser verläuft die Diskussion um die außenpolitischen Zwangslagen;
die. einer Kreditschöpfung im Wege standen. Borchardt verweist auf die
objektiven politischen Hindernisse einer aktiven Konjunkturpolitik:
". . . die konjunkturpolitischen Handlungsspielräume waren wegen der
außen- und innenpolitischen Zwangslagen mindestens während der Regierungszeit
Brünings, also bis zum Mai 1932, viel enger, als es eine spätere,
allein auf die konjunkturtheoretische Frage konzentrierte Kritik gesehen hat."(16)
Dem wird entgegengehalten, dass die Reichsregierung mit ihrer Fixierung auf
das Ziel einer schnellen Beendigung der Reparationen eine bewusste Verarmung
der Bevölkerung in Kauf nahm, am deflatorischen Kurs länger als notwendig
festhielt und damit zur politischen Radikalisierung im Frühjahr 1932 mit
beitrug. Schließlich hebt Borchardt den geringen Umfang und die begrenzte
Wirkung aller damals vorliegenden Konjunkturprogramme hervor, so dass die tatsächliche
wirtschaftliche Lage davon wohl kaum kurzfristig entscheidend beeinflusst worden
wäre. Dagegen führen die Kritiker der Deflationspolitik an, dass ein
rechtzeitiges Gegensteuern im Sommer 1931 ein Jahr später politisch und
sozial entlastend gewirkt hätte und die Katastrophe vielleicht zu verhindern
gewesen wäre.(17) Entscheidend für Brüning seien seine politischen
Prioritäten gewesen:
Wenn Brüning seinen eigenen Handlungsspielraum eingeschränkt sah,
dann aufgrund der von ihm selbst vertretenen Prioritätenskala:
1. Revision von Versailles, vor allem Abbau der Reparationen mit Zustimmung
der Alliierten;
2. um den entscheidenden Durchbruch in dieser Frage nicht zu blockieren, möglichst
strikte Einhaltung internationaler Verpflichtungen (auch die im Young-Plan bekräftigte
Bindung der deutschen Währung an eine Gold- und Devisendeckung und das
dort vorgesehene Verbot einer Markabwertung);
3. Vermeidung der Inflation und
4. weit hinten das Ziel der Vollbeschäftigung oder gar des Wirtschaftswachstums.(18)
Hinter der Kontroverse steht auch die Frage, ob das Hauptziel der Deflation,
die Bereinigung der Lohn- Preisstruktur, berechtigt war. Während Borchardt
die Anfang der dreißiger Jahre vorherrschende Theorie der Reinigungskrise
wieder aufgreift und von einem zu hohen Lohnniveau im Verhältnis zur Produktivität
schon vor Beginn der Krise in Deutschland ausgeht, zweifelt die Gegenposition
den Sinn der Deflation grundsätzlich an. Auch hier werden bereits in der
zeitgenössischen Diskussion verwendete Argumente wieder aufgegriffen. Die
Kritiker der Deflationspolitik heben hervor, Deflation müsse grundsätzlich
krisenverschärfend wirken, da die sinkenden Preise die Gewinnerwartungen
der Unternehmen ungünstig beeinflussten und unabhängig vom Nominalzins
Kredite ruinös verteuerten.(19) Dagegen betrachten die
Verteidiger der Wirtschaftspolitik Brünings den Vorrang der Haushaltssanierung
und die Senkung der überhöhten Lohnkosten als im Grundsatz der Situation
angemessene wirtschaftspolitische Ansätze.
Im Herbst 1931 verschlechterten sich parallel zur wirtschaftlichen Situation
auch die politischen Rahmenbedingungen für das Kabinett Brüning und
die es tragenden Parteien. Wie sehr die wirtschaftliche und soziale Notlage
die Radikalisierung in der Bevölkerung vorangetrieben hatte, belegten die
Hamburger Bürgerschaftswahlen Ende September 1931. Alle Hoffnungen auf
eine Stagnation des nationalsozialistischen Stimmenanteils, wie sie noch im
Frühjahr aufgekommen waren, wurden durch den überwältigenden
Wahlsieg der NSDAP, die ihren Stimmenanteil von den Reichstagswahlen 1930 noch
weit übetroffen hatte, zunichte gemacht. Weitere Kommunal- und Landtagswahlen
im Herbst bestätigten den enormen Vertrauensverlust der Regierung, der
sich vor allem in einer wachsenden Zahl von Proteststimmen für die NSDAP
niederschlug.
Dem Rechtsruck in der Wählerschaft entsprach eine zunehmende Radikalisierung
der gesellschaftlichen Interessengruppen. Vor allem die Verbände der Wirtschaft,
bislang überwiegend loyal zu Brüning, gingen nun nach und nach ins
Lager der "nationalen Opposition" über. Die Politik der Reichsregierung,
die Krise zu einer grundsätzlichen Zurückdrängung des Sozialstaates
auszunutzen, ging den Unternehmern nicht weit genug. Sie wünschten einen
Bruch mit dem bisherigen System der sozialen Sicherungen, insbesondere eine
Abschaffung der 1927 eingeführten Arbeitslosenversicherung und eine völlige
Revision der Tarifverträge, um die Rezession zu einer tiefgreifenden Senkung
der Lohnkosten ausnutzen zu können. Einen Eingriff in die frei vereinbarten
Tarifverträge wollte der Kanzler aber - auch mit Rücksicht auf die
Tolerierung durch die SPD - nicht zulassen. Bereits im Spätsommer teilten
Vertreter des Reichsverbandes der Deutschen Industrie dem Kanzler offen ihre
Unzufriedenheit mit seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik mit. Der als politisch
gemäßigt geltende Carl Duisberg machte aus seiner Enttäuschung
über den Kurs Brünings, dem man bisher vertraut habe, kein Hehl:
"Dieses Vertrauen aber in den Reichskanzler und seinen Willen, die Dinge zu meistern, sei in den letzten 2 Monaten bedenklich zurückgegangen und habe sich teilweise schon in die Überzeugung umgewandelt, dass der Reichskanzler nicht mehr in der Lage sei, der fortgesetzt sich verschlechternden Entwicklung unserer Lage Herr zu werde."(20)
Die Kritik aus dem Unternehmerlager hing auch mit einem wachsenden Unbehagen
an dem rigiden Deflationskurs des Reichskanzlers zusammen. Besonders der dirigistische
Charakter der Deflationspolitik beunruhigte die Verfechter einer freien Preis-
und Lohnpolitik (s. oben). Auf dem Treffen der "nationalen Opposition"
in Bad Harzburg forderte der ehemalige Reichsbankpräsident Schacht eine
Abkehr vom bisherigen Kurs der Haushaltssanierung und Währungsstabilisierung
um jeden Preis.
Auch wenn Umfang und Bedeutung der Teilnahme von Industrievertretern an der
Harzburger Front bis heute umstritten sind,(21) kann die
Anwesenheit einiger führender Industrieller an der Harzburger Versammlung
(vor allem von Vertretern der Schwerindustrie wie Ernst Brandi von den Vereinigten
Stahlwerken, Max Schlenker vom Langnamverein, Ravene vom Eisengroßhandelsverband
u. a.) als ein Anzeichen für die Annäherung der Wirtschaft an die
radikale politische Rechte gewertet werden. Noch eindeutiger wandten sich die
agrarischen Interessenverbände (die sich ebenfalls an der Harzburger Front
beteiligten) der Rechtsopposition zu und stellten sich gegen die Reichsregierung.
Die NSDAP nutzte den Vertrauensverlust der Reichsregierung bei Industriellen
und Bankiers im Herbst 1931 zu einer Werbekampagne, mit der Hitler das bisherige
Misstrauen der Unternehmer gegenüber dem plebejisch-sozialistischen"
Charakter der NS-Bewegung zu überwinden suchte. Bestimmte Kreise der Industrie,
die 1930 eine Regierungsbeteiligung der NSDAP noch abgelehnt hatten, zeigten
seit dem Frühjahr 1931 eine zunehmende Bereitschaft, eine reine Rechtsregierung
unter Einschluss der NSDAP nicht nur hinzunehmen, sondern dem parlamentarisch
abhängigen Kabinett Brüning vorzuziehen. Führend bei dieser Annäherung
zwischen Industrie und NSDAP war die rheinische Schwerindustrie, während
der Reichsverband der Deutschen Industrie insgesamt, insbesondere die exportorientierte
Wirtschaft, sowie der Deutsche Industrie- und Handelstag weiterhin einer Beteiligung
der NSDAP an der Regierung skeptisch gegenüberstanden. Die seit Herbst
1931 sichtbar "gespaltene Industriefront" blieb für das Verhältnis
zwischen der deutschen Industrie und der NSDAP bis zur Machtergreifung 1933
kennzeichnend. (22)
Für das Präsidialkabinett war der verlorene Rückhalt bei den
Interessengruppen besonders gefährlich, da nach Ausschaltung des Parlaments
als vermittelnde Ebene die Umgebung des Reichspräsidenten die Funktion
einer Anlaufstelle für lobbyistische Interessen wahrnahm. Die nationale
Rechte bemühte sich nicht ohne Erfolg, Einfluss auf den Reichspräsidenten
zu nehmen, was ihr durch die deutschnationale Gesinnung Hindenburgs und der
meisten seiner Ratgeber erleichtert wurde. Ohnehin war der Achtzigjährige
nicht mehr im vollem Besitz seiner geistigen Kräfte, was auch Brüning
nicht verborgen blieb und den Kanzler immer mehr beunruhigte.(23)
Dennoch war der Kanzler nun mehr denn je ausschließlich vom Vertrauen
des Reichspräsidenten abhängig, eine Folge des von Brüning selbst
eingeleiteten präsidialen Kurses.

Obwohl bereits im Herbst 1931 über eine neue, weiter rechts stehende Regierung
diskutiert wurde, wollte man zu diesem Zeitpunkt in der Umgebung des Reichspräsidenten
an Brüning festhalten. Eine praktikable Alternative war noch nicht sichtbar.
So beschränkte man sich auf eine Regierungsumbildung, die allerdings dem
gesellschaftlichen Rechtsruck Rechnung trug. Unmittelbarer Anlass war der Rücktritt
des Außenministers Curtius am 3. Oktober, der in der Nachfolge Stresemanns
für eine verständigungsbereite Außenpolitik stand. Nach dem
gescheiterten Projekt einer deutsch-österreichischen-Zollunion war Curtius
zur Zielscheibe heftiger Angriffe der Rechtsopposition geworden. Er geriet auch
immer mehr in Konflikt mit seiner eigenen Partei, der DVP, die sich im Herbst
unter dem Druck der schwerindustriellen Lobby auf die Seite der nationalistischen
Regierungsgegner stellte.
Brüning nutzte den Rücktritt seines Außenministers zu einem
grundlegenden Revirement seines Kabinetts. Der Kanzler handelte sich bei der
angestrebten Rechtserweiterung des Kabinetts um parteiunabhängige Fachleute,
die der politischen Rechten nahe standen, zahlreiche Absagen ein, was die zunehmende
Isolierung des Präsidialkabinetts unterstrich. Die neue Regierung spiegelte
dennoch die Ziele des Kanzlers wider, die er mit der Umbildung verfolgte: Das
Kabinett war verkleinert worden, was dem Gedanken eines straffen und autoritären
Regierungsstils entsprach, es war durch die Entfernung von gemäßigten
bzw. republikanischen Ministern wie Wirth und Curtius deutlich nach rechts gerückt,
und der "überparteilich-präsidiale" Charakter war durch
die Ersetzung von Parteipolitikern durch vermeintlich parteiunabhängige
Fachleute stärker hervorgehoben. Brüning übernahm selbst das'
Außenministerium, Reichwehrminister Groener verwaltete in Personalunion
nun auch das Innenministerium. Mit dem Vorstandsmitglied der I.G. Farben, Hermann
Warmbold, trat ein Vertreter der Großindustrie ins Kabinett ein.
Fraglich war, inwieweit das neue Kabinett im Reichstag noch auf Unterstützung
hoffen konnte. Die SPD war trotz des offenkundigen Rechtsrucks der neuen Regierung
zur Fortsetzung` der Tolerierung entschlossen. Man war sich in der Partei darüber
im klaren, dass Neuwahlen zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt vermieden werden
müssten, da diese nicht nur verheerende Auswirkungen auf die politischen
Kräfteverhältnisse haben würden, sondern auch zur Verschärfung
der wirtschaftlichen' Turbulenzen führen mussten. Die scharfe Frontstellung
der Rechtsparteien gegen das neue Kabinett erleichterte der SPD die Zustimmung.
Allerdings war die SPD-Fraktion im Reichstag geschwächt. Sechs Abgeordnete
des linken Flügels hatten sich der neugegründeten Sozialistischen
Arbeiterpartei (SAPD) angeschlossen, die sich aus erklärten Gegnern der
Tolerierungspolitik in der SPD zusammensetzte.(24)
Am rechten Rand der bisherigen Regierungsmehrheit entzog die DVP dem Kabinett
ihre Unterstützung. Die Partei vollzog damit den Schwenk der meisten Großindustriellen
ins oppositionelle Lager mit. Brüning konnte lediglich noch auf einige
Abweichler vom gemäßigten Flügel der DVP zählen. Dass das
Gesamtkabinett das eingebrachte Misstrauensvotum mit knapper Mehrheit überstand
(295 zu 270 Stimmen), verdankte es der Wirtschaftspartei. Sie hatte sich - wohl
erkennend, dass Neuwahlen das Ende dieser Interessenpartei des kleingewerblichen
Mittelstandes bedeuten würden - im letzten Augenblick wieder auf die Seite
der Regierung geschlagen. Brüning hatte zudem die Partei mit seinem Wissen
über unseriöse Geschäfte einer mit der Wirtschaftspartei eng
verflochtenen Berliner Bank unter Druckgesetzt - ein Vorgehen, das bezeichnend
ist für den Politikstil in der Ära der Präsidialkabinette.
Sowohl im Verhältnis des Reichskanzlers zum Reichspräsidenten als
auch in der Beziehung der Parteien zum Reichskabinett ersetzten Intrigen immer
mehr die politischen Inhalte. Dies war Folge einer Personalisierung der Politik,
in der sich die Machtzentren von der Legislative (dem Diskussionsforum der Parteien)
hin zu Reichspräsident und Reichsregierung verlagerten. Damit bewirkten
die Präsidialregierungen gerade das Gegenteil dessen, was ihre Verfechter
erhofft hatten: eine Abkehr vom Schacher um parlamentarische Mehrheiten.
Nachdem die Regierung auch eine Reihe weiterer Abstimmungen gewonnen hatte,
vertagte sich der Reichstag um vier Monate, bis zum 23. Februar 1932. In diesem
Zeitraum (am B. Dezember 1931) wurde die IV. große wirtschaftliche Notverordnung
verkündet, mit der die Deflationspolitik ihren Höhepunkt erreichte
(s. oben und Dok. 6). Auch dieser wohl schwerwiegendste
wirtschaftspolitische Eingriff des Kabinetts Brüning konnte nicht im Reichstag
diskutiert werden. Die Verschärfung der wirtschaftlichen Notlage bedeutete
angesichts der im Frühjahr 1932 bevorstehenden Reichspräsidenten-
und Landtagswahlen eine schwere Hypothek für die gemäßigten
Parteien. Brüning hatte gehofft, zumindest die Reichspräsidentenwahl
durch eine Verlängerung der Amtszeit Hindenburgs verhindern zu können.
Dazu wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Reichstag erforderlich gewesen,
d. h. eine Zustimmung aller wichtigen politischen Parteien von SPD bis hin zu
DNVP und NSDAP. Die Hoffnung Brünings, die Rechtsparteien für eine
Unterstützung der Kandidatur Hindenburgs gewinnen zu können, erwies
sich jedoch als Illusion. Die NSDAP knüpfte ihre Zustimmung an die unerfüllbare
Forderung, ihr das Kanzleiamt, das Innen- und das Reichswehrministerium zu überlassen.

Die Parteien der extremen Rechten, die 1925 noch die Kandidatur des kaiserlichen
Generalfeldmarschalls mitgetragen hatten, waren sich wohl bewusst, dass eine
Volkswahl des Reichspräsidenten für sie erheblich mehr Chancen bot
als eine weniger spektakuläre Übereinkunft mit der Reichsregierung.
Auch wenn die Aussichten, die Wahl zu gewinnen, für die NSDAP schlecht
waren, bot der Wahlkampf doch genügend Möglichkeiten für propagandistisch
wirkungsvolle Auftritte. Noch wichtiger war jedoch die Tatsache, dass Hindenburg
so gezwungen wurde, entgegen seiner eigenen Überzeugung gegen die Rechtsparteien
zu kandidieren Dies musste den überzeugten Monarchisten Hindenburg verstören
und "seinem" Kanzler entfremden, den er doch mit dem erklärten
Auftrag, mit der Rechten gegen die Linke zu regieren, ins Amt gerufen hatte.
Als am 1. Februar 1932 der Wahlaufruf des Hindenburgausschusses erschien, hatte
ihn kein Vertreter der nationalen Verbände unterzeichnet. Als Vorsitzender
des Wahlausschusses fungierte der parteilose bürgerlich-konservative Berliner
Oberbürgermeister Heinrich Sahm. Zu den Unterzeichnern des Aufrufs gehörte
zwar auch der Vorsitzende des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Carl
Duisberg, aber nur wenige profilierte Persönlichkeiten aus dem national-konservativen
Lager hatten unterschrieben. Hindenburg zögerte denn auch zwei Wochen,
bis er sich trotz der fehlenden Unterstützung durch die nationalistische
Rechte zu einer erneuten Kandidatur bereit erklärte.
Die Verwirrung der Fronten wurde vollends deutlich, als die SPD, die keine Chance
sah, einen eigenen Kandidaten durchzubringen, beschloss, für die Wiederwahl
Hindenburgs einzutreten. Damit wurde dessen Kandidatur von genau den Kräften
getragen, die das Präsidialkabinett im Reichstag stützten. Die NSDAP
nominierte Hitler selbst, der erst zwei Wochen vor den Wahlen mit Hilfe der
nationalsozialistisch/deutschnationalen Landesregierung in Braunschweig die
deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte. Der Stahlhelm (dessen Ehrenmitglied
Hindenburg war!) stellte zusammen mit der DNVP einen eigenen Kandidaten auf,
seinen zweiten Vorsitzenden Oberstleutnant Duesterberg. Die Konstellation war
symptomatisch für die Schwäche der republikanischen Parteien in der
Endphase Weimars: Die einst staatstragenden Parteien, SPD, Zentrum, Demokraten,
wagten nicht einmal im ersten Wahlgang einen Kandidaten aus ihren Reihen zu
präsentieren. Aus Angst vor einem Wahlsieg Hitlers setzten die gemäßigten
Parteien auf den über achtzigjährigen Reichspräsidenten, in der
Hoffnung, dass er wenigstens die in der Verfassung niedergelegten Spielregeln
einhalten würde.
Im ersten Wahlgang am 13. März 1932 verfehlte Hindenburg mit 49,5 Prozent
der Stimmen äußerst knapp die absolute Mehrheit. Hitler erhielt 30,1
Prozent, Duesterberg 6,8 Prozent, der Kandidat der KPD, Thälmann 13,2 Prozent.
Die Notwendigkeit eines weiteren Wahlgangs war insofern fatal, als er Hitler
die Chance bot, dem für seine Anhänger ernüchternden Ergebnis
in einem neuen Wahlkampf die psychologische Wirkung zu nehmen. Zwar wurde Hindenburg
im zweiten Wahlgang am 10. April mit 53 Prozent der Stimmen gewählt, doch
Hitler steigerte seinen Anteil auf 36,8 Prozent (Thälmann 10,2 Prozent).
Hitler war es damit gelungen, nach dem für ihn, enttäuschend verlaufenen
ersten Wahlgang mit großem propagandistischem Aufwand im zweiten Wahlgang
einen Prestigeerfolg zu erringen. Er hatte nun einen Stimmenanteil erreicht,
den die NSDAP auch bei den preußischen Landtagswahlen und bei den Reichstagswahlen
im Juli 1932 halten konnte. Die NSDAP konnte bei der Reichspräsidentenwahl
ihre Rolle als Sammlungsbewegung der Rechten offensichtlich festigten und ausbauen.
Zum überwiegenden Teil hatten die Wähler der Rechtsparteien Hitler
ihre Stimme gegeben, während Hindenburg die Stimmen der SPD-Wähler
und der Anhänger der gemäßigten Mitte-Rechts-Parteien zugefallen
waren. Dieses Ergebnis- musste Hindenburgs Befürchtung, als Repräsentant
der Republik, des"Systems" von Weimar, gegen die nationale Opposition
gewählt worden zu sein, .. verstärken.
Das Verhältnis zwischen Reichspräsident und Kanzler wurde im April
1932 durch -- ein weiteres Ereignis belastet, durch das sich der Reichspräsident
wiederum in eine von ihm nicht gewollte Frontstellung gegen die Rechte gedrängt
sah. Die preußische Staatsregierung glaubte, nach der relativ deutlichen
Niederlage Hitlers im ersten Wahlgang der Reichspräsidentenwahl sei der
Zeitpunkt günstig, endlich schärfer gegen den Straßenterror
der SA vorzugehen. Über die Frage, mit welchen Mitteln die Staatsmacht
gegen die NSDAP vorgehen solle, war es bereits mehrfach zu Konflikten zwischen
preußischer Regierung und Reichsregierung gekommen (s.. oben). Ende März/Anfang
April schlossen sich die süddeutschen Länder Bayern, Württemberg,
Baden und Hessen dem preußischen Drängen nach wirksamen Maßnahmen
gegen die NSDAP an. Da die preußische Regierung zudem - damit drohte,
die in der Vergangenheit geübte Rücksicht auf die Reichsregierung
nun aufzugeben und notfalls Aktionen auf eigene Faust durchzuführen, gab
Reichsinnenminister Groener nach. Er schloss sich dem Vorstoß der Länder
an und befürwortete ein sofortiges Verbot von SA und SS.
Der Zeitpunkt schien günstig, da die Reichswehr, die einem Verbot der SA
bislang erhebliche Widerstände entgegengesetzt hatte, über Berichte
verstimmt war, denen zufolge die NS-Führung im Kriegsfall die SA nicht
dem Grenzschutz zur Verfügung stellen wolle (diese Enthüllungen waren
von der preußischen Regierung bewusst lanciert worden). Am 13. April unterzeichnete
Reichspräsident Hindenburg nach langem Zögern das Verbot von SA und
SS. Hindenburg hätte, beeinflusst von der Reichswehrführung um Schleicher,
ein Ultimatum an die SA, ihre Verbände zu demobilisieren, vorgezogen oder
doch als Kompensation eingleichzeitiges Verbot des republikanischen Reichsbanners
gewünscht.
Die auch von Brüning selbst nach wie vor als mittelfristiges Ziel verfolgte
Strategie von Reichspräsident und Reichswehrführung, die NSDAP in
eine nationale Einheitsfront einzubinden, hatte durch das SA-Verbot einen schweren
Rückschlag erlitten. Die Spitze der Reichswehr sah zudem ihre Pläne
gefährdet, die bestehenden politischen Wehrverbände (SA, Stahlhelm,
Reichsbanner) in eine neu aufzubauende Miliz einzugliedern.
Dieser militärpolitische Aspekt war wohl der ausschlaggebende Grund dafür,
dass die Reichswehrführung von Groener abrückte. Groener hatte in
ihren Augen seine Aufgabe als Innenminister über die Anliegen der Reichswehr
gestellt. Die Vorstellung, dass der Landesverteidigung, in ureigner Zuständigkeit
der Reichswehr, absolute Priorität zukam, war im Offizierskorps nach
wie vor unumstritten. Selbst die Frage der Sicherheit im Inneren, der zunehmenden
Gewalt auf den Straßen, erschien davor zweitrangig. Vor diesem Hintergrund
erwies sich die Entscheidung Brünings im Oktober 1931, den Reichswehrminister
auch mit dem Innenministerium zu betrauen, als Fehler.
Besonders Schleicher, der sich als Sachwalter der Interessen der Reichswehr
fühlte, war über die Entwicklung verärgert. Zusammen mit den
nationalkonservativen Kreisen um den Reichspräsidenten begann Schleicher,
gegen Groener zu intrigieren. Neben dem Staatssekretär im Reichspräsidentenamt
Meißner spielte vor allem der, Sohn Hindenburgs, Oskar von Hindenburg,
eine wichtige Rolle als Einflüsterer eines Vaters (dass durch diese,
ganz auf das Entscheidungszentrum Reichspräsident :konzentrierten Vorgänge
die parlamentarische Verfassung pervertiert '. wurde, verdeutlicht das Bonmot
über den "in der Verfassung nicht vorgesehenen Sohn des Reichspräsidenten").
Das SA-Verbot war der Hebel, mit dem die sogenannte "Kamarilla" um Hindenburg auf den Sturz der Regierung hinarbeitete. Zunächst wurde Reichswehrminister Groener zum Rücktritt gezwungen. Groener wurde vorgeworfen, er habe die Überparteilichkeit der Reichswehr verletzt, da er nicht gleichzeitig auch das Reichsbanner verboten habe. In diesem Sinne beeinflusste die Reichswehrführung Hindenburg, der nur noch widerstrebend der Linie des Kabinetts folgte.
Nachdem Groener bei der Verteidigung des SA-Verbots im Reichstag, die von
heftigen Tumulten der Rechtsparteien begleitet war, eine recht unglückliche
Figur abgegeben hatte (vgl. Dok. 7), erklärte er
am 12. Mai 1932 unter dem Druck der Reichswehrführung und des Reichspräsidenten
seinen Rücktritt als Reichswehrminister. Als Innenminister blieb Groener
allerdings im Amt, das er seit Oktober 1931 nur geschäftsführend
leitete. Die Neubesetzung des Reichswehrministeriums gelang Brüning nicht
mehr, bezeichnenderweise verweigerte sich Schleicher, dem der Posten angeboten
worden war.
Die Regierung Brüning geriet dadurch in eine immer schwierigere Lage.
Bereits am . 6. Mai war Wirtschaftsminister Warmbold demissioniert und hatte
dies mit - unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten über
die Wirtschafts- und Sozialpolitik des Kabinetts begründet. Damit wurde
deutlich, dass die Großindustrie endgültig nicht mehr daran interessiert
war, Brüning im Amt zu halten. Mit dem bevorstehenden Abschluss der Reparationsverhandlungen
in Lausanne entfielen die letzten außenpolitischen Rücksichten,
die bislang der Einsetzung einer entschieden nationalistisch orientierten
Regierung im Wege gestanden hatten. Ende April 1932 hatten die Landtagswahlen
in Preußen, Bayern, Württemberg und einigen Kleinstaaten die fehlende
Verankerung der Reichsregierung und der sie tragenden Parteien in der Bevölkerung
deutlich gemacht. Die NSDAP hatte ihren Stimmenanteil gegenüber den Reichstagswahlen
1930 annähernd verdoppelt und fast den Prozentsatz Hitlers beim zweiten
Wahlgang der Reichspräsidentenwahl erreicht. Allerdings war es in keinem
der großen Länder der radikalen Rechten (NSDAP, DNVP, rechte Splitterparteien)
gelungen, eine absolute Mehrheit der Sitze zu erhalten, so dass eine parlamentarische
Regierungsbildung unmöglich wurde. Die amtierenden Landesregierungen
blieben zunächst geschäftsführend im Amt.
Die Länderwahlen hatten eine ziemlich klare Vorstellung davon vermittelt,
wie sich ein neugewählter Reichstag zusammensetzen würde. Dennoch
glaubte Schleicher, der immer mehr zur treibenden Kraft einer neuen, nach
rechts orientierten politischen Umgruppierung im Reich wurde, mit Hilfe der
NSDAP seine Pläne verwirklichen zu können. Ein nationales Präsidialkabinett
sollte, so die Überlegungen, weiterhin gestützt auf die Notverordnungspraxis,
im Reichstag von der NSDAP toleriert werden. Als Gegenleistung würde
sich die neue Regierung verpflichten, das SA-Verbot aufzuheben und Neuwahlen
für den Reichstag auszuschreiben. Es ging jetzt nur noch darum, einen
geeigneten Kanzler zu finden und Brüning vollends beim Reichspräsidenten
zu diskreditieren.
Den letzten Anstoß für Hindenburg, sich von Brünings moderater
Variante eines präsidialen Notverordnungskurses abzuwenden, bot die sogenannte
Osthilfeverordnung. Darin war vorgesehen, nicht mehr entschuldungsfähige
Güter der ostelbischen Grundbesitzer Kleinbauern für Siedlungsprojekte
zur Verfügung zu stellen. Anhand eines Referentenentwurfs aus dem Reichsarbeitsministerium
begannen die Großagrarier sofort, gegen die Vorlage Sturm zu laufen.
An die Spitze des Protestes stellte sich ausgerechnet der spätere Innenminister
im Kabinett Papen, Frhr. v. Gayl, der als Direktor der Ostpreußischen
Landesgesellschaft sich direkt an den Reichspräsidenten wandte (vgl.
Dok. 8). Hindenburg, selbst ostpreußischer Grundbesitzer,
blieb von diesen Interventionen nicht unbeeindruckt und verweigerte die Unterschrift
unter die Verordnung. Der Reichskommissar für die Osthilfe, Schlange-Schöningen,
drohte daraufhin mit seinem Rücktritt, der nach den beiden kurz zuvor
erfolgten Demissionen auch die Position des Kanzlers selbst unhaltbar gemacht
hätte.
Ein Versuch Brünings, den Reichspräsidenten noch einmal umzustimmen,
scheiterte. In einer Unterredung mit Brüning am 29. Mai präsentierte
der Reichspräsident dem Reichskanzler in ungewöhnlich entschiedener
Form seine Forderungen: Verzicht auf die Siedlungsverordnung, Erweiterung
des Kabinetts nach rechts, Aufhebung des SA-Verbots und Auflösung des
Reichstags. Unmissverständlich verlangte der Reichspräsident den
Rücktritt des Kanzlers (vgl. Dok. 9), indem er ankündigte,
dem Kabinett die Gegenzeichnung von Notverordnungen und Personaländerungen
hinfort zu verweigern. Als Brüning am Tag darauf noch einmal bei Hindenburg
vorsprechen wollte, in der Hoffnung, ihn durch einen am selben Tag bekannt
gewordenen außenpolitischen Erfolg umstimmen zu können, wurden
ihm nicht einmal fünf Minuten Zeit für das Gespräch gewährt.
Brüning, ganz der Idee der Präsidialregierung verpflichtet, war
sich bewusst, dass er ohne das Vertrauen des Reichspräsidenten nicht
weiterregieren konnte und erklärte die Gesamtdemission des Kabinetts.
Brüning war somit selbst Opfer des von ihm mitgetragenen Kurses geworden,
der die parlamentarische Regierungsweise durch ein präsidiales Notverordnungsregime
ersetzt hatte. Noch am 12. Mai hatte der Reichstag dem Kabinett mit einer
Mehrheit von 27 Stimmen das Vertrauen ausgesprochen. Nur weil sich Brüning
selbst ausschließlich auf das Vertrauen des Präsidenten stützte,
konnte er seinen parlamentarischen Rückhalt nicht geltend machen und
einen Verfassungskonflikt wagen.
Dabei machten gerade die Vorgänge um den Sturz Brünings die Gefahren,
ja die Absurdität einer reinen Präsidialregierung deutlich. Der
Erfolg einer solchen Regierungsweise war gebunden an die Person des Reichspräsidenten.
Ein republikanischer Präsident, dessen Prestige für eine - sicher
in der damaligen politischen Situation fragliche - Wiederwahl 1932 ausgereicht
hätte, wäre eine zuverlässige Garantie gegen ein Abgleiten
in die Diktatur gewesen. Mit Hindenburg stand dagegen ein politisch unbedarfter,
durch und durch deutschnational-monarchistisch gesinnter Mann an der Spitze
des Reiches, der zudem unter zunehmender: Vergreisung litt. Schon von daher
war eine Politik, die sich ganz vom Vertrauen und von der Einsichtsfähigkeit
des Reichspräsidenten abhängig machte, ein gefährliches Vabanque-Spiel.
Warum hat Brüning dennoch diesen Kurs eingeschlagen und bis zuletzt durchgehalten?
Wir wissen heute, dass Brüning die politischen Ziele Hindenburgs weitgehend
teilte: eine autoritäre Regierung unter möglichst geringer Berücksichtigung
des Parlaments und der in ihm vertretenen politischen Parteien. Fernziel war,
wie Brüning in seinen Erinnerungen selbst schreibt, eine monarchistische
Restauration und ein Verfassungsmodell, das sich an der Bismarckschen Verfassung
orientierte `, wobei der Einfluss des Reichstags eher noch stärker beschnitten
werden sollte als in jener.
Außenpolitisch war Brüning auf das Ziel eines schnelles Endes der
Reparationszahlungen festgelegt, ein Ziel, dem er auch seine Wirtschafts-
und Sozialpolitik unterordnete. Diese war zudem durch den Primat des Haushaltsausgleichs
bestimmt und von einer Theorie geleitet, die in der Krise eine Regulierung
überzogener Ansprüche für notwendig hielt. Dies führte
zur Krisenverschärfung, entzog der Regierung den Rückhalt in der
Bevölkerung und bei den Interessengruppen und begünstigte den rasanten
Aufstieg der NSDAP.
Die Tolerierung des Kabinetts Brüning durch die SPD war für beide
Seiten eine aus der Situation nach den Septemberwahlen entstandene Notlösung.
Ging es der SPD darum, eine nationalsozialistische Regierungsbeteiligung zu
verhindern und vor allem die preußische Koalition zu sichern, war Brüning
andererseits auf den parlamentarischen Rückhalt durch die SPD angewiesen,
da die NSDAP zur Tolerierung des Präsidialkabinetts nicht bereit war
und wegen außenpolitischer Rücksichten bis 1932 als Regierungspartner
nicht in Frage kam. Die Kooperation mit den Sozialdemokraten schien für
Brüning insofern vorteilhaft, als er die SPD jederzeit mit der Drohung,
die Preußenkoalition zu sprengen und in Preußen wie im Reich eine
reine Rechtsregierung herbeizuführen, erpressen konnte. Dennoch widersprach
diese Tolerierungslösung Brünings Auftrag, nicht nur antiparlamentarisch,
sondern auch "antimarxistisch", d. h. gegen die SPD zu regieren.
Die vermeintliche Abhängigkeit des Kabinetts von den Sozialdemokraten
stand spätestens ab Herbst 1931 im Mittelpunkt der Kritik all jener Kräfte,
die eine klare und eindeutige Rechtswendung wünschten. Das waren zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr nur die Rechtsparteien und die agrarischen Interessenverbände,
sondern auch bereits weite Teile der Industrie.
Für den Zeitpunkt von Brünings erzwungenem Rücktritt war die
außenpolitische Konstellation entscheidend, konkret der bevorstehende
Abschluss der Reparationsverhandlungen in Lausanne, der das Ende der deutschen
Zahlungsverpflichtungen bedeutete. Dass Brüning noch vor Ende der Lausanner
Konferenz am 9. Juli 1932 zur Demission gezwungen wurde, ist sicher auch darauf
zurückzuführen, dass man den Prestigeerfolg einer reinen Rechtsregierung
zukommen lassen wollte. Die neue Regierung schien auch deshalb bessere Startbedingungen
zu haben, da die wirtschaftliche Krise ihren Höhepunkt bald überschritten
haben würde und sodann die wirtschaftlichen wie die (außen-)politischen
Bedingungen gegeben waren, mit einem aktiven Arbeitsbeschaffungsprogramm gegenzusteuern.
Obwohl sich bald erweisen sollte, dass keine gangbare Alternative zur Verfügung
stand, glaubten die politisch einflussreichen Kreise um den Reichspräsidenten,
hinfort auf den Krisenmanager Brüning verzichten zu können.
1 Karl Dietrich Bracher: Die Auflösung der Weimarer Republik.
Eine Studie zum Problem des Machtzerfalls in der Demokratie. Unveränd.,
mit e. Vorw. vers. Nachdr. der 5. Aufl. (1971), Königstein Ts./Düsseldorf
1978
2 Heinrich Brüning: Memoiren 1918-1934, Stuttgart 1970,
S. 17
3 Hans Boldt: Der Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung
- sein historischer Hintergrund und seine Funktion, in: Gotthard Jasper (Hrsg.):
Von Weimar zu Hitler 1930-1933, Köln/Berlin 1968, S. 306
4 Das Bündnis brach schon kurz nach den Wahlen wieder
auseinander, als die sechs jungdeutschen Abgeordneten die Fraktion verließen.
Allerdings unterstützten auch diese Abgeordneten, die sich nun "Volksnationale
Reichsvereinigung" nannten, die Regierung Brüning im Reichstag
5 Quelle: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich,
50. Jg. 1931, S. 546 f.
6 Vorwärts, Nr. 491, 19. 10. 1930, "Der Reichstag
hat entschieden"
7 Otto Braun in: Vorwärts vom 16. 9. 1930
8 So der Führer der Linksopposition in der SPD und spätere
Vorsitzende der SDAP Max Seydewitz; zit. nach Rainer Schaefer Die SPD in der
Ära Brüning: Tolerierung oder Mobilisierung. Handlungsspielräume
und Strategien sozialdemokratischer Politik 1930-1932, Frankfurt a. M./New York
1990, S. 88
9 Ministerbesprechung vom 10. B. 1931; Akten der Reichskanzlei,
Kabinette Brüning I und II, bearb. von Tilman Koops, Bd. 2, Boppard 1982/90,
Nr. 440, S. 1546
10 Zit. nach Werner Conze. Die Reichsverfassungsreform als
Ziel der Politik Brünings, in: G. Jasper (1980), S. 343
11 Ludwig Preller: Sozialpolitik in der Weimarer Republik,
unveränd. Nachdr. d. Ausg. von 1949, Kronberg Ts./Düsseldorf 1978,
S. 396
12 Zit. nach Gerhard Kroll: Von der Weltwirtschaftskrise zur
Staatskonjunktur, Berlin 1958,S.402
13 Ministerbesprechung vom 3. 8. 1931; Akten der Reichskanzlei,
Kabinette Brüning I und II, Bd. 2., S. 1510
14 Besonders nachdrücklich Wirtschaftsminister Warmbold.
Vgl. dazu im einzelnen Carl-Ludwig Holtfrerich: Alternativen zu Brünings
Wirtschaftspolitik in der Weltwirtschaftskrise?, in: HZ, 1982, Bd. 235, S. 6211f.
15 Rundschreiben des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
vom 11.12. 1931, zit. nach Heinrich August Winkler, Weimar 1918-1933. Die Geschichte
der ersten deutschen Demokratie, München 1993, S. 437
16 Knut Borchardt: Zwangslagen und Handlungsspielräume
in der großen Weltwirtschaftskrise der frühen dreißiger Jahre:
Zur Revision des überlieferten Geschichtsbildes, in. Ders., Wachstum, Krisen,
Handlungsspielräume der Wirtschaftspolitik, Göttingen 1982, S. 173
17 So Carl-Ludwig Holtfrerich, der am dezidiertesten die Gegenposition
zu Borchardt vertritt (Carl-Ludwig Holtfrerich 1982, S. 630 f.)
18 Carl-Ludwig Holtfrerich (1982), S. 629
19 Carl-Ludwig Holtfrerich. Vernachlässigte Perspektiven
der wirtschaftlichen Probleme der Weimarer Republik, in: Heinrich August Winkler
(Hrsg.): Die deutsche Staatskrise 1930-1933. Handlungsspielräume und Alternativen,
München 1992, S. 149
20 Niederschrift einer Besprechung Brünings mit Vertretern
des Reichsverbandes der Deutschen Industrie vom 18. 9. 1931, zit. nach: Politik
und Wirtschaft in der Krise 1930-32. Quellen zur Ära Brüning. Eingel.
von Gerhard Schulz, bearb. von Ilse Maurer und Udo Wengst, Bd. 2, Düsseldorf
1980, Nr. 317, S. 968
21 Vgl. dazu die kritischen Anmerkungen von Henry Ashby Turner,
Die Großunternehmer und der Aufstieg Hitlers, Berlin 1985, S: 218 ff.
Turner hält Zahl und Stellung der offiziell als Vertreter der Wirtschaft
teilnehmenden Personen für eher unbedeutend
22 Vgl. Reinhard Neebe: Unternehmerverbände und Gewerkschaften
in den Jahren der Großen Krise (1929-33), in: GG 9 (1983), S. 319; 327.
Vgl. auch: Ders.: Großindustrie, Staat und NSDAP 1930-1933. Paul Silverberg
und der Reichsverband der Deutschen Industrie in der Krise der Weimarer Republik,
Göttingen 1981
23 Vgl. H. Brüning (1970), S. 422 f.
24 Da sich ein weiterer SPD-Abgeordneter der KPD angeschlossen
hatte, umfasste die SPD-Reichstagsfraktion im Oktober 1931 nur noch 136 Mitglieder
Akten der Reichskanzlei, Kabinette Brüning I und II, bearb. von Tilman
Koops, 3 Bde., Boppard 1982
Blaich, Fritz: Der Schwarze Freitag. Inflation und Wirtschaftskrise, München
1985
Borchardt, Knut: Zwangslagen und Handlungsspielräume in der großen
Weltwirtschaftskrise der frühen dreißiger Jahre: Zur Revision des
überlieferten Geschichtsbildes, in: Ders., Wachstum, Krisen, Handlungsspielräume
der Wirtschaftspolitik (Studien zur Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts),
Göttingen 1982
Bracher, Karl Dietrich: Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie
zum Problem des Machtzerfalls in der Demokratie. Unveränd., mit e. Vorw.
Vers. Nachdr. der 5. Aufl. (1971), Königstein Ts./Düsseldorf 1978
Brüning, Heinrich: Memoiren 1918-1934, Stuttgart 1970
Erdmann, Karl Dietrich/Schulze, Hagen (Hrsg.): Selbstpreisgabe einer Demokratie,
Düsseldorf 1980
Holtfrerich, Carl-Ludwig: Alternativen zu Brüning, Wirtschaftspolitik in
der Weltwirtschaftskrise?, in: HZ, 1982, Bd. 235, S. 605-631
Holtfrerich, Carl-Ludwig: Vernachlässigte Perspektiven der wirtschaftlichen
Probleme der Weimarer Republik, in: Heinrich August Winkler (Hrsg.): Die deutsche
Staatskrise 1930-1933. Handlungsspielräume und Alternativen, München
1992, S. 133-150
Jasper, Gotthard: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers
1930-1934. Frankfurt a. M. 1986
Jasper, Gotthard (Hrsg.): Von Weimar zu Hitler 1930-1933 (Neue Wissenschaftliche
Bibliothek; Bd. 25), Köln/Berlin 1968
Kroll, Gerhard: Von der Weltwirtschaftskrise zur Staatskonjunktur, Berlin 1958
Mommsen, Hans: Die verspielte Freiheit. Der Weg der Republik von Weimar in den
Untergang 1918-1933, Berlin 1989
Neebe, Reinhard: Unternehmerverbände und Gewerkschaften in den Jahren der
Großen Krise (1929-33), in: GG 9 (1983)
Neebe, Reinhard: Großindustrie, Staat und NSDAP 1930-1933. Paul Silverberg
und de Reichsverband der Deutschen Industrie in der Krise der Weimarer Republik
(Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft; Bd. 45), Göttingen 1981
Politik und Wirtschaft in der Krise 1930-1932. Quellen zur Ära Brüning.
Eingel. von Gerhard Schulz, bearb. von Ilse Maurer und Udo Wengst, 2 Bde. (Quellen
zur Geschichte - "des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 3.
Reihe; Bd. 4), Düsseldorf 1980
Preller, Ludwig: Sozialpolitik in der Weimarer Republik, unveränd. Nachdr.
d. Ausg. von 1949, Kronberg Ts./Düsseldorf 1978
Schaefer, Rainer: Die SPD in "der Ära Brüning: Tolerierung oder
Mobilisierung. Handlungsspielräume und Strategien -sozialdemokratischer
Politik 1930-1932, Frankfurt a. M./New York 1990
Schultheß' Europäischer Geschichtskalender, Neue Folge, 47. Jg. 1931,
München 1932
Turner, Henry Ashby: Die Großunternehmer und der Aufstieg Hitlers, Berlin
1985 Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur
staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Die Weimarer Republik,
Bd. B. Das Ende des parlamentarischen Systems: Brüning - Papen - Schleicher
1930-1933, Berlin o. J.
Vogelsang, Thilo: Reichswehr, Staat und NSDAP. Beiträge zur deutschen Geschichte
1930-1932, Stuttgart 1962
Winkler, Heinrich August: Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung
in der Weimarer Republik 1930 bis 1933, Berlin/Bonn 1987
Winkler, Heinrich August (Hrsg.): Die deutsche Staatskrise 1930-1933. Handlungsspielräume
und Alternativen, München 1992
Winkler, Heinrich August: Weimar 1918-1933. Die Geschichte der ersten deutschen
Demokratie, München 1993
Die verabredete Unterhaltung mit Schleicher fand nach Ostern 1929 in seiner
Wohnung am Matthäikirchplatz beim Frühstück statt. Sie begann
mit einer Beschwerde Schleichers, dass ich seit 1923 die Beziehungen zur Reichswehr
nicht mehr gepflegt habe. Ich antwortete ihm, meine Erfahrungen im Jahre 1923
hätten mich daran gehindert. Schleicher sagte, inzwischen habe sich alles
geändert. Der Reichspräsident sehe die Gefahr, dass die ganze Innen-
und Außenpolitik im Sumpfe verlaufe. Er sei entschlossen, zusammen mit
der Reichswehr und den jüngeren Kräften im Parlament die Dinge vor
seinem Tode in Ordnung zu bringen. Ich fragte, ob der Reichspräsident das
mit oder ohne Parlament machen wolle. Darauf Schleicher: Der Reichspräsident
würde nicht die Verfassung verletzen, aber er würde das Parlament
im gegebenen Augenblick für eine Zeit nach Hause schicken und in dieser
Zeit mit Hilfe des Artikels 48 die Sache in Ordnung bringen.
Brüning: "Wie lange schätzen Sie die für die Reform notwendige
Zeit ein?"
Schleicher: "Na, in sechs Monaten muss man das schaffen."
Ich versuchte nunmehr Schleicher klarzumachen, dass man angesichts der Young-Plan-Situation
unter keinen Umständen mit solchen Ideen vor vollzogener Räumung des
Rheinlandes hervortreten dürfte. Dabei hatte ich, wie im Verlauf des ganzen
Gespräches, den Eindruck, dass er, Schleicher, die Vollmacht des Artikels
48 selbst ausüben wollte. Ich hielt es aber nicht für zweckmäßig,
ihm in diesem Augenblick zu sagen, dass vor Räumung des Rheinlandes ein
General nicht an die Spitze der Regierung treten könne. Er las meine Gedanken
falsch, und sagte: "Denken Sie nicht, dass wir die Monarchie im Handumdrehen
wieder einführen wollen. Selbstverständlich muss man sich überlegen,
was man tut beim Tode des Feldmarschalls." Meine Antwort: "Mich stört
die Frage der Wiedereinführung der Monarchie nicht, aber die Dinge, die
gemacht werden müssen in bezug auf die Ordnung der Finanzwirtschafts- und
Sozialpolitik werden so unpopulär sein, dass man die Monarchie damit nicht
belasten darf. Ich halte es nach den Erfahrungen der Etatsverab
schiedung für möglich, die notwendigen Reformen auf diesen Gebieten
schrittweise mit der jetzigen Mehrheit zu machen, bis das Rheinland geräumt
ist. Der patriotische Schwung, der durch die Räumungsfeiern auch über
die Sozialdemokratie kommen wird, schafft vielleicht die Möglichkeit, diese
so weit zu bringen, dass sie zum mindesten eine Situation wie in Ungarn toleriert."
Schleicher: "Phantastisch. Das ist ganz meine Idee. Hermann Müller
ist zwar krank, aber ein. fabelhaft anständiger und patriotischer Mann."
Brüning: "Dann stimmen wir darin überein, dass die' Monarchie
unter keinen Umständen im Kampfe gegen die Masse der geschulten Arbeiterschaft
eingeführt werden darf. Die Monarchie muss am Ende der Reformen stehen:
Der Artikel 48 ist zur Änderung oder Umbiegung der Verfassung nicht zu
gebrauchen."
Schleicher: "Das geht zu weit. Der Feldmarschall will nicht sterben, ohne
diese Frage gelöst zu haben. Wir haben im Reichswehrministerium Gutachten
von Kronjuristen gesammelt, die beweisen, dass man in Fortbildung der Praxis
den Artikel 48 auch zur Verfassungsänderung gebrauchen kann."
Brüning: "Ich kann mit Ihnen in diesem Punkt nicht übereinstimmen,
aber schicken Sie mir diese Gutachten, und ich werde sie prüfen. Ich halte
die Anwendung des Artikels 48 auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Soziallebens
für möglich, aber ich halte es für ausgeschlossen, dass man für
eine längere Frist, selbst in diesen Dingen, ausschließlich mit dem
Artikel 48 regieren kann."
Erst wenn das Parlament sich daran gewöhnt habe, wie es jetzt zum erstenmal
im neuen Etat geschehen sei, die Ausgaben herabzusetzen, statt sie zu erhöhen,
sei die Zeit reif, die letzte größte Reform mit Hilfe des Artikels
48 auf einen Schlag zu machen.
"Wenn es zu früh geschieht, bricht alles zusammen. In diesem Sinne
müssen Sie den Reichspräsidenten beraten." Schleicher versprach
das in nicht überzeugender Form.
(nach: Heinrich Brüning, Memoiren 1918 bis 1934, S. 145 ff.)
Art. 48 [Maßnahmen bei Störung von Sicherheit und Ordnung]. Wenn
ein Land die Ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden
Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe
der bewaffneten Macht anhalten.
Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche
Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die
zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen
Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht
einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln
114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzen Grundrechte ganz oder zum
Teil außer Kraft setzen.Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2
dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich
dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des
Reichstags außer Kraft zu setzen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung
für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten
Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten
oder des Reichstags außer Kraft zu setzen.
Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.
Man pflegt von einer Koalitionsregierung zu sagen, dass sie von den Koalitionsparteiengetragen"
wird. Ist eine Partei an die Regierung nicht gebunden, so muss sie noch nicht
unbedingt in einer eindeutigen Opposition zu dieser Regierung stehen, sondern
kann diese ständig oder in bestimmten Fällen unterstützen. In
unserer parlamentarischen Praxis ist schließlich noch eine besondere Form
der Beziehungen der Parteien zur Regierung entstanden, die allerdings der Stellung
der englischen Liberalen der Labour-Regierung gegenüber nicht unähnlich
ist. Eine Partei steht in Opposition zur Regierung, vermeidet aber, sie zu stürzen,
d. h. die Regierung wird von der oppositionellen Partei toleriert. Das ist im
neuen Reichstag vorläufig die Taktik der Sozialdemokratie gegenüber
der Regierung Brüning.
Es liegt auf der Hand, dass diese Tolerierungspolitik eine scharf ausgeprägte
Politik des kleineren Übels ist. Mit dieser Feststellung allein wird man
aber weder der Bedeutung noch der 'Schwierigkeit der Tolerierungspolitik gerecht.
Es ist nicht einfach so, dass eine schlechte Regierung aus dem Grunde toleriert
wird, weil die nach ihrem Sturz zu erwartende Regierung noch schlechter sein
müsste. Eine scharfe Oppositionsstellung der schlechten Regierung gegenüber
könnte jetzt für die Sozialdemokratie vielleicht die vorteilhafteste
Politik sein. Zweifelhaft ist aber, ob nach dem Sturz der Regierung Brüning
von der Oppositionsstellung irgendeiner Regierung gegenüber noch die
Rede sein kann. Es ist vielmehr sehr wahrscheinlich, dass dann Zustände
eintreten würden, unter denen die Bezeichnung Opposition" kein richtiger
Ausdruck für das Verhältnis der Sozialdemokratie zu der neuen Regierung
wäre.
Es ist in diesem Falle nicht unwesentlich, welches Wort gebraucht wird. Mit
dem Worte Opposition" ist der Begriff der parlamentarischen Opposition
so stark verbunden, dass man dabei unwillkürlich vor allem an die Kampfstellung
gegen die Regierung im Reichstag denkt. Es muss aber mit einer vollkommenen
Ausschaltung des Reichstages gerechnet werden, ja sogar damit, dass die neue
Regierung eine Regierung des Staatsstreichs und des Bürgerkrieges werden
könnte. Mit anderen Worten: Der Grundgedanke der Tolerierungspolitik ist
nicht der, eine parlamentarische Regierung als das kleinere Übel einer
anderen parlamentarischen Regierung vorzuziehen, sondern der Wille, durch diese
Politik das Ende des parlamentarischen Regierens überhaupt zu verhindern.
Es scheint daher müßig, darüber zu diskutieren, was besser sei:
eine Tolerierung der Regierung Brüning oder eindeutige oppositionelle Haltung
gegenüber einer Reichsregierung, in der die Nationalisten vertreten sind.
Wir stehen vor einer ganz anderen Alternative und damit auch vor ganz anderen
Problemen.
Die größte Schwierigkeit der Tolerierungspolitik besteht darin, zu
entscheiden, wann diese Politik als Rettung der Demokratie gelten kann und wann
sie selber zu einer Gefahr für die Demokratie zu werden droht. Dieses Problem
müssen sowohl die Anhänger wie die Gegner der Tolerierung ganz klar
erkennen. Wenn man den ganzen Ernst der Lage richtig begreift, so erscheint
meines Erachtens die Tolerierungspolitik in ihrer Tendenz als unzweifelhaft
richtig. Ihr Erfolg hängt aber nicht nur vom Verhalten der Partei ab, die
toleriert, sondern auch in viel
leicht noch stärkerem Maße vom Verhalten der Regierung, die toleriert
wird. Hier liegt die eigentliche Problematik der Tolerierungspolitik, die in
der Frage gipfelt, unter weichen Voraussetzungen diese Politik zum geeigneten
Mittel für die Rettung der Demokratie werden kann. (aus: Die Gesellschaft,
7. Jg. 1930, Bd. 2, H 12, S. 481 f. (Auszug))
Die amerikanische Regierung schlägt einen einjährigen Aufschub aller
Zahlungen auf Schulden der Regierungen, Reparationen und Wiederaufbauschulden
vor, und zwar sowohl bezüglich des Kapitals wie der Zinsen, ausgenommen
natürlich Schuldverpflichtungen der Regierungen, die sich in Privathänden
befinden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Kongresses ist die amerikanische
Regierung bereit zu einem Aufschub aller ihr seitens fremder Regierungen geschuldeten
Zahlungen während des am 1. Juli 1931 beginnenden Etatsjahres unter der
Bedingung, dass die wichtigeren Gläubigerstaaten ebenfalls alle ihnen geschuldeten
Zahlungen auf Regierungsschulden für ein Jahr aufschieben . . .
Zweck dieses Schrittes ist, das kommende Jahr der wirtschaftlichen Erholung
der Welt zu widmen und die Kräfte in den Vereinigten Staaten, die bereits
am Wiederaufbau arbeiten, von den von außen kommenden verzögernden
Faktoren zu befreien.
Die über die ganze Welt verbreitete Depression hat die europäischen
Staaten mehr in Mitleidenschaft gezogen als uns. Einige jener Staaten fühlen
die Verminderung ihrer wirtschaftlichen Stabilität durch diese Depression
in ernstem Maße. Das Gewicht der Regierungsschulden, das in normalen Zeiten
tragbar wäre, drückt inmitten dieser Depression schwer auf die Völker.
Aus einer Reihe von Gründen, die aus der Depression resultierten, beispielsweise
der Preissturz fremder Waren und das mangelnde Vertrauen in die wirtschaftliche
und politische Stabilität im Ausland, begann eine abnorme Zuwanderung von
Gold nach den Vereinigten Staaten, wodurch die Kreditfähigkeit vieler fremder
Staaten vermindert wurde. Diese und andere Schwierigkeiten im Ausland verringern
die Kaufkraft für unsere Exportwaren und sind daher in gewissem Umfang
schuld an unserer fortdauernden Arbeitslosigkeit und den fortdauernd niedrigen
Preisen für unsere Farmprodukte.
Rechtzeitige Maßnahmen sind daher geboten, um den Druck dieser ungünstigen
Faktoren irr Ausland zu lindem, zur Wiederherstellung de: Vertrauens beizutragen
und dadurch den politischen Frieden und die wirtschaftliche Stabilisierung In
der Welt zu fördern.
Die Autorität des Präsidenten der Vereinigter Staaten bezüglich
der Lösung dieser Problem( ist begrenzt, da er hierin vom Kongress unter
stützt werden muss. Dem Präsidenten ist vor führenden Mitgliedern
beider Häuser des Kongresses herzliche Unterstützung zugesichert worden.
Der Kern des Vorschlages ist, den Schuldneu Zeit zur Wiedererlangung ihrer nationalen
Prosperität zu geben, und ich empfehle dem amerikanischen Volke, im eigenen
Interesse gut Gläubiger und gute Nachbarn zu sein.
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1703( S. 185 f.)
An Preußens Wähler und Wählerinnen! Rechtsparteien, Stahlhelm
und Kommunisten - unversöhnliche Todfeinde in unnatürlicher Paarung
vereint rufen zum Volksentscheid für die Auflösung des Preußischen
Landtages auf. Parteien, deren fanatische Anhänger sich in täglichen
Überfällen und blutigen Kämpfen gegenüberstehen, finden
sich urplötzlich zusammen. Mit derselben Waffe des "Ja"-Zettels
zum Volksentscheid wollen beide Teile das denkbar entgegengesetzte erreichen:
die einen ein bolschewistisches, russischen Methoden nachgeahmtes Sowjet-Preußen,
die anderen das alte volksfeindliche Preußen des Dreiklassen-Wahl-Unrechts
oder eines faschistischen Gewaltregiments.
Und doch: Eines ist in der Tat den Rechts- und Linksradikalen, die hier zum
Sturm auf den Preußischen Landtag einsetzen, gemeinsam, klaffen auch ihre
weiteren Ziele unvereinbar auseinander: Nationalsozialisten und Kommunisten
wollen das Chaos, wollen den Sturz des Bestehenden. Jeder denkt aber an die
Stelle des Gestürzten seine Herrschaft zu setzen und die anderen -eben
noch willkommene Bundesgenossen beim Volksentscheid - unter seine Füße
treten zu können.
Der Preußische Landtag würde der Verfassung gemäß ohnehin
spätestens im Mai 1932 neu gewählt werden. Selbst beim Gelingen des
Volksentscheids würde frühestens Anfang Dezember gewählt werden
können. Wegen der kurzen
unterschiedlichen Frist von vier Monaten werden nunmehr schon seit dem Februar
dieses Jahres die politischen Leidenschaften aufs schärfste aufgestachelt.
Ein für das Volkswohl ungemein schädliches Beginnen in einer Zeit
schwerster wirtschaftlicher Not, in der alles darauf ankommt, die öffentliche
Ordnung und Sicherheit als unentbehrliche Vorbedingung für jede Möglichkeit
eines Wiederaufstiegs Deutschlands zu schützen.
Geht es wirklich nur darum, zu erreichen, dass der Preußische Landtag
um einige Monate früher gewählt werden soll? Nein! Vereint wollen
die Links- und Rechtsradikalen, wollen Nationalsozialisten und Kommunisten das
letzte große Bollwerk, die Zitadelle der Demokratie und Republik in Deutschland:
Preußen erstürmen. Mit dem Gelingen des Volksentscheids wollen sie
weithin sichtbar das Flammenzeichen geben, dass das Ende der Demokratie, des
Volksstaates in Deutschland gekommen sei. Der Weg soll nun frei sein zur Verwirklichung
der Pläne auf Vernichtung all der Volksrechte, die nach dem Zusammenbruch
von 1918 dem gesamten deutschen Volke erst die Kraft und den Mut gegeben haben,
aus den Trümmern des alten Deutschen Reiches ein neues zu errichten und
die Deutschen so vor der sonst sicheren Vernichtung als Staatsvolk zu bewahren.
. . .
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1780 b, S. 355 ff.)
Erster Teil: Preis- und Zinssenkung Kapitel I
Anpassung gebundener Preise an die veränderte Wirtschaftslage.
(1) Gebundene Preise sind zur Anpassung an die veränderte Wirtschaftslage
bis zum 1. Januar 1932 um mindestens zehn vom Hundert gegenüber dem Stande
vom 30. Juni 1931 zu senken.
Kapitel II
Schutz gegen Überteuerung §1
(1) Zum Schutze der Bevölkerung gegen Oberteuerung von Preisen für
lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs und lebenswichtige
Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs wird ein Reichskommissar
für Preisüberwachung bestellt. Er untersteht dem Reichskanzler und
hat seinen Sitz in Berlin.
(2) Die Reichsregierung bestimmt die Dauer seines Auftrags.
§2
Der Reichskommissar hat die Aufgabe, die im § 1 genannten Preise sowie
ihre Entstehung, insbesondere die den einzelnen Wirtschaftsstufen zufließenden
Preisspannen und Zuschläge, ständig zu überwachen. Hält
der Reichskommissar Preise, Preisspannen oder Zuschläge für überhöht,
so trägt er für ihre Senkung Sorge ...
Sechster Teil: Arbeitsrechtliche Vorschriften Kapitel 1
Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten.
§1
Alle am Tage des Inkrafttretens dieses Kapitels laufenden Tarifverträge
(Lohn-, Mantel- und andere Tarifverträge) laufen, wenn sie nicht auf längere
Dauer abgeschlossen sind oder wenn die Tarifvertragsparteien nicht nach dem
Inkrafttreten dieses Kapitels eine andere Dauer vereinbaren, mit dem 30. April
1932 ab.
§2
(1) Falls die Lohn- oder Gehaltssätze eines am Tage des Inkrafttretens
dieses Kapitels laufenden Tarifvertrags höher liegen als die des entsprechenden
Tarifvertrags für den 10. Januar 1927, gelten mit Wirkung vom 1. Januar
1932 die niedrigeren Lohn- oder Gehaltssätze dieses Tarifvertrags als in
dem laufenden Tarifvertrag vereinbart.
(2) Liegen die Lohn- oder Gehaltssätze des laufenden Tarifvertrags mehr
als zehn vom Hundert über denen des entsprechenden Tarifvertrags für
den 10. Januar 1927, so tritt lediglich eine Kürzung um zehn vom Hundert
ein; bei Lohn- oder Gehaltssätzen, die seit dem 1. Juli 1931 nichttarifvertraglich
herabgesetzt worden
sind, tritt an Stelle des Satzes von zehn vom Hundert der Satz von fünfzehn
vom Hundert. Siebenter Teil: Sicherung der Haushalte Kapitel VI
Gehaltskürzung
(1) Vom 1. Januar 1932 ab werden um 9 vom Hundert gekürzt:
a) die Dienstbezüge der Reichsbeamten einschließlich des Gnadenvierteljahres,
b) die Versorgungsbezüge der Wartegeldempfänger und Ruhegeldempfänger
des Reichs einschließlich des Gnadenvierteljahres,
c) die Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Reichsbeamten und Soldaten
der alten und neuen Wehrmacht,
d) die Übergangsgebührnisse der Soldaten der Wehrmacht nach §§
7, 27, 32 und 70 des Wehrmachtversorgungsgesetzes und die entsprechenden Übergangsgebührnisse
der Polizeibeamten beim Reichswasserschutz,
e) die Dienstbezüge der Postagenten der Deutschen Reichspost sowie der
Untererheber und Hilfskassenverwalter der Reichsabgabenverwaltung,
f) die laufenden Bezüge, die ehemaligen Angestellten und Arbeitern im Reichsdienst
einschließlich des Dienstes bei der Deutschen Reichspost und ihren Hinterbliebenen
mit Rücksicht auf das frühere Dienstverhältnis außerhalb
der reichsgesetzlichen Sozialversicherung gewährt werden (Ruhelohn, laufende
Unterstützungen usw.) ...
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1769, S. 320ff.) (gekürzt)
... Es ist mehrfach auch von Ihnen heute der Vergleich mit dem Reichsbanner
gemacht worden. Selbstverständlich haben wir die Frage der Verbände
nicht nur der Nationalsozialisten, sondern auch all der übrigen, des Stahlhelms,
des Reichsbanners usw. allgemein geprüft. Ich will vom Stahlhelm heute
nicht reden, da darüber kein Wort gefallen ist; aber ich muss vom Reichsbanner
reden. Dass ich mich persönlich irgendwie für das Reichsbanner einsetzen
würde, ist gar nicht meine Aufgabe, fällt mir gar nicht ein. Für
mich ist jeder Verband ganz gleich zu behandeln. Aber gerecht muss er behandelt
werden, und Sie verlangen eine ungerechte Behandlung. Sie sind mit Ihrer SA
gegen den Staat eingestellt gewesen. Das Reichsbanner hat zu keiner Stunde etwa
eine Putschabsicht oder die Absicht gehabt, gegen den Staat vorzugehen, sondern
ganz im Gegenteil . . .
Das Reichsbanner ist satzungsgemäß überparteilich. Für
die Führung des Reichsbanners ist der Bundesvorstand maßgebend, in
dem außer
Sozialdemokraten auch Demokraten und Zentrumsmitglieder sich befinden. Das Reichsbanner
bejaht den Staat der Weimarer Verfassung, darüber ist gar kein Zweifel.
Die Aufgabe des Reichsbanners wird im § 3 der Bundessatzungen bezeichnet:
Schutz der Reichsverfassung und republikanischen Länderverfassungen. Die
SA dagegen sind in scharfer Gegnerschaft zum Staate gestanden. Was wollten Sie
denn mit dieser Organisation, wenn nicht, sobald Sie an die Macht gekommen wären,
sich auf diese SA stützen und aus den SS die Polizeiorgane bilden? ...
Ich glaube, man kann wirklich das Reichsbanner mit den SA nicht vergleichen
...
Zusammenfassend muss gesagt werden, dass eine Gleichstellung des überparteilich
organisierten Reichsbanners mit den aufgelösten Organisationen der NSDAP,
also eine Auflösung des Reichsbanners, wegen Gefährdung der Staatsautorität
nach den getroffenen Feststellungen nicht in Betracht kommen kann. Soweit aber
der gesamte Tatbestand aller politischen Verbände mit militärähnlicher
Organisation vom Standpunkt der Sicherung der Staatsautorität aus Missstände
ergab oder für die Zukunft befürchten lässt, ist Vorsorge zur
Abstellung solcher Missstände durch die Zweite Verordnung des Herrn Reichspräsidenten
zur Sicherung der Staatsautorität vom 4. Mai 1932 getroffen .
Der Abgeordnete Göring hat gemeint, ohne die SA gäbe es keine Ordnung
in Deutschland. Dieser These stelle ich die andere entgegen: ohne die SA hätten
wir seit Jahren Ruhe und Ordnung...
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1823, S. 468 ff., Auszüge)
Hochzuverehrender, hochgebietender Herr Generalfeldmarschall!
Herrn Generalfeldmarschall bitte ich gehorsamst eine schwere Sorge vortragen
zu dürfen, die heute weite Kreise des Ostens und der deutschen Wirtschaft
bewegt.
Das Reichskabinett berät zur Zeit den Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten
über die Förderung der landwirtschaftlichen Siedlungen auf Grund des
Art. 48, Abs. 2, deren § 2 eine Bestimmung enthält, welche der Oststelle
das Recht gibt, in die nicht mehr umschuldungsfähigen Grundstücke,
ohne Antrag der Gläubiger, von sich aus die Zwangsversteigerung zu betreiben-
Selbst wenn Gläubiger und Schuldner einig sind, kann künftig eine
Behörde, ohne selbst Gläubigerin zu sein, wider Willen aller Beteiligten
die Zwangsversteigerung betreiben und nicht nur den Besitzer von Haus und Hof
vertreiben, sondern auch die Gläubigerforderungen unter den Tisch fallen
lassen.
In weiteren Paragraphen sind gewisse Entschädigungsmöglichkeiten für
die Gläubiger eingebaut. Praktisch ist der Nutzen der Neuordnung gering.Nach
vielen schweren Eingriffen der früheren Notverordnungen in das Privateigentum
bedeutet das neue Zwangsversteigerungsrecht der Behörde einen weiteren
Eingriff und neues Abgleiten in den Staatssozialismus.
Durch das Bekanntwerden des Entwurfes sind weite Kreise des Ostens in Landwirtschaft
und städtischem Mittelstand schwer beunruhigt. Die Zermürbung der
Seelen macht im Osten furchtbare Fortschritte. Sie wirkt allmählich auf
die Widerstandskraft der Kreise, welche bisher Träger des nationalen Wehrwillens
gegenüber Polen sind. Diese Beobachtung ist auch den militärischen
Stellen nicht entgangen. In dieser kritischen Zeit müsste alles vermieden
werden, was irgendwie den Widerstandswillen schwächt.
Bei dieser Sachlage wage ich den Herrn Generalfeldmarschall gehorsamst und dringend
zu bitten, die Verordnung einer besonderen Prüfung zu unterziehen, ob nicht
die Zwangsversteigerungsbefugnis auszuschalten ist, um der Verordnung den Charakter
einer verschleierten Enteignungsbefugnis zu nehmen. Herr Generalfeldmarschall
wissen, dass ich nur selten und nur in Notfällen um Gehör gebeten
habe. Ich darf daher bitten, dieses Schreiben gütigst als Ausfluss besonderer
Sorge betrachten zu wollen.
In der Hoffnung, dass Herr Generalfeldmarschall auf der Heimaterde gute und
nachhaltige
Erholung finden, verbleibe ich in alter, aufrichtiger Verehrung des Herrn Generalfeldmarschalls
gehorsamster
gez. Frhr. v. Gayl (aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1839d ( S. 508 f.)
Die Miene des Reichspräsidenten beobachtend, wusste ich nun, dass es endgültig
aus war. Der Reichspräsident ließ mich reden. Ich setzte ihm auseinander,
dass es mein Bestreben gewesen sei, die schrankenlose und planlos ausgeübte
Macht des Parlamentes so weit einzuschränken, dass es einer Regierung,
die ohne Herausforderung des Parlamentes entschlossen und planvoll auftrete,
keine, Schwierigkeiten mehr mache. Die Regierung sei dadurch absolut überparteilich
geworden. Sie habe die außenpolitischen Arbeiten so vollziehen können,
dass die Erfolge nun greifbar seien. Das sei aber nur durch große Geduld
und vorübergehende Unpopularität möglich gewesen. Wenn erst die
Erfolge sichtbar wären, würde diese Unpopularität schwinden.
Aber jetzt, vor den sicheren Erfolgen, namentlich wo ich in aussichtsreichen
Verhandlungen in Preußen stände zur Bildung einer Rechtsregierung,
könne ich es nicht mit meiner Verantwortung für den Staat vereinbaren,
dass dauernd hinter meinem Rücken und unter Berufung auf die Autorität
des Reichspräsidenten meine Politik erschüttert und gegen sie gearbeitet
würde. Er müsse im Interesse des Staates dafür sorgen, dass diese
Nebenregierung, gleichgültig welche Art von Reichsregierung die Verantwortung
trage, aufhöre.
Es gehe jetzt um das Letzte in den Geschicken des Vaterlandes. Ich bäte
ihn, doch nicht in einem Augenblick, wo die große Chance bestünde,
im Rahmen der Verfassung eine zuerst in den Ländern zu vollziehende Wendung
nach rechts vorzunehmen, während im Reich noch eine überparteiliche
Regierung bestehe, die Autorität dieser Regierung zu zerstören. Mit
den in barschem, grobem Ton gesprochenen Worten: "Über Ihre Neigung,
nach rechts zu gehen, hört man aber auch ganz andere Ansichten", setzte
der Reichspräsident seine Brille auf, ergriff den Aktenbogen auf den Schreibtisch
und las, ohne weiter ein Wort zu äußern vor.
"1. Die Regierung erhält, weil sie zu unpopulär ist, von mir
nicht mehr die Erlaubnis, neue Notverordnungen zu erlassen.
2. Die Regierung erhält von mir nicht mehr das Recht, Personalveränderungen
vorzunehmen." Der Reichspräsident legte das Blatt wie der hin- Ich
antwortete: "Wenn ich die mir so eben vorgelesenen Äußerungen
richtig verstehe, so wünschen Sie, Herr Reichspräsident die Gesamtdemission
des Kabinetts."
Antwort des Reichspräsidenten: Jawohl. Diese Regierung muss weg, weil sie
unpopulär ist." Ich erklärte: Ich werde morgen das Kabinett zusammenrufen
und die Gesamtdemission de: Kabinetts beschließen lassen."
Der Reichspräsident: Ich ersuche darum, daß es möglichst schnell
geschieht."
Mich fassend antwortete Ich ruhig, ich selbst sehe es als Staatsnotwendigkeit
an, dass möglichst schnell ein neues Kabinett gebildet würde. Ich
kann morgen früh alsbald die Demission überbringen."
Der Reichspräsident: "Tun Sie das."
(nach: Heinrich Brüning, Memoiren 1918 bis 1934, S. 598f.)