Die Weimarer Republik
Band III

RAINER SCHAEFER
Parlamentarische Lähmungskrise
und Etablierung der Präsidialkabinette

Inhaltsverzeichnis

RAINER SCHAEFER

Einführung

Chronik

Rechtsblock und autoritärer Kurs

"Zähmung oder Bekämpfung?" -
Strategien gegenüber der NSDAP

Machtverfall des Reichstags

Brünings Deflationspolitik

Vertrauensverlust und Rechtsruck

Der Sturz Brünings

Gründe für das Scheitern der
Präsidialregierung Brüning

Ausblick

Literatur

Dokumente:

Dok. 1 Gespräch Schleicher/Brüning, Ostern 1929

Dok. 2 Artikel 48 WRV

Dok. 3 Georg Decker, Tolerierung

Dok. 4 Das Hoovermoratorium vom 20. Juni 1931

Dok. 5 Erklärung der preußischen Staatsregierung
zum Preußen-Volksentscheid vom 6. August 1931

Dok. 6 Die IV. Große Notverordnung zur Sicherung
von Wirtschaft und Finanzen vom B. Dezember 1931

Dok. 7 Reichstagsrede Groeners vom 10. Mai 1932

Dok. 8 Schreiben des Freiherrn v. Gayl an
Reichspräsident Hindenburg vom 24. Mai 1932

Dok. 9 Gespräch Hindenburg-Brüning vom 29. Mai 1932



 

Einführung


Die Ernennung des Zentrumspolitikers Heinrich Brüning zum Reichskanzler leitete die Ara der Präsidialkabinette ein, in der das Parlament zugunsten der Exekutive immer weiter an Macht verlor. Der Reichspräsident und die älteren Eliten aus Reichswehr, Industrie und Großlandwirtschaft drängten auf einen nationalistischen, antisozialpolitischen und antiparlamentarischen Kurs. Karl Dietrich Bracher hat die Kanzlerschaft Brünings als erste Stufe der Auflösung der Weimarer Republikbezeichnet, die "Phase des Machtverlusts".1 Die Macht ging in dieser Zeit über vom Reichstag zu Reichspräsident, Reichsregierung, Reichswehr, Polizei und Verwaltung. Der Legislative war nur noch die Rolle eines Akklamationsorgans der Reichsregierung zugedacht.
Nachdem Brünings Versuch, mit Hilfe der DNVP seiner Regierung eine Unterstützung durch die Parteien der Rechten und der Mitte zu sichern, an der Kompromisslosigkeit des deutschnationalen Parteiführers Hugenberg gescheitert war, suchte die Reichsregierung den Konflikt mit dem Parlament. Brüning stützte sich dabei auf den Notverordnungsartikel 48 WRV, der der Regierung eine Handhabe bot, auf parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zu verzichten, sowie auf die Auflösungsbefugnis des Reichspräsidenten (Art. 25 WRV). Die von Brüning 1930 betriebene Auflösung des Reichstags führte bei den Neuwahlen im September zum Durchbruch der NSDAP, die zur zweitstärksten Partei wurde, während die Anhänger der Präsidialregierung eine schwere Niederlage erlitten.
Die veränderte politische Konstellation zwang Brüning und die SPD zur Kooperation. Brüning setzte nun seinen präsidial gestützten Notverordnungskurs mit der Tolerierung durch die SPD-Reichstagsfraktion durch. Doch unter dem Druck der seit Sommer 1931 sich verschärfenden Wirtschaftskrise wurde die Lage der Regierung immer schwieriger. Einflussreiche Kreise um den Reichspräsidenten Hindenburg versuchten, einen entschiedenen Rechtsruck der Reichspolitik durchzusetzen, während das Präsidialkabinett in der Bevölkerung und bei den gesellschaftlichen Interessengruppen immer mehr an Zustimmung verlor.
Ein Grund lag in der strikten Beibehaltung der Deflationspolitik, die eine fortschreitende Verarmung der Bevölkerung in Kauf nahm, um einen wirtschaftlichen Gesundschrumpfungsprozess zu unterstützen, vor allem aber um die Krise zur Lösung der Reparationsfrage auszunutzen.



[Inhaltsverzeichnis]

Chronik

Im Frühjahr 1932
entzog der Reichspräsident, der eben erst mit Hilfe der Tolerierungsmehrheit wiedergewählt worden war, dem Reichskanzler Brüning das Vertrauen, da dieser die geforderte Rechtswendung der deutschen Politik nicht im gewünschten Umfang hatte verwirklichen können. Damit war Brünings moderate Variante einer Präsidialregierung gescheitert. Die Staatskrise steuerte nun auf eine völlige Verfassungsrevision zu.


29. März 1930
Ernennung Brünings zum Reichskanzler

16. Juli 1930
Der Reichstag fordert die Aufhebung der Notverordnung zur Haushaltssanierung. Auflösung des Reichstags

14. September 1930
Reichstagswahlen. Die NSDAP wird zweitstärkste Partei

18. Oktober 1930
Misstrauensvoten gegen das Kabinett Brüning scheitern. Beginn der sozialdemokratischen Tolerierungspolitik

Dezember 1930
I. Große Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen

11. Mai 1931
Zusammenbruch der Österreichischen Kreditanstalt

5. Juni 1931
II. Große Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen

6. Juli 1931
Abschluss der Pariser Verhandlungen. Aussetzung der Reparationen für ein Jahr

13. Juli 1931
Zusammenbruch der DANAT-Bank. Bankenkrise in Deutschland

20. Juli 1931
Hoover-Moratorium

9. Oktober 1931
Zweites Kabinett Brüning

B. Dezember 1931
IV. Große Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen

10. April 1932
Wiederwahl Hindenburgs im zweiten Wahlgang

13. April 1932
Verbot von SA und SS

24. April 1932
Bei mehreren Landtagswahlen wird die NSDAP zur stärksten Partei. In Preußen verliert die Regierung Braun ihre Mehrheit

12. Mai 1932
Rücktritt Groeners

30. Mai 1932
Demission des Kabinetts Brüning



[Inhaltsverzeichnis]

 

Rechtsblock und autoritärer Kurs


Nach dem Rücktritt des Kabinetts Müller wurde kein weiterer Versuch unternommen, auf parlamentarischem Weg eine Mehrheitsregierung zu bilden. Hindenburg beauftragte den konservativen Zentrumspolitiker Heinrich Brüning mit der Bildung eines Kabinetts, das soweit wie möglich unabhängig von den Parteien regieren sollte, unter Ausschaltung der stärksten Reichstagsfraktion, der SPD. Nur so glaubten der Reichspräsident und seine Berater den von ihnen gewünschten politischen Rechtsruck durchsetzen zu können. Neben der Sanierung des Haushalts, vor allem durch Kürzung von Sozialleistungen, erwartete Hindenburg von der neuen Regierung umfassende finanzielle Hilfen für den ostdeutschen Großgrundbesitz (Osthilfe). Diese aktuellen politischen Ziele wurden jedoch überlagert von weitergehenden Plänen, durch eine parlamentsunabhängige Regierung die Weimarer Verfassung schrittweise umzuwandeln. Das Kabinett sollte, abhängig vom Vertrauen des Staatsoberhauptes, ohne feste Bindung an die Reichstagsfraktionen regieren.
Entsprechende Überlegungen, den Einfluss der Parteien durch ein Präsidialkabinett zurückzudrängen, waren bereits im Frühjahr 1929 in der Umgebung des Reichspräsidenten entwickelt worden. Treibende Kraft hinter den Plänen, einen grundlegenden politischen Kurswechsel durch eine restaurative Verfassungsreform abzusichern, war General v. Schleicher, seit 1929 Chef des Ministeramtes im Reichswehrministerium (vgl. Dok.1). Unterstützung fand er bei zahlreichen deutschnational gesinnten Vertrauten des Reichspräsidenten, so u. a. bei dessen Staatssekretär Otto Meißner. Frühzeitig waren Kontakte mit dem Zentrumspolitiker Heinrich Brüning aufgenommen worden, der neben dem Parteivorsitzenden, dem Prälaten Kaas, für den Rechtsruck der Zentrumspartei Ende der 20er Jahre stand. Brüning schien als Kanzler eines Präsidialkabinetts besonders geeignet, da er die politischen und verfassungsrechtlichen Bestrebungen des Kreises um Hindenburg teilte, als Führer der Zentrumsfraktion im Reichstag aber auch in der Lage schien, diesen Kurs parlamentarisch abzusichern.
Heinrich Brüning (Jg. 1885) gehörte zur Generation der "Frontkämpfer" des Weltkrieges, deren Selbstverständnis sich von dem jener älteren Politikergeneration unterschied, welche die Verfassung gestaltet und die Republik bis dahin geprägt hatte. Brüning hatte Staatsrecht, Nationalökonomie, Geschichte und Philosophie studiert und 1915 mit einer Promotion abgeschlossen. Im ersten Weltkrieg diente er als Frontoffizier an der Westfront. In seinen Erinnerungen bezeichnet er sich selbst als einen typischen Vertreter seiner Generation, deren Weltbild wesentlich durch das Kriegserlebnis beeinflusst war: "Wir waren eine Zwischengeneration, voller Verachtung gegenüber dem herrschenden Materialismus, der vom klassischen Liberalismus übrig blieb."(2) Im November 1918 war Brüning als Angehöriger der "Gruppe Winterfeld" an der Niederwerfung der Revolution beteiligt, woran er auch später als Kanzler seine Gegner auf der politischen Rechten gerne erinnerte. Obwohl Brüning seine politische Karriere als Referent Stegerwalds begann und lange Zeit Geschäftsführer des christlichen Gewerkschaftsbundes war, hinderte diese Verbindung mit dem Arbeitnehmerflügel des Zentrums ihn nicht, die Partei als Fraktionsvorsitzender (seit 1929) außen- und wirtschaftspolitisch stärker nach rechts zu orientieren. Brünings betonter Nationalismus war wohl nicht zuletzt Ausdruck eines Rechtfertigungsdrangs, mit dem der gläubige Katholik seine untadelige nationale Gesinnung dem gesellschaftlich dominierenden protestantischen Deutschland beweisen wollte.


Charakteristisch für Brüning war die Verbindung eines extrem nüchtern-pragmatischen, emotionslosen Politikstils mit nostalgisch-restaurativen romantischen Ideen einer Wiedergeburt der Monarchie und einer Wiedergewinnung der wirtschaftlichen und kulturellen Hegemonie Deutschlands in Mitteleuropa. Sein asketisch-introvertierter Habitus stand im krassen Gegensatz zur Form der nationalsozialistischen Massenansprache, die an einfache Instinkte, Ängste und Vorurteile appellierte.


Brünings persönliche Integrität darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass er willentlich und bewusst die Abkehr vom parlamentarischen System Weimars einleitete. Brüning neigte dazu, sich selbst als Wegbereiter einer konservativen Restauration zu sehen. Solange die außenpolitischen Bindungen des Versailler Vertrages sowie die sozialen und psychologischen Belastungen der Weltwirtschaftskrise bestanden, wollte er die notwendigen unpopulären Entscheidungen tragen, um dann einem unbelasteten Rechtskabinett Platz zu machen.

Auch wenn solche Konzeptionen zu Beginn seiner Regierung wohl noch nicht ausgereift waren, muss Brünings Politik von Anfang an vor dem Hintergrund des angestrebten autoritären, antiparlamentarischen Rechtskurses gesehen werden. Die Möglichkeit des schrittweisen Übergangs zu einer, "autoritären Staatsform bestand, da die Weimarer Verfassung - obwohl sie im Kern ein parlamentarisches Regierungssystem vorsah - dem Reichspräsidenten eine starke Stellung als Korrektiv zu dem von den Parteien beherrschten Parlament einräumte. Neben dem Recht des Reichspräsidenten, den Kanzler selbst zu bestimmen (Art. 53 WRV), bot vor allem der Artikel 48 der WRV den Hebel zu dieser Politik (vgl. Dok. 2).


Der Art. 48 war bereits in den Krisenjahren 1919 bis 1923 extensiv angewendet worden, damals allerdings ohne den Hintergedanken, durch die Anwendung eine dauerhafte neue Verfassungspraxis zu begründen. Der Art. 48 war ursprünglich als ein klassischer Notstandsparagraph in die Weimarer Verfassung aufgenommen worden. Der Artikel sollte in Krisenzeiten eine Handhabe bieten, schnell und wirksam Verordnungen zu erlassen, ohne den langwierigen parlamentarischen Weg gehen zu müssen. Die parlamentarische Kontrolle war jedoch keinesfalls ausgeschaltet, da im Abs. 3 des Art. 48 dem Reichstag ausdrücklich das Recht zugebilligt wurde, derartige Verordnungen wieder außer Kraft zu setzen. Der Artikel bewegte sich somit ursprünglich ganz im Rahmen eines "traditionellen rechtsstaatlich-restitutiven Ausnahmezustandes",(3) wie ihn die meisten demokratischen Verfassungen kennen. Doch war es bereits in der Praxis der frühen zwanziger Jahre üblich geworden, mit Hilfe des Art. 48 normale Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, was dem Sinn eines auf vorübergehende Notsituationen zugeschnittenen und somit zwangsläufig befristeten Ausnahmerechts widersprach. Die herrschende Staatsrechtslehre sah jedoch die extensive Anwendung des Art. 48 in Einklang mit der Verfassung von Weimar.


An diese Praxis konnten nun die Präsidialkabinette zu Beginn der dreißiger Jahre anknüpfen, wobei eine - je nach politischer Konstellation der Kabinette unterschiedlich akzentuierte - Systemüberwindung vorbereitet wie auch letztendlich durchgeführt wurde. Die Ausschaltung des Parlaments konnte jedoch wegen des Widerspruchsrechts des Reichstags und der Möglichkeit, das Kabinett durch ein Misstrauensvotum zu stürzen (Art. 54 WRV), allein mit dem Art. 48 nicht gelingen. Auch ein Präsidialkabinett war auf die Tolerierung durch eine Mehrheit im Reichstag angewiesen. Der Reichspräsident hatte allerdings durch das Recht zur Parlamentsauflösung (Art. 25 WRV) ein Instrument zur Disziplinierung der Abgeordneten in der Hand, dem bei der Durchsetzung des präsidialen Kurses eine wichtige Rolle zukam (s. unten).


Angesichts der Vorgabe, unter Ausschaltung der SPD einen politischen Rechtsschwenk zu vollziehen, bemühte sich Brüning um eine parlamentarische Mehrheit rechts von der SPD. Um dies zu erreichen, musste der Reichskanzler mindestens zwei Drittel der Abgeordneten der DNVP für seine Politik gewinnen. Das wurde allerdings dadurch erschwert, dass bei den Deutschnationalen nach der Wahlniederlage 1928 der extrem nationalistische Flügel unter der Führung des alldeutschen Verlegers Alfred Hugenberg die Oberhand gewonnen hatte. Die Politik Hugenbergs war durch eine Fundamentalopposition gegenüber der Republik gekennzeichnet, die jegliche verantwortliche Mitarbeit innerhalb des "Systems" verweigerte und stattdessen eine Zusammenarbeit der radikalen Rechten (DNVP, NSDAP, Stahlhelm) außerhalb des Parlaments befürwortete. Brüning setzte seine Hoffnungen auf den gemäßigten Flügel der Deutschnationalen um den ehemaligen Parteiführer Graf Westarp, der in der Reichstagsfraktion noch über eine bedeutende Anhängerschaft verfügte. Einige deutschnationale Abgeordnete, unter ihnen der Brüning-Vertraute Treviranus, waren bereits zuvor aus Fraktion und Partei ausgeschieden und bildeten den Kern einer regierungstreuen konservativen Sammlungsbewegung.


Neben Mitgliedern des Zentrums, von BVP, DVP, DDP und der Wirtschaftspartei (J. V. Bredt), waren mit Treviranus und Schiele zwei ehemalige DNVP-Abgeordnete als Minister im Kabinett Brüning vertreten. Obwohl, dem Charakter eines Präsidialkabinetts entsprechend, die Minister nicht als Repräsentanten ihrer Parteien in die Regierung eintraten (auch auf interfraktionelle Sondierungen war bei der Regierungsbildung bewusst verzichtet worden), zeichnete sich so doch der Kreis der Parteien und Gruppierungen ab, die das Kabinett parlamentarisch unterstützen würden. Ausschlaggebend blieb die Haltung der DNVP-Fraktion. Zunächst schien Brünings Konzept aufzugehen, als im April die Misstrauensanträge von SPD und KPD mit Hilfe der Mehrheit der deutschnationalen Abgeordneten niedergestimmt werden konnten, da die in der DNVP einflussreichen agrarischen Interessengruppen ein Scheitern der Osthilfe verhindern wollten. Doch gab die deutschnationale Parteiführung ihre grundsätzliche Verweigerungshaltung nicht auf.
Als die Regierung im Juli 1930 dem Reichstag ihr deflationistisches Sanierungsprogramm vorlegte, das sowohl Steuer- und Abgabenerhöhungen als auch Ausgabenkürzungen vorsah, verweigerte die Mehrheit der DNVP-Fraktion ihre Zustimmung. Da Brüning keine ernsthafte Fühlungnahme mit der SPD versuchte, um, sie zu einer Tolerierung seines Sanierungskonzeptes zu bewegen, war die Ablehnung der Vorlage im Reichstag vorhersehbar. Nachdem sich die SPD in der Hoffnung auf eine parlamentarische Lösung zunächst noch der Stimme enthalten hatte, scheiterte der zweite Teil der Regierungsvorlage am 16. Juli mit deutlicher Mehrheit (193 zu 256 Stimmen).


Brüning verzichtete auch danach - in konsequenter Fortsetzung seines von parlamentarischen Bindungen unabhängigen Regierungsstils - auf weitere Gespräche mit den Parteien und setzte sein Sanierungsprogramm reit Hilfe des Notverordnungsartikels 48 in Kraft. Wie erwartet, machte der Reichstag nur zwei Tage später von seinem Recht Gebrauch und hob die Notverordnungen auf. Daraufhin verfügte der Reichskanzler per Dekret des Reichspräsidenten die Auflösung des Reichstags. Die Neuwahlen wurden auf den spätestmöglichen Zeitpunkt, den 14. September 1930, festgelegt. Die Zeit der Vakanz nützte die Regierung, um ein umfassendes Haushaltssanierungsgesetz zu erlassen, dessen Sparmaßnahmen noch über die der abgelehnten Notverordnung hinausgingen.


Mit diesem Vorgehen hatte Brüning den Weg vorgezeichnet, mit dem die Präsidialkabinette die in der Weimarer Verfassung verankerte parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung unterminierten und eine antiparlamentarische Regierungsweise einübten. Die Ausschaltung des Reichstags wurde durch die Kombination verschiedener Verfassungsartikel erreicht, die in dieser Form dem Geist der Verfassung eindeutig widersprach. So nutzte der Reichspräsident sein im Art. 53 festgelegtes Recht, Reichskanzler und Reichsminister zu ernennen, um ein von seinem Vertrauen abhängiges Kabinett, auch ohne Rücksicht auf die Mehrheitsverhältnisse im Parlament, einzusetzen. Die Präsidialkabinette konnten ohne parlamentarische Mehrheit durch Notverordnungen nach Art. 48 Abs. 2 regieren. Machte der Reichstag von seinem Recht Gebrauch, die Notverordnungen außer Kraft zu setzten (Art. 48 Abs. 3) bzw. der Regierung das Misstrauen auszusprechen (Art. 54 WRV), ermöglichte der Art. 25 WRV dem Reichspräsidenten die Auflösung des Reichstags. Bis zur Neuwahl konnte ohne parlamentarischen Rückhalt weiterregiert werden. Der Schwachpunkt dieser Praxis lag darin, dass die völlige Ausschaltung des Parlaments nur für einen begrenzten Zeitraum gelingen konnte. Da man nicht permanent Neuwahlen ausschreiben konnte, musste die Regierung auf Dauer eine Mehrheit im Reichstag finden, die ihr Vorgehen zumindest zu tolerieren bereit war. Daher war der Ausgang der Wahlen im September 1930 für das weitere Schicksal des Präsidialkabinetts von entscheidender Bedeutung.


Den Wählern bot sich 1930 eine Parteienlandschaft, die ihnen noch unübersichtlicher und zersplitterter erscheinen musste als zwei Jahre zuvor, als 15 Parteien und Interessengruppen in den Reichstag eingezogen waren. Auf der Rechten präsentierten sich neben der Hugenbergschen DNVP und der NSDAP eine Reihe von agrarischen Interessenparteien (Landbund, Christlich Nationales Landvolk) bzw. gemäßigt konservativen Abspaltungen der DNVP (so der evangelische Christlich Soziale Volksdienst und die Konservative Volkspartei).


Die immer wieder geforderte Sammlung der bürgerlichen Mitte und der gemäßigten Rechten war nicht zustande gekommen. Der Versuch der DDP, durch Zusammenschluss mit dem jungdeutschen Orden Artur Mahrauns zur Deutschen Staatspartei (DStP) die jüngere Generation zu erreichen, wirkte wenig überzeugend. Die völkischen und antibesitzbürgerlichen Ideen der Jungdeutschen waren eher dazu angetan, die traditionellen Wählerschichten der Demokraten zu verprellen.(4) Sie hemmten auch Versuche eines Bündnisses mit den bürgerlichen Mitte-Rechts-Parteien (DVP, Wirtschaftspartei), deren Bindung an bestimmte Interessengruppen (der Großindustrie bzw. des gewerblichen Mittelstandes) der Bildung einer breiten Sammlungsbewegung ebenfalls nicht förderlich war. Obwohl einflussreiche Kreise der Industrie auf ein solches Bündnis drängten, scheiterten alle Versuche eines Parteienzusammenschlusses der bürgerlichen Mitte- und Rechtsparteien zwischen Zentrum und Deutschnationalen. Es blieb bei einem gemeinsamen Wahlaufruf von DVP, Wirtschaftspartei und Konservativer Volkspartei, in dem sich die Parteien zum Gedanken der Präsidialregierung bekannten (das sogenannte "Hindenburgprogramm" vom 18. August 1930).


Die Neuwahlen des Reichstags am 14. September 1930 durchkreuzten alle Pläne, mit Hilfe einer regierungstreuen Mehrheit der gemäßigten Rechten den Kurs des Präsidialkabinetts zu stützen. Herausragendes Ergebnis der Wahlen war ein überwältigender Erfolg der NSDAP, die von einer Splittergruppe (1928: 2,6 %, 12 Sitze) zur zweitstärksten Fraktion aufstieg (18,3 %, 107 Sitze) sowie eine dramatische Schwächung der traditionellen bürgerlichen Rechtsparteien DVP (-15 Sitze) und DNVP (- 32 Sitze). Die neuen Parteien der gemäßigten Rechten konnten keine nennenswerten Erfolge erzielen. Der Versuch des Gottfried Treviranus, mit seiner Konservativen Volkspartei, eine moderne und moderate konservative Bewegung politisch zu etablieren, scheiterte vollständig (4 Sitze, bei weniger als 1 Prozent der Wählerstimmen). Auf der Linken wurde die KPD (+23 Sitze) auf Kosten der SPD (-10 Sitze) gestärkt (vgl. Tab. 1).

Tabelle 1: Ergebnis der Reichstagswahlen vom 14. September 1930 (5)


Die Parteien, die Brüning bisher unterstützt hatten, verfügten nicht einmal mehr über ein Drittel der Sitze im neuen Reichstag. Um seinen politischen Kurs fortsetzen zu können, musste der Kanzler jetzt entweder doch - entgegen seinem ursprünglichen Auftrag und seinen eigenen Absichten - auf die SPD zugehen oder versuchen, die NSDAP in die Verantwortung einzubeziehen,
Innerhalb der SPD bestanden erhebliche Widerstände gegen eine Zusammenarbeit mit der Präsidialregierung Brüning. Das Kabinett war mit dem erklärten Auftrag von Hindenburg ernannt worden, "antimarxistisch" (was im Sprachgebrauch der bürgerlichen Rechten gleichbedeutend war mit antisozialdemokratisch") und "antiparlamentarisch" zu regieren. Darüber hinaus waren die wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen des Kabinetts auf einen Abbau sozialer Leistungen gerichtet. Dies traf das politische Selbstverständnis der SPD in ihrem Kern: Die sozialstaatlichen Errungenschaften der Weimarer Republik waren die Legitimationsgrundlage für die Partei, mit der sie gegenüber ihren Anhängern das eigene Eintreten für die Erhaltung dieses Staates rechtfertigen konnte. In dem Maße, wie unter dem Druck der Industrie und aufgrund der Erfordernisse der Haushaltssanierung soziale Leistungen Schritt für Schritt abgebaut wurden, ließ sich der Kampf für die Republik der sozialdemokratischen Klientel immer schwerer vermitteln.
Gerade die Verantwortung für die parlamentarische Republik, deren Verteidigung für die Sozialdemokratie als einzige der großen Parteien in der Endphase von Weimar noch ein erstrebenswertes politisches Ziel darstellte, ließ der SPD aber schließlich kaum eine andere Wahl, als die amtierende Regierung zu stützen. Dafür waren folgende Überlegungen ausschlaggebend:


- Das im Oktober 1930 im häufigsten genannte Argument war die Angst, ein Sturz des Kabinetts Brüning hätte eine nationalsozialistische Regierungsbeteiligung zur Folge. Dies hätte der NSDAP, so die Befürchtung, im Reich und in
Preußen die Möglichkeit eröffnet, Polizei und Reichswehr unter ihre Kontrolle zu bekommen, um dann nach italienischem Vorbild eine Parteidiktatur zu errichten: Eine Regierung zu stürzen, in der sicheren Voraussicht, dass ihr Sturz unmittelbar den faschistischen Staatsstreich nach sich ziehen würde, wäre ein Verbrechen an der Arbeiterschaft gewesen!" rechtfertigte das Parteiorgan "Vorwärts" das Abstimmungsverhalten der SPD-Reichstagsfraktion.(6)

- Verweigerte man Brüning die Unterstützung, so das Kalkül der sozialdemokratischen Parteiführung, musste die Regierung entweder Neuwahlen ausschreiben, die das antidemokratische Lager im Reichstag noch weiter anschwellen lassen würden, oder den Weg des offenen Verfassungsbruchs gehen, wonach eine spätere Rückkehr zur parlamentarischen Regierungsweise kaum noch vorstellbar schien (vgl. Dok. 3).


- Der vielleicht wichtigste Aspekt, der im Laufe der Tolerierungstaktik immer mehr an Bedeutung gewann, war jedoch die Sorge der SPD vor einem Zerfall der preußischen Regierungskoalition. Preußen, in dem eine Koalitionsregierung aus SPD, Zentrum und Staatspartei unter dem populären sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Otto Braun amtierte, galt als "Bollwerk der Republik" gegen rechtsradikale Diktaturgelüste. Die SPD stellte den Innenminister und hatte damit die Verfügungsgewalt über die Polizei. Dies ermöglichte ein Vorgehen gegen den Terror der SA und entzog eine wichtige exekutive Machtposition dem Zugriff der Rechten. In den nun phasenweise bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteimilizen kam dem preußischen Innenministerium eine Schlüsselstellung zu.


Dass sich die Tolerierungsbefürworter innerhalb der sozialdemokratischen Fraktion schließlich durchsetzten, war denn auch dem Einfluss der preußischen SPD zuzuschreiben, deren führende Repräsentanten auch in der Reichstagsfraktion saßen. Bereits unmittelbar nach den Wahlen hatte sich der preußische Ministerpräsident Otto Braun für eine "Koalition aller Vernünftigen"(7) ausgesprochen, die politisch-weltanschauliche Differenzen bis zur Überwindung der Krise hintanstellen sollte.
Gegen diese Politik polemisierte vorwiegend der linke Flügel der Partei, dem die Tolerierung des Präsidialkabinetts noch unerträglicher erschien als die Koalitionspolitik der SPD in den zwanziger Jahren. Die Vorstellungen der Parteilinken in der SPD, sich auf eine außerparlamentarische Agitation zu beschränken, beruhten allerdings auf einer Unterschätzung des nationalsozialistischen Gewaltpotentials: Der Formel, es sei kein Unterschied zwischen "Naziregierung" und "Brüningdiktatur"(8) lag eine gefährliche Verwischung der Grenzen zwischen einer antiparlamentarischen autoritären Staatsführung und einer totalitären Diktatur zugrunde. Ähnliche Positionen vertrat damals auch die KPD.




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"Zähmung oder Bekämpfung?" - Strategien gegenüber der NSDAP


Es gab im Herbst 1930 auch Stimmen, nicht nur im Regierungslager, sondern auch in der SPD, die sich dafür aussprachen, die NSDAP jetzt mit Verantwortung für die notwendigen unpopulären Entscheidungen zu belasten. Dadurch, so die Überlegungen, könne die aggressive nationalsozialistische Bewegung gezähmt werden, sie verlöre ihren Reiz als Sammelbecken des Protests und würde in der Regierungsverantwortung "abwirtschaften". Realistisch war diese Alternative jedoch nicht: Hitler war nicht zu einer wirksam kontrollierten Teilhabe an der Macht bereit, Brüning konnte vor allem aus außenpolitischen Gründen die NSDAP nicht an der Reichsregierung beteiligen. Allein der Wahlsieg der Nationalsozialisten im September hatte bereits bewirkt, dass ausländische Kredite im großen Stil aus Deutschland abgezogen wurden. Brünings Hauptziel, die Beendigung der Reparationen, wäre durch eine nationalsozialistische Regierungsbeteiligung erheblich erschwert; wenn nicht völlig verhindert worden. 1930 waren auch führende Vertreter der Wirtschaft und die Spitze der Reichswehr daher nicht an einer Machtbeteiligung der als unsichere Kantonisten eingeschätzten NSDAP interessiert.
Großzügige Angebote Brünings an die NSDAP, die diese zu einer Tolerierung seines Präsidialkabinetts veranlassen sollte (u. a. die Bildung von Rechtsregierungen unter Einschluss von Zentrum und NSDAP in den Ländern), wurden von Hitler zurückgewiesen. Obwohl Brüning sich daraufhin entschied, die NSDAP im Reich und - soweit es von der Zentrumspartei beeinflussbar war- auch in den Ländern von der Macht fernzuhalten, konnte er sich in der Folgezeit nicht zu einer konsequenten administrativen Bekämpfung der NS-Bewegung durchringen.


Wirksame Maßnahmen gegen die NSDAP, wie sie von den süddeutschen Länderregierungen und der preußischen Staatsregierung gefordert und gelegentlich auch eingeleitet wurden, fanden bei der Reichsregierung meist keinen Rückhalt. Zum einen war Brüning mit Blick auf die Reparationsfrage daran interessiert, dass sich die radikal-nationalistische Anti-Versailles-Agitation der Nationalsozialisten weiter entfalten konnte. Zum anderen bremsten Reichspräsident und Reichswehr ein entschiedenes Vorgehen gegen SA und NSDAP.


Überlegungen, dem nationalsozialistischen Innenminister des Landes Braunschweig die Polizeigelder zu sperren, wurden vom Reichskabinett ebenso verworfen wie der Reichskanzler und die Mehrheit seiner Minister eine klare Stellungnahme zur Frage der "Illegalität" der NSDAP vermieden. Auch wenn die Reichsregierung gesetzliche Maßnahmen gegen den politischen Terror erließ (wie die Notverordnungen "zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen" vom 28. März 1931 und vom 17. Juli 1931), fehlte ihnen die prorepublikanische Stoßrichtung. Behörden und Justiz wandten sie konsequent meist nur gegen die Kommunisten an, nicht jedoch gegen die NSDAP. Versuche der preußischen Regierung, die Notverordnungen auch gegen die Rechtsparteien einzusetzen,' konnten zu schweren Konflikten mit dem Reichskabinett führen.


Im August 1931 fühlte sich er Reichskanzler wegen einer Presseverlautbarung der preußischen Staatsregierung anlässlich des sogenannten "Stahlhelm-Volksentscheids" gegen die Preußenregierung offen brüskiert. Der Stahlhelm und die Rechtsparteien NSDAP, DNVP, Wirtschaftspartei bis hin zu den zur Tolerierungsmehrheit gehörenden Parteien DVP und Christlich Sozialer Volksdienst, hatten im Februar 1931 ein Volksbegehren zur sofortigen Auflösung des preußischen Landtages eingeleitet. Nachdem die notwendige Mindestzahl von 6 Millionen Stimmen erreicht worden war, wurde für den 9. August ein Volksentscheid angesetzt. Obwohl sich im letzten Augenblick auch noch die KPD entschloss, ihre Anhänger zur Unterstützung des Volksbegehrens aufzurufen, befürworteten nur 37 Prozent der Wahlberechtigten die Auflösung (erforderlich wären 50 Prozent gewesen).


Die preußische Regierung hatte nun eine Bestimmung der Notverordnung vom 17. Juli 1931, der sog. "Pressenotverordnung", dazu genutzt, in den Tagen vor dem Volksentscheid eine Erklärung der Staatsregierung gegen die Befürworter des Volksentscheids in allen Zeitungen veröffentlichen zu lassen (vgl. Dok. 5). Brüning fühlte sich übergangen und nannte den Aufruf unter anderem eine "grobe Ungehörigkeit".(9) Die Reichsregierung, die Rücksicht auf die Parteien der Rechten und auf den Reichspräsidenten nehmen musste, distanzierte sich ausdrücklich vom Vorgehen der preußischen Regierung. Das Reichskabinett nahm den Vorfall zum Anlass, die Notverordnung so zu ändern, dass derartige Kundmachungen des Einverständnisses des Reichsinnenministeriums bedurften. Die Verteidigung der Republik war kein Ziel, das von Brüning mitgetragen wurde, zumal der Kanzler noch immer mittelfristig eine Kooperation mit den Nationalsozialisten anstrebte.

Eine ähnliche Beschwichtigungspolitik verfolgte die Reichsregierung, als im Herbst 1931 in Hessen interne Unterlagen der Nationalsozialisten der Öffentlichkeit bekannt wurden, in denen das Vorgehen nach einer nationalsozialistischen Machtergreifung niedergelegt war (die sog. Boxheimer Dokumente). Obwohl das darin geschilderte gewaltsame Vorgehen gegen politische Gegner eindeutig der Verfassung widersprach, glaubten der Reichskanzler, das Reichsjustizministerium und der Oberreichsanwalt den Tatbestand des Hochverrats nicht nachweisen zu können. Ein Verfahren vor dem Reichsgericht endete für die Verantwortlichen mit einem Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Die moderate Haltung der Reichsregierung gegenüber der NS-Bewegung war Ausdruck eines politischen Kalküls. Brüning teilte lange Zeit die auch in der Reichswehrführung verbreitete Meinung, dass die NSDAP an den Staat herangeführt werden müsse. Durch Koalitionen mit der NSDAP auf Länderebene versprach sich der Reichskanzler eine Entradikalisierung der Partei. Bis zum Januar 1932 hegte Brüning auch noch die Hoffnung, die Nationalsozialisten für eine Unterstützung der Wiederwahl Hindenburgs gewinnen zu können. Erst die Erfahrungen der Reichspräsidentenwahl bewirkten eine stärkere Distanzierung Brünings von der NSDAP.


Aber auch bei einem besseren Willen der Reichsregierung, den Nationalsozialismus energisch zu bekämpfen, wäre : ihr Spielraum wohl außerordentlich eng gewesen, da der Reichspräsident einen Bruch mit der radikalen Rechten scheute. Schließlich trug die einzige wirkungsvolle Maßnahme der Regierung Brüning gegen die Nationalsozialisten, das SA-Verbot im Frühjahr 1932, wesentlich dazu bei, dass Hindenburg "seinem" Kanzler das Vertrauen entzog (s. unten).

 


[Inhaltsverzeichnis]


Machtverfall des Reichstags


Als Brüning der SPD Gespräche über eine Zusammenarbeit im Reichstag anbot, war er sich über die Zwangslage der Sozialdemokratenwohl im klaren. Er zeigte daher keine Bereitschaft, inhaltlich, personell oder in der Frage des Regierungssystems substantielle Zugeständnisse zu machen. Weder eine formelle Koalition noch der Eintritt eines Vertrauensmannes der SPD in die Reichsregierung kam für den Kanzler in Frage. Lediglich die Tatsache, dass man überhaupt wieder mit der SPD verhandelte, bedeutete eine Abweichung vom bisherigen "antimarxistischen" Kurs und löste bei den die Regierung stützenden Rechtsparteien (DVP, Wirtschaftspartei, Christlich Nationales Landvolk) Besorgnis aus. Tatsächlich wechselten Wirtschafts- und Landvolkpartei im Dezember in die Opposition, während die DVP, obwohl sie unter ihrem neuen Vorsitzenden Dingeldey immer stärker nach rechts rückte, die Regierung zunächst weiterhin mittrug. Dies hinderte die ehemals nationalliberale Partei allerdings nicht daran, außerhalb des Parlaments und in Preußen einen engen Schulterschluss mit der deutschnationalen und nationalsozialistischen Opposition zu suchen. Im Herbst 1931 drängte der rechte Flügel der DVP endgültig in die Opposition, was de facto zu einer Spaltung der Reichstagsfraktion in einen oppositionellen und einen gouvernementalen Flügel führte. Dennoch überstand die Regierung bis zu ihrem vom. Reichspräsidenten erzwungenen Rücktritt alle Abstimmungen mit wechselnden Mehrheiten.


Brüning konnte mit Hilfe der SPD, trotz des Abbröckelns der Unterstützung am rechten Rand, seinen politischen Kurs im Reichstag fortsetzen. Misstrauensanträge und das Verlangen nach Aufhebung von Notverordnungen wurden bis zum Mai 1932 stets mit ausreichenden Mehrheiten zurückgewiesen. Nach einer Änderung der Geschäftsordnung des Reichstags, mit dem Ziel, die Obstruktionstaktik der extremen Parteien zu unterlaufen, boykottierten NSDAP und DNVP - vorübergehend auch die KPD - von Februar bis Oktober 1931 die Reichstagssitzungen. Ein ordentliches parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren wäre in diesem Zeitraum ohne Risiken möglich gewesen: Brüning beharrte aber auf der Praxis des Erlasses von Notverordnungen nach Art. 48 WRV.

Insgesamt trat der Reichstag im ersten Jahr seiner Sitzungsperiode nur dreimal zusammen: Im Oktober 1930 lehnte er das Misstrauensvotum gegen die Regierung Brüning sowie die Aufhebung der Notverordnungen vom Juli ab, im Dezember "billigte" er die I. Große Notverordnung "zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen", im Februar 1931 ließ er eine erweiterte Osthilfeverordnung und damit verbundene Zollermächtigungen passieren, um sich dann für eine halbes Jahr (!) zu vertagen. In diesem Zeitraum trat lediglich der Ältestenrat zusammen, der Forderungen der KPD und der Rechtsparteien nach Einberufung des Plenums stets zurückwies.


Die II. Große Notverordnung "zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen" vom 5. Juni 1931 wurde im Reichstag nicht einmal diskutiert, obwohl diese "Verordnung" ein umfassendes Gesetzespaket enthielt, mit schwerwiegenden wirtschafts- und sozialpolitischen Eingriffen (s. unten). Obwohl die immer mehr in die Opposition abdriftende DVP nun eine parlamentarische Diskussion wünschte, die SPD zumindest eine Geste des Kanzlers in diese Richtung durch Einberufung des Haushaltsausschusses erwartet hatte, war die Regierung nicht bereit, auch nur symbolische Zugeständnisse zu machen. Trotz der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Mehrheit für den Kurs Brünings hielt dieser an seinem parlamentsunabhängigen, ja antiparlamentarischen Regierungsstil unbeirrt fest. Durch Rücktrittsdrohungen gelang es dem Kanzler, die widerstrebenden Parteien zu disziplinieren und die Sanierungsgesetze per Notverordnung in Kraft zu setzen. 1931 wurden insgesamt 44 Notverordnungen vom Reichspräsidenten erlassen, während der Reichstag nur 34 Gesetze verabschiedete.


Nicht nur bedeutende wirtschafts- und sozialpolitische Weichenstellungen, sondern auch Eingriffe in das föderalistische System wurden mit Hilfe von Notverordnungen durchgeführt. Die sog. Dietramszeller Notverordnung (vom 24. August 1931) ermächtigte die Länder, "alle Maßnahmen,, die zum Ausgleich des Haushalts von Ländern und Gemeinden erforderlich sind, im Verordnungswege vorzuschreiben".(10) Dadurch sollten die Länder gezwungen werden, unter Ausschaltung der Länderparlamente eigenverantwortlich Etatsanierungen vorzunehmen, ohne dabei wie gewohnt auf Subventionen des Reiches rechnen zu können. Dies wirkte zum einen vereinheitlichend, indem die Länder und Gemeinden sich an die niedrigere Besoldungsordnung des Reiches anpassen mussten; zum anderen spekulierte Brüning darauf, dass viele Länder zur Sanierung aus eigener Kraft nicht in der Lage sein würden. Diese Zwangslage wollte der Kanzler dann zu einer umfassenden Reichsreform nutzen.
Brünings Ziel war der dezentralisierte Einheitsstaat mit gewählten Selbstverwaltungsorganen, der die bundesstaatliche Struktur des Deutschen Reiches ablösen sollte. Um dies zu erreichen, plante Brüning für 1932 weitere Verordnungen, die schrittweise die Kompetenzen der Länder aushöhlen sollten. Keiner parlamentarischen Regierung wären ähnlich weitreichende Zielsetzungen möglich gewesen. Die Reichsreformbestrebungen waren bisher an den Widerständen von Parteien und Landesregierungen gescheitert. Der Notverordnungskurs, aber auch die wirtschaftliche Notlage zwangen nun nicht nur die Parteien, sondern auch die Länder, sich dem Diktat einer starken Reichsregierung zu unterwerfen. Die schwere wirtschaftliche Depression bot für das Präsidialkabinett auch Chancen, politische Ziele zu verwirklichen. Eine schnelle Überwindung der Krise lag daher nicht unbedingt im Interesse Brünings.



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Brünings Deflationspolitik


Die Kursstürze an der New Yorker Börse Ende Oktober 1929 gelten gemeinhin als Beginn der großen Weltwirtschaftskrise, die alle westlichen Industrienationen erfasste. Dass Deutschland besonders von den Auswirkungen dieser Krise betroffen war, lag sowohl an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch an dem Zusammenwirken von wirtschaftlicher und politischer Krise.


Verschärft wurde die Krise in Deutschland durch die starke Abhängigkeit von ausländischen - oft kurzfristigen - Krediten, eine niedrige Barliquidität der Banken, ein im internationalen Vergleich hohes Zinsniveau sowie eine bereits vor Beginn der Krise vorhandene strukturelle Arbeitslosigkeit. Obwohl die weltweite Rezession 1929/30 die deutsche Volkswirtschaft besonders hart traf, gingen Wirtschaftsfachleute wie politisch Verantwortliche bis Mitte 1931 davon aus, dass es sich um eine der üblichen zyklischen Krisen handelte. Nach den damals herrschenden Wirtschaftstheorien waren solche "Reinigungskrisen", bei denen die Selbstheilungskräfte des Marktes zum Tragen kamen, geeignet, Überkapazitäten abzubauen, überhöhte Preise und Zinssätze zu mindern sowie überzogene Lohnniveaus nach unten zu regulieren. Folglich wurden staatliche Eingriffe, die dem Abschwung gegensteuern sollten, als kontraproduktiv für den wirtschaftlichen Erholungsprozess angesehen. Vor allem die Unternehmer erhofften sich eine Senkung der in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre stark gestiegenen Lohn- und Lohnnebenkosten.


Die Reichstagswahlen im September 1930 zeigten die große Empfindlichkeit der deutschen Volkswirtschaft bei drohender politischer Instabilität. Nach dem Wahlerfolg der NSDAP zogen ausländische Kapitalanleger Kredite und Einlagen aus Deutschland ab und verschärften somit die krisenhafte Entwicklung. Die Stabilisierung der Präsidialregierung im Oktober und die eingeleiteten Maßnahmen zur Haushaltssanierung beruhigten zunächst die wirtschaftlichen Turbulenzen, auch wenn die Arbeitslosigkeit im Winter weiter anstieg. Zu Beginn des Jahres 1931 schienen dennoch einige Indikatoren (Kursanstieg von festverzinslichen Wertpapieren, überproportionaler Rückgang der Arbeitslosenzahlen im Frühjahr) auf eine Erholung der Weltwirtschaft hinzudeuten, während sich gleichzeitig auch die politische Situation weiter festigte.


Diese kurze Aufwärtsentwicklung wurde im Mai 1931 jäh durch eine schwere Bankenkrise unterbrochen. Ausgangspunkt war die Zahlungsunfähigkeit der größten österreichischen Geschäftsbank, der österreichischen Creditanstalt. Als Folge wurden in Deutschland erneut kurzfristige ausländische Kredite gekündigt. Als im Juni der deutsche Nordwolle-Konzern zusammenbrach, beschleunigte sich der Abzug ausländischer Gelder. Die zeitgleich mit der II. großen Notverordnung im Juni verkündete Absichtserklärung der Reichsregierung, die Reparationszahlungen baldmöglichst beenden zu wollen, trug zusätzlich zum Vertrauensverlust in die deutsche Wirtschaft bei. Der Devisenbestand der Reichsbank schrumpfte in wenigen Tagen fast auf die Hälfte, so dass das Deutsche Reich seinen Reparationsverpflichtungen nur noch durch Aufnahme internationaler Anleihen nachkommen konnte.
In dieser Situation schlug der amerikanische Präsident Herbert Hoover ein einjähriges Moratorium auf alle politischen Schulden vor (vgl. Dok. 4). Durch das sog. Hoover-Moratorium sollten sowohl der Schuldendienst der Alliierten untereinander als auch die deutschen Reparationszahlungen zunächst ausgesetzt werden. Trotz erheblicher Widerstände Frankreichs einigte man sich am 6. Juli in Paris, dass die deutschen Zahlungen zwar pro forma weiterlaufen, jedoch in Form von Garantiebonds für die Dauer des Feierjahres zurückerstattet werden sollten.

Nachdem in der Folgezeit mehrere internationale Expertengremien zu dem Schluss kamen, dass die deutsche Volkswirtschaft auch in Zukunft die Last der Reparationen nicht verkraften könne, gelang im Sommer 1932 in Lausanne eine endgültige Regelung. So bedeutete das Hoover-Moratorium de facto das Ende der deutschen Reparationszahlungen, auch wenn dies den Zeitgenossen noch nicht bewusst war. Brüning zweifelte noch im Frühjahr 1932, dass eine Lösung der Reparationsfrage im deutschen Sinne außenpolitisch durchsetzbar sei.


Das Moratorium bewirkte allerdings keine Beruhigung der wirtschaftlichen Situation. Im Juli brach die in den Konkurs des Nordwollekonzerns verwickelte Darmstädter- und Nationalbank (DANAT), damals immerhin die zweitgrößte deutsche Bank, zusammen, nachdem die Reichsregierung 'eine Stützungsaktion abgelehnt hatte. Die dadurch ausgelöste Panik führte zu einem Ansturm von Sparern, die ihre Einlagen ausbezahlt haben wollten, auf alle deutschen Banken und Sparkassen. Am 14. und 15. Juli wurden sämtliche deutschen 'Kreditinstitute geschlossen. Obwohl das Reich erhebliche Mittel zur Sanierung der Kreditinstitute bereitstellen musste, konnten die Banken auch nach Wiederöffnung der Schalter Auszahlungen nur noch in sehr begrenztem Umfang tätigen.


Erst die schwere Bankenkrise im Sommer 1931 machte den Zeitgenossen deutlich, dass man sich auf eine tiefgreifende und langwierige Rezession einstellen musste, die mit normalen zyklischen "Reinigungskrisen" nicht mehr vergleichbar war. Erst zu diesem Zeitpunkt begannen Wirtschaftsfachleute über Alternativen zum restriktiven Konsolidierungskurs der Reichsregierung zu diskutieren, die ein Abrücken vom Primat der Haushaltssanierung und von der Deflationspolitik, staatliche Maßnahmen zur Konjunkturbelebung sowie ein kreditfinanziertes "Arbeitsbeschaffungsprogramm" beinhalteten. Der Kanzler war aber aus mehreren Gründen nicht gewillt, von seinem Kurs abzuweichen.


Brünings Politik war nicht auf eine schnelle Überwindung von Wirtschaftskrise und Massenarbeitslosigkeit ausgerichtet, da er die wirtschaftliche Erholung außenpolitischen Zielen untergeordnet hatte (vgl. den Beitrag "Hundert Meter vor dem Ziel?" in diesem Band). Die Haushaltssanierung um jeden Preis, die Senkung des Lebensstandards durch Lohn- und Gehaltskürzungen sowie Steuererhöhungen (besonders bei den indirekten Steuern) sollten nicht nur die in der Krise als notwendig betrachtete Regulierung bewirken, sondern vor allem dem Ausland die Zahlungsunfähigkeit Deutschlands vor Augen führen. Brüning nahm die fortschreitende Verarmung bewusst in Kauf, um sich der nicht nur als wirtschaftliche Belastung, sondern auch als nationale Demütigung empfundenen Reparationsverpflichtungen zu entledigen.


Der Zusammenhang wird besonders deutlich bei der Notverordnung vom 5. Juni 1931, die drastische Maßnahmen zur Haushaltssanierung enthielt: Die Beamtengehälter wurden zwischen 4 Prozent und 8 Prozent gesenkt, einige Verbrauchssteuern erhöht, eine "Krisensteuer" eingeführt und die Leistungen der Arbeitslosenhilfe erheblich gekürzt. Da diese Notverordnung kurz vor der Abreise des Reichskanzlers nach Chequers zu wichtigen Reparationsverhandlungen mit der englischen Regierung erlassen wurde, galt sie als "Visitenkarte" der deutschen Anstrengungen".(11) Den Siegermächten des Weltkriegs sollte demonstriert werden, dass Deutschland wohl zahlungswillig, aber nicht mehr zahlungsfähig sei.

Dazu war es auch nötig, die internationalen Verträge mit den Reparationsgläubigern, worin Deutschland eingebunden war, genauestens einzuhalten. Sie stellten aber einer antizyklischen Konjunkturpolitik objektive Hindernisse entgegen. So unterlag die Reichsbank im` Rahmen dieser internationalen Bindungen Auflagen, die sie auf einen harten Stabilitätskurs festlegten. Nicht zufällig kamen viele Kritiker dieses Kurses aus dem nationalistischen Lager. Einer ihrer profiliertesten Vertreter war 1931 der ehemalige Reichsbankpräsident Schacht, der in Bad Harzburg Programme zur Kreditschöpfung befürwortete.


Den Zusammenhang zwischen Deflationskurs und internationalen Bindungen belegen auch die Reaktionen der alliierten Reparationsgläubiger auf den sog. Wagemann-Plan, einem der in Deutschland am häufigsten diskutierten Vorschläge zur Geldschöpfung. Das Programm war vom Präsidenten des Statistischen Reichsamtes Ernst Wagemann bereits unmittelbar nach der Bankenkrise im Sommer 1931 in seinen Grundzügen entworfen worden. Der Plan zielte auf eine Erhöhung der Liquidität der. Banken durch Lockerung der Deckungsbestimmungen ab. Der Sekretär des Gläubigerausschusses, der' die Stillhalteverhandlungen nach dem Hoover-Moratorium leitete, der Amerikaner B. M. Anderson, sah im Wagemann-Plan einen Versuch Deutschlands, sich den internationalen Verpflichtungen zu entziehen:


"Was aber den Inhalt der Vorschläge anbelangt, die der Präsident des Statistischen Reichsamtes veröffentlicht hat, so würde ihre praktische Anwendung von den Amerikanern als Signal einer neuen Papiergeldinflation gedeutet werden. Wozu sollte Deutschland in der Tat sein bestehendes Notenbankgesetz von der Basis, die international vereinbart war, willkürlich ändern, wenn nicht, um freie Bahn für ungehemmte Geldemissionen zu schaffen?"(12)


Die Reaktion bestätigte Befürchtungen, dass vom Ausland tatsächlich starke Widerstände gegen eine Politik der Kreditschöpfung ausgingen. Auch nach dem von Präsident Hoover vorgeschlagenen Schulden-Moratorium, das bei der französischen Regierung ohnedies nur widerstrebend und mit einigen Vorbehalten und Auflagen versehen, akzeptiert worden war, blieben die Bedenken bestehen. Die innenpolitische Diskussion in Deutschland um eine aktive Wirtschafts- und Währungspolitik muss vor dem Hintergrund dieser außenpolitischen Einflussgrößen betrachtet werden.


Dazu kam in Deutschland ein weiteres psychologisches Hemmnis, das einer staatlichen Kreditschöpfung im Wege stand. Jede Wirtschaftspolitik, die auch nur den Verdacht einer inflationären Wirkung erweckte, war mit dem Trauma der Hyperinflation von 1923 konfrontiert. Dies ermöglichte es den Gegnern einer aktiven Konjunkturpolitik, jede Abkehr von der Deflationspolitik mit dem Verdikt der "inflationären Wirkung" zu diffamieren und einer rationalen Diskussion zu entziehen. Anders als nach 1945 wandte sich gerade die sozialdemokratische Partei mit Nachdruck gegen jede wirtschaftspolitische Konzeption, die ein deficit spending" im Sinne von Keynes beinhaltete.


Ernstzunehmende Pläne für eine grundlegende Revision der Wirtschaftspolitik entstanden erst nach der großen Bankenkrise im Sommer 1931. Zuvor lagen lediglich die Empfehlungen der Brauns-Kommission vor. Hierin waren öffentliche Investitionen vorgeschlagen worden, die durch eine Auslandsanleihe finanziert werden sollten. Die Reichsregierung war dazu aufgrund ihrer außenpolitischen Prioritäten unter keinen Umständen bereit. Wenig Beachtung fand 1931 auch noch das Programm von Robert Friedländer-Prechtl, der umfangreiche Investitionsprogramme vorschlug, unter anderem den Bau eines 20 000 km langen Autobahnnetzes. Den Kern seiner Vorschläge bildeten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die der Autarkisierung des Reiches dienen sollten. Es war ausgerechnet dieses Programm des jüdischen Nationalökonomen, das wohl den größten Einfluss auf die spätere nationalsozialistische Arbeitsbeschaffungspolitik ausübte.


Im Sommer 1931 forderten auch führende Vertreter der Großindustrie, die bis dahin den Sanierungskurs Brünings mitgetragen hatte, die Deflationspolitik zugunsten einer aktiven Konjunkturpolitik aufzugeben. Der einflussreiche Ruhrindustrielle und Vorsitzende des Rheinischen Braunkohlesyndikats, Paul Silverberg, schlug eine Kreditschöpfung über Schatzanweisungen, die als Grundlage für Giralgeld dienen sollten, vor. Ähnliche Anregungen unterbreiteten Vorstandsmitglieder des I.G. Farben Konzerns, unter anderem der spätere Wirtschaftsminister Hermann Warmbold.


Grundsätzliche Bedenken gegen derartige Vorschläge kamen aus ökonomischen Gründen vor allem aus den Reihen der SPD. Der führende Haushaltsexperte der SPD, Rudolf Hilferding, warnte vor den inflationären Wirkungen einer Kreditausweitung. Er vermutete den Versuch einer verschleierten Senkung der Reallöhne über eine allgemeine Anhebung des Preisniveaus.(13)


Neben dem bereits erwähnten Wagemann-Plan, der im Januar 1932 im Reichskabinett diskutiert, wegen seiner inflatorischen Wirkung und den befürchteten außenpolitischen Irritationen aber abgelehnt wurde, erregte besonders ein Vorschlag aus der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung um die Jahreswende 1931/32 Aufsehen. Unter Leitung des Wirtschaftsstatistikers Wladimir Woytinsky (eines russischen Emigranten), unter Mitarbeit des gewerkschaftlichen Wirtschaftsexperten Fritz Tarnow sowie des sozialdemokratischen Agrarfachmanns Fritz Baade war im Dezember 1931 der nach den Initialen der Verfasser genannte "WTB-Plan" veröffentlicht worden. Die Vorschläge erfuhren in den folgenden Monaten noch einige Abänderungen.


Der WTB-Plan war im Gegensatz zu den früheren Überlegungen Woytinskys ein nationales Programm, da eine internationale Aktion angesichts des zunehmenden Protektionismus und der wirtschaftlichen Alleingänge vieler Regierungen kaum noch realisierbar schien. Der WTB-Plan war so konzipiert, dass zunächst eine Million Menschen neue Arbeit erhalten sollten. Davon wurde eine Initialzündung auf dem Arbeitsmarkt erwartet, die weitere Einstellungen zur Folge haben würde. Das Volumen des Programms war mit zwei Milliarden Reichsmark angesetzt, von denen die Hälfte durch Einsparungen der Arbeitslosenunterstützungen bzw. durch zusätzliche Steuereinnahmen gedeckt sein sollte. Die fehlende Milliarde sollte durch eine Anleihe bei der Reichsbank beschafft werden. Der inflatorische Effekt des vermehrten Notenumlaufs schien den Verfassern angesichts der fortgeschrittenen Deflation zu gering, um eine Gefahr für die Währung zu bedeuten. Der WTB-Plan wurde zwar von den freien Gewerkschaften im April 1932 als Programm veröffentlicht, aber von der SPD wegen seines vermeintlich inflatorischen Charakters nie akzeptiert. Die Partei verband damit die Befürchtung von Reallohneinbußen bei den Noch-Beschäftigten. Wie die Reichsregierung, ging die SPD zudem vom Primat der Politik gegenüber rein ökonomischen Zielsetzungen aus. Für die SPD hieß dies in erster Linie, die Machtergreifung bzw. Machtbeteiligung der NSDAP zu verhindern. Die Partei unterschätzte, wie die Verfechter der Deflationspolitik überhaupt, die verheerende politisch-psychologische Wirkung, die von einer arbeitsmarktpolitischen Untätigkeit der Regierung und der sie stützenden Parteien auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise ausging.


Neben den erwähnten Programmen lag Anfang 1932 noch eine Reihe weiterer Pläne zur Arbeitsbeschaffung und zur Wirtschaftsankurbelung vor. Auch innerhalb der Reichsregierung gab es seit Sommer 1931 durchaus Befürworter einer Kreditausweitung.(14) Obwohl entsprechende Forderungen von politischer Seite, von Wirtschaftsexperten und von Vertretern der gesellschaftlichen Interessengruppen immer häufiger erhoben wurden, wollte Brüning bis zum Abschluss der Reparationsverhandlungen an der Deflationspolitik festhalten. Neben Brüning trat besonders Reichsbankpräsident Hans Luther für eine Fortsetzung der Deflationspolitik ein. Er glaubte auch im Winter 1931/32 noch an den ökonomischen Sinn der Deflation. Die Politik der Gesundschrumpfung fand ungeachtet ihrer sozialen Folgen noch immer Befürworter, auch und gerade unter renommierten Wirtschaftsexperten.


Besonders folgenschwer für die Verschärfung der Krise war, dass noch Ende 1931 mit der IV. großen Notverordnung (vom 8. Dezember) die Deflationspolitik auf die Spitze getrieben wurde (vgl. Dok. 6). Die Verordnung sah nicht nur erhebliche staatliche Eingriffe in das Preis- und Lohngefüge (damit in die Tarifhoheit) vor, sondern versuchte in weiten Bereichen auch eine Lenkung der Wirtschaft. Gebundene Preise wurden generell um 10 Prozent herabgesetzt, die freien Preise einer Überwachung durch einen staatlichen Preiskommissar unterzogen. Auch die Mieten wurden um 10 Prozent gemindert. Gleichzeitig wurden die Löhne um 10-15 Prozent, die Bezüge der Beamten und der im öffentliche Dienst beschäftigten Arbeiter und Angestellten um 9 Prozent gesenkt. Einer neu eingeführten Kapitalfluchtsteuer und einer Erhöhung der Umsatzsteuer standen zwar auch einige Steuererleichterungen gegenüber, doch der deflatorische Charakter des gesamten Maßnahmenbündels war offenkundig. Auf heftigen Widerspruch beim Reichsverband der Deutschen Industrie stieß zudem das dirigistische Vorgehen der Reichsregierung, die wirtschaftliche Maßnahmen einfach verordnete, statt sich auf Anreize für den Markt zu beschränken. Die Notverordnung, so der Reichsverband, stelle "gegenüber den von uns vertretenen Grundsätzen der individualistischen Wirtschaftsordnung einen ungeheuren staatlichen Eingriff in die bestehenden privatwirtschaftlichen Verhältnisse dar".(15)


Der wirtschaftliche Zweck der Deflationspolitik lag in der Senkung des inländischen Preisniveaus, um die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt wiederherzustellen. Die Preisgabe des Goldstandards durch die britische Regierung im September 1931 (die einer de facto Abwertung des britischen Pfundes gleichkam) setzte jedoch einen weltweiten Abwertungswettlauf in Gang. Während nach Großbritannien 25 weitere Länder ihre Währungen vom Goldstandard lösten, versuchten andere Staaten, ihre Märkte durch Schutzzölle zu sichern. Demgegenüber verpuffte die traditionelle deutsche Preissenkungspolitik wirkungslos, die erhoffte Exportsteigerung blieb aus. Brüning war sich der geringen außenwirtschaftlichen Wirkung der Deflation durchaus bewusst, er war aber davon überzeugt, erst nach der endgültigen Lösung der Reparationsfrage könne der Export durch eine Abwertung der Reichsmark wirkungsvoll angekurbelt werden.


Die Diskussion über die politische und wirtschaftliche Zweckmäßigkeit der Brüningschen Deflationspolitik dauert bis heute an. Nach 1945 war die Wirtschaftspolitik des Präsidialkabinetts Brüning, im Zeichen der keynesianischen Wende der Wirtschaftstheorie einer heftigen und oft pauschalen Kritik ausgesetzt. Bei der heutigen Forschungsdiskussion stehen vor allem drei Aspekte im Mittelpunkt: Wann hätte die Abkehr von der Deflationspolitik frühestens einsetzen können? In welchem Umfang blockierten außenpolitische Ziele eine wirtschaftspolitische Umorientierung? Und welche ökonomische Wirkung wäre von den damals vorliegenden Konjunkturprogrammen überhaupt ausgegangen?


Die aktuelle Kontroverse ist durch die Thesen des Wirtschaftshistorikers Knut Borchardt geprägt. Borchardt geht davon aus, dass eine antizyklischen Gegensteuerung frühestens im Sommer 1931 hätte eingeleitet werden können (nach Rankenkrise und Hoover-Moratorium), eine ernsthafte Diskussion über geeignete Maßnahmen aber erst im Herbst 1931 einsetzte. Dass tatsächlich erst zu diesem Zeitpunkt eine aktive Konjunktur- und Beschäftigungspolitik politisch möglich gewesen wäre, wird heute kaum noch bestritten.


Kontroverser verläuft die Diskussion um die außenpolitischen Zwangslagen; die. einer Kreditschöpfung im Wege standen. Borchardt verweist auf die objektiven politischen Hindernisse einer aktiven Konjunkturpolitik:


". . . die konjunkturpolitischen Handlungsspielräume waren wegen der außen- und innenpolitischen Zwangslagen mindestens während der Regierungszeit Brünings, also bis zum Mai 1932, viel enger, als es eine spätere, allein auf die konjunkturtheoretische Frage konzentrierte Kritik gesehen hat."(16)


Dem wird entgegengehalten, dass die Reichsregierung mit ihrer Fixierung auf das Ziel einer schnellen Beendigung der Reparationen eine bewusste Verarmung der Bevölkerung in Kauf nahm, am deflatorischen Kurs länger als notwendig festhielt und damit zur politischen Radikalisierung im Frühjahr 1932 mit beitrug. Schließlich hebt Borchardt den geringen Umfang und die begrenzte Wirkung aller damals vorliegenden Konjunkturprogramme hervor, so dass die tatsächliche wirtschaftliche Lage davon wohl kaum kurzfristig entscheidend beeinflusst worden wäre. Dagegen führen die Kritiker der Deflationspolitik an, dass ein rechtzeitiges Gegensteuern im Sommer 1931 ein Jahr später politisch und sozial entlastend gewirkt hätte und die Katastrophe vielleicht zu verhindern gewesen wäre.(17) Entscheidend für Brüning seien seine politischen Prioritäten gewesen:


Wenn Brüning seinen eigenen Handlungsspielraum eingeschränkt sah, dann aufgrund der von ihm selbst vertretenen Prioritätenskala:
1. Revision von Versailles, vor allem Abbau der Reparationen mit Zustimmung der Alliierten;
2. um den entscheidenden Durchbruch in dieser Frage nicht zu blockieren, möglichst strikte Einhaltung internationaler Verpflichtungen (auch die im Young-Plan bekräftigte Bindung der deutschen Währung an eine Gold- und Devisendeckung und das dort vorgesehene Verbot einer Markabwertung);
3. Vermeidung der Inflation und
4. weit hinten das Ziel der Vollbeschäftigung oder gar des Wirtschaftswachstums.(18)
Hinter der Kontroverse steht auch die Frage, ob das Hauptziel der Deflation, die Bereinigung der Lohn- Preisstruktur, berechtigt war. Während Borchardt die Anfang der dreißiger Jahre vorherrschende Theorie der Reinigungskrise wieder aufgreift und von einem zu hohen Lohnniveau im Verhältnis zur Produktivität schon vor Beginn der Krise in Deutschland ausgeht, zweifelt die Gegenposition den Sinn der Deflation grundsätzlich an. Auch hier werden bereits in der zeitgenössischen Diskussion verwendete Argumente wieder aufgegriffen. Die Kritiker der Deflationspolitik heben hervor, Deflation müsse grundsätzlich krisenverschärfend wirken, da die sinkenden Preise die Gewinnerwartungen der Unternehmen ungünstig beeinflussten und unabhängig vom Nominalzins Kredite ruinös verteuerten.(19) Dagegen betrachten die Verteidiger der Wirtschaftspolitik Brünings den Vorrang der Haushaltssanierung und die Senkung der überhöhten Lohnkosten als im Grundsatz der Situation angemessene wirtschaftspolitische Ansätze.




[Inhaltsverzeichnis]


Vertrauensverlust und Rechtsruck


Im Herbst 1931 verschlechterten sich parallel zur wirtschaftlichen Situation auch die politischen Rahmenbedingungen für das Kabinett Brüning und die es tragenden Parteien. Wie sehr die wirtschaftliche und soziale Notlage die Radikalisierung in der Bevölkerung vorangetrieben hatte, belegten die Hamburger Bürgerschaftswahlen Ende September 1931. Alle Hoffnungen auf eine Stagnation des nationalsozialistischen Stimmenanteils, wie sie noch im Frühjahr aufgekommen waren, wurden durch den überwältigenden Wahlsieg der NSDAP, die ihren Stimmenanteil von den Reichstagswahlen 1930 noch weit übetroffen hatte, zunichte gemacht. Weitere Kommunal- und Landtagswahlen im Herbst bestätigten den enormen Vertrauensverlust der Regierung, der sich vor allem in einer wachsenden Zahl von Proteststimmen für die NSDAP niederschlug.


Dem Rechtsruck in der Wählerschaft entsprach eine zunehmende Radikalisierung der gesellschaftlichen Interessengruppen. Vor allem die Verbände der Wirtschaft, bislang überwiegend loyal zu Brüning, gingen nun nach und nach ins Lager der "nationalen Opposition" über. Die Politik der Reichsregierung, die Krise zu einer grundsätzlichen Zurückdrängung des Sozialstaates auszunutzen, ging den Unternehmern nicht weit genug. Sie wünschten einen Bruch mit dem bisherigen System der sozialen Sicherungen, insbesondere eine Abschaffung der 1927 eingeführten Arbeitslosenversicherung und eine völlige Revision der Tarifverträge, um die Rezession zu einer tiefgreifenden Senkung der Lohnkosten ausnutzen zu können. Einen Eingriff in die frei vereinbarten Tarifverträge wollte der Kanzler aber - auch mit Rücksicht auf die Tolerierung durch die SPD - nicht zulassen. Bereits im Spätsommer teilten Vertreter des Reichsverbandes der Deutschen Industrie dem Kanzler offen ihre Unzufriedenheit mit seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik mit. Der als politisch gemäßigt geltende Carl Duisberg machte aus seiner Enttäuschung über den Kurs Brünings, dem man bisher vertraut habe, kein Hehl:

"Dieses Vertrauen aber in den Reichskanzler und seinen Willen, die Dinge zu meistern, sei in den letzten 2 Monaten bedenklich zurückgegangen und habe sich teilweise schon in die Überzeugung umgewandelt, dass der Reichskanzler nicht mehr in der Lage sei, der fortgesetzt sich verschlechternden Entwicklung unserer Lage Herr zu werde."(20)


Die Kritik aus dem Unternehmerlager hing auch mit einem wachsenden Unbehagen an dem rigiden Deflationskurs des Reichskanzlers zusammen. Besonders der dirigistische Charakter der Deflationspolitik beunruhigte die Verfechter einer freien Preis- und Lohnpolitik (s. oben). Auf dem Treffen der "nationalen Opposition" in Bad Harzburg forderte der ehemalige Reichsbankpräsident Schacht eine Abkehr vom bisherigen Kurs der Haushaltssanierung und Währungsstabilisierung um jeden Preis.


Auch wenn Umfang und Bedeutung der Teilnahme von Industrievertretern an der Harzburger Front bis heute umstritten sind,(21) kann die Anwesenheit einiger führender Industrieller an der Harzburger Versammlung (vor allem von Vertretern der Schwerindustrie wie Ernst Brandi von den Vereinigten Stahlwerken, Max Schlenker vom Langnamverein, Ravene vom Eisengroßhandelsverband u. a.) als ein Anzeichen für die Annäherung der Wirtschaft an die radikale politische Rechte gewertet werden. Noch eindeutiger wandten sich die agrarischen Interessenverbände (die sich ebenfalls an der Harzburger Front beteiligten) der Rechtsopposition zu und stellten sich gegen die Reichsregierung.


Die NSDAP nutzte den Vertrauensverlust der Reichsregierung bei Industriellen und Bankiers im Herbst 1931 zu einer Werbekampagne, mit der Hitler das bisherige Misstrauen der Unternehmer gegenüber dem plebejisch-sozialistischen" Charakter der NS-Bewegung zu überwinden suchte. Bestimmte Kreise der Industrie, die 1930 eine Regierungsbeteiligung der NSDAP noch abgelehnt hatten, zeigten seit dem Frühjahr 1931 eine zunehmende Bereitschaft, eine reine Rechtsregierung unter Einschluss der NSDAP nicht nur hinzunehmen, sondern dem parlamentarisch abhängigen Kabinett Brüning vorzuziehen. Führend bei dieser Annäherung zwischen Industrie und NSDAP war die rheinische Schwerindustrie, während der Reichsverband der Deutschen Industrie insgesamt, insbesondere die exportorientierte Wirtschaft, sowie der Deutsche Industrie- und Handelstag weiterhin einer Beteiligung der NSDAP an der Regierung skeptisch gegenüberstanden. Die seit Herbst 1931 sichtbar "gespaltene Industriefront" blieb für das Verhältnis zwischen der deutschen Industrie und der NSDAP bis zur Machtergreifung 1933 kennzeichnend. (22)


Für das Präsidialkabinett war der verlorene Rückhalt bei den Interessengruppen besonders gefährlich, da nach Ausschaltung des Parlaments als vermittelnde Ebene die Umgebung des Reichspräsidenten die Funktion einer Anlaufstelle für lobbyistische Interessen wahrnahm. Die nationale Rechte bemühte sich nicht ohne Erfolg, Einfluss auf den Reichspräsidenten zu nehmen, was ihr durch die deutschnationale Gesinnung Hindenburgs und der meisten seiner Ratgeber erleichtert wurde. Ohnehin war der Achtzigjährige nicht mehr im vollem Besitz seiner geistigen Kräfte, was auch Brüning nicht verborgen blieb und den Kanzler immer mehr beunruhigte.(23) Dennoch war der Kanzler nun mehr denn je ausschließlich vom Vertrauen des Reichspräsidenten abhängig, eine Folge des von Brüning selbst eingeleiteten präsidialen Kurses.



Obwohl bereits im Herbst 1931 über eine neue, weiter rechts stehende Regierung diskutiert wurde, wollte man zu diesem Zeitpunkt in der Umgebung des Reichspräsidenten an Brüning festhalten. Eine praktikable Alternative war noch nicht sichtbar. So beschränkte man sich auf eine Regierungsumbildung, die allerdings dem gesellschaftlichen Rechtsruck Rechnung trug. Unmittelbarer Anlass war der Rücktritt des Außenministers Curtius am 3. Oktober, der in der Nachfolge Stresemanns für eine verständigungsbereite Außenpolitik stand. Nach dem gescheiterten Projekt einer deutsch-österreichischen-Zollunion war Curtius zur Zielscheibe heftiger Angriffe der Rechtsopposition geworden. Er geriet auch immer mehr in Konflikt mit seiner eigenen Partei, der DVP, die sich im Herbst unter dem Druck der schwerindustriellen Lobby auf die Seite der nationalistischen Regierungsgegner stellte.


Brüning nutzte den Rücktritt seines Außenministers zu einem grundlegenden Revirement seines Kabinetts. Der Kanzler handelte sich bei der angestrebten Rechtserweiterung des Kabinetts um parteiunabhängige Fachleute, die der politischen Rechten nahe standen, zahlreiche Absagen ein, was die zunehmende Isolierung des Präsidialkabinetts unterstrich. Die neue Regierung spiegelte dennoch die Ziele des Kanzlers wider, die er mit der Umbildung verfolgte: Das Kabinett war verkleinert worden, was dem Gedanken eines straffen und autoritären Regierungsstils entsprach, es war durch die Entfernung von gemäßigten bzw. republikanischen Ministern wie Wirth und Curtius deutlich nach rechts gerückt, und der "überparteilich-präsidiale" Charakter war durch die Ersetzung von Parteipolitikern durch vermeintlich parteiunabhängige Fachleute stärker hervorgehoben. Brüning übernahm selbst das' Außenministerium, Reichwehrminister Groener verwaltete in Personalunion nun auch das Innenministerium. Mit dem Vorstandsmitglied der I.G. Farben, Hermann Warmbold, trat ein Vertreter der Großindustrie ins Kabinett ein.


Fraglich war, inwieweit das neue Kabinett im Reichstag noch auf Unterstützung hoffen konnte. Die SPD war trotz des offenkundigen Rechtsrucks der neuen Regierung zur Fortsetzung` der Tolerierung entschlossen. Man war sich in der Partei darüber im klaren, dass Neuwahlen zum jetzigen Zeitpunkt unbedingt vermieden werden müssten, da diese nicht nur verheerende Auswirkungen auf die politischen Kräfteverhältnisse haben würden, sondern auch zur Verschärfung der wirtschaftlichen' Turbulenzen führen mussten. Die scharfe Frontstellung der Rechtsparteien gegen das neue Kabinett erleichterte der SPD die Zustimmung. Allerdings war die SPD-Fraktion im Reichstag geschwächt. Sechs Abgeordnete des linken Flügels hatten sich der neugegründeten Sozialistischen Arbeiterpartei (SAPD) angeschlossen, die sich aus erklärten Gegnern der Tolerierungspolitik in der SPD zusammensetzte.(24)
Am rechten Rand der bisherigen Regierungsmehrheit entzog die DVP dem Kabinett ihre Unterstützung. Die Partei vollzog damit den Schwenk der meisten Großindustriellen ins oppositionelle Lager mit. Brüning konnte lediglich noch auf einige Abweichler vom gemäßigten Flügel der DVP zählen. Dass das Gesamtkabinett das eingebrachte Misstrauensvotum mit knapper Mehrheit überstand (295 zu 270 Stimmen), verdankte es der Wirtschaftspartei. Sie hatte sich - wohl erkennend, dass Neuwahlen das Ende dieser Interessenpartei des kleingewerblichen Mittelstandes bedeuten würden - im letzten Augenblick wieder auf die Seite der Regierung geschlagen. Brüning hatte zudem die Partei mit seinem Wissen über unseriöse Geschäfte einer mit der Wirtschaftspartei eng verflochtenen Berliner Bank unter Druckgesetzt - ein Vorgehen, das bezeichnend ist für den Politikstil in der Ära der Präsidialkabinette.


Sowohl im Verhältnis des Reichskanzlers zum Reichspräsidenten als auch in der Beziehung der Parteien zum Reichskabinett ersetzten Intrigen immer mehr die politischen Inhalte. Dies war Folge einer Personalisierung der Politik, in der sich die Machtzentren von der Legislative (dem Diskussionsforum der Parteien) hin zu Reichspräsident und Reichsregierung verlagerten. Damit bewirkten die Präsidialregierungen gerade das Gegenteil dessen, was ihre Verfechter erhofft hatten: eine Abkehr vom Schacher um parlamentarische Mehrheiten.


Nachdem die Regierung auch eine Reihe weiterer Abstimmungen gewonnen hatte, vertagte sich der Reichstag um vier Monate, bis zum 23. Februar 1932. In diesem Zeitraum (am B. Dezember 1931) wurde die IV. große wirtschaftliche Notverordnung verkündet, mit der die Deflationspolitik ihren Höhepunkt erreichte (s. oben und Dok. 6). Auch dieser wohl schwerwiegendste wirtschaftspolitische Eingriff des Kabinetts Brüning konnte nicht im Reichstag diskutiert werden. Die Verschärfung der wirtschaftlichen Notlage bedeutete angesichts der im Frühjahr 1932 bevorstehenden Reichspräsidenten- und Landtagswahlen eine schwere Hypothek für die gemäßigten Parteien. Brüning hatte gehofft, zumindest die Reichspräsidentenwahl durch eine Verlängerung der Amtszeit Hindenburgs verhindern zu können. Dazu wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Reichstag erforderlich gewesen, d. h. eine Zustimmung aller wichtigen politischen Parteien von SPD bis hin zu DNVP und NSDAP. Die Hoffnung Brünings, die Rechtsparteien für eine Unterstützung der Kandidatur Hindenburgs gewinnen zu können, erwies sich jedoch als Illusion. Die NSDAP knüpfte ihre Zustimmung an die unerfüllbare Forderung, ihr das Kanzleiamt, das Innen- und das Reichswehrministerium zu überlassen.


Die Parteien der extremen Rechten, die 1925 noch die Kandidatur des kaiserlichen Generalfeldmarschalls mitgetragen hatten, waren sich wohl bewusst, dass eine Volkswahl des Reichspräsidenten für sie erheblich mehr Chancen bot als eine weniger spektakuläre Übereinkunft mit der Reichsregierung. Auch wenn die Aussichten, die Wahl zu gewinnen, für die NSDAP schlecht waren, bot der Wahlkampf doch genügend Möglichkeiten für propagandistisch wirkungsvolle Auftritte. Noch wichtiger war jedoch die Tatsache, dass Hindenburg so gezwungen wurde, entgegen seiner eigenen Überzeugung gegen die Rechtsparteien zu kandidieren Dies musste den überzeugten Monarchisten Hindenburg verstören und "seinem" Kanzler entfremden, den er doch mit dem erklärten Auftrag, mit der Rechten gegen die Linke zu regieren, ins Amt gerufen hatte.


Als am 1. Februar 1932 der Wahlaufruf des Hindenburgausschusses erschien, hatte ihn kein Vertreter der nationalen Verbände unterzeichnet. Als Vorsitzender des Wahlausschusses fungierte der parteilose bürgerlich-konservative Berliner Oberbürgermeister Heinrich Sahm. Zu den Unterzeichnern des Aufrufs gehörte zwar auch der Vorsitzende des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Carl Duisberg, aber nur wenige profilierte Persönlichkeiten aus dem national-konservativen Lager hatten unterschrieben. Hindenburg zögerte denn auch zwei Wochen, bis er sich trotz der fehlenden Unterstützung durch die nationalistische Rechte zu einer erneuten Kandidatur bereit erklärte.


Die Verwirrung der Fronten wurde vollends deutlich, als die SPD, die keine Chance sah, einen eigenen Kandidaten durchzubringen, beschloss, für die Wiederwahl Hindenburgs einzutreten. Damit wurde dessen Kandidatur von genau den Kräften getragen, die das Präsidialkabinett im Reichstag stützten. Die NSDAP nominierte Hitler selbst, der erst zwei Wochen vor den Wahlen mit Hilfe der nationalsozialistisch/deutschnationalen Landesregierung in Braunschweig die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte. Der Stahlhelm (dessen Ehrenmitglied Hindenburg war!) stellte zusammen mit der DNVP einen eigenen Kandidaten auf, seinen zweiten Vorsitzenden Oberstleutnant Duesterberg. Die Konstellation war symptomatisch für die Schwäche der republikanischen Parteien in der Endphase Weimars: Die einst staatstragenden Parteien, SPD, Zentrum, Demokraten, wagten nicht einmal im ersten Wahlgang einen Kandidaten aus ihren Reihen zu präsentieren. Aus Angst vor einem Wahlsieg Hitlers setzten die gemäßigten Parteien auf den über achtzigjährigen Reichspräsidenten, in der Hoffnung, dass er wenigstens die in der Verfassung niedergelegten Spielregeln einhalten würde.


Im ersten Wahlgang am 13. März 1932 verfehlte Hindenburg mit 49,5 Prozent der Stimmen äußerst knapp die absolute Mehrheit. Hitler erhielt 30,1 Prozent, Duesterberg 6,8 Prozent, der Kandidat der KPD, Thälmann 13,2 Prozent. Die Notwendigkeit eines weiteren Wahlgangs war insofern fatal, als er Hitler die Chance bot, dem für seine Anhänger ernüchternden Ergebnis in einem neuen Wahlkampf die psychologische Wirkung zu nehmen. Zwar wurde Hindenburg im zweiten Wahlgang am 10. April mit 53 Prozent der Stimmen gewählt, doch Hitler steigerte seinen Anteil auf 36,8 Prozent (Thälmann 10,2 Prozent).


Hitler war es damit gelungen, nach dem für ihn, enttäuschend verlaufenen ersten Wahlgang mit großem propagandistischem Aufwand im zweiten Wahlgang einen Prestigeerfolg zu erringen. Er hatte nun einen Stimmenanteil erreicht, den die NSDAP auch bei den preußischen Landtagswahlen und bei den Reichstagswahlen im Juli 1932 halten konnte. Die NSDAP konnte bei der Reichspräsidentenwahl ihre Rolle als Sammlungsbewegung der Rechten offensichtlich festigten und ausbauen. Zum überwiegenden Teil hatten die Wähler der Rechtsparteien Hitler ihre Stimme gegeben, während Hindenburg die Stimmen der SPD-Wähler und der Anhänger der gemäßigten Mitte-Rechts-Parteien zugefallen waren. Dieses Ergebnis- musste Hindenburgs Befürchtung, als Repräsentant der Republik, des"Systems" von Weimar, gegen die nationale Opposition gewählt worden zu sein, .. verstärken.


Das Verhältnis zwischen Reichspräsident und Kanzler wurde im April 1932 durch -- ein weiteres Ereignis belastet, durch das sich der Reichspräsident wiederum in eine von ihm nicht gewollte Frontstellung gegen die Rechte gedrängt sah. Die preußische Staatsregierung glaubte, nach der relativ deutlichen Niederlage Hitlers im ersten Wahlgang der Reichspräsidentenwahl sei der Zeitpunkt günstig, endlich schärfer gegen den Straßenterror der SA vorzugehen. Über die Frage, mit welchen Mitteln die Staatsmacht gegen die NSDAP vorgehen solle, war es bereits mehrfach zu Konflikten zwischen preußischer Regierung und Reichsregierung gekommen (s.. oben). Ende März/Anfang April schlossen sich die süddeutschen Länder Bayern, Württemberg, Baden und Hessen dem preußischen Drängen nach wirksamen Maßnahmen gegen die NSDAP an. Da die preußische Regierung zudem - damit drohte, die in der Vergangenheit geübte Rücksicht auf die Reichsregierung nun aufzugeben und notfalls Aktionen auf eigene Faust durchzuführen, gab Reichsinnenminister Groener nach. Er schloss sich dem Vorstoß der Länder an und befürwortete ein sofortiges Verbot von SA und SS.


Der Zeitpunkt schien günstig, da die Reichswehr, die einem Verbot der SA bislang erhebliche Widerstände entgegengesetzt hatte, über Berichte verstimmt war, denen zufolge die NS-Führung im Kriegsfall die SA nicht dem Grenzschutz zur Verfügung stellen wolle (diese Enthüllungen waren von der preußischen Regierung bewusst lanciert worden). Am 13. April unterzeichnete Reichspräsident Hindenburg nach langem Zögern das Verbot von SA und SS. Hindenburg hätte, beeinflusst von der Reichswehrführung um Schleicher, ein Ultimatum an die SA, ihre Verbände zu demobilisieren, vorgezogen oder doch als Kompensation eingleichzeitiges Verbot des republikanischen Reichsbanners gewünscht.


Die auch von Brüning selbst nach wie vor als mittelfristiges Ziel verfolgte Strategie von Reichspräsident und Reichswehrführung, die NSDAP in eine nationale Einheitsfront einzubinden, hatte durch das SA-Verbot einen schweren Rückschlag erlitten. Die Spitze der Reichswehr sah zudem ihre Pläne gefährdet, die bestehenden politischen Wehrverbände (SA, Stahlhelm, Reichsbanner) in eine neu aufzubauende Miliz einzugliedern.




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Der Sturz Brünings


Dieser militärpolitische Aspekt war wohl der ausschlaggebende Grund dafür, dass die Reichswehrführung von Groener abrückte. Groener hatte in ihren Augen seine Aufgabe als Innenminister über die Anliegen der Reichswehr gestellt. Die Vorstellung, dass der Landesverteidigung, in ureigner Zuständigkeit der Reichswehr, absolute Priorität zukam, war im Offizierskorps nach wie vor unumstritten. Selbst die Frage der Sicherheit im Inneren, der zunehmenden Gewalt auf den Straßen, erschien davor zweitrangig. Vor diesem Hintergrund erwies sich die Entscheidung Brünings im Oktober 1931, den Reichswehrminister auch mit dem Innenministerium zu betrauen, als Fehler.


Besonders Schleicher, der sich als Sachwalter der Interessen der Reichswehr fühlte, war über die Entwicklung verärgert. Zusammen mit den nationalkonservativen Kreisen um den Reichspräsidenten begann Schleicher, gegen Groener zu intrigieren. Neben dem Staatssekretär im Reichspräsidentenamt Meißner spielte vor allem der, Sohn Hindenburgs, Oskar von Hindenburg, eine wichtige Rolle als Einflüsterer eines Vaters (dass durch diese, ganz auf das Entscheidungszentrum Reichspräsident :konzentrierten Vorgänge die parlamentarische Verfassung pervertiert '. wurde, verdeutlicht das Bonmot über den "in der Verfassung nicht vorgesehenen Sohn des Reichspräsidenten").

Das SA-Verbot war der Hebel, mit dem die sogenannte "Kamarilla" um Hindenburg auf den Sturz der Regierung hinarbeitete. Zunächst wurde Reichswehrminister Groener zum Rücktritt gezwungen. Groener wurde vorgeworfen, er habe die Überparteilichkeit der Reichswehr verletzt, da er nicht gleichzeitig auch das Reichsbanner verboten habe. In diesem Sinne beeinflusste die Reichswehrführung Hindenburg, der nur noch widerstrebend der Linie des Kabinetts folgte.


Nachdem Groener bei der Verteidigung des SA-Verbots im Reichstag, die von heftigen Tumulten der Rechtsparteien begleitet war, eine recht unglückliche Figur abgegeben hatte (vgl. Dok. 7), erklärte er am 12. Mai 1932 unter dem Druck der Reichswehrführung und des Reichspräsidenten seinen Rücktritt als Reichswehrminister. Als Innenminister blieb Groener allerdings im Amt, das er seit Oktober 1931 nur geschäftsführend leitete. Die Neubesetzung des Reichswehrministeriums gelang Brüning nicht mehr, bezeichnenderweise verweigerte sich Schleicher, dem der Posten angeboten worden war.


Die Regierung Brüning geriet dadurch in eine immer schwierigere Lage. Bereits am . 6. Mai war Wirtschaftsminister Warmbold demissioniert und hatte dies mit - unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten über die Wirtschafts- und Sozialpolitik des Kabinetts begründet. Damit wurde deutlich, dass die Großindustrie endgültig nicht mehr daran interessiert war, Brüning im Amt zu halten. Mit dem bevorstehenden Abschluss der Reparationsverhandlungen in Lausanne entfielen die letzten außenpolitischen Rücksichten, die bislang der Einsetzung einer entschieden nationalistisch orientierten Regierung im Wege gestanden hatten. Ende April 1932 hatten die Landtagswahlen in Preußen, Bayern, Württemberg und einigen Kleinstaaten die fehlende Verankerung der Reichsregierung und der sie tragenden Parteien in der Bevölkerung deutlich gemacht. Die NSDAP hatte ihren Stimmenanteil gegenüber den Reichstagswahlen 1930 annähernd verdoppelt und fast den Prozentsatz Hitlers beim zweiten Wahlgang der Reichspräsidentenwahl erreicht. Allerdings war es in keinem der großen Länder der radikalen Rechten (NSDAP, DNVP, rechte Splitterparteien) gelungen, eine absolute Mehrheit der Sitze zu erhalten, so dass eine parlamentarische Regierungsbildung unmöglich wurde. Die amtierenden Landesregierungen blieben zunächst geschäftsführend im Amt.


Die Länderwahlen hatten eine ziemlich klare Vorstellung davon vermittelt, wie sich ein neugewählter Reichstag zusammensetzen würde. Dennoch glaubte Schleicher, der immer mehr zur treibenden Kraft einer neuen, nach rechts orientierten politischen Umgruppierung im Reich wurde, mit Hilfe der NSDAP seine Pläne verwirklichen zu können. Ein nationales Präsidialkabinett sollte, so die Überlegungen, weiterhin gestützt auf die Notverordnungspraxis, im Reichstag von der NSDAP toleriert werden. Als Gegenleistung würde sich die neue Regierung verpflichten, das SA-Verbot aufzuheben und Neuwahlen für den Reichstag auszuschreiben. Es ging jetzt nur noch darum, einen geeigneten Kanzler zu finden und Brüning vollends beim Reichspräsidenten zu diskreditieren.


Den letzten Anstoß für Hindenburg, sich von Brünings moderater Variante eines präsidialen Notverordnungskurses abzuwenden, bot die sogenannte Osthilfeverordnung. Darin war vorgesehen, nicht mehr entschuldungsfähige Güter der ostelbischen Grundbesitzer Kleinbauern für Siedlungsprojekte zur Verfügung zu stellen. Anhand eines Referentenentwurfs aus dem Reichsarbeitsministerium begannen die Großagrarier sofort, gegen die Vorlage Sturm zu laufen. An die Spitze des Protestes stellte sich ausgerechnet der spätere Innenminister im Kabinett Papen, Frhr. v. Gayl, der als Direktor der Ostpreußischen Landesgesellschaft sich direkt an den Reichspräsidenten wandte (vgl. Dok. 8). Hindenburg, selbst ostpreußischer Grundbesitzer, blieb von diesen Interventionen nicht unbeeindruckt und verweigerte die Unterschrift unter die Verordnung. Der Reichskommissar für die Osthilfe, Schlange-Schöningen, drohte daraufhin mit seinem Rücktritt, der nach den beiden kurz zuvor erfolgten Demissionen auch die Position des Kanzlers selbst unhaltbar gemacht hätte.


Ein Versuch Brünings, den Reichspräsidenten noch einmal umzustimmen, scheiterte. In einer Unterredung mit Brüning am 29. Mai präsentierte der Reichspräsident dem Reichskanzler in ungewöhnlich entschiedener Form seine Forderungen: Verzicht auf die Siedlungsverordnung, Erweiterung des Kabinetts nach rechts, Aufhebung des SA-Verbots und Auflösung des Reichstags. Unmissverständlich verlangte der Reichspräsident den Rücktritt des Kanzlers (vgl. Dok. 9), indem er ankündigte, dem Kabinett die Gegenzeichnung von Notverordnungen und Personaländerungen hinfort zu verweigern. Als Brüning am Tag darauf noch einmal bei Hindenburg vorsprechen wollte, in der Hoffnung, ihn durch einen am selben Tag bekannt gewordenen außenpolitischen Erfolg umstimmen zu können, wurden ihm nicht einmal fünf Minuten Zeit für das Gespräch gewährt. Brüning, ganz der Idee der Präsidialregierung verpflichtet, war sich bewusst, dass er ohne das Vertrauen des Reichspräsidenten nicht weiterregieren konnte und erklärte die Gesamtdemission des Kabinetts.



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Gründe für das Scheitern der Präsidialregierung Brüning


Brüning war somit selbst Opfer des von ihm mitgetragenen Kurses geworden, der die parlamentarische Regierungsweise durch ein präsidiales Notverordnungsregime ersetzt hatte. Noch am 12. Mai hatte der Reichstag dem Kabinett mit einer Mehrheit von 27 Stimmen das Vertrauen ausgesprochen. Nur weil sich Brüning selbst ausschließlich auf das Vertrauen des Präsidenten stützte, konnte er seinen parlamentarischen Rückhalt nicht geltend machen und einen Verfassungskonflikt wagen.


Dabei machten gerade die Vorgänge um den Sturz Brünings die Gefahren, ja die Absurdität einer reinen Präsidialregierung deutlich. Der Erfolg einer solchen Regierungsweise war gebunden an die Person des Reichspräsidenten. Ein republikanischer Präsident, dessen Prestige für eine - sicher in der damaligen politischen Situation fragliche - Wiederwahl 1932 ausgereicht hätte, wäre eine zuverlässige Garantie gegen ein Abgleiten in die Diktatur gewesen. Mit Hindenburg stand dagegen ein politisch unbedarfter, durch und durch deutschnational-monarchistisch gesinnter Mann an der Spitze des Reiches, der zudem unter zunehmender: Vergreisung litt. Schon von daher war eine Politik, die sich ganz vom Vertrauen und von der Einsichtsfähigkeit des Reichspräsidenten abhängig machte, ein gefährliches Vabanque-Spiel.


Warum hat Brüning dennoch diesen Kurs eingeschlagen und bis zuletzt durchgehalten? Wir wissen heute, dass Brüning die politischen Ziele Hindenburgs weitgehend teilte: eine autoritäre Regierung unter möglichst geringer Berücksichtigung des Parlaments und der in ihm vertretenen politischen Parteien. Fernziel war, wie Brüning in seinen Erinnerungen selbst schreibt, eine monarchistische Restauration und ein Verfassungsmodell, das sich an der Bismarckschen Verfassung orientierte `, wobei der Einfluss des Reichstags eher noch stärker beschnitten werden sollte als in jener.


Außenpolitisch war Brüning auf das Ziel eines schnelles Endes der Reparationszahlungen festgelegt, ein Ziel, dem er auch seine Wirtschafts- und Sozialpolitik unterordnete. Diese war zudem durch den Primat des Haushaltsausgleichs bestimmt und von einer Theorie geleitet, die in der Krise eine Regulierung überzogener Ansprüche für notwendig hielt. Dies führte zur Krisenverschärfung, entzog der Regierung den Rückhalt in der Bevölkerung und bei den Interessengruppen und begünstigte den rasanten Aufstieg der NSDAP.


Die Tolerierung des Kabinetts Brüning durch die SPD war für beide Seiten eine aus der Situation nach den Septemberwahlen entstandene Notlösung. Ging es der SPD darum, eine nationalsozialistische Regierungsbeteiligung zu verhindern und vor allem die preußische Koalition zu sichern, war Brüning andererseits auf den parlamentarischen Rückhalt durch die SPD angewiesen, da die NSDAP zur Tolerierung des Präsidialkabinetts nicht bereit war und wegen außenpolitischer Rücksichten bis 1932 als Regierungspartner nicht in Frage kam. Die Kooperation mit den Sozialdemokraten schien für Brüning insofern vorteilhaft, als er die SPD jederzeit mit der Drohung, die Preußenkoalition zu sprengen und in Preußen wie im Reich eine reine Rechtsregierung herbeizuführen, erpressen konnte. Dennoch widersprach diese Tolerierungslösung Brünings Auftrag, nicht nur antiparlamentarisch, sondern auch "antimarxistisch", d. h. gegen die SPD zu regieren. Die vermeintliche Abhängigkeit des Kabinetts von den Sozialdemokraten stand spätestens ab Herbst 1931 im Mittelpunkt der Kritik all jener Kräfte, die eine klare und eindeutige Rechtswendung wünschten. Das waren zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nur die Rechtsparteien und die agrarischen Interessenverbände, sondern auch bereits weite Teile der Industrie.


Für den Zeitpunkt von Brünings erzwungenem Rücktritt war die außenpolitische Konstellation entscheidend, konkret der bevorstehende Abschluss der Reparationsverhandlungen in Lausanne, der das Ende der deutschen Zahlungsverpflichtungen bedeutete. Dass Brüning noch vor Ende der Lausanner Konferenz am 9. Juli 1932 zur Demission gezwungen wurde, ist sicher auch darauf zurückzuführen, dass man den Prestigeerfolg einer reinen Rechtsregierung zukommen lassen wollte. Die neue Regierung schien auch deshalb bessere Startbedingungen zu haben, da die wirtschaftliche Krise ihren Höhepunkt bald überschritten haben würde und sodann die wirtschaftlichen wie die (außen-)politischen Bedingungen gegeben waren, mit einem aktiven Arbeitsbeschaffungsprogramm gegenzusteuern. Obwohl sich bald erweisen sollte, dass keine gangbare Alternative zur Verfügung stand, glaubten die politisch einflussreichen Kreise um den Reichspräsidenten, hinfort auf den Krisenmanager Brüning verzichten zu können.






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Anmerkungen


1 Karl Dietrich Bracher: Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie zum Problem des Machtzerfalls in der Demokratie. Unveränd., mit e. Vorw. vers. Nachdr. der 5. Aufl. (1971), Königstein Ts./Düsseldorf 1978
2 Heinrich Brüning: Memoiren 1918-1934, Stuttgart 1970, S. 17
3 Hans Boldt: Der Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung - sein historischer Hintergrund und seine Funktion, in: Gotthard Jasper (Hrsg.): Von Weimar zu Hitler 1930-1933, Köln/Berlin 1968, S. 306
4 Das Bündnis brach schon kurz nach den Wahlen wieder auseinander, als die sechs jungdeutschen Abgeordneten die Fraktion verließen. Allerdings unterstützten auch diese Abgeordneten, die sich nun "Volksnationale Reichsvereinigung" nannten, die Regierung Brüning im Reichstag
5 Quelle: Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 50. Jg. 1931, S. 546 f.
6 Vorwärts, Nr. 491, 19. 10. 1930, "Der Reichstag hat entschieden"
7 Otto Braun in: Vorwärts vom 16. 9. 1930
8 So der Führer der Linksopposition in der SPD und spätere Vorsitzende der SDAP Max Seydewitz; zit. nach Rainer Schaefer Die SPD in der Ära Brüning: Tolerierung oder Mobilisierung. Handlungsspielräume und Strategien sozialdemokratischer Politik 1930-1932, Frankfurt a. M./New York 1990, S. 88
9 Ministerbesprechung vom 10. B. 1931; Akten der Reichskanzlei, Kabinette Brüning I und II, bearb. von Tilman Koops, Bd. 2, Boppard 1982/90, Nr. 440, S. 1546
10 Zit. nach Werner Conze. Die Reichsverfassungsreform als Ziel der Politik Brünings, in: G. Jasper (1980), S. 343
11 Ludwig Preller: Sozialpolitik in der Weimarer Republik, unveränd. Nachdr. d. Ausg. von 1949, Kronberg Ts./Düsseldorf 1978, S. 396
12 Zit. nach Gerhard Kroll: Von der Weltwirtschaftskrise zur Staatskonjunktur, Berlin 1958,S.402
13 Ministerbesprechung vom 3. 8. 1931; Akten der Reichskanzlei, Kabinette Brüning I und II, Bd. 2., S. 1510
14 Besonders nachdrücklich Wirtschaftsminister Warmbold. Vgl. dazu im einzelnen Carl-Ludwig Holtfrerich: Alternativen zu Brünings Wirtschaftspolitik in der Weltwirtschaftskrise?, in: HZ, 1982, Bd. 235, S. 6211f.
15 Rundschreiben des Reichsverbandes der Deutschen Industrie vom 11.12. 1931, zit. nach Heinrich August Winkler, Weimar 1918-1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie, München 1993, S. 437
16 Knut Borchardt: Zwangslagen und Handlungsspielräume in der großen Weltwirtschaftskrise der frühen dreißiger Jahre: Zur Revision des überlieferten Geschichtsbildes, in. Ders., Wachstum, Krisen, Handlungsspielräume der Wirtschaftspolitik, Göttingen 1982, S. 173
17 So Carl-Ludwig Holtfrerich, der am dezidiertesten die Gegenposition zu Borchardt vertritt (Carl-Ludwig Holtfrerich 1982, S. 630 f.)
18 Carl-Ludwig Holtfrerich (1982), S. 629
19 Carl-Ludwig Holtfrerich. Vernachlässigte Perspektiven der wirtschaftlichen Probleme der Weimarer Republik, in: Heinrich August Winkler (Hrsg.): Die deutsche Staatskrise 1930-1933. Handlungsspielräume und Alternativen, München 1992, S. 149
20 Niederschrift einer Besprechung Brünings mit Vertretern des Reichsverbandes der Deutschen Industrie vom 18. 9. 1931, zit. nach: Politik und Wirtschaft in der Krise 1930-32. Quellen zur Ära Brüning. Eingel. von Gerhard Schulz, bearb. von Ilse Maurer und Udo Wengst, Bd. 2, Düsseldorf 1980, Nr. 317, S. 968
21 Vgl. dazu die kritischen Anmerkungen von Henry Ashby Turner, Die Großunternehmer und der Aufstieg Hitlers, Berlin 1985, S: 218 ff. Turner hält Zahl und Stellung der offiziell als Vertreter der Wirtschaft teilnehmenden Personen für eher unbedeutend
22 Vgl. Reinhard Neebe: Unternehmerverbände und Gewerkschaften in den Jahren der Großen Krise (1929-33), in: GG 9 (1983), S. 319; 327. Vgl. auch: Ders.: Großindustrie, Staat und NSDAP 1930-1933. Paul Silverberg und der Reichsverband der Deutschen Industrie in der Krise der Weimarer Republik, Göttingen 1981
23 Vgl. H. Brüning (1970), S. 422 f.
24 Da sich ein weiterer SPD-Abgeordneter der KPD angeschlossen hatte, umfasste die SPD-Reichstagsfraktion im Oktober 1931 nur noch 136 Mitglieder


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Literatur


Akten der Reichskanzlei, Kabinette Brüning I und II, bearb. von Tilman Koops, 3 Bde., Boppard 1982

Blaich, Fritz: Der Schwarze Freitag. Inflation und Wirtschaftskrise, München 1985

Borchardt, Knut: Zwangslagen und Handlungsspielräume in der großen Weltwirtschaftskrise der frühen dreißiger Jahre: Zur Revision des überlieferten Geschichtsbildes, in: Ders., Wachstum, Krisen, Handlungsspielräume der Wirtschaftspolitik (Studien zur Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts), Göttingen 1982

Bracher, Karl Dietrich: Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie zum Problem des Machtzerfalls in der Demokratie. Unveränd., mit e. Vorw. Vers. Nachdr. der 5. Aufl. (1971), Königstein Ts./Düsseldorf 1978

Brüning, Heinrich: Memoiren 1918-1934, Stuttgart 1970

Erdmann, Karl Dietrich/Schulze, Hagen (Hrsg.): Selbstpreisgabe einer Demokratie, Düsseldorf 1980

Holtfrerich, Carl-Ludwig: Alternativen zu Brüning, Wirtschaftspolitik in der Weltwirtschaftskrise?, in: HZ, 1982, Bd. 235, S. 605-631

Holtfrerich, Carl-Ludwig: Vernachlässigte Perspektiven der wirtschaftlichen Probleme der Weimarer Republik, in: Heinrich August Winkler (Hrsg.): Die deutsche Staatskrise 1930-1933. Handlungsspielräume und Alternativen, München 1992, S. 133-150

Jasper, Gotthard: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers 1930-1934. Frankfurt a. M. 1986

Jasper, Gotthard (Hrsg.): Von Weimar zu Hitler 1930-1933 (Neue Wissenschaftliche Bibliothek; Bd. 25), Köln/Berlin 1968

Kroll, Gerhard: Von der Weltwirtschaftskrise zur Staatskonjunktur, Berlin 1958 Mommsen, Hans: Die verspielte Freiheit. Der Weg der Republik von Weimar in den Untergang 1918-1933, Berlin 1989

Neebe, Reinhard: Unternehmerverbände und Gewerkschaften in den Jahren der Großen Krise (1929-33), in: GG 9 (1983)

Neebe, Reinhard: Großindustrie, Staat und NSDAP 1930-1933. Paul Silverberg und de Reichsverband der Deutschen Industrie in der Krise der Weimarer Republik (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft; Bd. 45), Göttingen 1981

Politik und Wirtschaft in der Krise 1930-1932. Quellen zur Ära Brüning. Eingel. von Gerhard Schulz, bearb. von Ilse Maurer und Udo Wengst, 2 Bde. (Quellen zur Geschichte - "des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 3. Reihe; Bd. 4), Düsseldorf 1980

Preller, Ludwig: Sozialpolitik in der Weimarer Republik, unveränd. Nachdr. d. Ausg. von 1949, Kronberg Ts./Düsseldorf 1978
Schaefer, Rainer: Die SPD in "der Ära Brüning: Tolerierung oder Mobilisierung. Handlungsspielräume und Strategien -sozialdemokratischer Politik 1930-1932, Frankfurt a. M./New York 1990

Schultheß' Europäischer Geschichtskalender, Neue Folge, 47. Jg. 1931, München 1932

Turner, Henry Ashby: Die Großunternehmer und der Aufstieg Hitlers, Berlin 1985 Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Die Weimarer Republik, Bd. B. Das Ende des parlamentarischen Systems: Brüning - Papen - Schleicher 1930-1933, Berlin o. J.

Vogelsang, Thilo: Reichswehr, Staat und NSDAP. Beiträge zur deutschen Geschichte 1930-1932, Stuttgart 1962

Winkler, Heinrich August: Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1930 bis 1933, Berlin/Bonn 1987

Winkler, Heinrich August (Hrsg.): Die deutsche Staatskrise 1930-1933. Handlungsspielräume und Alternativen, München 1992

Winkler, Heinrich August: Weimar 1918-1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie, München 1993




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Dokumente


Dok. 1 Gespräch Schleicher/Brüning, Ostern 1929

Die verabredete Unterhaltung mit Schleicher fand nach Ostern 1929 in seiner Wohnung am Matthäikirchplatz beim Frühstück statt. Sie begann mit einer Beschwerde Schleichers, dass ich seit 1923 die Beziehungen zur Reichswehr nicht mehr gepflegt habe. Ich antwortete ihm, meine Erfahrungen im Jahre 1923 hätten mich daran gehindert. Schleicher sagte, inzwischen habe sich alles geändert. Der Reichspräsident sehe die Gefahr, dass die ganze Innen- und Außenpolitik im Sumpfe verlaufe. Er sei entschlossen, zusammen mit der Reichswehr und den jüngeren Kräften im Parlament die Dinge vor seinem Tode in Ordnung zu bringen. Ich fragte, ob der Reichspräsident das mit oder ohne Parlament machen wolle. Darauf Schleicher: Der Reichspräsident würde nicht die Verfassung verletzen, aber er würde das Parlament im gegebenen Augenblick für eine Zeit nach Hause schicken und in dieser Zeit mit Hilfe des Artikels 48 die Sache in Ordnung bringen.
Brüning: "Wie lange schätzen Sie die für die Reform notwendige Zeit ein?"
Schleicher: "Na, in sechs Monaten muss man das schaffen."
Ich versuchte nunmehr Schleicher klarzumachen, dass man angesichts der Young-Plan-Situation unter keinen Umständen mit solchen Ideen vor vollzogener Räumung des Rheinlandes hervortreten dürfte. Dabei hatte ich, wie im Verlauf des ganzen Gespräches, den Eindruck, dass er, Schleicher, die Vollmacht des Artikels 48 selbst ausüben wollte. Ich hielt es aber nicht für zweckmäßig, ihm in diesem Augenblick zu sagen, dass vor Räumung des Rheinlandes ein General nicht an die Spitze der Regierung treten könne. Er las meine Gedanken falsch, und sagte: "Denken Sie nicht, dass wir die Monarchie im Handumdrehen wieder einführen wollen. Selbstverständlich muss man sich überlegen, was man tut beim Tode des Feldmarschalls." Meine Antwort: "Mich stört die Frage der Wiedereinführung der Monarchie nicht, aber die Dinge, die gemacht werden müssen in bezug auf die Ordnung der Finanzwirtschafts- und Sozialpolitik werden so unpopulär sein, dass man die Monarchie damit nicht belasten darf. Ich halte es nach den Erfahrungen der Etatsverab
schiedung für möglich, die notwendigen Reformen auf diesen Gebieten schrittweise mit der jetzigen Mehrheit zu machen, bis das Rheinland geräumt ist. Der patriotische Schwung, der durch die Räumungsfeiern auch über die Sozialdemokratie kommen wird, schafft vielleicht die Möglichkeit, diese so weit zu bringen, dass sie zum mindesten eine Situation wie in Ungarn toleriert."
Schleicher: "Phantastisch. Das ist ganz meine Idee. Hermann Müller ist zwar krank, aber ein. fabelhaft anständiger und patriotischer Mann."
Brüning: "Dann stimmen wir darin überein, dass die' Monarchie unter keinen Umständen im Kampfe gegen die Masse der geschulten Arbeiterschaft eingeführt werden darf. Die Monarchie muss am Ende der Reformen stehen: Der Artikel 48 ist zur Änderung oder Umbiegung der Verfassung nicht zu gebrauchen."
Schleicher: "Das geht zu weit. Der Feldmarschall will nicht sterben, ohne diese Frage gelöst zu haben. Wir haben im Reichswehrministerium Gutachten von Kronjuristen gesammelt, die beweisen, dass man in Fortbildung der Praxis den Artikel 48 auch zur Verfassungsänderung gebrauchen kann."
Brüning: "Ich kann mit Ihnen in diesem Punkt nicht übereinstimmen, aber schicken Sie mir diese Gutachten, und ich werde sie prüfen. Ich halte die Anwendung des Artikels 48 auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Soziallebens für möglich, aber ich halte es für ausgeschlossen, dass man für eine längere Frist, selbst in diesen Dingen, ausschließlich mit dem Artikel 48 regieren kann."
Erst wenn das Parlament sich daran gewöhnt habe, wie es jetzt zum erstenmal im neuen Etat geschehen sei, die Ausgaben herabzusetzen, statt sie zu erhöhen, sei die Zeit reif, die letzte größte Reform mit Hilfe des Artikels 48 auf einen Schlag zu machen.
"Wenn es zu früh geschieht, bricht alles zusammen. In diesem Sinne müssen Sie den Reichspräsidenten beraten." Schleicher versprach das in nicht überzeugender Form.
(nach: Heinrich Brüning, Memoiren 1918 bis 1934, S. 145 ff.)


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Dok. 2 Artikel 48 WRV


Art. 48 [Maßnahmen bei Störung von Sicherheit und Ordnung]. Wenn ein Land die Ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten.
Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzen Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen.Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen der in Abs. 2 bezeichneten Art treffen. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichspräsidenten oder des Reichstags außer Kraft zu setzen.
Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz.



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Dok. 3 Georg Decker, Tolerierung


Man pflegt von einer Koalitionsregierung zu sagen, dass sie von den Koalitionsparteiengetragen" wird. Ist eine Partei an die Regierung nicht gebunden, so muss sie noch nicht unbedingt in einer eindeutigen Opposition zu dieser Regierung stehen, sondern kann diese ständig oder in bestimmten Fällen unterstützen. In unserer parlamentarischen Praxis ist schließlich noch eine besondere Form der Beziehungen der Parteien zur Regierung entstanden, die allerdings der Stellung der englischen Liberalen der Labour-Regierung gegenüber nicht unähnlich ist. Eine Partei steht in Opposition zur Regierung, vermeidet aber, sie zu stürzen, d. h. die Regierung wird von der oppositionellen Partei toleriert. Das ist im neuen Reichstag vorläufig die Taktik der Sozialdemokratie gegenüber der Regierung Brüning.
Es liegt auf der Hand, dass diese Tolerierungspolitik eine scharf ausgeprägte Politik des kleineren Übels ist. Mit dieser Feststellung allein wird man aber weder der Bedeutung noch der 'Schwierigkeit der Tolerierungspolitik gerecht. Es ist nicht einfach so, dass eine schlechte Regierung aus dem Grunde toleriert wird, weil die nach ihrem Sturz zu erwartende Regierung noch schlechter sein müsste. Eine scharfe Oppositionsstellung der schlechten Regierung gegenüber könnte jetzt für die Sozialdemokratie vielleicht die vorteilhafteste Politik sein. Zweifelhaft ist aber, ob nach dem Sturz der Regierung Brüning von der Oppositionsstellung irgendeiner Regierung gegenüber noch die
Rede sein kann. Es ist vielmehr sehr wahrscheinlich, dass dann Zustände eintreten würden, unter denen die Bezeichnung Opposition" kein richtiger Ausdruck für das Verhältnis der Sozialdemokratie zu der neuen Regierung wäre.
Es ist in diesem Falle nicht unwesentlich, welches Wort gebraucht wird. Mit dem Worte Opposition" ist der Begriff der parlamentarischen Opposition so stark verbunden, dass man dabei unwillkürlich vor allem an die Kampfstellung gegen die Regierung im Reichstag denkt. Es muss aber mit einer vollkommenen Ausschaltung des Reichstages gerechnet werden, ja sogar damit, dass die neue Regierung eine Regierung des Staatsstreichs und des Bürgerkrieges werden könnte. Mit anderen Worten: Der Grundgedanke der Tolerierungspolitik ist nicht der, eine parlamentarische Regierung als das kleinere Übel einer anderen parlamentarischen Regierung vorzuziehen, sondern der Wille, durch diese Politik das Ende des parlamentarischen Regierens überhaupt zu verhindern. Es scheint daher müßig, darüber zu diskutieren, was besser sei: eine Tolerierung der Regierung Brüning oder eindeutige oppositionelle Haltung gegenüber einer Reichsregierung, in der die Nationalisten vertreten sind. Wir stehen vor einer ganz anderen Alternative und damit auch vor ganz anderen Problemen.
Die größte Schwierigkeit der Tolerierungspolitik besteht darin, zu entscheiden, wann diese Politik als Rettung der Demokratie gelten kann und wann sie selber zu einer Gefahr für die Demokratie zu werden droht. Dieses Problem müssen sowohl die Anhänger wie die Gegner der Tolerierung ganz klar erkennen. Wenn man den ganzen Ernst der Lage richtig begreift, so erscheint meines Erachtens die Tolerierungspolitik in ihrer Tendenz als unzweifelhaft richtig. Ihr Erfolg hängt aber nicht nur vom Verhalten der Partei ab, die toleriert, sondern auch in viel
leicht noch stärkerem Maße vom Verhalten der Regierung, die toleriert wird. Hier liegt die eigentliche Problematik der Tolerierungspolitik, die in der Frage gipfelt, unter weichen Voraussetzungen diese Politik zum geeigneten Mittel für die Rettung der Demokratie werden kann. (aus: Die Gesellschaft, 7. Jg. 1930, Bd. 2, H 12, S. 481 f. (Auszug))



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Dok. 4 Das Hoovermoratorium vom 20. Juni 1931


Die amerikanische Regierung schlägt einen einjährigen Aufschub aller Zahlungen auf Schulden der Regierungen, Reparationen und Wiederaufbauschulden vor, und zwar sowohl bezüglich des Kapitals wie der Zinsen, ausgenommen natürlich Schuldverpflichtungen der Regierungen, die sich in Privathänden befinden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Kongresses ist die amerikanische Regierung bereit zu einem Aufschub aller ihr seitens fremder Regierungen geschuldeten Zahlungen während des am 1. Juli 1931 beginnenden Etatsjahres unter der Bedingung, dass die wichtigeren Gläubigerstaaten ebenfalls alle ihnen geschuldeten Zahlungen auf Regierungsschulden für ein Jahr aufschieben . . .
Zweck dieses Schrittes ist, das kommende Jahr der wirtschaftlichen Erholung der Welt zu widmen und die Kräfte in den Vereinigten Staaten, die bereits am Wiederaufbau arbeiten, von den von außen kommenden verzögernden Faktoren zu befreien.
Die über die ganze Welt verbreitete Depression hat die europäischen Staaten mehr in Mitleidenschaft gezogen als uns. Einige jener Staaten fühlen die Verminderung ihrer wirtschaftlichen Stabilität durch diese Depression in ernstem Maße. Das Gewicht der Regierungsschulden, das in normalen Zeiten tragbar wäre, drückt inmitten dieser Depression schwer auf die Völker.
Aus einer Reihe von Gründen, die aus der Depression resultierten, beispielsweise der Preissturz fremder Waren und das mangelnde Vertrauen in die wirtschaftliche und politische Stabilität im Ausland, begann eine abnorme Zuwanderung von Gold nach den Vereinigten Staaten, wodurch die Kreditfähigkeit vieler fremder Staaten vermindert wurde. Diese und andere Schwierigkeiten im Ausland verringern die Kaufkraft für unsere Exportwaren und sind daher in gewissem Umfang schuld an unserer fortdauernden Arbeitslosigkeit und den fortdauernd niedrigen Preisen für unsere Farmprodukte.
Rechtzeitige Maßnahmen sind daher geboten, um den Druck dieser ungünstigen Faktoren irr Ausland zu lindem, zur Wiederherstellung de: Vertrauens beizutragen und dadurch den politischen Frieden und die wirtschaftliche Stabilisierung In der Welt zu fördern.
Die Autorität des Präsidenten der Vereinigter Staaten bezüglich der Lösung dieser Problem( ist begrenzt, da er hierin vom Kongress unter stützt werden muss. Dem Präsidenten ist vor führenden Mitgliedern beider Häuser des Kongresses herzliche Unterstützung zugesichert worden.
Der Kern des Vorschlages ist, den Schuldneu Zeit zur Wiedererlangung ihrer nationalen Prosperität zu geben, und ich empfehle dem amerikanischen Volke, im eigenen Interesse gut Gläubiger und gute Nachbarn zu sein.
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1703( S. 185 f.)


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Dok. 5 Erklärung der preußischen Staatsregierung zum Preußen-Volksentscheid vom 6. August 1931


An Preußens Wähler und Wählerinnen! Rechtsparteien, Stahlhelm und Kommunisten - unversöhnliche Todfeinde in unnatürlicher Paarung vereint rufen zum Volksentscheid für die Auflösung des Preußischen Landtages auf. Parteien, deren fanatische Anhänger sich in täglichen Überfällen und blutigen Kämpfen gegenüberstehen, finden sich urplötzlich zusammen. Mit derselben Waffe des "Ja"-Zettels zum Volksentscheid wollen beide Teile das denkbar entgegengesetzte erreichen: die einen ein bolschewistisches, russischen Methoden nachgeahmtes Sowjet-Preußen, die anderen das alte volksfeindliche Preußen des Dreiklassen-Wahl-Unrechts oder eines faschistischen Gewaltregiments.
Und doch: Eines ist in der Tat den Rechts- und Linksradikalen, die hier zum Sturm auf den Preußischen Landtag einsetzen, gemeinsam, klaffen auch ihre weiteren Ziele unvereinbar auseinander: Nationalsozialisten und Kommunisten wollen das Chaos, wollen den Sturz des Bestehenden. Jeder denkt aber an die Stelle des Gestürzten seine Herrschaft zu setzen und die anderen -eben noch willkommene Bundesgenossen beim Volksentscheid - unter seine Füße treten zu können.
Der Preußische Landtag würde der Verfassung gemäß ohnehin spätestens im Mai 1932 neu gewählt werden. Selbst beim Gelingen des Volksentscheids würde frühestens Anfang Dezember gewählt werden können. Wegen der kurzen
unterschiedlichen Frist von vier Monaten werden nunmehr schon seit dem Februar dieses Jahres die politischen Leidenschaften aufs schärfste aufgestachelt. Ein für das Volkswohl ungemein schädliches Beginnen in einer Zeit schwerster wirtschaftlicher Not, in der alles darauf ankommt, die öffentliche Ordnung und Sicherheit als unentbehrliche Vorbedingung für jede Möglichkeit eines Wiederaufstiegs Deutschlands zu schützen.
Geht es wirklich nur darum, zu erreichen, dass der Preußische Landtag um einige Monate früher gewählt werden soll? Nein! Vereint wollen die Links- und Rechtsradikalen, wollen Nationalsozialisten und Kommunisten das letzte große Bollwerk, die Zitadelle der Demokratie und Republik in Deutschland: Preußen erstürmen. Mit dem Gelingen des Volksentscheids wollen sie weithin sichtbar das Flammenzeichen geben, dass das Ende der Demokratie, des Volksstaates in Deutschland gekommen sei. Der Weg soll nun frei sein zur Verwirklichung der Pläne auf Vernichtung all der Volksrechte, die nach dem Zusammenbruch von 1918 dem gesamten deutschen Volke erst die Kraft und den Mut gegeben haben, aus den Trümmern des alten Deutschen Reiches ein neues zu errichten und die Deutschen so vor der sonst sicheren Vernichtung als Staatsvolk zu bewahren. . . .
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1780 b, S. 355 ff.)


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Dok. 6 Die IV. Große Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom B. Dezember 1931


Erster Teil: Preis- und Zinssenkung Kapitel I
Anpassung gebundener Preise an die veränderte Wirtschaftslage.
(1) Gebundene Preise sind zur Anpassung an die veränderte Wirtschaftslage bis zum 1. Januar 1932 um mindestens zehn vom Hundert gegenüber dem Stande vom 30. Juni 1931 zu senken.
Kapitel II
Schutz gegen Überteuerung §1
(1) Zum Schutze der Bevölkerung gegen Oberteuerung von Preisen für lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs und lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs wird ein Reichskommissar für Preisüberwachung bestellt. Er untersteht dem Reichskanzler und hat seinen Sitz in Berlin.
(2) Die Reichsregierung bestimmt die Dauer seines Auftrags.
§2
Der Reichskommissar hat die Aufgabe, die im § 1 genannten Preise sowie ihre Entstehung, insbesondere die den einzelnen Wirtschaftsstufen zufließenden Preisspannen und Zuschläge, ständig zu überwachen. Hält der Reichskommissar Preise, Preisspannen oder Zuschläge für überhöht, so trägt er für ihre Senkung Sorge ...
Sechster Teil: Arbeitsrechtliche Vorschriften Kapitel 1
Löhne und Gehälter der Arbeiter und Angestellten.
§1
Alle am Tage des Inkrafttretens dieses Kapitels laufenden Tarifverträge (Lohn-, Mantel- und andere Tarifverträge) laufen, wenn sie nicht auf längere Dauer abgeschlossen sind oder wenn die Tarifvertragsparteien nicht nach dem Inkrafttreten dieses Kapitels eine andere Dauer vereinbaren, mit dem 30. April 1932 ab.
§2
(1) Falls die Lohn- oder Gehaltssätze eines am Tage des Inkrafttretens dieses Kapitels laufenden Tarifvertrags höher liegen als die des entsprechenden Tarifvertrags für den 10. Januar 1927, gelten mit Wirkung vom 1. Januar 1932 die niedrigeren Lohn- oder Gehaltssätze dieses Tarifvertrags als in dem laufenden Tarifvertrag vereinbart.
(2) Liegen die Lohn- oder Gehaltssätze des laufenden Tarifvertrags mehr als zehn vom Hundert über denen des entsprechenden Tarifvertrags für den 10. Januar 1927, so tritt lediglich eine Kürzung um zehn vom Hundert ein; bei Lohn- oder Gehaltssätzen, die seit dem 1. Juli 1931 nichttarifvertraglich herabgesetzt worden
sind, tritt an Stelle des Satzes von zehn vom Hundert der Satz von fünfzehn vom Hundert. Siebenter Teil: Sicherung der Haushalte Kapitel VI
Gehaltskürzung
(1) Vom 1. Januar 1932 ab werden um 9 vom Hundert gekürzt:
a) die Dienstbezüge der Reichsbeamten einschließlich des Gnadenvierteljahres,
b) die Versorgungsbezüge der Wartegeldempfänger und Ruhegeldempfänger des Reichs einschließlich des Gnadenvierteljahres,
c) die Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Reichsbeamten und Soldaten der alten und neuen Wehrmacht,
d) die Übergangsgebührnisse der Soldaten der Wehrmacht nach §§ 7, 27, 32 und 70 des Wehrmachtversorgungsgesetzes und die entsprechenden Übergangsgebührnisse der Polizeibeamten beim Reichswasserschutz,
e) die Dienstbezüge der Postagenten der Deutschen Reichspost sowie der Untererheber und Hilfskassenverwalter der Reichsabgabenverwaltung,
f) die laufenden Bezüge, die ehemaligen Angestellten und Arbeitern im Reichsdienst einschließlich des Dienstes bei der Deutschen Reichspost und ihren Hinterbliebenen mit Rücksicht auf das frühere Dienstverhältnis außerhalb der reichsgesetzlichen Sozialversicherung gewährt werden (Ruhelohn, laufende Unterstützungen usw.) ...
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1769, S. 320ff.) (gekürzt)


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Dok. 7 Reichstagsrede Groeners vom 10. Mai 1932


... Es ist mehrfach auch von Ihnen heute der Vergleich mit dem Reichsbanner gemacht worden. Selbstverständlich haben wir die Frage der Verbände nicht nur der Nationalsozialisten, sondern auch all der übrigen, des Stahlhelms, des Reichsbanners usw. allgemein geprüft. Ich will vom Stahlhelm heute nicht reden, da darüber kein Wort gefallen ist; aber ich muss vom Reichsbanner reden. Dass ich mich persönlich irgendwie für das Reichsbanner einsetzen würde, ist gar nicht meine Aufgabe, fällt mir gar nicht ein. Für mich ist jeder Verband ganz gleich zu behandeln. Aber gerecht muss er behandelt werden, und Sie verlangen eine ungerechte Behandlung. Sie sind mit Ihrer SA gegen den Staat eingestellt gewesen. Das Reichsbanner hat zu keiner Stunde etwa eine Putschabsicht oder die Absicht gehabt, gegen den Staat vorzugehen, sondern ganz im Gegenteil . . .
Das Reichsbanner ist satzungsgemäß überparteilich. Für die Führung des Reichsbanners ist der Bundesvorstand maßgebend, in dem außer
Sozialdemokraten auch Demokraten und Zentrumsmitglieder sich befinden. Das Reichsbanner bejaht den Staat der Weimarer Verfassung, darüber ist gar kein Zweifel. Die Aufgabe des Reichsbanners wird im § 3 der Bundessatzungen bezeichnet: Schutz der Reichsverfassung und republikanischen Länderverfassungen. Die SA dagegen sind in scharfer Gegnerschaft zum Staate gestanden. Was wollten Sie denn mit dieser Organisation, wenn nicht, sobald Sie an die Macht gekommen wären, sich auf diese SA stützen und aus den SS die Polizeiorgane bilden? ... Ich glaube, man kann wirklich das Reichsbanner mit den SA nicht vergleichen ...

Zusammenfassend muss gesagt werden, dass eine Gleichstellung des überparteilich organisierten Reichsbanners mit den aufgelösten Organisationen der NSDAP, also eine Auflösung des Reichsbanners, wegen Gefährdung der Staatsautorität nach den getroffenen Feststellungen nicht in Betracht kommen kann. Soweit aber der gesamte Tatbestand aller politischen Verbände mit militärähnlicher Organisation vom Standpunkt der Sicherung der Staatsautorität aus Missstände ergab oder für die Zukunft befürchten lässt, ist Vorsorge zur Abstellung solcher Missstände durch die Zweite Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zur Sicherung der Staatsautorität vom 4. Mai 1932 getroffen .
Der Abgeordnete Göring hat gemeint, ohne die SA gäbe es keine Ordnung in Deutschland. Dieser These stelle ich die andere entgegen: ohne die SA hätten wir seit Jahren Ruhe und Ordnung...
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1823, S. 468 ff., Auszüge)


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Dok. 8 Schreiben des Freiherrn v. Gayl an Reichspräsident Hindenburg vom 24. Mai 1932


Hochzuverehrender, hochgebietender Herr Generalfeldmarschall!
Herrn Generalfeldmarschall bitte ich gehorsamst eine schwere Sorge vortragen zu dürfen, die heute weite Kreise des Ostens und der deutschen Wirtschaft bewegt.
Das Reichskabinett berät zur Zeit den Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten über die Förderung der landwirtschaftlichen Siedlungen auf Grund des Art. 48, Abs. 2, deren § 2 eine Bestimmung enthält, welche der Oststelle das Recht gibt, in die nicht mehr umschuldungsfähigen Grundstücke, ohne Antrag der Gläubiger, von sich aus die Zwangsversteigerung zu betreiben- Selbst wenn Gläubiger und Schuldner einig sind, kann künftig eine Behörde, ohne selbst Gläubigerin zu sein, wider Willen aller Beteiligten die Zwangsversteigerung betreiben und nicht nur den Besitzer von Haus und Hof vertreiben, sondern auch die Gläubigerforderungen unter den Tisch fallen lassen.
In weiteren Paragraphen sind gewisse Entschädigungsmöglichkeiten für die Gläubiger eingebaut. Praktisch ist der Nutzen der Neuordnung gering.Nach vielen schweren Eingriffen der früheren Notverordnungen in das Privateigentum bedeutet das neue Zwangsversteigerungsrecht der Behörde einen weiteren Eingriff und neues Abgleiten in den Staatssozialismus.
Durch das Bekanntwerden des Entwurfes sind weite Kreise des Ostens in Landwirtschaft und städtischem Mittelstand schwer beunruhigt. Die Zermürbung der Seelen macht im Osten furchtbare Fortschritte. Sie wirkt allmählich auf die Widerstandskraft der Kreise, welche bisher Träger des nationalen Wehrwillens gegenüber Polen sind. Diese Beobachtung ist auch den militärischen Stellen nicht entgangen. In dieser kritischen Zeit müsste alles vermieden werden, was irgendwie den Widerstandswillen schwächt.
Bei dieser Sachlage wage ich den Herrn Generalfeldmarschall gehorsamst und dringend zu bitten, die Verordnung einer besonderen Prüfung zu unterziehen, ob nicht die Zwangsversteigerungsbefugnis auszuschalten ist, um der Verordnung den Charakter einer verschleierten Enteignungsbefugnis zu nehmen. Herr Generalfeldmarschall wissen, dass ich nur selten und nur in Notfällen um Gehör gebeten habe. Ich darf daher bitten, dieses Schreiben gütigst als Ausfluss besonderer Sorge betrachten zu wollen.
In der Hoffnung, dass Herr Generalfeldmarschall auf der Heimaterde gute und nachhaltige
Erholung finden, verbleibe ich in alter, aufrichtiger Verehrung des Herrn Generalfeldmarschalls gehorsamster
gez. Frhr. v. Gayl (aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1839d ( S. 508 f.)


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Dok. 9 Gespräch Hindenburg-Brüning vom 29. Mai 1932


Die Miene des Reichspräsidenten beobachtend, wusste ich nun, dass es endgültig aus war. Der Reichspräsident ließ mich reden. Ich setzte ihm auseinander, dass es mein Bestreben gewesen sei, die schrankenlose und planlos ausgeübte Macht des Parlamentes so weit einzuschränken, dass es einer Regierung, die ohne Herausforderung des Parlamentes entschlossen und planvoll auftrete, keine, Schwierigkeiten mehr mache. Die Regierung sei dadurch absolut überparteilich geworden. Sie habe die außenpolitischen Arbeiten so vollziehen können, dass die Erfolge nun greifbar seien. Das sei aber nur durch große Geduld und vorübergehende Unpopularität möglich gewesen. Wenn erst die Erfolge sichtbar wären, würde diese Unpopularität schwinden. Aber jetzt, vor den sicheren Erfolgen, namentlich wo ich in aussichtsreichen Verhandlungen in Preußen stände zur Bildung einer Rechtsregierung, könne ich es nicht mit meiner Verantwortung für den Staat vereinbaren, dass dauernd hinter meinem Rücken und unter Berufung auf die Autorität des Reichspräsidenten meine Politik erschüttert und gegen sie gearbeitet würde. Er müsse im Interesse des Staates dafür sorgen, dass diese Nebenregierung, gleichgültig welche Art von Reichsregierung die Verantwortung trage, aufhöre.
Es gehe jetzt um das Letzte in den Geschicken des Vaterlandes. Ich bäte ihn, doch nicht in einem Augenblick, wo die große Chance bestünde, im Rahmen der Verfassung eine zuerst in den Ländern zu vollziehende Wendung nach rechts vorzunehmen, während im Reich noch eine überparteiliche Regierung bestehe, die Autorität dieser Regierung zu zerstören. Mit den in barschem, grobem Ton gesprochenen Worten: "Über Ihre Neigung, nach rechts zu gehen, hört man aber auch ganz andere Ansichten", setzte der Reichspräsident seine Brille auf, ergriff den Aktenbogen auf den Schreibtisch und las, ohne weiter ein Wort zu äußern vor.
"1. Die Regierung erhält, weil sie zu unpopulär ist, von mir nicht mehr die Erlaubnis, neue Notverordnungen zu erlassen.
2. Die Regierung erhält von mir nicht mehr das Recht, Personalveränderungen vorzunehmen." Der Reichspräsident legte das Blatt wie der hin- Ich antwortete: "Wenn ich die mir so eben vorgelesenen Äußerungen richtig verstehe, so wünschen Sie, Herr Reichspräsident die Gesamtdemission des Kabinetts."
Antwort des Reichspräsidenten: Jawohl. Diese Regierung muss weg, weil sie unpopulär ist." Ich erklärte: Ich werde morgen das Kabinett zusammenrufen und die Gesamtdemission de: Kabinetts beschließen lassen."
Der Reichspräsident: Ich ersuche darum, daß es möglichst schnell geschieht."
Mich fassend antwortete Ich ruhig, ich selbst sehe es als Staatsnotwendigkeit an, dass möglichst schnell ein neues Kabinett gebildet würde. Ich kann morgen früh alsbald die Demission überbringen."
Der Reichspräsident: "Tun Sie das."
(nach: Heinrich Brüning, Memoiren 1918 bis 1934, S. 598f.)


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letzte Änderung: 21.05.2004 13:50
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