Die Weimarer Republik
Band III

RAINER SCHAEFER
Das Kabinett Papen

Inhaltsverzeichnis

RAINER SCHAEFER

Einführung

Chronik

Politische Grundlagen der Regierung Papen

Der Preußenschlag

Widerstand von links?

Das Scheitern der Regierung Papen

Resümee

Literatur

Dokumente:

Dok. 1 Die Verordnung des
Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932

Dok.2 Amtliche Mitteilung über die
Verhaftung des Polizeipräsidenten des
Vizepräsidenten und des Kommandeurs
der Schutzpolizei in Berlin am 20. Juli 1932

Dok. 3 Unterrichtung preußischer Minister
von der Reichsexekution gegen Preußen
am 20. Juli 1932 R 431/2280, S. 119-122

Dok. 4 Albert Grzesinski über den 20. Juli 1932

Dok. 5 Auszug aus der Rundfunkrede
v. Papens vom 12. September 1932

Dok. 6 Auszüge aus dem Urteil des
Staatsgerichtshofs vom 25. Oktober 1932
(Preußen contra Reich)

Dok. 7 Tagebuchaufzeichnungen des
Reichsfinanzministers über den Verlauf der
Ministerbesprechung vom 2. Dezember 1932



 


Einführung


Die erzwungene Demission Brünings und die Bildung des Präsidialkabinetts Papen markieren einen weiteren Schritt der Abkehr von Weimar. Der Regierungswechsel war nicht die Folge einer parlamentarischen Krise, sondern er beruhte einzig auf dem Entschluss des Reichspräsidenten, dem bisherigen Reichskanzler sein Vertrauen zu entziehen. Konsequenterweise erfolgte die Ernennung des neuen Reichskanzlers, ohne dass auch nur Sondierungsgespräche mit den Reichstagsfraktionen stattgefunden hätten.
Doch die Ausschaltung des Parlaments gelang nicht vollständig. Nachdem sich Schleichers und Papens Plan, das Präsidialkabinett mit Hilfe der NSDAP parlamentarisch abzusichern, spätestens nach den Reichstagswahlen im Juli 1932 als Illusion herausgestellt hatte, trat eine "Verfassungslähmung" ein. Der Reichstag war zwar als Machtzentrum, als konstruktives Verfassungsorgan ausgeschaltet, aber noch immer in der Lage, die Arbeit der Regierung zu behindern. In diesem Sinne ist die Charakterisierung dieser Auflösungsstufe als "Phase des Machtvakuums"1 zu verstehen.
Um vollständige Handlungsfreiheit zu erlangen, musste die Reichsregierung die Verfassung von Weimarbrechen. Ein erster Schritt hierzu war die Reichsexekution gegen Preußen, mit der nicht nur eine politisch unliebsame Landesregierung beseitigt, sondern auch die Voraussetzung für eine umfassende Reichsreform geschaffen wurde. Als zweiter Schritt wurde seit Herbst 1932 die Ausrufung des Staatsnotstandes diskutiert, der eine Reichstagsauflösung ohne fristgerechte Ausschreibung von Neuwahlen ermöglichen sollte. Ob als dritter Schritt eine völlig neue, autoritäre Ständeverfassung oktroyiert werden sollte, war zwischen dem traditionalistischen Konservativen Papen und dem populistischen Machtpolitiker Schleicher umstritten.
Das Experiment Papen scheiterte letztendlich an der Weigerung der Reichswehrführung, den Weg in eine Diktatur zu sichern, die ihre Macht ohne jegliche Massenbasis ausgeübt hätte, lediglich gestützt auf die alten Eliten des Kaiserreichs, die Großindustrie, die Großlandwirtschaft und das Militär. Da die Linke als politischer Machtfaktor bewusst ausgeschaltet bleiben sollte, musste sodann - als Alternative zum Staatsnotstand - zwangläufig wieder die NSDAP ins Spiel gebracht werden.



[Inhaltsverzeichnis]

Chronik


30. Mai 1932

Ernennung Papens zum Reichskanzler

4. Juni 1932
Auflösung des Reichstags

16. Juni 1932
Aufhebung des Verbots von SA und SS

16. Juni bis 7. Juli 1932
Reparationskonferenz in Lausanne

20. Juli 1932
Reichsexekution gegen Preußen. Absetzung der geschäftsführenden preußischen Regierung. Einsetzung eines Reichskommissars

31. Juli 1932
Reichstagswahlen. Die NSDAP wird stärkste Partei

13. August 1932
Hindenburg lehnt die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler ab

4. September 1932
Verkündung des "Papen-Plans" zur Belebung der Wirtschaft

12. September 1932
Der Reichstag spricht dem Kabinett mit 512 zu 42 Stimmendas Misstrauen aus. Auflösung des Reichstags

25. Oktober 1932
Urteil des Staatsgerichtshofs "Preußen contra Reich": Absetzung der preußischen Regierung war nicht rechtmäßig, aber Exekutivgewalt bleibt bei Reichsregierung

6. November 1932
Reichstagswahlen. Stimmenverluste der NSDAP

17. November 1932
Rücktritt des Kabinetts Papen, das geschäftsführend weiteramtiert

2. Dezember 1932
Die Reichswehrführung verweigert den Staatsnotstandsplänen Papens die Gefolgschaft. Endgültige Demission



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Politische Grundlagen der Regierung Papen


Die Ablösung Brünings war in der Führung der Reichswehr und in der Umgebung des Reichspräsidenten systematisch vorbereitet worden. Ihr Ziel war eine Zusammenfassung aller rechtsgerichteten politischen Kräfte unter Einbindung der NSDAP in einer Regierung der "nationalen Konzentration". Brüning wurde verübelt, dass er seinem ursprünglichen Auftrag, unabhängig vom Parlament gegen die Linke zu regieren, nach den Septemberwahlen untreu geworden war, als er mit der parlamentarischen Unterstützung der SPD seinen Notverordnungskurs fortgesetzt hatte. Anders als im Herbst 1930 galten nun die Gründe, die NSDAP, aus außenpolitischen Gründen von der Regierung fernzuhalten, nicht mehr. Der Abschluss der Reparationskonferenz in Lausanne stand unmittelbar bevor, und angesichts der weltwirtschaftlichen Lage bestanden wenig Zweifel, dass die Alliierten Deutschland von den Reparationsverpflichtungen entbinden würden. Da auch die Wirtschaftskrise ihren Höhepunkt erreicht zu haben schien, entfiel die Notwendigkeit, das Kabinett Brüning wegen seiner außen- und wirtschaftspolitischen Reputation weiter im Amt zu halten.


Die Protagonisten des neuen Kurses, General v. Schleicher und Hindenburgs Staatssekretär Meißner, waren nicht daran interessiert, der NSDAP die Macht zu übertragen. Vielmehr sollten die Nationalsozialisten die Rolle eines Mehrheitsbeschaffers für das rechtsgerichtete Präsidialkabinett spielen, indem sie - ähnlich wie die SPD gegenüber Brüning -, das neue Kabinett im Reichstag tolerierten. Anfangs hatte Schleicher sogar mit der möglichen Unterstützung aller Parteien rechts der SPD gerechnet, einer Mehrheit, die vom Zentrum bis zu NSDAP und den Deutschnationalen reichen sollte.


Da Schleicher nicht selbst den Part des Reichskanzlers übernehmen wollte, stand er vor der Schwierigkeit, einen geeigneten Kanzlerkandidaten zu suchen, der sowohl das Vertrauen Hindenburgs besaß als auch politisch so wenig profiliert und erfahren war, dass Schleicher weiterhin im Hintergrund die Fäden ziehen konnte. Der General glaubte in Franz von Papen einen Mann gefunden zu haben, der diesen Bedingungen bestens entsprach. Papen war zwar als Katholik Mitglied der Zentrumspartei, stand weltanschaulich` aber den Deutschnationalen nahe. Als Angehöriger des westfälischen Landadels war er überzeugter Monarchist, der die parlamentarische Demokratie entschieden ablehnte und durch einen konservativautoritären Ständestaat ersetzt sehen wollte. Obwohl Mitglied der preußischen Landtagsfraktion des Zentrums, galt er in seiner eigenen Partei als extrem nationalkonservativer Außenseiter. Bereits 1925 hatte Papen die Kandidatur Hindenburgs gegen die des Zentrumspolitikers Wilhelm Marx unterstützt. Dem antiparlamentarischen, gleichwohl pragmatischen Kurs Brünings stand Papen mit großer Zurückhaltung gegenüber. Die Bereitschaft Brünings, mit Hilfe der SPD im Reichstag Tolerierungsmehrheiten zu suchen, lehnte Papen ebenso ab wie die Koalitionspolitik des Zentrums in Preußen.


Seine adlige Herkunft, seine altväterlichen Umgangsformen und seine Weltanschauung prädestinierten Papen auch in den Augen des Reichspräsidenten zum Kanzler eines stramm deutschnational-restaurativ ausgerichteten Kabinetts. Eine gewisse Seelenverwandtschaft zwischen Hindenburg und dem dreiundfünfzigjährigen Franz von Papen ist augenfällig: Beide entstammten dem Landadel, beide einte die konservativ-monarchistische Gesinnung und beide waren politische Amateure, die dem rechten Lager als Galionsfiguren dienen sollten. Hindenburg war daher nur zu gern bereit, Papen zum neuen Reichskanzler zu ernennen, ohne sich dabei über die Verlegenheiten im klaren zu sein, in die das neue Kabinett zwangsläufig geraten musste.


Schleicher glaubte, in Verkennung des totalitären Charakters des Nationalsozialismus, die NS-Bewegung an den Staat heranführen und einbinden zu können. In der NSDAP sah er ein Reservoir, um die rechtsorientierte Politik des neuen Präsidialkabinetts stützen zu können. Schleicher selbst war vor allem daran gelegen, seinen Kurs der Wiederaufrüstung abzusichern. Die NSDAP sollte die politische Massenbasis liefern, die SA die Kader zur personellen Aufstockung der Reichswehr stellen. Daneben dürften auch Ängste eine Rolle gespielt haben, die Exekutivgewalten, Polizei und Reichswehr, seien einem Zweifrontenkrieg gegen KPD und NSDAP auf Dauer nicht gewachsen. Daher schien eine Verständigung mit den Nationalsozialisten geboten. Riskant war Schleichers Zähmungskonzept deswegen, weil er mit der von ihm initiierten Entlassung Brünings die Brücken zur Mitte abgebrochen hatte. Verweigerte die NSDAP den ihr zugedachten Part, musste das Präsidialkabinett zwangsläufig in eine gefährliche politische Isolation geraten.

Ohne offenen Verfassungsbruch, den Hindenburg bis zuletzt unbedingt vermeiden wollte, war auch das Kabinett Papen auf eine Tolerierungsmehrheit im Reichstag angewiesen. Das Kalkül Schleichers, die NSDAP zur Mehrheitsbildung heranzuziehen, wies aber mehrere Schwachstellen auf: Absprachen mit der NSDAP, die bereits vor Brünings Rücktritt stattgefunden hatten, sicherten einem rechtsorientierten Präsidialkabinett lediglich eine befristete parlamentarische Unterstützung. Als Gegenleistung forderte die NSDAP die Aufhebung des SA-Verbots und eine sofortige Neuwahl des Reichstags. Beides war den Nationalsozialisten zugesichert worden, obwohl diese zu keinem Zeitpunkt bereit waren, ein Kabinett längerfristig zu tolerieren, in dem sie nicht die entscheidenden Machtpositionen besetzen konnten.


Damit hatte sich Schleicher völlig in die Abhängigkeit der NSDAP begeben. Das Zentrum verweigerte der neuen Regierung jede Unterstützung (Papen kam einem Parteiausschluss nur durch seinen Austritt zuvor). Dass die Parteien links vom Zentrum in scharfer Opposition zum Kabinett stehen würden, verstand sich von selbst. Ob sich ei Neuwahlen eine Mehrheit rechts der Zentrumspartei ergeben würde, war äußerst fraglich - und wenn, dann sicherlich nur mit einer derart erstarkten NSDAP, dass diese ihren absoluten Machtanspruch weniger denn je zurückstellen würde.


Schleicher hatte sich hier auf ein riskantes Spiel eingelassen, das letztlich zu den Alternativen: Ausrufung des Staatsnotstandes (gleichbedeutend mit einem offenen Verfassungsbruch) oder direkte Beteiligung der NSDAP an der Macht führen musste. Schleicher glaubte aufgrund seiner intellektuellen Überlegenheit, :'Hitler und die Führung der NSDAP ausmanövrieren zu können, wobei ihm jedoch, nicht nur der aggressiv-totalitäre Charakter der NS-Bewegung, sondern auch Hitlers außerordentlich realitätsbezogener Machtinstinkt verborgen blieb. Wie wir heute durch die Goebbels-Tagebücher wissen, war sich die Spitze der NSDAP durchaus bewusst, dass sich die Partei bei längerer Tolerierung einer unpopulären Regierung verschleißen musste:


"Die Gegenseite verlangt, dass der Führer einen Brief schreibe des Inhalts, er werde Papen auch nach der Wahl tolerieren. Das ist natürlich unmöglich" (2. Juni 1932)
"Entweder schärfste Opposition oder die Macht. Tolerierung macht tot. Die S.P.D. ist ein warnendes Beispiel (2. August 1932)."(2)


Schleicher verkannte, dass der NSDAP nicht an einer längerdauernden Unterstützung eines Präsidialkabinetts gelegen sein konnte. Sie befand sich in einer völlig anderen Situation als die SPD im Herbst 1930. Die parlamentarische Taktik der SPD von 1930 bis 1932 war darauf abgestimmt, für die Dauer der wirtschaftlichen und politischen Krise eine Zwischenlösung zu finden, welche den Machtverlust der demokratischen Arbeiterbewegung begrenzen sollte. Um zu einem späteren Zeitpunkt Handlungsspielräume zurückzugewinnen, war die SPD bereit, ihre vorübergehende politische Einflusslosigkeit während der Tolerierung Brünings hinzunehmen. Dahinter stand die Erkenntnis, dass eine reformorientierte soziale Bewegung ihre Ziele nur in Phasen wirtschaftlicher Prosperität offensiv durchsetzen konnte. Dagegen musste eine dynamische, auf den völligen Umsturz des Verfassungsgefüges ausgerichtete Partei wie die NSDAP, die der durch die Krise ausgelösten Massenpanik ihren Erfolg verdankte, die Krise gerade nutzen, um di Macht zu erringen - jede Verzögerung verminderte ihre Chancen. Die Stabilisierung einer Regierung, in der die NSDAP nicht die wichtigsten Machtpositionen besetzte, lag daher nicht im Interesse der Partei. Die Nationalsozialisten musste versuchen, auf dem Höhepunkt der Krise an die Macht zu gelangen. Die Aufhebung des SA-Verbots und die Neuwahl des Reichstags waren notwendige Etappen auf diesem Weg. Beides boten die deutschnational-konservativen Kräften de NSDAP an, ohne substantielle Gegenleistungen oder gar Garantien für in weiteres Verhalten.


Die personelle Zusammensetzung des Kabinetts Papen spiegelte seine politisch. Ausrichtung in einer Art und Weise wider, die allein schon der Linken und de: Mitte als Provokation erscheinen musste. Die wichtigsten Ministerien waren mit Vertretern des Adels besetzt, was dem Kabinett die Bezeichnung "Kabinett de Barone"(3) eintrug. Außenminister wurde der bisherige deutsche Botschafter in London, Frh. v. Neurath, der auch noch im späteren NS-Regime als Minister tätig sein sollte (das gleiche gilt für Finanzminister Graf Schwerin-Krosigk, Postminister Frh. v. Eltz Rübenach und Justizminister Gürtner). Als Wirtschaftsminister kehrte als Vertreter der Großindustrie der IG-Farben-Direktor Warmbold ins Kabinett zurück, der Anfang Mai wegen Differenzen mit Brüning seinen Rücktritt erklärt hatte. Das Arbeitsministerium wurde bezeichnenderweise zunächst überhaupt nicht besetzt, bis es im Juni der ehemalige Krupp Direktor Hugo Schäffer übernahm. Mit Frh. v. Braun wurde ein ostelbischer Großgrundbesitzer Ernährungs- und Landwirtschaftsminister. Seine antidemokratische Gesinnung hatte v. Braun durch seine Beteiligung am Kapp-Putsch 1920 bewiesen. Das wichtige Innenressort erhielt jener Frh. v. Gayl, dessen Vorstoß gegen die Ostsiedlungsverordnung wesentlich mit zum Sturz Brünings beigetragen hatte. Sein politischer Standpunkt ist hinreichend dadurch charakterisiert, dass selbst Hindenburg ein Zitat zugeschrieben wird, v. Gayl sei "ultrarechts".(4) Kein einziger Minister gehörte dem Mittelstand oder gar der Arbeiterschaft an.


Um die' "Überparteilichkeit" des Kabinetts zu demonstrieren, traten alle Minister vor Amtsantritt aus ihren Parteien aus (außer Papen, der Mitglied des Zentrums gewesen war, hatten einige der DNVP angehört, die meisten Minister waren zuvor schon formal Parteilose). Der Zusammensetzung des Kabinetts entsprechend, konnte die neue Regierung in Reichstag nur mit der - wenn auch unverbindlichen - Unterstützung der DVP und der DNVP rechnen. Die NSDAP war lediglich bereit, bis zur Neuwahl des Reichstags stillzuhalten, wenn ihre Vorbedingungen erfüllt wurden: Aufhebung des SA-Verbots und Reichstagsneuwahlen.


Das Präsidialkabinett Papen beeilte sich denn auch, diese Vorleistungen zu erbringen. Ohne auch nur die Kraftprobe mit dem Reichstag gewagt zu haben, löste der Reichspräsident auf Vorschlag der Regierung das am 14. September 1930 gewählte Parlament auf, das somit nicht einmal Gelegenheit bekam, unter der neuen Regierung zusammenzutreten. Am 16. Juni wurde auf Drängen der NSDAP und der Kräfte, die auf eine Kooperation mit der NS-Bewegung hofften, das SA-Verbot aufgehoben, angeblich, um die Chancengleichheit der "nationalen Bewegung" zu gewährleisten.


Die Aufhebung des SA-Verbots war gerade im Wahlkampf von eminenter Bedeutung. In der Agitation der Nationalsozialisten war in diesem Zusammenhang gerne von einer Wiederherstellung der "Organisations-, Propaganda- und Demonstrationsfieiheit" die Rede. Die Einschüchterung des politischen Gegners durch die SA trug sicher erheblich zum Erfolg der NS-Propaganda bei, vor allem in Gebieten, in denen Kommunisten und Republikanhänger ohnehin eine Minderheit waren. Bereits zuvor hatte man der NSDAP ermöglicht, über den Rundfunk für ihre politischen Ziele zu werben, und damit der NS-Propaganda ein weiteres Forum eröffnet.


Die programmatischen Vorstellungen des neuen Kabinetts blieben zunächst äußerst vage. In seiner Regierungserklärung vorn 5. Juni, die nach Auflösung des Reichstags, d. h. unter bewusster Missachtung der Abgeordneten, über den Rundfunk verbreitet wurde, hatte Papen keinerlei konkrete Maßnahmen genannt. Ein klar umrissenes politisches Programm war in der Verlautbarung nur insofern zu erkennen, als unumwunden eine Abwendung vom Parlamentarismus und vom Sozialstaat propagiert wurde:

"Die Nachkriegsregierungen haben geglaubt, durch einen sich ständig steigernden Sozialismus die materiellen Sorgen dem Arbeitnehmer wie dem Arbeitgeber in weitem Maße abnehmen zu können. Sie haben den Staat zu einer Wohlfahrtsanstalt zu machen versucht und damit die moralischen Kräfte der Nation geschwächt. Sie haben ihm Aufgaben zuerteilt, die er seinem Wesen nach niemals erfüllen kann. Gerade hierdurch ist die Arbeitslosigkeit noch gesteigert worden Der hierauf zwangsläufig folgenden moralischen Zermürbung des deutscher Volkes, verschärft durch den unseligen gemeinschaftsfeindlichen Klassenkamp und vergrößert durch den Kulturbolschewismus, der wie ein fressendes Gift die besten sittlichen Grundlagen der Nation zu vernichten droht, muss in letzter Stunde Einhalt geboten werden.
...
Die Reinheit des öffentlichen Lebens kann nicht auf dem Wege der Kompromisse um der Parität willen gewahrt oder wiederhergestellt werden. Es muss eine klare Entscheidung darüber fallen, welche Kräfte gewillt sind, auf der unveränderlicher Grundlage der christlichen Weltanschauung aufbauen zu helfen."(5)


Damit waren die zwei Hauptziele der Regierung Papen benannt. Offen blieb allerdings die Frage, wie eine Regierung ohne jegliche Basis in der Bevölkerung solch weitgesteckte Ziele wie die völlige Überwindung des Sozialstaates und der demokratisch-parlamentarischen Verfassung erreichen wollte.


Die Wirtschaftspolitik der Regierung Papen ließ von Anfang an eine gewisse innere Konsequenz insofern erkennen, als eine Abkehr von den dirigistischen Elementen des zweiten Kabinetts Brüning angestrebt wurde. Diesem Ziel diente auch die Lockerung der Tarifverträge. Gemeinsames Kennzeichen aller Aktivitäten des Kabinetts Papen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik war eine eindeutige Orientierung an den Interessen der Privatwirtschaft. Lediglich die Landwirtschaft besaß im neuen Kabinett ähnlich großen Einfluss. In einem Konflikt zwischen landwirtschaftlichen und industriellen Interessen im Spätsommer/Herbst 1932 über die Frage von Einfuhrbeschränkungen für Agrarerzeugnisse konnte sich jedoch die um ihre Exportchancen fürchtende Industrie in wesentlichen Punkten durchsetzen. Dies galt umso mehr in sozialpolitischen Fragen.


Die ersten sozialpolitischen Maßnahmen der neuen Regierung (in der Notverordnung vom 14. Juni 1932) setzten die vom Kabinett Brüning eingeleiteten Kürzungen der Sozialleistungen fort. Versicherungsleistungen und Unterstützungssätze wurden noch einmal stark eingeschränkt, wobei die neue Regierung auf Planungen zurückgriff, die schon vom Kabinett Brüning im Mai vorbereitet worden waren. Die Arbeitslosenversicherung verlor ihren Versicherungscharakter praktisch vollständig: Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bestand nur noch für sechs Wochen, danach setzte eine Bedürftigkeitsprüfung ein. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung wurden um ca. 23 Prozent, die Sätze der Krisenfürsorge um 17 Prozent, die der kommunalen Wohlfahrt um 15 Prozent gekürzt. Auch das Kurzarbeitergeld und die Leistungen der Rentenversicherungen wurden weiter eingeschränkt.


Die Verelendung in der Bevölkerung, vor allem in der Arbeiterschaft, erreichte 1932 ihren Höhepunkt und bildete den Nährboden für die wachsende Radikalisierung. Sie begünstigte aber auch das Vorgehen der Papenregierung gegen die Arbeiterbewegung, da die um sich greifende Depression in der Arbeiterschaft solidarische Aktionen immer weniger zuließ. SPD und Gewerkschaften verloren Mitglieder, aber auch die KPD konnte trotz einiger Wahlerfolge die Masse der Arbeitslosen nicht fest organisieren.


Trotz des Drucks von Wirtschaft und Gewerkschaften legte die Regierung erst im Spätsommer ein Konjunkturprogramm vor. Das Krisenprogramm zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 ließ die Grundzüge einer neuen Wirtschaftspolitik erkennen. Obwohl der Schwerpunkt nicht auf direkten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen lag, diente es doch der Konjunkturbelebung und ist "in die Reihe der mittelbaren Arbeitsbeschaffung einzuordnen".(6) Es sollte Anreize für die Privatwirtschaft bieten, Investitionen zu tätigen und Arbeitskräfte einzustellen. Den Kern der Überlegungen bildete die Ausgabe von Steuergutscheinen im Wert von 1,5 Milliarden Reichsmark. Diese Gutscheine konnten in den folgenden Jahren zur Zahlung bestimmter Steuern verwendet werden. Bis dahin dienten sie den Unternehmen als Kreditunterlage. In der Praxis bedeutete dies eine Kreditierung der Unternehmen durch Steuernachlässe. Für direkte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Siedlungsbauten, landwirtschaftliche Meliorationen, Investitionen bei Reichsbahn und Reichspost) wurden zusätzlich 740 Millionen Reichsmark zur Verfügung gestellt.


Das Wirtschaftsprogramm vom September, der sog. Papen-Plan, erfuhr in der Öffentlichkeit ein relativ positives Echo. Trotz des geringen Umfangs wurde doch deutlich, dass nun endgültig mit der Deflationspolitik gebrochen worden war und der Staat eine aktive Politik der Konjunkturankurbelung betrieb. Allerdings waren die Auswirkungen des Programms erst 1933 spürbar und trugen dann zur Stabilisierung des sich gerade einrichtenden NS-Regimes bei.


Ausschlaggebend für die politische Beurteilung der Regierung Papen bleiben deren innenpolitische Praxis und ihre Zielsetzungen. In dieser Hinsicht muss der Übergang von Brüning zu Papen nicht nur als ein gradueller Schritt, sondern als qualitativer Einschnitt gewertet werden. Der Versuch, den Reichstag völlig auszuschalten, führte zwangsläufig zu einer Abkehr von den geistigen und politischen Grundlagen des Staates von Weimar, was über die Pläne Brünings zu einer autoritären Verfassungstransformation weit hinausging.


So unterschiedlich und diffus die Ideen der Verfechter des "Neuen Staates" auch waren, so wiesen sie doch einige gemeinsame Grundsätze auf, die sich vor allem in der verwendeten Terminologie widerspiegeln. Hinter dem immer wieder strapazierten Begriff der Überparteilichkeit verbarg sich ein ausgeprägter Antiparteienaffekt. Ziel war es, die Parteien aus den Machtzentren zu verdrängen und darüber hinaus sie aus der politischen Willensbildung soweit als möglich auszuschalten. Die Republik sollte durch einen autoritären Ständestaat abgelöst werden, in dem das demokratische Gleichheitsideal durch eine ständisch, gegliederte organische Ordnung ersetzt werden würde (vgl. Dok. 5).


Die Regierung Papen konnte dabei an Theorien anknüpfen, die von konservativen Publizisten entworfen worden waren und bereits seit den zwanziger Jahren diskutiert wurden. Zu den intellektuellen Propagandisten solcher Ideen gehörten Oswald Spengler, Arthur Moeller van den Bruck, Ernst Jünger, der besonders als Theoretiker des Ständestaates hervorgetretene Othmar Spann ebenso wie der Verfassungsrechtler Carl Schmitt, dessen Verfassungsinterpretationen im Krisenjahr 1932 eine hohe politische Bedeutung zukamen. Papen eng verbunden waren der Publizist Walther Schotte, ein Propagandist des Ständestaates, und der Schriftsteller Edgar Jung, der den Parlamentarismus in seiner 1929 erschienenen Schrift "Die Herrschaft der Minderwertigen" scharf kritisiert hatte.


Gemeinsam war all diesen Ideen, die von traditionsgeleitet restaurativ-reaktionären bis zu antibürgerlich-nationalrevolutionären Vorstellungen reichten, ihre Ablehnung des Parteienstaates und des Liberalismus. Die Prinzipien der parlamentarischen Demokratie und des pluralistischen Parteienstaates wurden als der deutschen Mentalität unangemessen abgelehnt. Dagegen sollte die Exekutive, an ihrer Spitze der Reichspräsident, gestärkt werden. Die Volkssouveränität sollte sich auf einen plebiszitären Akt, die Wahl des Staatsoberhaupts reduzieren. Man wollte das Parlament so weit als möglich entmachten, wobei besonders der Artikel 54 WRV, welcher die Regierung von Vertrauensvoten des Reichstags abhängig machte, entschärft oder völlig entfernt werden sollte. Entscheidend war die Aufhebung der Machtbalance zwischen Legislative und Exekutive zugunsten letzterer. Die Ständestaatsideolgie bildete dagegen nur ein theoretisches Versatzstück, mit dem die gesellschaftlichen Kräfte in den "Neuen Staat" integriert werden sollten. Ständevertretungen hätten der Konzentration der Macht bei einer autoritären Führung nur im Wege gestanden.


Von Anfang an gingen Mitglieder der Regierung Papen in Verlautbarungen und Interviews mit Ideen an die Öffentlichkeit, wie die Republik in einen autoritären Staat umgewandelt werden sollte. Besonders Papen und sein Innenminister Gayl gefielen sich darin, Pläne einer Wahlrechts- und Parlamentsreform zu entwerfen, die auf eine völlige Abkehr von der Weimarer Demokratie hinausliefen. Ihre Vorstellungen zielten darauf ab, das Wahlalter heraufzusetzen, die Stimmen von Familienvorständen in Abhängigkeit von der Kinderzahl höher zu gewichten und eine vom Reichspräsidenten berufene Ständevertretung als erste Kammer einzurichten. Reichsregierung und preußische Regierung sollten "organisch" miteinander verbunden werden. Angestrebt war eine Personalunion zwischen Reichskanzler und preußischem Ministerpräsidenten, wie sie im Kaiserreich üblich war, sowie eine Verbindung der Innenressorts im Reich und in Preußen (vgl. Dok. 5).


In dem Kreis um Papen existierten allerdings zu keinem Zeitpunkt konkrete Vorstellungen, mit welcher Strategie die Umgestaltung der Republik in einen autoritären Staat erreicht werden sollte. Die Gedankenspiele Papens und Gayls standen, wie sich bald zeigen sollte, mit ihrer elitären und massenfeindlichen Stoßrichtung im Widerspruch zu dem eher populistischen, auf Einbindung nationalistischer Massenbewegungen ausgerichteten Konzept Schleichers. Doch wenn auch ein schlüssiges Gesamtkonzept fehlte, so waren sich die Protagonisten der neuen Regierung doch darüber einig, welche politischen Vorarbeiten zuerst geleistet werden müssten, um den angestrebten Ruck nach rechts zu verwirklichen: Die verbliebenen republikanischen Machtpositionen mussten unter Kontrolle gebracht werden, und d. h. in erster Linie: die preußische Polizei und Verwaltung.




[Inhaltsverzeichnis]


Der Preußenschlag


In Preußen amtierte noch immer eine Koalitionsregierung von SPD, Staatspartei und Zentrum unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Otto Braun. Dieses, letzte "Bollwerk der Republik", wie es von den Anhängern der Regierung gerne genannt wurde, war Hauptzielscheibe der Rechtsparteien und stand den Bestrebungen einer einheitlichen und autoritären Staatsführung im Wege. Die extrem konservative und antirepublikanisch ausgerichtete Regierung Papen musste es daher als eine ihrer wichtigsten Aufgaben ansehen, die preußische Regierung zu entmachten und das größte Reichsland politisch und administrativ mit dem Reich gleichzuschalten. Dabei kam ihr entgegen, dass die demokratische Legitimation dei preußischen Staatsregierung durch deren Wahlniedergang im April 1932 erheblich beeinträchtigt worden war.


Die an der sog. Weimar Koalition in Preußen beteiligten Parteien waren sich bereits vor den Landtagswahlen im April bewusst, dass sie ihre 1928 errungene knappe Mehrheit im Landtag nicht würden behaupten können. Die Anhänger der parlamentarischen Republik standen nun vor der Grundsatzfrage, wie man sich angesichts der zu erwartenden Mehrheit für totalitäre und autoritäre Parteien verhalten sollte. War eine "Republik ohne Republikaner" überhaupt zu verteidigen?


Wenige Tage vor den Neuwahlen war die Geschäftsordnung des Landtags dahingehend geändert worden, dass für die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten künftig die absolute und nicht mehr wie zuvor die relative Mehrheit notwendig sein sollte. Obwohl dies der Praxis in anderen Ländern entsprach, war doch allzu offenkundig, dass mit dieser Geschäftsordnungsänderung der Wahl eines nationalsozialistischen Ministerpräsidenten möglichst große Hemmnisse in den Weg gelegt werden sollten. Dieser Schritt war Zeichen eines Selbstbehauptungswillens der demokratischen Parteien, aber er erschütterte die Legitimität einer Regierung, die sich auf den Grundsatz der Mehrheitsentscheidung berief, sollte doch offensichtlich der in den Wahlen zum Ausdruck kommende Wählerwille mit formalen Vorkehrungen korrigiert werden.


Der Vorgang spiegelt das fundamentale Dilemma wider, vor dem die republikanischen Parteien standen, als in der Endphase der Republik die Wähler nicht mehr nur den demokratischen Wechsel verlangten, sondern das demokratische System als solches zur Disposition zu stellen bereit waren. Hier setzten denn auch die Kritiker des Parlamentarismus an, die argumentierten, dass der Kampf zwischen zwei entgegengesetzten Wertesystemen nicht durch das Mehrheitsprinzip entschieden werden könne, wozu offenbar auch die Anhänger dieses Prinzips nicht bereit seien. In diesem Sinne analysierte der Staatsrechtler und Parlamentarismuskritiker Carl Schmitt die Änderung der Geschäftsordnung des preußischen Landtags:

"So bleibt eine früher vorhandene Mehrheit auch ohne gegenwärtige Mehrheit im Besitz der staatlichen Machtmittel, sofern nur die Gegenpartei nicht ihrerseits eine klare gegenteilige Mehrheit gewonnen hat. Die innere Rechtfertigung ist dann offenbar nicht mehr das demokratische Mehrheitsprinzip, sondern nur noch der faktische Besitz der einmal legal erworbenen staatlichen Macht. Es gilt nicht mehr die gleiche Chance, sondern nur noch der Triumph des beatus possiens (des glücklich Besitzenden. Red). In demselben Maße, in dem solche Besitzprämien eine ausschlaggebende, politische Bedeutung erhalten und ihre rücksichtslose Ausnützung zu einem verständlichen Mittel parteipolitischer Machtbehauptung wird, verliert das Prinzip der gleichen Chance und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates jeden Glauben."(7)

Auch in Kreisen der preußischen Regierung waren erhebliche Zweifel aufgekommen, ob man angesichts der Abwendung der Wähler noch an der Macht festhalten sollte und könnte. Otto Braun selbst, der großen Wert auf eine demokratische Legitimation legte, schien geneigt, im Falle der zu erwartenden Wahlniederlage sein Amt aufzugeben. Doch setzten sich schließlich die Befürworter eines Kurses durch, die die Regierungsgeschäfte, solange es ging, weiterführen wollten, um eine NS-Regierung in Preußen zu verhindern. Die Wahlen ergaben keine absolute Mehrheit der Parteien rechts des Zentrums (bisherige Regierungsparteien 163 Sitze; KPD 57 Sitze; Rechtsparteien insgesamt 205 Sitze, davon NSDAP 162 Sitze; vgl. Tab. 1). Doch drückte das Votum vom 24. April nicht nur der bisherigen preußischen Staatsregierung ihr Misstrauen aus, sondern es kennzeichnet eine Abkehr der Wähler von der Republik überhaupt. Mehr als 60 Prozent hatten für Parteien gestimmt, die dem Staat von Weimar ablehnend gegenüber standen, rund die Hälfte sogar für totalitäre Parteien.

(8)


Durch die Änderung der Geschäftsordnung war die KPD in eine Schlüsselrolle gelangt. Nur mit ihrer Hilfe konnte eine neue Regierung gewählt werden. Da die Kommunisten weder eine Rechtsregierung noch die bisherige Koalition unterstützen wollten, blieb die Regierung Braun geschäftsführend im Amt. Landesregierungen mit einer solch unzureichenden demokratischen Legitimation waren in der Endphase der Republik die Regel. In den meisten Ländern amtierten nach den Landtagswahlen am 24. April die Kabinette (meist bürgerlich-konservativen Zuschnitts) als geschäftsführende Regierungen weiter, da die Wahlen seit 1930 nur noch selten regierungsfähige Mehrheiten ergeben hatten (nur in Thüringen und einigen Kleinstaaten waren reine Rechtskabinette unter Führung der NSDAP an die Macht gekommen).


Es waren nur zwei Alternativen zur geschäftsführenden Regierung Braun denkbar: eine Mehrheitsregierung unter Einschluss des Zentrums und der NSDAP oder die Einsetzung eines Reichskommissars. Die Koalitionsverhandlungen zwischen Zentrum und NSDAP scheiterten an der Weigerung der Zentrumspartei, einen nationalsozialistischen Ministerpräsidenten zu wählen und der NSDAP wichtige Schlüsselpositionen in Preußen zu überlassen. So verdichteten sich ab Mitte Juni die Anzeichen, dass die Reichsregierung gewillt war, einen Reichskommissar in Preußen einzusetzen, eine Lösung, die auch den Verfassungsplänen Papens entsprach.


Die Aufhebung des Dualismus von preußischer Staatsregierung und Reichsregierung war ein Ziel, das seit der Verfassungsdebatte 1918/19 bis ins demokratische Lager hinein immer wieder diskutiert worden war. Preußen, der Kern des kleindeutschen Nationalstaates von 1871, stellte auch nach 1918 noch mehr als 60 Prozent der Fläche und zwei Fünftel der Bevölkerung des Deutschen Reiches. Deshalb bildete die preußische Staatsregierung ein beachtliches Gegengewicht zur Reichsregierung. Bereits unter Brüning war es zu Kontroversen zwischen Preußen- und Reichsregierung über die Frage der administrativen Bekämpfung des Nationalsozialismus gekommen. Der Antagonismus zwischen den beiden Regierungen, der in der Bismarckschen Verfassung durch die Personalunion von Reichskanzler und preußischem Ministerpräsidenten aufgehoben war, führte schon bald zu Überlegungen, im Rahmen einer Reform der föderalen Verfassung Preußen stärker mit dem Institutionengefüge der Reichsebene zu verschränken.


Die Notwendigkeit einer Reichsreform war zwischen den verschiedenen politischen Parteien unumstritten. Die Weimarer Reichsverfassung hatte sowohl beim Zuschnitt und der Größe der Länder als auch für das Verhältnis Preußen- Reich und schließlich hinsichtlich der föderalistischen bzw. unitarischen Struktur des Reiches keine befriedigende Lösung gefunden. Eine stärkere Konzentration von Kompetenzen beim Reich auf Kosten der Länder hatte bereits Brüning eingeleitet. Seit 1931 war eine Neuordnung der Zuständigkeiten von preußischer Staatsregierung und Reichsregierung zwischen Brüning und Otto Braun erörtert worden. Dabei hielt gerade der preußische Ministerpräsident eine Personalunion der beiden Regierungen durchaus für sinnvoll. Zwischen ihm und Brüning waren ferner Pläne besprochen worden, die auf eine Übernahme der preußischen Polizei durch das Reich hinausliefen, um die Verfügungsgewalt über die preußische Polizei nicht einer NSDAP geführten Landesregierung zu überlassen.


Bis zum Sturz Brünings war es jedoch zu keiner Regelung gekommen. Der durch die Einsetzung des Kabinetts Papen offen zu tage tretende Gegensatz von Reichsregierung und preußischer Regierung sowie die geschwächte Stellung letzterer nach den Landtagswahlen drängten ab Juni 1932 zu einer Entscheidung.


Nach Amtsantritt der Regierung Papen und dem Scheitern der Koalitionsverhandlungen zwischen Zentrum und NSDAP erwarteten die meisten zeitgenössischen politischen Beobachter die baldige Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen. Offen blieben zwei Fragen: wann die Reichsregierung in Preußen eingreifen würde und welche Kompetenzen sie im Falle einer Reichsexekution übernehmen würde. Während die NSDAP und die anderen Rechtsparteien an einer Reichsexekution noch vor den Reichstagswahlen am 31. Juli interessiert waren, um die Sozialdemokratie vor ihren Anhängern zu desavouieren, wollte die SPD-geführte preußische Staatsregierung gerade dies verhindern.


Das preußische Kabinett versuchte alles zu vermeiden, was der Reichsregierung als Vorwand für einen Zugriff in Preußendienen konnte. Durch eine Politik der strikten Sparsamkeit - auch durch massive Einschränkungen bei den sozialen Leistungen - wollte man den Plänen der Reichsregierung - das größte Reichsland finanziell auszuhungern, entgegenwirken. Innenpolitisch verzichtete das Kabinett Braun auf jede Konfrontation mit der Reichsgewalt, auch wenn dies bedeutete, dass eine entschlossene Bekämpfung des Nationalsozialismus damit aufgegeben wurde. Es ging jetzt nur noch darum, die Exekutivorgane während des Wahlkampfes nicht gegen sich zu haben. Sogar ein vorübergehendes Verbot des SPD-Parteiorgans "Vorwärts" durch die Reichsregierung wurde vom sozialdemokratischen Innenminister in Preußen korrekt ausgeführt.


Trotz dieser offenkundigen Beschwichtigungspolitik blieb die Regierung Papen bei ihrer Absicht, einen frühzeitigen Schlag gegen Preußen zu führen. Aber erst, nach dem erfolgreichen Abschluss der Lausanner Reparationskonferenz war Papen der außenpolitischen Rücksichtnahmen enthoben. Wie schon die Gründung der Republik durch die äußeren Ereignisse beeinflusst worden war, zeigte sich auch im Verlauf der weiteren Geschichte Weimars ein enger Zusammenhang von außenpolitischen Lagen und innenpolitischem Gewicht der demokratischen Kräfte. In dieses Bild passt, dass die demokratische preußischen Staatsregierung genau zu dem Zeitpunkt entmachtet wurde, als die außenpolitischen Belastungen durch die Reparationen endgültig fortgefallen waren.


"So wie 1930 der sozialdemokratische Reichskanzler Müller gestürzt wurde, nachdem der Young-Plan unter Dach und Fach gebracht worden war, konnte man jetzt nach der Lösung des Reparationsproblems die letzte Bastion der eigentlichen Staatspartei der Weimarer Republik schleifen."(9)


Für die Reichsregierung lag der günstigste Zeitpunkt für ein Eingreifen in Preußen somit nach dem Ende der Konferenz von Lausanne, aber wegen der zu erwartenden demoralisierenden Wirkung auf die republikanische Wählerschaft noch vor den Reichstagswahlen, also zwischen dem 9. und dem 31. Juli. Es musste nur noch ein Anlass gefunden werden.


Die Reaktionen innerhalb der preußischen Staatsregierung und insbesondere in der SPD auf die sich abzeichnende Reichsexekution gegen Preußen waren nicht einheitlich. Auf der ersten Sitzung des neuen Landtags am 24. Mai hatte die Regierung Braun ihren Rücktritt erklärt. Obwohl bis zum 16. Juni zwischen Zentrum und NSDAP Verhandlungen stattfanden, kam es zu keiner Einigung. In dieser Situation trat Ministerpräsident Otto Braun am 6. Juni einen längeren Urlaub an und dokumentierte damit sein Desinteresse an einer kämpferischen Verteidigung seiner Regierung. Nach Brauns Überzeugung hatte das Kabinett ohne demokratische Legitimation kein Recht mehr, um jeden Preis an der Macht festzuhalten. Auch einige andere Sozialdemokraten hielten nun die Zeit gekommen, die NSDAP mit Regierungsverantwortung zu belasten. Entschlossen, die letzte republikanische Position mit allen Mitteln zu verteidigen, waren in der preußischen SPD nur wenige in führenden Positionen tätige Akteure, unter ihnen der Fraktionsvorsitzende der sozialdemokratischen Landtagsfraktion Ernst Heilmann sowie der Berliner Polizeipräsident und ehemalige preußische Innenminister Albert Grzesinski. Die Haltung seines Nachfolgers Severing, der als oberster Dienstherr der Schutzpolizei für ihren Einsatz verantwortlich war, erscheint dagegen bis heute widersprüchlich. Zur Organisierung eines gewaltsamen Widerstandes mit Hilfe der preußischen Polizei gegen einen illegalen Schritt der Reichsregierung war er zu keinem Zeitpunkt bereit. Vor dem Preußenschlag hatte Severing sogar mit dem Reichsinnenminister v. Gayl Sondierungsgespräche aufgenommen, um über die Zukunft der preußischen Polizei zu verhandeln. Severing war davon überzeugt, dass die NSDAP auf längere Sicht in die Regierungsverantwortung in Preußen einbezogen werden müsse. Doch war der Innenminister nicht willlens, vor den Reichstagswahlen seinen Posten freiwillig zu räumen.


Rückhalt fand die preußische Staatsregierung bei den süddeutschen Ländern. Obwohl in den meisten dieser Länder (bis auf Baden) rein bürgerliche, oft weit rechtsstehende Kabinette regierten, hatten diese ein erklärtes Interesse an einer vom Reich unabhängigen preußischen Regierung. Dass eine Reichsexekution gegen Preußen zwangsläufig vom Kabinett Papen als Hebel für eine unitarische Reichsreform genutzt werden würde, war nämlich allzu offensichtlich. Daher drängte nicht zuletzt die bayerische Regierung - politisch völlig anders ausgerichtet als die preußische - auf eine Lösung, die den föderalistischen Charakter des Reich unangetastet ließ.


Im preußischen Landtag betrieben währenddessen KPD und Rechtsparteien eine Obstruktionspolitik, die den Parlamentarismus weiter in Verruf brachte. Den Höhepunkt bildete eine blutige Saalschlacht im Landtag zwischen KPD- und NSDAP-Abgeordneten am 25. Mai. Gleichzeitig eskalierte - nicht zuletzt al: Folge der Aufhebung des SA-Verbots - die Gewalt auf den Straßen. Diese Vorfälle nahmen die Rechtsparteien und die ihr nahestehende Presse zum Anlass, um den agitatorischen Druck auf die preußische Regierung zu verstärken und die Reichsregierung unter Handlungszwang zu setzen. Unverhohlen wurde die baldige Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen verlangt.


Der Straßenterror der Kommunisten - die schon aufgrund der zahlenmäßigen Überlegenheit der SA häufigeren und mindestens so brutalen Ausschreitungen von nationalsozialistischer Seite wurden wohlweislich übersehen - diente als Rechtfertigung für die Reichsexekution. Dabei wurden abstruse Verschwörungstheorien konstruiert, um eine angebliche Zusammenarbeit von SPD und KPD zu belegen - wohl auch eine Projektion von Ängsten, die im bürgerlichen Lager untergründig vorhanden waren.


"Die alte, noch nach dem Reichstagsbrand von 1933 geübte Taktik der Rechten durch eine Gleichsetzung von kommunistischem und sozialdemokratischer ,Marxismus'- was immer man darunter verstand - jede die SPD einschließende Koalitionsregierung als `bolschewistisch` zu diffamieren, feierte in dem Sieg über die letzten Bedenken Papens und Hindenburgs einen neuen Triumph. Es ging um das Problem einer Geschäftsregierung, für die ein radikalisiertes Parlament keine ordentliche Nachfolge zu bestellen vermochte. Aber die staatspolitische Begründung für einen Regierungswechsel, den die Nationale Opposition' als parlamentarische Minderheit nur durch Gewalt zu erreichen hoffen konnte, musste einmal mehr die Behauptung von der kommunistischen Infiltration der Preußenregierung liefern."(10)


Ein preußischer Regierungsrat hatte illoyal die Lesart lanciert, dass Verhandlungen zwischen Severing und der KPD im Gange seien. Obwohl sich diese Gerüchte als haltlos erwiesen, wurden sie von der Rechtspresse eifrig aufgegriffen. Unter den Eindruck dieser Verdächtigungen gelang es, die Bedenken Hindenburgs, dem an einer formalrechtlichen Absicherung der Aktion gelegen war, zu überwinden Bereits am 16. Juli unterzeichnete der Reichspräsident zwei Blankovollmachter (d.h. ohne Datum): Die "Verordnung über die Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen" sowie eine Verordnung, in der dei Belagerungszustand über Berlin und die Provinz Brandenburgverhängt wurde.(11) Der genaue Zeitpunkt der Reichsexekution blieb also zunächst offen. Severing hatte am 12. Juli eine Verordnung erlassen, nach der politische Versammlungen und Aufzüge nur unter strengen Auflagen zugelassen werden durften. Ferner wurde ein scharfes Vorgehen gegen das unbefugte Tragen von Waffen angekündigt. Mit dieser Verordnung hatte der preußische Innenminister erreicht, dass der Reichsregierung die Begründung für ihr Vorgehen erschwert wurde. Tatsächlich schien das Reichskabinett bereit, die Reichsexekution zunächst aufzuschieben.


In dieser Atmosphäre, die gekennzeichnet war von Verdächtigungen und Vorkommnissen, welche die Reichsregierung zwar selbst zu verantworten hatte, die gleichwohl aber den Eindruck einer handlungsunfähigen Exekutive in Preußen erwecken mussten, bedurfte es nur eines weiteren Vorfalls, um dem Reichskabinett den endgültigen Vorwand für ein Einschreiten zu liefern. In Altona, das 1932 noch zu Preußen gehörte, hatte am 17. Juli eine Straßenschlacht zwischen SA, KPD und Polizei 18 Todesopfer gefordert, zumeist unbeteiligte Anwohner und Passanten.
Die SA hatte die Auseinandersetzungen bewusst provoziert, indem sie durch ein Viertel marschieren wollte, dass als Hochburg der KPD galt. Die kommunistisch ausgerichtete Antifaschistische Aktion hatte daraufhin "Selbsthilfe" angedroht. Im Arbeiterviertel eröffneten Kommunisten das Feuer auf die Marschierenden, die Polizei schoss zurück.


Der "Altonaer Blutsonntag" veränderte die Situation in Preußen erneut. Dass das Regierungspräsidium trotz der absehbaren Gewaltprobe den Marsch nicht zu verbieten gewagt hatte, ist schwer verständlich. Gewiss waren die preußischen Behörden durch das von Reichsregierung und Teilen der Justiz gegenüber den Nationalsozialisten gezeigte Wohlwollen inzwischen verunsichert. Andererseits waren nach Severings Verordnung die meisten politischen Kundgebungen in Preußen (darunter selbst sozialdemokratische!) verboten worden.


Die Reichsregierung hielt nun der preußische Regierung vor, sie sei nicht mehr in der Lage, Ruhe und Ordnung zu garantieren. Der besondere Zynismus, gerade die Altonaer Ausschreitungen als Vorwand für das Vorgehen gegen die preußische Staatsregierung zu nehmen, lag darin, dass erst die von Preußen heftig bekämpfte Aufhebung des SA-Verbotes die Straßenschlacht ermöglicht hatte. Das ungeschickte Taktieren der Polizei (die nicht nur die Demonstration zugelassen, sondern auch versäumt hatte, Verstärkung anzufordern) stand im Widerspruch zu dem Erlass Severings vom 12. Juli, in dem neben verschiedenen Auflagen bei Demonstrationen die Genehmigung von Versammlungen und Aufzügen ausdrücklich davon abhängig gemacht worden war, dass ausreichende Polizeikräfte zum Schutz der Teilnehmer zur Verfügung standen.(12)


Wegen der Vorfälle in Altona gelang es der Reichsregierung doch noch, ihren ursprünglichen Zeitplan für ein Vorgehen gegen die preußische Regierung zu verwirklichen. Allenfalls ein sofortiges entschlossenes Handeln der preußischen Regierung hätte jetzt noch das Kabinett Papen in Verlegenheit bringen können. Ein Vorschlag des Berliner Polizeipräsidenten Grzesinski, über den Regierungsbezirk Altona den Ausnahmezustand zu verhängen und den Regierungspräsidenten des Bezirks sowie den Altonaer Polizeipräsidenten des Amtes zu entheben, wurde nicht aufgegriffen. Severing konnte sich dazu nicht entschließen, wohl auch, weil die beiden Beamten als politisch loyal gegenüber der Weimarer Koalition galten.

Am 19. Juli beschloss die Reichsregierung, von der Blanko-Verordnung des Reichspräsidenten, mit der Papen zum Reichskommissar für Preußen eingesetzt wurde, Gebrauch zu machen. In der Begründung wurde der preußischen Staatsregierung vorgeworfen, die KPD nicht entschieden genug bekämpft zu haben, ja sogar eine Unterstützung der Staatsregierung durch die Kommunisten in Erwägung gezogen zu haben. Am 20. Juli wurde die Notverordnung verkündet, über die Provinz Brandenburg und über Berlin wurde der Ausnahmezustand verhängt (vgl. Dok. 1). Mit der Leitung des für die Ausübung der Polizeigewalt zuständigen Innenministeriums betraute der Reichskanzler den Essener Oberbürgermeister Bracht, wie Papen ein konservativer Zentrumspolitiker.


Für viele Beobachter überraschend, wurden die preußischen Regierungsmitglieder aber nicht nur durch bestellte Kommissare in ihren Funktionen ersetzt, sondern offiziell ihrer Ämter enthoben. Die neuen Machthaber in Preußen entließen ebenfalls sofort den Berliner Polizeipräsidenten, seinen Vizepräsidenten und der Kommandeur der Berliner Schutzpolizei, die vorübergehend arrestiert wurden um jeden Widerstand von dieser Seite auszuschalten (vgl. Dok. 2). Damit fielen die letzten wichtigen Exekutivorgane im Reich in die Hände der Republikgegner.



 


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Widerstand von links?


Die Reichsexekution in Preußen stieß auf keinen nennenswerten Widerstand bei den linken Parteien. Als Papen Severing über die Verordnung des Reichspräsidenten in Kenntnis setzte, erklärte dieser zwar, "erweiche nur der Gewalt",(13) beschränkte sich aber im übrigen auf verbalen Protest (vgl. Dok. 3). Am stärksten betroffen vor dem Vorgehen der Reichsregierung war die SPD, die mit Preußen jeglichen Einfluss auf die Reichspolitik verlor.


Warum waren von den Anhängern der Republik nicht rechtzeitig Maßnahmen vorbereitet worden, um dem sich abzeichnenden verfassungswidrigen Eingriff gegen Preußen aktiven Widerstand entgegenzusetzen? Bei der Mobilisierung einer entschlossenen Gegenwehr wäre die sozialdemokratische Arbeiterbewegung wohl weitgehend auf sich alleingestellt gewesen. Die energischen Proteste der preußischen Zentrumspolitiker dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Vertreter des politischen Katholizismus in Deutschland bereits selbst zu weit von der Republik von Weimar entfernt hatten, als dass von dieser Seite mit einer wirksamen Unterstützung für breite Widerstandsaktionen hätte gerechnet werden dürfen. Die KPD war bei allem Verbalradikalismus weder in der Lage noch bereit, sich zur Rettung einer republikanischen Regierung Seite an Seite mit Schutzpolizei 'und Sozialdemokraten an gemeinsamen Widerstandsaktionen zu beteiligen. Im Zeichen der von der Komintern verordneten Sozialfaschismusthese sahen die Kommunisten noch immer in der "spalterischen" SPD den Hauptfeind.


Innerhalb der SPD waren in den Tagen vor dem 20. Juli Überlegungen angestellt 'worden,, wie man dem zu erwartenden Zugriff des Reiches begegnen sollte. Insbesondere Innenminister Severing plädierte entschieden gegen ernsthafte Widerstandsaktionen. Allenfalls eine zeitlich begrenzte Demonstration wurde ins Auge gefasst, ohne sich konkret festzulegen. Das Verhalten der sozialdemokratischen Führung war angesichts der Kräfteverhältnisse geprägt durch die Aussichtslosigkeit wirksamer Gegenmaßnahmen. Ein Generalstreik wäre angesichts von 6 Millionen Arbeitslosen und einer in mehrere politische Lager gespaltenen Arbeiterschaft sicher bald zusammengebrochen.


Bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung hätte sich die preußische Regierung auf das Reichsbanner stützen können und eventuell auf die preußische Polizei. Die republikanische Miliz war allerdings nicht auf bewaffnete Auseinandersetzungen vorbereitet. Ob die Schutzpolizei einem Kampfbefehl des sozialdemokratischen preußischen Innenministers überhaupt gefolgt wäre, ist angesichts des auch in der 'Polizei zu diesem Zeitpunkt bereits spürbaren Einflusses der Nationalsozialisten zumindest zweifelhaft. Doch selbst im Falle eines gelungenen Aufgebots von 'Schupo und Reichsbanner wäre ein bewaffneter Widerstand von den überlegenen Kräften der Reichswehr, der SA und des Stahlhelm wohl blutig niedergeschlagen worden.


Da nach der Wahlniederlage im April auch der Selbstbehauptungswille der sozialdemokratischen Führung in Preußen eher gering war, ist es erklärlich, dass man sich, um die Rechte der preußischen Regierung zu wahren, nicht auf das unkalkulierbare Risiko eines fehlgeschlagenen Aufstandes einlassen wollte (vgl. Dok. 4). Die Folge wäre gewiss 10 Tage vor den Reichstagswahlen das Verbot von SPD, KPD, wohl auch der Freien Gewerkschaften gewesen. Dies war selbst bei begrenzten Protestaktionen denkbar. Für die Sozialdemokratie hatte seit 1918 die Vermeidung des Bürgerkrieges immer höchste Priorität gehabt. Die SPD fühlte . sich wie keine andere Partei dem Konsens der Weimarer Verfassung verpflichtet, dem "Klassenkompromiss" zwischen Bürgertum und Arbeiterbewegung, wie es ihre Theoretiker formuliert hatten. 932 hatte die sozialdemokratische Arbeiterbewegung die Hoffnung, dass dieser Konsens wiederhergestellt werden könnte, noch nicht gänzlich aufgegeben. Die Zeitgenossen konnten freilich nicht wissen, dass im Juli 1932 die letzte Gelegenheit für die demokratische Arbeiterbewegung verstrich, auf dem Weg in die Diktatur ein Zeichen des Widerstandswillens zu setzen.

Für die Anhänger der Sozialdemokratie bedeutete allerdings die kampflos Aufgabe des "Bollwerks Preußen" eine schwere Belastung. Die Partei befand sich gerade im Wahlkampf für die Reichstagswahlen am 31. Juli. Auf Versammlungen hatten sozialdemokratische Politiker immer wieder ihre Absicht bekräftigt, sich Verfassungsbrüchen mit allen Mitteln zu widersetzen.


1932 waren dazu auch erste organisatorische Vorbereitungen getroffen worden. Zu Beginn des Jahres war die Eiserne Front" gegründet worden, ein Zusammenschluss von überwiegend sozialdemokratischen Organisationen (SPD, Freie Gewerkschaften, Reichsbanner, Arbeitersportverbände). Damit sollte einmal ein Gegengewicht zur nationalsozialistischen Propaganda geschaffen werden. Zum andern sollten Widerstandsaktionen der Arbeiterbewegung besser koordinier werden können. Die Aktivitäten der Eisernen Front hatten unter Republikanern Hoffnungen geweckt, nun endlich werde man gegenüber der NSDAP und andere Kräften der politischen Rechten aus der Defensive heraustreten. Während des in Juni angelaufenen Reichstagswahlkampfes hatte die Eiserne Front eine rege Propagandatätigkeit entfaltet und auch ihre Propagandaformen in Anlehnung an de emotionalisierten Stil der nationalsozialistischen und kommunistischen Massenansprache umgestellt. Die Untätigkeit der Sozialdemokratie am 20. Juli raubte de Eisernen Front jedoch ihren Nimbus und trieb viele ihrer Anhänger in die Resignation. Der Appell der sozialdemokratischen Parteiführung am 20. Juli, dem Verfassungsbruch Papens eine Antwort an der Wahlurne zu geben, musste ins Leere gehen. Profitieren konnte auf der Linken lediglich die sich radikaler gebärdende KPD.


Dass konkrete Vorbereitungen unterblieben waren, einem Eingreifen des Reiche in Preußen organisierten Widerstand entgegenzusetzen, ist auch darauf zurückzuführen, dass die sozialdemokratische Führung nicht mit einem derartigen weitgehenden Verfassungsbruch seitens der Reichsregierung gerechnet hatte. Die Übernahme der Kompetenzen von preußischer Polizei und Verwaltung durch da Reich war wohl erwartet worden, nicht aber die formelle Absetzung der preußischen Staatsregierung. Vor allem dies mochten die ihrer Ämter enthobenen preußischen Kabinettsmitglieder nicht völlig tatenlos hinnehmen. Sie entschlossen sich daher, den Staatsgerichtshof in Leipzig anzurufen, um ihre Rechtsposition einzufordern.


Mit der Anrufung des Staatsgerichtshofs verblieb die SPD konsequent auf de Linie eines strikten Legalitätskurses. Damit versuchte sie einerseits ihren preußischen Koalitionspartner, das Zentrum, in die Front gegen die Reichsregierung einzubeziehen und andererseits auch die süddeutschen Landesregierungen zu gewinnen. Diese schlossen sich, besorgt um den Machtzuwachs der Zentralregierung der preußischen Klage an. Die überwiegend konservativen süddeutschen Regierungen wollten in erster Linie eine höchstrichterliche Klarstellung, dass de Artikel 48 WRV nicht zur Durchführung einer umfassenden unitarischen Reichsreform. genutzt werden dürfe. Die Wirksamkeit der Klage war allerdings von vorn herein dadurch eingeschränkt, dass das Reichsgericht eine einstweilige Verfügung gegen das Vorgehen Papens ablehnte.


Bis zur Hauptverhandlung in Leipzig im Oktober 1932 hatte die Reichsregierung in Preußen bereits vollendete Tatsachen geschaffen. Sofort nach der Absetzung des preußischen Kabinetts begann die politische "Gleichschaltung" der preußischen Verwaltung. Republiktreue Spitzenbeamte in den Rängen von Ministerialdirektoren, Regierungspräsidenten, Oberpräsidenten, Landräten und vor allem natürlich Polizeipräsidenten wurden durch politisch genehme Personen ersetzt. Indem Papen die mit der kommissarischen Leitung der Ministerien beauftragten Staatssekretäre förmlich als Minister vereidigen ließ, machte er deutlich, dass er eine vom Reich abhängige preußische Regierung anstrebte, deren Befugnisse weit über die einer nur kommissarischen Verwaltung des größten Reichslandes hinausreichten. Die kommissarischen Minister erhielten auch die Vollmacht, Preußen im Reichsrat 'zu vertreten, was bei den übrigen Ländern auf heftige Proteste stieß.


Nur zwei Wochen vor Beginn der Verhandlungen vor dem Staatsgerichtshof wechselte die Reichsregierung auch die preußische Vertretung im Reichsrat aus. Dass damit eine Landesregierung in allen ihren Funktionen ersetzt und die Grenzen eines rein administrativen Eingriffs von der Reichsregierung bei weitem überschritten würden ,`war spätestens damit offenkundig geworden..


Vor diesem Hintergrund begann am 10. Oktober der für die deutsche Verfassungsgeschichte bedeutsame Prozess "Preußen contra Reich", der um die Grundsatzfrage des Primats von Staatsräson und Machtpolitik einerseits und des Verfassungsrechts andererseits kreiste. Namhafte Staatsrechtler der Republik griffen auf beiden Seiten in den Prozess ein. Die Argumente Preußens wurden von dem Reichratsbevollmächtigten des Landes, Ministerialdirektor Arnold Brecht, vorgetragen, den Standpunkt des Reiches vertrat mit Nachdruck der Verfassungsrechtler und politische Publizist Carl Schmitt. Dem Staatsgerichtshof stand Reichsgerichtspräsident Bumke vor, wie viele hohe Beamte ein überzeugter Deutschnationaler, 'dessen Verhandlungsführung von der Sorge um die Wahrung der Integrität staatlicher Macht bestimmt war.


Als besonderer Trumpf der Reichsregierung erwies sich die Person des Reichspräsidenten. Er war von den Anhängern einer autoritären Staatsführung immer mehr zur letzten Instanz der Verfassung hochstilisiert worden, mit theoretischer Begründungshilfe etlicher Staatsrechtler. Mit, Berufung auf den Ermessensspielraum des Reichspräsidenten und die von ihm verkörperte unantastbare Staatsautorität klammerte das Gericht die Rolle Hindenburgs von vornherein aus. Die von der Reichsregierung in Preußen bereits machtpolitisch geschaffenen Tatsachen dienten ferner als Begründung dafür, sie nun auch juristisch zu legitimieren, da sonst die Effizienz der Verwaltung beeinträchtigt würde (wobei das oberste Gericht durch seine Weigerung, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, dieses fait accompli erst ermöglicht hatte).


Trotz dieses offensichtlichen Einknickens vor der Staatsautorität (die im Falle Papens nicht einmal demokratisch legitimiert war, was aber bei den Überlegungen des Gerichts bezeichnenderweise keine Rolle spielte), räumte das Gericht in seinem Urteil, das am 25. Oktober erging, doch ein, dass die Absetzung der preußischen Regierung unrechtmäßig gewesen sei. Auch wurde der gewählten preußischen Regierung das Recht zugestanden, ihr Land gegenüber dem Reich zu vertreten. Die Rechtmäßigkeit des Zugriffs der Reichsregierung auf Preußen wurde jedoch grundsätzlich nicht verneint (vgl. Dok. 6).
Das Gericht hatte es mit diesem eigentümlich zwiespältigen Urteil sorgfältig vermieden, die von der Reichsregierung geschaffenen machtpolitischen Tatsachen in Frage zu stellen. Während des Prozesses war die Unhaltbarkeit der Vorwürfe mit denen die Reichsregierung ihren Zugriff auf Preußen gerechtfertigt hatte deutlich geworden. Indem das Gericht diese aber der juristischen Nachprüfbarkeit entzog, konnte es nur den rein formalen Akt der Absetzung der preußischen Minister rechtlich bewerten. Dies blieb politisch aber ohne Auswirkungen, da di Ausübung der realen Macht in den Händen des von Papen eingesetzten Reichskommissars lag. Die absurde Logik des Verfahrens wurde von Zeitgenossen unter Anspielung auf die Namen des preußischen Prozessbevollmächtigten und de Reichskommissars mit dem Wortspiel "Brecht hat das Recht, aber Bracht hat di Macht" sarkastisch kommentiert.


Das Urteil zeigt aber auch, dass die Berufung auf die Legalität für die Verteidiger de Republik immer weniger Erfolg versprach, da die Rechtsprechung es nicht als ihr Aufgabe ansah, unter Berufung auf die Verfassung den Trend zum autoritären Staat zu stoppen, sondern bestenfalls der Verfassungstransformation einige formal juristische Hürden in den Weg stellen. Diese hätten die Regierung Papen siehe nicht gehindert, ihre Pläne weiterzuverfolgen. Wohl aber waren es die politischen Umstände, die nach den Reichstagswahlen im Juli die völlige Isolierung de Präsidialkabinetts deutlich machten.



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Das Scheitern der Regierung Papen


Die Wahl vom 31. Juli ergab im Reich ähnlich unklare Mehrheitsverhältnisse wie Preußen. Die NSDAP wurde zwar mit 37,3 Prozent und 230 Sitzen mit Abstand stärkste Partei, aber selbst unter Einschluss aller rechtsbürgerlichen Splitterparteien reichte es nicht zu einer Mehrheit rechts des Zentrums. Neben de NSDAP gehörten das Zentrum und die BVP sowie die KPD zu den Gewinnern der Wahl. SPD und DNVP verloren Sitze, Staatspartei, DVP und die kleineren bürgerlichen Parteien hatten erdrutschartige Verluste und wurden als politische Kräfte praktisch bedeutungslos. Die einzige überhaupt denkbare Mehrheitsbildung hätte sowohl die NSDAP als auch das Zentrum umfassen müssen. Zwar nahm Papen mit beiden Parteien Kontakt auf, doch musste er bald erkennen, dass keine für ein Unterstützung seines Kurses zu gewinnen war.


Schleichers "Zähmungskonzept", die NSDAP in eine positive Mehrheit einzubinden, erwies sich jetzt schnell als brüchig. Eine Fortsetzung der Tolerierung de Papenkabinetts lehnte Hitler entschieden ab, trotz Papens Angebot, einige nationalsozialistische Vertrauensleute in die Regierung aufzunehmen. Hitler: fordert nun die ganze Macht für seine Partei: das Amt des Reichskanzlers, des preußische Ministerpräsidenten, die Innenministerien im Reich und in Preußen sowie weiter Schlüsselministerien. Verhandlungen zwischen Hitler, Papen und Schleicher übe eine Kompromisslösung scheiterten. Hitler lehnte auch das Angebot ab, als Vizekanzler in eine Regierung Papen einzutreten, obwohl der Kanzler für einen späteren Zeitpunkt seinen Rücktritt zugunsten Hitlers in Aussicht gestellt hatte. Papen verwies nun Hitler an den Reichspräsidenten als letzte Entscheidungsinstanz, wob wissend, dass Hindenburg einer Kanzlerschaft Hitlers grundsätzlich ablehnend gegenüberstand.

Als Hitler am 13. August seine Forderungen Hindenburg vortrug, lehnte der Reichspräsident, der unbedingt an Papen festhalten wollte, diese kategorisch ab. Das Gespräch, an dem noch Göring auf Seiten der NSDAP sowie Papen und Meißner teilgenommen hatten, besiegelte den Bruch der NSDAP mit der Präsidialregierung Papen. Hitler hatte noch im Verlauf des Gesprächs über seine Absicht, dem Präsidialkabinett hinfort jede Unterstützung zu verweigern, keinen Zweifel gelassen. Der Führer der NSDAP war besonders darüber verärgert, dass Papen ihn nicht über die Einstellung Hindenburgs vorab informiert hatte. Ein von der Reichsregierung über die Zusammenkunft herausgegebenes Kommuniqué stellte in einer bewusst zugespitzten Form die Positionen von Reichspräsident, Reichsregierung und NSDAP gegenüber, wodurch sich Hitler zusätzlich brüskiert fühlte. Darin hieß es:

"Der Reichspräs. v. Hindenburg richtete an Hitler die Frage, ob er bereit sei, selbst sowie mit. anderen geeigneten Persönlichkeiten der NSDAP, in die von dem Reichskanzler v. Papen geleitete Reg. einzutreten. Herr Hitler verneinte dies und stellte an den Herrn Reichspräsidenten die Forderung, ihm die Führung der Reichsreg. und die gesamte Staatsgewalt in vollem Umfang zu übertragen. Reichspräs. v. Hindenburg lehnte diese Forderung sehr bestimmt mit der Begründung ab, dass er es vor seinem Gewissen und seinen Pflichten dem Vaterlande gegenüber nicht verantworten könne, die gesamte Regierungsgewalt ausschließlich der nationalsozialistischen Bewegung zu übertragen, die diese Macht einseitig anzuwenden gewillt sei."(14)

Die Nationalsozialisten gingen nun sofort zu einer scharfen Oppositionspolitik über. Damit war klar, dass die Regierung Papen nur noch im Amt gehalten werden konnte, wenn sie das Parlament durch einen offenen Bruch der Verfassung ausschaltete.


Der sich abzeichnende Bruch zwischen Reichsregierung und NS-Bewegung nach den Reichstagswahlen im Juli 1932 hatte 'bereits vor dem 13. August zu einer weiteren Eskalation der Gewalt geführt. Die nationalsozialistische Gewaltwelle, die bereits nach der Aufhebung des SA-Verbotes eingesetzt hatte, erfuhr im August eine weitere Steigerung. Offensichtlich sollten die Terrorakte zu einer Destabilisierung des Präsidialkabinetts beitragen. Am stärksten war der NS-Terror in überwiegend protestantischen, agrarisch strukturierten Landesteilen, wo auch die Polizei oft mit der SA fraternisierte.


Immerhin schienen die Reichsregierung und die von ihr in Preussen eingesetzten Kommissare dem NS-Terror nun nicht mehr tatenlos zusehen zu wollen. Am 9. August erließ das Reichskabinett mehrere Verordnungen gegen politisch motivierte Gewalttaten. Die Strafandrohungcn wurden verschärft, für Mord war die Todesstrafe vorgesehen. Zur Aburteilung setzte die Reichsregierung Sondergerichte ein, ohne Berufungs- und Revisionsmöglichkeiten: Die Massnahmen entsprachen ganz dem konservativ-autoritären Rechtsbewusstsein der Mitglieder des Papenkabinetts. Doch nur wenige Tage nach dem Erlass sollte sich zeigen, dass Papen und seine Minister vor einer konsequenten Anwendung dieses Ausnahmerechts gegen nationalsozialistische Gewalttäter zurückschreckten.


In der Nacht vom 9. zum 10. August drangen fünf uniformierte SA-Männer in Potempa (Landkreis Gleiwitz, Oberschlesien) in das Haus eines Arbeiters ein, der als kommunistischer Sympathisant galt und misshandelten ihn und seinen Bruder schwer. Einer der SA-Männer tötete sein Opfer, als es flüchten wollte, durch einer Pistolenschuss. Die Täter konnten schnell gefasst werden. Das Sondergericht in Beuthen verurteilte am 22. August alle fünf beteiligten SA-Leute unter Berufung auf die neue Verordnung zum Tode.


Durch eine unverzügliche Solidaritätsbekundung ließ Hitler keinen Zweifel daran dass er - entgegen früheren Legalitätsbekundungen - den Terror von rechts als legitimes Mittel im politischen Machtkampf ansah. Sofort nach Verkündung de: Richterspruchs schickte er folgendes Telegramm an die Verurteilten:

"Angesichts dieses ungeheuerlichen Bluturteils fühle ich mich Euch in unbegrenzter Treue verbunden. Eure Freiheit ist von diesem Augenblick an eine Frage den Ehre. Der Kampf gegen eine Regierung, unter der dies möglich war, unsere Pflicht."(15)

Dies war nicht nur eine offenkundige Kampfansage an die Reichsregierung, sondern an jegliches Rechtsbewusstsein überhaupt. Der totalitäre und menschenverachtende Charakter der NS-Bewegung hätte nun auch den nationalkonservativen Repräsentanten des "Neuen Staates" deutlich werden müssen. Dennoch schreckte die Reichsregierung davor zurück, jetzt ein Zeichen zu setzen, um die Macht der staatlichen Exekutive entschlossen gegen die NSDAP einzusetzen. Auf Vorschlag des deutschnationalen Reichsinnenministers Gürtner begnadigte Hindenburg die Verurteilten. Die Todesurteile wurden in lebenslängliche Zuchthausstrafen umgewandelt. Noch immer zögerte die Reichsregierung, alle Brücken zur NSDAP abzubrechen. Doch waren die Fronten nun so verhärtet, dass die ursprünglichen Pläne Schleichers einer Tolerierung des Präsidialkabinetts durch die NSDAP im Reichstag offensichtlich nicht mehr durchführbar waren. Nun mussten andere Lösungen gesucht werden.


Angesichts des scheinbar irreparablen Bruchs der NS-Bewegung mit dem Präsidialkabinett wurden zwischen Hindenburg und Vertretern der Reichsregierung Pläne erörtert, den Staatsnotstand auszurufen, den Reichstag aufzulösen, ohne ihn innerhalb der vorgeschriebenen 60-Tage-Frist neu wählen zu lassen, und eine radikale, konservativ-autoritäre Verfassungsreform durchzusetzen. Die entscheidende Besprechung fand am 30. August zwischen Hindenburg, Papen, Gayl und Schleicher statt. Der Reichspräsident signalisierte dabei zumindest seine Zustimmung zu einem Aufschub von Neuwahlen. Hindenburg war zu diesem Zeitpunkt offenbar bereit, eine solche Verfassungsdurchbrechung mitzutragen. _Immerhin hielten namhafte Staatsrechtler damals ein solches Vorgehen durch den vorliegenden "Staatsnotstand" für gerechtfertigt.


Doch Papen zögerte. Als am 12. September der b. Reichstag zu seiner ersten Arbeitssitzung zusammentrat, kam es zu einem grotesken parlamentarischen Schauspiel. Papen, der sich darauf verlassen hatte, dass als einziger Tagesordnungspunkt eine Erklärung der Reichsregierung anstand, wurde durch einen Misstrauensantrag der KPD überrascht. In einem merkwürdigen Zusammenspiel der politischen Antipoden ließ der neu gewählte nationalsozialistische Reichstagspräsident Göring diesen Antrag zu. Zwar war es Papen noch gelungen, sich rechtzeitig das Auflösungsdekret des Reichspräsidenten zu besorgen. Doch bevor es der Reichskanzler dem Reichstagspräsidenten übergeben konnte, hatte Göring die Abstimmung über den Misstrauensantrag schon eröffnet Mit 512 zu 42 Stimmen sprach der Reichstag in seltener Einmütigkeit (nur DNVP und DVP hatten für Papen gestimmt) einem Kanzler das Misstrauen aus, der nicht ein einziges Mal im Reichstag das Wort ergriffen hatte. Die völlige Trennung von Regierung und Parlament wurde durch diesen Vorgang geradezu symptomatisch verdeutlicht.


Der Abstimmung war eine heftige Auseinandersetzung zwischen Göring und Papen über die Rechtmäßigkeit der Reichstagsauflösung gefolgt. Diese war mit einer merkwürdigen Begründung vorgenommen worden: "Auf Grund des Art. 25 der Rverf. löse ich den Reichstag auf, weil Gefahr besteht, dass der Reichstag die Aufhebung meiner Notvo. vom 4. Sept. d. J. verlangt."(16) Göring zweifelte die Rechtskraft der Auflösungsorder an, da sie von einer bereits gestürzten Regierung gegengezeichnet sei. Am folgenden Tag zeigte sich jedoch, dass alle Reichstagsparteien die Auflösung anerkennen wollten. Auch die Reichsregierung wagte nach ihrer blamablen Abstimmungsniederlage zu diesem Zeitpunkt nicht den Verfassungskonflikt und verzichtete auf eine Aussetzung der Neuwahlen.


Für den 6. November wurden Reichstagsneuwahlen anberaumt. Bis dahin stellte Papen seine Verfassungsreformpläne zurück, obwohl der neue Reichstag keine wesentliche veränderte Zusammensetzung versprach. Die Novemberwahlen zeigten, dass der Höhepunkt der Politisierung überschritten war. Die Wahlbeteiligung war rückläufig, auf der Rechten war ein leichter Trend zur Festigung de traditionellen Parteien erkennbar. Trotz nicht unerheblicher Verluste (- 4,2 % bzw. 36 Sitze) blieb die NSDAP stärkste Partei. Auch SPD und Zentrum mussten Verluste hinnehmen. Die Anhänger der Präsidialregierung, DNVP und DVP konnten zwar einige Sitze gewinnen, erzielten aber zusammen gerade 10 % de Wählerstimmen. Zu den Gewinnern der Wahl zählten die Kommunisten, die mit fast 6 Millionen Stimmen und 100 Sitzen ihr bestes Wahlergebnis in der deutschen Geschichte erzielten. Die möglichen parteipolitischen Konstellationen im neuen Reichstag unterschieden sich nur in einem Punkt von dem im Juli gewählten. Nun war auch eine rechnerische Mehrheit aus Zentrum/BVP und NSDAP nicht mehr möglich. Nach wie vor bestand aber eine negative Mehrheit aus KPD und NSDAP, die zusammen über 296 der 584 Sitze verfügten.


Die Wahlen schienen zunächst den Bruch zwischen Papen sowie der deutschnationalen Rechten einerseits und der NSDAP andererseits weiter verstärkt zu haben Es war offensichtlich, dass der Fortbestand einer national-konservativen Präsidialregierung zwangsläufig zum Niedergang der nationalsozialistischen Parteiführer musste. Die Wahlniederlage der NSDAP bestätigte Befürchtungen im national sozialistischen Lager, dass allein der Anschein einer vorübergehenden Kollaboration reit der äußerst unpopulären Reichsregierung für die Stimmenverluste verantwortlich war. Daneben hatten sich offensichtlich auch eher konservative Wählerschichten unter dem Eindruck der seit August eingeleiteten Frontstellung der NS-Bewegung gegen Papen von der NSDAP abgewandt. Zudem hatte die Partei in den Wahlkämpfen des Jahres 1932 ihre finanziellen Reserven aufgebraucht, so dass sie einen weiteren Reichstagswahlkampf nicht mehr mit dem gewohnten Propagandaaufwand hätte führen können. Joseph Goebbels schildert in seinen Tagebüchern die niedergedrückte Stimmung in der NSDAP Mitte November:

"Die anfänglich starke Stimmung in der Partei ist jetzt einer flauen Depression gewichen. Überall tauchen nun Ärger, Streit und Misshelligkeiten auf." (10. November 1932)

"Ich nehme einen Bericht über die Kassenlage der Berliner Organisation entgegen. Dieser ist ganz trostlos. Nur Ebbe, Schulden und Verpflichtungen, dazu die vollkommene Unmöglichkeit, nach dieser Niederlage irgendwo Geld in größerer Umfange aufzutreiben." (11. November 1932)

Die Partei musste, dessen war sich die Führung der NSDAP bewusst, jetzt so schnell wie möglich an die Macht. Diese Überlegungen führten zwangsläufig zu einer Versteifung ihrer Haltung gegenüber dem Präsidialkabinett Papen, dessen Sturz erst die Chance für eine Reichskanzlerschaft Hitlers bieten würde.
Innerhalb der deutschnationalen Kamarilla um Hindenburg bestand dagegen keine Einigkeit über den weiteren Kurs. Papen war nun, im November 1932, entschlossen, auf eine offene Diktatur hinzuarbeiten, während Schleicher sein Zähmungskonzept erneuern wollte. Beide glaubten, dass die Schwächung der NSDAP ihren jeweiligen Konzepten neue und bessere Chancen eröffnete.


Von den Parteien war neben der äußersten Rechten (NSDAP, DNVP) nur noch das Zentrum als politische Kraft bedeutsam. Die SPD blieb von den Verhandlungen mit der Regierung ausgeschlossen und war auch selbst noch zu sehr vom Trauma der Tolerierungspolitik gegenüber Brüning beeinflusst, als dass sie die Unterstützung einer wie auch immer zusammengesetzten Rechtsregierung hätte erwägen wollen. Die KPD war trotz ihres Wahlerfolges noch weit davon entfernt, eine ernstzunehmende revolutionäre Bedrohung für Staat und Gesellschaft darzustellen. Eine bürgerlich-liberale Mitte existierte nicht mehr (die Staatspartei war gerade mit zwei Abgeordneten im neuen Reichstag vertreten). Im Zentrum trug sich vor allem der Parteiführer Prälat Kaas mit Plänen, eine parlamentarische Mehrheitsregierung unter Einschluss von NSDAP, DNVP, BVP und Zentrum zu bilden. Er `war dabei auch bereit, bei entsprechenden Sicherungen eine Kanzlerschaft Hitlers hinzunehmen. Die NSDAP wiederum lehnte es ab, im Rahmen einer parlamentarisch gestützten Koalitionsregierung an die Macht zu kommen. Hitler verlangte, als Kanzler eines Präsidialkabinetts mit besonderen Vollmachten ernannt zu werden:
Unmittelbar nach den Reichstagswahlen lehnte das Kabinett Papen einen Rücktritt ab und glaubte, gestützt auf den Artikel 48 WRV, seine Verfassungsreformpläne vorantreiben zu können. Da sich im Reichstag außer der DNVP keine der großen Parteien zu einer Tolerierung dieses Kurses bereit fand, blieb nur der Ausweg einer erneuten Reichstagsauflösung. Papen und sein Innenminister v. Gayl wollten diese jedoch mit einem Staatsstreich gegen die Verfassung verknüpfen, auf Neuwahlen verzichten und Widerstand mit militärischen Mitteln unterdrücken.


Der für die Reichswehr verantwortliche General v. Schleicher bezweifelte die Einsatzfähigkeit des 100 000-Mann-Heeres in einem Bürgerkrieg gegen Kommunisten und Nationalsozialisten, zumal er in der Reichswehr nicht wenige Sympathisanten der NS-Bewegung vermutete. Schleicher sah stattdessen Chancen, sein Zähmungskonzept zu verwirklichen. Da Papen bei seinen Plänen auf die Unterstützung der Reichswehr angewiesen war, musste sein Kabinett am 17. November demissionieren, um so den Weg für weitere politische Verhandlungen freizumachen. Bis zur Bildung einer neuen Regierung blieb Papen geschäftsführend im Amt. In den nun, folgenden zweiwöchigen Verhandlungen mit den Parteiführern, die Hindenburg selbst führte (wobei die Linksparteien ausgeschlossen blieben), gelang es nicht, die Fronten aufzubrechen. Hitler beharrte auf seiner Forderung, mit der Führung eines Präsidialkabinetts betraut zu werden, das über ein Ermächtigungsgesetz mit außerordentlichen Vollmachten ausgestattet werden sollte. Hindenburg war aber nur bereit, Hitler als Kanzler einer Mehrheitsregierung zu ernennen. Dies lehnte die Führung der NSDAP ab, da in diesem Fall die Sicherungen gegen den absoluten Machtanspruch der Partei zu stark schienen.


Als Alternative bot noch immer Papen seinen Diktaturplan an. Hindenburg, dessen erklärter Favorit für die Reichskanzlerschaft Papen geblieben war, schien geneigt, darauf einzugehen. Am 1. Dezember kam es zur Aussprache zwischen Papen, Schleicher und Hindenburg, an der auch Staatssekretär Meissner und Hindenburgs Sohn Oskar teilnahmen. Papen führte aus, dass die unnachgiebige Haltung Hitlers einen "Staatsnotstand" heraufbeschworen habe, der mit verfassungskonformen Mitteln nicht mehr zu bewältigen sei. Der Reichstag müsse ausgeschaltet, Parteien und politische Organisationen müssten in ihrer Betätigung eingeschränkt oder unterdrückt werden und dann sei eine grundlegende autoritäre Verfassungsrevision durchzuführen. Als sich Hindenburg mit diesem Plan trotz Schleichers Widerstand gegen den Bruch der Verfassung einverstanden erklärte, schien der Weg frei für Papens Staatsstreich.


Nun verweigerte jedoch Schleicher als Chef der Reichswehr Papen die Gefolgschaft. Auf der Kabinettssitzung vom 2. Dezember erklärte Schleicher unumwunden, dass die Diktaturpläne des Kanzlers mit den zur Verfügung stehender militärischen und polizeilichen Mitteln undurchführbar seien: Der Reichswehrminister stützte sich bei seiner Argumentation auf eine Studie des Oberstleutnant Ott. Darin wurde ein Szenario entworfen, in dem die Reichswehr gegen Nationalsozialisten, Kommunisten und streikende Arbeiter vorzugehen hatte, während in Ostpreußen eine polnische Intervention drohte. Ott verwies ebenfalls auf die Infiltration der Reichswehr durch NS-Anhänger, die die Truppe im Falle eines Vorgehens gegen die NSDAP spalten könne. Dieses - sicherlich bewusst überzogene - Szenario überzeugte die meisten der anwesenden Minister, so dass Papen im Kabinett weitgehend isoliert war (vgl. Dok. 7).


In einem anschließenden Gespräch mit Hindenburg machte Papen noch einmal einen Vorstoß, um seinen Plan zu retten. Er bat den Reichspräsidenten, Schleiche zu entlassen, und das Reichswehrministerium neu zu besetzen. Trotz seine Sympathien für Papen war Hindenburg jedoch nicht bereit, das Risiko eine: Bürgerkrieges mit ungewissem Ausgang einzugehen. Der Reichspräsident verweigerte seine Zustimmung, entließ Papen und betraute Schleicher selbst mit de Regierungsbildung.


Die Vorgänge vom 1./2. Dezember 1932 hinterließen bei Papen eine tiefe Verstimmung gegenüber der Person Schleichers, von dem er sich im Stich gelassen fühlte. Erneut war Schleicher ein hohes Risiko eingangen, da Papen noch immer das Vertrauen Hindenburgs besaß. Schleicher konnte sich, falls sein Plan scheiterte nicht im gleichen Maß auf den Reichspräsidenten verlassen, zumal er sich der Ausweg der Ausrufung des Staatsnotstandes durch sein Vorgehen selbst verbaut hatte.




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Resümee


Immerhin sieben Monate hatte sich die Regierung Papen in einer wirtschaftlich wie politisch entscheidenden Phase an der Macht halten können. Die Präsidialregierung Papen war eine Regierung, bei der politischer Dilettantismus und eine völlige Isolierung von der großen Mehrheit der Bevölkerung zusammentrafen. Das Kabinett Papen war nur möglich, weil sich das Machtzentrum immer mehr hin zum Reichspräsidenten und den ihn beeinflussenden Eliten von Reichswehr, Industrie und ostelbischem Großgrundbesitz verlagert hatte. Papen glaubte offenbar, in völliger Verkennung der gesellschaftlichen Realitäten, ohne jegliche Massenbasis die Restauration eines autoritären Regierungssystems betreiben zu können.


Dies war allerdings nicht Schleichers Konzept gewesen, als er im Frühjahr 193s Brünings Sturz betrieben hatte. Schleicher war der Überzeugung, dass sich die NSDAP als Basis für eine in der Gesellschaft verankerte nationale Erneuerung gewinnen ließe. Als Gallionsfigur schien der politisch unbedarfte Papen der geeignete Mann für eine Regierung der nationalen Konzentration. Doch obwohl Schleicher die gesellschaftlichen Realitäten seiner Zeit eher erkannt hatte, unterliefen ihm letztlich zwei schwerwiegende Fehleinschätzungen: Erstens entwickelten Paper und sein Innenminister v. Gayl eigenständige Ziele, die auf die Verwirklichung eines "Neuen Staates" abzielten, der in Wirklichkeit ein reaktionärer Ständestaat sein sollte. Zweitens täuschte sich Schleicher über den totalitären Charakter der NS-Bewegung ebenso wie über das politische Geschick ihrer Führung. Hitler wusste sehr wohl, dass eine dynamische Bewegung wie die nationalsozialistische sich nicht in die taktischen Winkelzüge einer nichtnationalsozialistisch geführten Regierung einbinden lassen durfte. Die NSDAP beanspruchte die ganze Macht, und sie musste diese Macht innerhalb eines Jahres erringen, da sie einer längerdauernden propagandistischen Kraftanstrengung ohne- den machtpolitischen Erfolg nicht gewachsen war.


Nach dem zweimaligen Scheitern von Hitlers Griff zur Macht deutete vieles darauf hin, dass der Niedergang der NSDAP noch schneller vonstatten gehen würde als ihr Aufstieg. Dies war auch die Einschätzung der meisten zeitgenössischen Beobachter. Darauf setzte auch Schleicher seine Hoffnungen, als er die Spaltung der NSDAP betrieb. Doch gerade die Schwäche der Nationalsozialisten nach den Novemberwahlen erweckte bei der traditionellen Rechten neue Illusionen, wie die NSDAP für ihre Zwecke instrumentalisiert werden könnte. Es waren gerade diese Illusionen, die dann im Januar 1933 schließlich doch noch in der Reichskanzlerschaft Hitlers mündeten.




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Anmerkungen


1 Karl Dietrich Bracher: Die Auflösung der Weimarer Republik, Eine Studie zum Problem' des Machtzerfalls in der Demokratie. Unveränd., mit e. Vorw. Vers. Nachdr. der 5. Aufl. (1971), Königstein Ts./Düsseldorf 1978
2 Goebbels, Joseph: Die Tagebücher. sämtl. Fragmente. Hrsg. von Elke Fröhlich, Bd. 2, Teil I, Aufzeichnungen 1924 bis 1941. 1931-1936, München u. a. 1987, S. 178; 213
3 "Kabinett der Barone" lautete die Schlagzeile der sozialdemokratischen Parteizeitung "Vorwärts" am 1. Juni 1932 (Abendausgabe)
4 Die Aussage soll von dem DNVP-Politiker Oldenburg-Januschau stammen, zit. nach Bracher, S. 458
5 Zit. nach: Schultheß' Europäischer Geschichtskalender, Neue Folge, 48. Jg. 1932, München 1933, S. 98
6 Gottfried Bembach u. a. (Hrsg.): Der Keynesianismus I. Theorie und Praxis keynesianischer Wirtschaftspolitik. Entwicklung und Stand der Diskussion, Berlin/Heidelberg/ New York 1976, S. 94
7 Carl Schmitt. Legalität und Legitimität, 5. Aufl. Berlin 1993, S. 37 (erstmals 1932)
8 Quelle: Jürgen Falter/Thomas Lindenberger/Siegfried Schuhmann, Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. Materialien zum Wahlverhalten 1919-1933, München 1986, S. 101
9 Gotthard Jasper: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers 1930-1934, Frankfurt a. M. 1986, S. 95
10 K. D. Bracher (1978), S. 507
11 Vgl. Thilo Vogelsang: Reichswehr, Staat und NSDAP. Beiträge zur deutschen Geschichte 1930-1932, Stuttgart 1962, S. 244
12 Vgl. Heinrich August Winkler, Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1930 bis 1933, Berlin/Bonn 1987, S. 649
13 Carl Severing: Mein Lebensweg. Bd. II: Im Auf und Ab der Republik, Köln 1950, S. 349
14 Zit. nach Schultheß', 13. B. 1932, S. 140
15 Abgedruckt in: Völkischer Beobachter vom 24. B. 1932
16 Zit. nach Schultheß', 12. 9. 1932, S. 159


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Literatur

Akten der Reichskanzlei, Das Kabinett Papen, bearb. von Karl-Heinz Minuth, 2 Bde. Boppard 1989

Bonbach, Gottfried u. a (Hrsg.): Der Keynesianismus, I. Theorie und Praxis keynesianischer Wirtschaftspolitik. Entwicklung und Stand der Diskussion, Berlin/Heidelberg, New York 1976

Bracher, Karl Dietrich: Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie zum Problem des Machtzerfalls in der Demokratie. Unveränd., mit e. Vorw. vers. Nachdr. der 5. Aufl (1971), Königstein Ts./Düsseldorf 1978

Erdmann, Karl Dietrich/Schulze, Hagen (Hrsg.): Selbstpreisgabe einer Demokratie Düsseldorf 1980

Falter, Jürgen/Lindenberger, Thomas/Schuhmann, Siegfried: Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. Materialien zum Wahlverhaltens 1919-1933, München 1981

Goebbels, Joseph: Die Tagebücher: sämtl. Fragmente. Hrsg. von Elke Fröhlich, Bd. 2; Teil I Aufzeichnungen 1924 bis 1941. 1931-1936, München u. a. 1987

Jasper, Gotthard: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers 1930-1934 Frankfurt a. M. 1986

Matthias, Erich/Morsey, Rudolf (Hrsg.): Das Ende der Parteien 1933. Darstellungen und Dokumente, unveränd. Nachdr. d. Ausg. 1960, Düsseldorf 1984

Mommien, Hans: Die verspielte Freiheit. Der Weg der Republik von Weimar in den Unter gang 1918-1933, Berlin 1989

Schmitt, Carl: Legalität und Legitimität, 5. Aufl. Berlin 1933, (erstmals 1932) Schultheß' Europäischer Geschichtskalender, Neue Folge, 48. Jg. 1932, München 1933

Severing, Carl: Mein Lebensweg. Bd II: Im Auf und Ab der Republik, Köln 1950

Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Die Weimarer Republik, Bd. 8. Das Ende des parlamentarischen Systems: Brüning - Papen - Schleicher 1930-1933, Berlin o. J.

Vogelsang, Thilo: Reichswehr, Staat und NSDAP. Beiträge zur deutschen Geschichte 1930-1932, Stuttgart 1962

Winkler, Heinrich August: Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1930 bis 1933, Berlin/Bonn 1987

Winkler, Heinrich August (Hrsg): Die deutsche Staatskrise 1930-1933. Handlungsspielräume und Alternativen, München 1992



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Dokumente


Dok. 1 Die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932


Verordnung über die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen Neudeck und Berlin, den 20. Juli 1932 Auf Grund des Art. 48 Abs. 1 und 2 der Reichsverfassung verordne ich zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen folgendes:
§ 1. Für die Geltungsdauer dieser Verordnung wird der Reichskanzler zum Reichskommissar für das Land Preußen bestellt. Er ist in dieser Eigenschaft ermächtigt, die Mitglieder des Preußischen Staatsministeriums ihres Amtes zu entheben. Er ist weiter ermächtigt, selbst die Dienstgeschäfte des Preußischen Ministerpräsidenten zu übernehmen und andere Personen als Kommissare des Reichs mit der Führung der Preußischen Ministerien zu betrauen.
Dem Reichskanzler stehen alle Befugnisse des Preußischen Ministerpräsidenten, den von ihm mit der Führung der Preußischen Ministerien betrauten Personen innerhalb ihres Geschäftsbereichs alle Befugnisse der Preußischen Staatsminister zu. Der Reichskanzler und die von ihm mit der Führung der Preußischen Ministerien betrauten Personen üben die Befugnisse des Preußischen Staatsministeriums aus.
§2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Der Reichspräsident:
von Hindenburg

Der Reichskanzler:
von Papen


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Dok.2 Amtliche Mitteilung über die Verhaftung des Polizeipräsidenten des Vizepräsidenten
und des Kommandeurs der Schutzpolizei in Berlin am 20. Juli 1932


Berlin, den 20. Juli 1932 Der Inhaber der vollziehenden Gewalt in Berlin und Brandenburg, Generalleutnant von Rundstedt, der Oberbefehlshaber im Wehrkreis 111, hat Mittwoch [20. Juli 1932] nachmittag den bisherigen Polizeipräsidenten von Berlin, Grzesinski, und den Polizeivizepräsidenten Dr. Weiß sowie den bisherigen Polizeikommandeur Heimannsberg durch eine Abteilung Reichswehr in Schutzhaft nehmen lassen, da sie sich weigerten, ihre Ämter zu übergeben, und den Versuch machten, ihre Amtshandlungen fortzuführen. Sie wurden in die Offizier-Militärarrestanstalt in Moabit übergeführt. Die Verhaftung erfolgte durch Hauptmann Hauffe und zwölf Mann von der Reichswehr.
Mittwoch mittag 1/2 1 Uhr war an sich die Übergabe des Polizeipräsidiums an den neuen Polizeipräsidenten Melcher ohne jede Schwierigkeit erfolgt. Erst im Laufe des Nachmittags machte sich bei den führenden Männern des Polizeipräsidiums eine Sinnesänderung geltend, die ohne Zweifel auf gewisse Instruktionen der Sozialdemokratischen Partei oder der abgesetzten preußischen Staatsregierung beruhte. Daraufhin hat der Militärbefehlshaber eingegriffen.
Grzesinski, Weiß und Heimannsberg wurden am Mittwochabend gegen 21 Uhr wieder in Freiheit gesetzt, nachdem sie einen Revers unterschrieben hatten, dass sie auf die Fortführung ihrer Amtsgeschäfte verzichteten.
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1861 c, S.574)


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Dok. 3 Unterrichtung preußischer Minister von der Reichsexekution gegen Preußen am 20. Juli 1932
R 431/2280, S. 119-122


Anwesend. v. Papen, v. Gayl; StS Planck; StM Hirtsiefer, Severing, Klepper; MinDir. Nobis; Protokoll: MinR Wienstein.
[EINSETZUNG EINES REICHSKOMMISSARS FÜR PREUSSEN; AMTSENTHEBUNG DES MINISTERPRÄSIDENTEN BRAUN UND DES INNENMINISTERS SEVERING]
Der Reichskanzler eröffnete die Besprechung und führte aus, dass er aus Anlass der Entwicklung der innenpolitischen Zustände in Preußen den Herrn Reichspräsidenten um den Erlass einer Verordnung betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preußen habe bitten müssen.
Sodann verlas der Reichskanzler die Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preußen vom 20. Juli 1932 (Reichsgesetzbl. Teil I, S.377).
Der Reichskanzler gab weiter bekannt, dass er auf Grund des § 1 der Verordnung den preußischen Ministerpräsidenten Dr. Braun und den preußischen Minister des Innern Dr. Severing ihrer Ämter enthoben habe.
Staatsminister Dr. e. h. Severing erklärte, dass er gegen diese Maßnahmen energisch protestiere. Er halte die Verordnung vom 20. Juli für verfassungswidrig. Die Voraussetzungen des Art. 48 Abs. 1 und 2 der Reichsverfassung seien bestimmt nicht erfüllt. Die Sicherheit und Ordnung sei in Preußen nicht geringer als in den anderen deutschen Ländern. Wenn es in Preußen vielleicht häufiger zu Zusammenstößen gekommen sei als in anderen deutschen Ländern, so liege das daran, dass in Preußen sich am meisten Unruheherde befänden. Kein anderes deutsches Land habe Industriegebiete nach der Art des Ruhrreviers aufzuweisen.
Er werde nur der Gewalt weichen oder dann gehen, wenn er durch eine ausdrückliche Anordnung des Reichspräsidenten oder durch einen Beschluss des Landtages abgesetzt werde. Wer Wind säe, werde Sturm ernten. Er befürchte einen Bürgerkrieg infolge des Vorgehens der Reichsregierung.
Der Reichskanzler betonte, dass es den preußischen Ministern nicht verwehrt werden könne den Staatsgerichtshof anzurufen. Der Staatsgerichtshof müsse dann über die Rechtmäßigkeit der erwähnten Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli d. Js. entscheiden. Ein Bürgerkrieg werde nur entstehen, wenn er vor Minister Severing hervorgerufen werde Gründe der Staatsräson hätten die Reichsregierung zu den getroffenen Maßnahmen genötigt.
Er richtete sodann an Staatsminister Severin( die Frage, was er unter Anwendung von Gewalt verstehe. . .
Staatsminister Dr. Severing erklärte, er werd( sich jetzt sofort in sein Amtszimmer begeben und dem Kommissar des Reichs erklären, e werde das Amtszimmer nur räumen, wenn e verhaftet werde. . . .
(aus: Akten der Reichskanzlei, Das Kabine( von Papen, Nr. 69 a, S. 257 ff.)



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Dok. 4 Albert Grzesinski über den 20. Juli 1932


Internationales Institut für Sozialgeschichte Amsterdam, Nachlass Grzesinski. Im Or. gestrichene Partie aus dem deutschen Manuskript Grzesinskis zu seinem Buch: "La TragiComedie de la Republique Allemande", Paris 1934


Aber was hätte das Ziel des Kampfes sein sollen? Die preußische Staatsregierung war bereits seit dem Mai 1932 aus eigener Entschließung und in Konsequenz des Ausgang der Landtagswahlen zurückgetreten. Was sollte in bezug auf sie gefordert werden, etwa ihre Wiedereinsetzung? Wie sollte im Fall eines erfolgreichen Kampfes der Republikaner dann regiert werden? Eine Mehrheit im Landtag war für die Regierung Braun-Hirtsiefer oder eine andere demokratische Regierung doc nicht mehr vorhanden, und an diesem Zustand hätte auch ein siegreicher Ausgang des Kampfes nichts geändert. Ausgeschriebene Neuwahlen zum preußischen Landtage hätten kein anderes Ergebnis gebracht, wie es nach den Wahlen vom 24. April bereits vorlag. Es hätte also nur um Personen gekämpft werden können. Das wäre noch weniger zu verantworten gewesen. Oder man hätte um die Beseitigung des Parlaments überhaupt kämpfen müssen; das wäre dann ein kommunistischbolschewistisches Ziel gewesen. Ganz abgesehen davon, dass für ein solches Ziel die sozialdemokratische Arbeiterschaft und die sozialdemokratische Partei überhaupt nicht in den
Kampf hätte gehen können, wollten sie nicht ihre siebzigjährige Tradition und ihr Programm verleugnen, hätte eine solche Taktik auch bestimmt zur weiteren Schrumpfung der Kampffront geführt. Wir also konnten am 20. Juli 1932 nicht mehr kämpfen; es hätte nur noch ein Kampf sein können um ein bolschewistisches Ziel oder um die "Futterkrippe".
(aus: Erich Matthias: Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, in: Erich Matthias/Rudolf Morsey (Hrsg.), Das Ende de Parteien 1933. Düsseldorf 1984, S. 225f., Dok. Nr. 13)


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Dok. 5 Auszug aus der Rundfunkrede v. Papens vom 12. September 1932


Neben dem Neuaufbau der Wirtschaft wird die Hauptaufgabe der Reichsregierung der Umbau unseres staatlichen Lebens sein. Es gilt heute, klar zu erkennen, dass wir am geistigen Wendepunkt einer Epoche, am geistigen Wendepunkt des liberalen Jahrhunderts stehen, und es gilt, ebenso klar zu begreifen, dass es höchste staatspolitische Pflicht ist, die Nation aufzurufen, die daraus folgenden Konsequenzen für die Neugestaltung unseres staatlichen Lebens zu ziehen. Als letzter der europäischen Staaten hat Deutschland nach dem Zusammenbruch des Jahres 1918 sein staatliches Leben auf den Doktrinen einer rein formalen Demokratie aufgebaut. 14 Jahre sind seitdem ins Land gegangen und haben uns gezeigt, dass der Notbau von Weimar Konstruktionsfehler aufweist, die das staatliche Gefüge des Reiches und der Länder in entscheidenden Punkten lebensgefährdend bedrohen.
Die Reichsregierung hat seit dem ersten Tage betont, dass sie ihre historische Mission in der Beseitigung dieser Konstruktionsfehler erblickt. Sie wäre völlig fehl am Platze, wenn sie etwa zugeben wollte, dass nach dem demokratischen Pendelgesetz wechselnder parlamentarischer Mehrheiten ihre Nachfolgerin wieder eine irgendwie zusammengesetzte Parteien-Koalition sein könnte. Damit wäre für eine grundlegende Umstellung nichts gewonnen. Ebenso verfehlt würde es sein, an die Stelle wechselnder Partei-Koalitionen die Diktatur einer Partei zu setzen - eine Staatsreform, die möglicherweise den Bedürfnissen anderer Länder, niemals aber denen des deutschen Volkes entspricht. Haben deshalb Millionen jahrelang den Kampf gegen das System" - geführt, nämlich das System der Parteiherrschaft, das die Beamtenschaft politisierte, die Stellen des Staates und der öffentlichen Verwaltung zu Pfründen herabwürdigte, das die Hoheit des Staatsgedankens untergehen ließ in dem Morast selbstsüchtiger Interessen? Haben Millionen diesen Kampf geführt, damit er ausmündet in eine neue Parteiherrschaft, nur mit umgekehrten Vorzeichen, in ein neues System von Parteibuchbeamten, in neue Koalitionen, neue Kompromisse, neue Halbheiten? Die Reichsregierung ist der Ansicht, dass das System der formalen Demokratie im Urteil der Geschichte und in den Augen der deutschen Nation abgewirtschaftet hat und dass es nicht mehr zu neuem Leben erweckt werden kann. Aus der heutigen Zersetzung unseres Staatslebens heraus und in gesunde zukunftsvolle Verhältnisse kann uns allein die Herstellung einer wahrhaft unparteiischen nationalen Staatsführung bringen, einer Staatsführung, die sich über allem Parteiwesen als unantastbarer Hort der Gerechtigkeit erhebt, die gestützt ist auf die Macht und die Autorität des vom Volke gewählten Reichspräsidenten. Meine Damen und Herren! Die grundsätzliche Beseitigung der Schäden, die aus der Staatsführung der letzten 13 Jahre entstanden sind, kann folgerichtig nur in einer Reform der Verfassung gefunden werden. Wir werden diese Frage nicht übereilen und nur in Übereinstimmung mit den Ländern der Lösung zuführen.

Wir beabsichtigen, dem deutschen Volk nach sorgfältiger Prüfung einen Entwurf vorzulegen, der aufgrund der Erfahrungen der Geschichte und der Eigenart unserer Heimat für lange Zeit die Grundlage unseres staatlichen Lebens sichern soll. Ich kann heute keine Einzelheiten geben. Nur auf wenige Punkte will ich hinweisen.
Das Wahlrecht - das ist die Auffassung fast aller politischen Parteien -bedarf eines Umbaues. Die Heraufsetzung des Wahlalters wird Schule und Universität in weitem Maße von politischer Radikalisierung befreien, der sie heute zum Opfer zu fallen drohen. Es wird geprüft werden, ob und wie der Aufbau der Volksvertretung in Zukunft organisch mit den Selbstverwaltungskörpern verbunden werden kann. Ich möchte mir versagen, heute versagen, auf Einzelheiten einzugehen. Nur auf einen Punkt will ich hinweisen: auf das Verhältnis zwischen Reich und Preußen.
Die Verhältnisse in Preußen haben den Herrn Reichspräsidenten dazu veranlasst, die geschäftsführende preußische Regierung ihres Amtes zu entheben und den Reichskanzler als Reichskommissar dort einzusetzen. Dass ein solcher Schritt notwendig geworden ist, ist ein untrügbares Zeichen für die Dringlichkeit einer Lösung der Frage Reich-Preußen. Es muss in Zukunft ausgeschlossen sein, dass im Reich und in seinem größten Lande gegeneinander und nebeneinander regiert wird. Es muss auch ausgeschlossen sein, dass, wie bisher, das Reich der Exekutive seines größten Landes machtlos preisgegeben ist. Die Frage Reich-Preußen wird im Rahmen der Verfassungs- und Reichsreform gelöst werden. Wir werden den geschichtlich gewordenen preußischen Staat nicht zerschlagen, weil seine historische Mission der Verklammerung des Ostens mit dem Westen auch in Zukunft für den Reichsbau nicht entbehrt werden kann. Notwendig ist aber eine organische Verbindung der preußischen Regierung mit der des Reichs. Auf diesem Gebiet liegt die Möglichkeit einer durchgreifenden Verwaltungsreform und Verwaltungsverbilligung, die die Stunde von uns verlangt. Die Regelung des Verhältnisses zwischen Reich und Preußen wird die Eigenstaatlichkeit der anderen deutschen Länder nicht antasten. Wiederholt habe ich erklärt, dass die Reichsregierung in der Erhaltung der geschichtlichen Struktur unseres Volkes ein wesentliches Unterpfand für eine neue bessere Zukunft erblickt. Ich bin überzeugt davon, dass eine Reichsreform möglich ist, die sowohl dem geschichtlichen Recht der Länder wie dem Gesamtwohl des Deutschen Volkes entspricht. Nur ein so gegliedertes Reich wird auch der Pflege des Deutschtums und seiner vielgestaltigen Kultur am besten dienen können. Die Bande des Blutes, der Sprache und der gemeinsamen Kultur zwischen uns und den Deutschen jenseits unserer Grenzen werden unzerreißbar sein, wenn wir dem Lande eine Gliederung geben, die jenseits eines starren Zentralismus doch die Sicherheit einer starken Reichsgewalt erhält.


(aus: Akten der Reichskanzlei, Das Kabinett von Papen, Nr. 135, S. 556-561)


[Inhaltsverzeichnis]

Dok. 6 Auszüge aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 25. Oktober 1932 (Preußen contra Reich)


Die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen ist mit der Reichsverfassung vereinbar, soweit sie den Reichskanzler zum Reichskommissar für das Land Preußen bestellt und ihn ermächtigt, preußischen Ministern vorübergehend Amtsbefugnisse zu entziehen und diese Befugnisse selbst zu übernehmen oder anderen Personen als Kommissaren des Reiches zu übertragen. Diese Ermächtigung durfte sich aber nicht darauf erstrecken, dem preußischen Staatsministerium und seinen Mitgliedern die Vertretung des Landes Preußen im Reichstag, im Reichsrat oder gegenüber anderen Ländern zu entziehen. Soweit den Anträgen hiernach nicht entsprochen wird, werden sie zurückgewiesen.


[Inhaltsverzeichnis]

Dok. 7 Tagebuchaufzeichnungen des Reichsfinanzministers
über den Verlauf der Ministerbesprechung vom 2. Dezember 1932


Tagebuch Schwerin v. Krosigk (Auszug), lfZ ZS/A-20, Bd. 4, Bl. 9-11 Abschrift von Abschrift Am Freitagmorgen fand ich um 9 Uhr zu meinem Erstaunen alle Kabinettsmitglieder versammelt; sie waren noch in später Nacht bestellt worden. Bracht sagte mir, dass er festgeblieben sei. Auch die übrigen Minister hielten die gestern getroffene Entscheidung für falsch. Einzelne meinten, es sei vielleicht doch noch möglich, einen Dritten zum Kanzler zu kreieren. Warmbold dachte an Neurath, Braun an Gürtner. Ich sagte beiden, dass das nicht in Frage komme, es handle sich nur um die Entscheidung Papen oder Schleicher, und es werde schwer genug fallen, den alten Herrn zu einer Änderung zu bewegen. Dann dramatische Sitzung. Zunächst Bericht Schleichers über die von ihm geführten Verhandlungen mit dem Ergebnis, dass er von keiner Seite irgendwelche Zusicherungen erhalten hatte für eine Duldung oder gar Stützung des Kabinetts, dass aber Zentrum und Gewerkschaften einem Kabinett Schleicher gegenüber eine erfreulich mildere Haltung in Aussicht gestellt hätten und dass auch die Verhandlungen mit den Nazis noch liefen; Strasser sei zwar bisher noch nicht gekommen, würde aber für Sonnabend erwartet. Er sei der Ansicht, man solle die Nerven behalten und keine überstürzten Beschlüsse fassen; er habe daher dem Reichspräsidenten geraten, vor seiner endgültigen Entscheidung das Ergebnis dieser Verhandlungen abzuwarten. Meissner erklärte, der Reichspräsident sei in einem seelischen Zustand, der einen Aufschub nicht mehr zulasse, das vertrüge im übrigen auch seine Autorität nicht mehr. Der Kanzler sagte, dass der Reichspräsident ihn mit der Bildung des Kabinetts betraut habe und bat die Minister um Äußerung zu der gesamten Lage. Als zunächst alle schwiegen, gab ich Neurath ein Zeichen mit den Augen, er müsse jetzt sprechen.
Er sagte dann in seiner schweren, stockenden Art ein paar Worte, dass er gegen die Möglichkeiten eines zweiten Kabinetts Papen sehr skeptisch eingestellt sei, dass er daher vor der erneuten Betrauung Papens warnen müsse. Als sich danach niemand meldete, ergriff ich das Wort und führte aus, dass die Darlegungen Schleichers über seine politischen Verhandlungen bestätigten, was ich in den letzten
Tagen Papen wiederholt gesagt hätte, ich könne allerdings Schleicher darin nicht beistimmen, dass man noch das Ergebnis der Besprechungen mit Strasser abwarten solle. Wir würden von den Nazis nur weiter hingehalten, auf ein günstiges Ergebnis rechnete ich nicht, aber gerade deswegen müsste ich mich gegen eine Ernennung Papens aussprechen. Ich legte dann nochmals alle bekannten Argumente dar und bat Papen, den Reichspräsidenten von dieser Anschauung, die meinem Wissen nach die meisten, wenn nicht alle Kabinettsmitglieder teilten, in Kenntnis zu setzen. Papen, dem man die starke innere Erregung anmerkte, fragte nun, ob irgend jemand im Kabinett anderer Ansicht sei. Es meldete sich nur Eltz, der ausführte, dass er nicht daran glaube, dass durch einen Ersatz Papens durch Schleicher irgend etwas gewonnen würde, dass im Interesse der Autorität des Reichspräsidenten wie des Kabinetts die Ernennung Papens das Beste sei, und dass auch prominente Führer der Wirtschaft das zum Ausdruck gebracht hätten. Letzteres bestritten Warmbold, der vor allem die Notwendigkeit politischer Ruhe für die Wirtschaftsbelebung hervorhob, und Popitz, der vom Standpunkt der Verhältnisse in Preußen und der äußerst gefährlichen Lage der Kommunalfinanzen sich gegen die Ernennung Papens aussprach. Papen sagte, dass er die Gefahren von Streiks und inneren Unruhen nicht so schwer ansehe, dass er aber den Reichspräsidenten von der Stellungnahme des Kabinetts unterrichten werde. Meissner bemerkte, dass das seiner Ansicht nach den Reichspräsidenten von seinem gestern nach schwerem Ringen gefassten Entschluss nicht abbringen werde. Gürtner erklärte, man müsse sich doch über die Richtlinien und Gesamtpolitik eines künftigen Kabinetts zunächst klar werden, und richtete an Schleicher die Frage, ob für alle kommenden Eventualitäten die Reichswehr sicher sei. Auf Vorschlag Schleichers berichtete der in die Kabinettssitzung hineingerufene Major Ott überein Kriegsspiel, das in den letzten Wochen die Reichswehr mit Vertretern von Reichsbahn, Post, Polizei usw. für den Fall größerer Streitigkeiten, abgehalten hätte. Der ausgezeichnete Vortrag legte plastisch die mit Waffengewalt nicht zu erledigenden Schwierigkeiten eines solchen Vorgehens dar und schloss, alle Teilnehmer hätten unter dem erschütternden Eindruck gestanden, die Reichswehr müsse und würde zwar jedem Befehl Folge leisten, aber sie könnten nur bitten und wünschen, dass dieser Kelch an ihnen vorübergehen möge. Wenn Schleicher auch das Letzte etwas abzuschwächen suchte, indem er sagte, ein Kriegsspiel müsse sich grundsätzlich auf den schlimmsten Fall einstellen, man brauche aber praktisch keineswegs mit diesem schlimmsten Fall zu rechnen, der tiefe Eindruck der Ott'schen Ausführungen auf das Kabinett, auch auf den Kanzler, der sich während des Vortrages immer wieder die Augen wischte, war unverkennbar. Papen erhob sich nun und erklärte, er würde jetzt den Reichspräsidenten von der Sachlage unterrichten. Da wir den Eindruck hatten, dass trotz allem Papen innerlich nicht überzeugt sei, und dass daher sein Vortrag nicht den gewünschten Eindruck auf den alten Herrn
hervorrufen werde, baten Popitz und ich Neurath, Papen nochmals zu sagen, er müsse von sich aus den Reichspräsidenten bitten, von seiner Berufung Abstand zu nehmen. Neurath tat es im Hinausgehen; wir blieben im Kabinettszimmer und besprachen, ob es nicht doch richtig sei, dass Neurath als der Älteste des Kabinetts gleich selbst zum Präsidenten gehen sollte, als Papen nach einigen Minuten zurückkam und in großer Bewegung sagte, der alte Herr sei doch ein ganz großer Mann, nun solle aber auch Schleicher sofort hingehen, damit der alte Herr von der Qual des Wartens und der Ungewissheit erlöst würde. Schleicher zierte sich etwas, nach einer halben Stunde war er Kanzler.
(aus: Akten der Reichskanzlei, das Kabinett v. Papen, Nr. 239 b, S. 1036 ff.)


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letzte Änderung: 07.06.2004 20:54
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