Die Weimarer Republik
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Die erzwungene Demission Brünings und die Bildung des Präsidialkabinetts
Papen markieren einen weiteren Schritt der Abkehr von Weimar. Der Regierungswechsel
war nicht die Folge einer parlamentarischen Krise, sondern er beruhte einzig
auf dem Entschluss des Reichspräsidenten, dem bisherigen Reichskanzler
sein Vertrauen zu entziehen. Konsequenterweise erfolgte die Ernennung des neuen
Reichskanzlers, ohne dass auch nur Sondierungsgespräche mit den Reichstagsfraktionen
stattgefunden hätten.
Doch die Ausschaltung des Parlaments gelang nicht vollständig. Nachdem
sich Schleichers und Papens Plan, das Präsidialkabinett mit Hilfe der NSDAP
parlamentarisch abzusichern, spätestens nach den Reichstagswahlen im Juli
1932 als Illusion herausgestellt hatte, trat eine "Verfassungslähmung"
ein. Der Reichstag war zwar als Machtzentrum, als konstruktives Verfassungsorgan
ausgeschaltet, aber noch immer in der Lage, die Arbeit der Regierung zu behindern.
In diesem Sinne ist die Charakterisierung dieser Auflösungsstufe als "Phase
des Machtvakuums"1 zu verstehen.
Um vollständige Handlungsfreiheit zu erlangen, musste die Reichsregierung
die Verfassung von Weimarbrechen. Ein erster Schritt hierzu war die Reichsexekution
gegen Preußen, mit der nicht nur eine politisch unliebsame Landesregierung
beseitigt, sondern auch die Voraussetzung für eine umfassende Reichsreform
geschaffen wurde. Als zweiter Schritt wurde seit Herbst 1932 die Ausrufung des
Staatsnotstandes diskutiert, der eine Reichstagsauflösung ohne fristgerechte
Ausschreibung von Neuwahlen ermöglichen sollte. Ob als dritter Schritt
eine völlig neue, autoritäre Ständeverfassung oktroyiert werden
sollte, war zwischen dem traditionalistischen Konservativen Papen und dem populistischen
Machtpolitiker Schleicher umstritten.
Das Experiment Papen scheiterte letztendlich an der Weigerung der Reichswehrführung,
den Weg in eine Diktatur zu sichern, die ihre Macht ohne jegliche Massenbasis
ausgeübt hätte, lediglich gestützt auf die alten Eliten des Kaiserreichs,
die Großindustrie, die Großlandwirtschaft und das Militär.
Da die Linke als politischer Machtfaktor bewusst ausgeschaltet bleiben sollte,
musste sodann - als Alternative zum Staatsnotstand - zwangläufig wieder
die NSDAP ins Spiel gebracht werden.
30. Mai 1932
Ernennung Papens zum Reichskanzler
4. Juni 1932
Auflösung des Reichstags
16. Juni 1932
Aufhebung des Verbots von SA und SS
16. Juni bis 7. Juli 1932
Reparationskonferenz in Lausanne
20. Juli 1932
Reichsexekution gegen Preußen. Absetzung der geschäftsführenden
preußischen Regierung. Einsetzung eines Reichskommissars
31. Juli 1932
Reichstagswahlen. Die NSDAP wird stärkste Partei
13. August 1932
Hindenburg lehnt die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler ab
4. September 1932
Verkündung des "Papen-Plans" zur Belebung der Wirtschaft
12. September 1932
Der Reichstag spricht dem Kabinett mit 512 zu 42 Stimmendas Misstrauen aus.
Auflösung des Reichstags
25. Oktober 1932
Urteil des Staatsgerichtshofs "Preußen contra Reich": Absetzung
der preußischen Regierung war nicht rechtmäßig, aber Exekutivgewalt
bleibt bei Reichsregierung
6. November 1932
Reichstagswahlen. Stimmenverluste der NSDAP
17. November 1932
Rücktritt des Kabinetts Papen, das geschäftsführend weiteramtiert
2. Dezember 1932
Die Reichswehrführung verweigert den Staatsnotstandsplänen Papens
die Gefolgschaft. Endgültige Demission
Die Ablösung Brünings war in der Führung der Reichswehr und in
der Umgebung des Reichspräsidenten systematisch vorbereitet worden. Ihr
Ziel war eine Zusammenfassung aller rechtsgerichteten politischen Kräfte
unter Einbindung der NSDAP in einer Regierung der "nationalen Konzentration".
Brüning wurde verübelt, dass er seinem ursprünglichen Auftrag,
unabhängig vom Parlament gegen die Linke zu regieren, nach den Septemberwahlen
untreu geworden war, als er mit der parlamentarischen Unterstützung der
SPD seinen Notverordnungskurs fortgesetzt hatte. Anders als im Herbst 1930 galten
nun die Gründe, die NSDAP, aus außenpolitischen Gründen von
der Regierung fernzuhalten, nicht mehr. Der Abschluss der Reparationskonferenz
in Lausanne stand unmittelbar bevor, und angesichts der weltwirtschaftlichen
Lage bestanden wenig Zweifel, dass die Alliierten Deutschland von den Reparationsverpflichtungen
entbinden würden. Da auch die Wirtschaftskrise ihren Höhepunkt erreicht
zu haben schien, entfiel die Notwendigkeit, das Kabinett Brüning wegen
seiner außen- und wirtschaftspolitischen Reputation weiter im Amt zu halten.
Die Protagonisten des neuen Kurses, General v. Schleicher und Hindenburgs Staatssekretär
Meißner, waren nicht daran interessiert, der NSDAP die Macht zu übertragen.
Vielmehr sollten die Nationalsozialisten die Rolle eines Mehrheitsbeschaffers
für das rechtsgerichtete Präsidialkabinett spielen, indem sie - ähnlich
wie die SPD gegenüber Brüning -, das neue Kabinett im Reichstag tolerierten.
Anfangs hatte Schleicher sogar mit der möglichen Unterstützung aller
Parteien rechts der SPD gerechnet, einer Mehrheit, die vom Zentrum bis zu NSDAP
und den Deutschnationalen reichen sollte.
Da Schleicher nicht selbst den Part des Reichskanzlers übernehmen wollte,
stand er vor der Schwierigkeit, einen geeigneten Kanzlerkandidaten zu suchen,
der sowohl das Vertrauen Hindenburgs besaß als auch politisch so wenig
profiliert und erfahren war, dass Schleicher weiterhin im Hintergrund die Fäden
ziehen konnte. Der General glaubte in Franz von Papen einen Mann gefunden zu
haben, der diesen Bedingungen bestens entsprach. Papen war zwar als Katholik
Mitglied der Zentrumspartei, stand weltanschaulich` aber den Deutschnationalen
nahe. Als Angehöriger des westfälischen Landadels war er überzeugter
Monarchist, der die parlamentarische Demokratie entschieden ablehnte und durch
einen konservativautoritären Ständestaat ersetzt sehen wollte. Obwohl
Mitglied der preußischen Landtagsfraktion des Zentrums, galt er in seiner
eigenen Partei als extrem nationalkonservativer Außenseiter. Bereits 1925
hatte Papen die Kandidatur Hindenburgs gegen die des Zentrumspolitikers Wilhelm
Marx unterstützt. Dem antiparlamentarischen, gleichwohl pragmatischen Kurs
Brünings stand Papen mit großer Zurückhaltung gegenüber.
Die Bereitschaft Brünings, mit Hilfe der SPD im Reichstag Tolerierungsmehrheiten
zu suchen, lehnte Papen ebenso ab wie die Koalitionspolitik des Zentrums in
Preußen.
Seine adlige Herkunft, seine altväterlichen Umgangsformen und seine Weltanschauung
prädestinierten Papen auch in den Augen des Reichspräsidenten zum
Kanzler eines stramm deutschnational-restaurativ ausgerichteten Kabinetts. Eine
gewisse Seelenverwandtschaft zwischen Hindenburg und dem dreiundfünfzigjährigen
Franz von Papen ist augenfällig: Beide entstammten dem Landadel, beide
einte die konservativ-monarchistische Gesinnung und beide waren politische Amateure,
die dem rechten Lager als Galionsfiguren dienen sollten. Hindenburg war daher
nur zu gern bereit, Papen zum neuen Reichskanzler zu ernennen, ohne sich dabei
über die Verlegenheiten im klaren zu sein, in die das neue Kabinett zwangsläufig
geraten musste.

Schleicher glaubte, in Verkennung des totalitären Charakters des Nationalsozialismus,
die NS-Bewegung an den Staat heranführen und einbinden zu können.
In der NSDAP sah er ein Reservoir, um die rechtsorientierte Politik des neuen
Präsidialkabinetts stützen zu können. Schleicher selbst war vor
allem daran gelegen, seinen Kurs der Wiederaufrüstung abzusichern. Die
NSDAP sollte die politische Massenbasis liefern, die SA die Kader zur personellen
Aufstockung der Reichswehr stellen. Daneben dürften auch Ängste eine
Rolle gespielt haben, die Exekutivgewalten, Polizei und Reichswehr, seien einem
Zweifrontenkrieg gegen KPD und NSDAP auf Dauer nicht gewachsen. Daher schien
eine Verständigung mit den Nationalsozialisten geboten. Riskant war Schleichers
Zähmungskonzept deswegen, weil er mit der von ihm initiierten Entlassung
Brünings die Brücken zur Mitte abgebrochen hatte. Verweigerte die
NSDAP den ihr zugedachten Part, musste das Präsidialkabinett zwangsläufig
in eine gefährliche politische Isolation geraten.
Ohne offenen Verfassungsbruch, den Hindenburg bis zuletzt unbedingt vermeiden wollte, war auch das Kabinett Papen auf eine Tolerierungsmehrheit im Reichstag angewiesen. Das Kalkül Schleichers, die NSDAP zur Mehrheitsbildung heranzuziehen, wies aber mehrere Schwachstellen auf: Absprachen mit der NSDAP, die bereits vor Brünings Rücktritt stattgefunden hatten, sicherten einem rechtsorientierten Präsidialkabinett lediglich eine befristete parlamentarische Unterstützung. Als Gegenleistung forderte die NSDAP die Aufhebung des SA-Verbots und eine sofortige Neuwahl des Reichstags. Beides war den Nationalsozialisten zugesichert worden, obwohl diese zu keinem Zeitpunkt bereit waren, ein Kabinett längerfristig zu tolerieren, in dem sie nicht die entscheidenden Machtpositionen besetzen konnten.
Damit hatte sich Schleicher völlig in die Abhängigkeit der NSDAP begeben.
Das Zentrum verweigerte der neuen Regierung jede Unterstützung (Papen kam
einem Parteiausschluss nur durch seinen Austritt zuvor). Dass die Parteien links
vom Zentrum in scharfer Opposition zum Kabinett stehen würden, verstand
sich von selbst. Ob sich ei Neuwahlen eine Mehrheit rechts der Zentrumspartei
ergeben würde, war äußerst fraglich - und wenn, dann sicherlich
nur mit einer derart erstarkten NSDAP, dass diese ihren absoluten Machtanspruch
weniger denn je zurückstellen würde.
Schleicher hatte sich hier auf ein riskantes Spiel eingelassen, das letztlich
zu den Alternativen: Ausrufung des Staatsnotstandes (gleichbedeutend mit einem
offenen Verfassungsbruch) oder direkte Beteiligung der NSDAP an der Macht führen
musste. Schleicher glaubte aufgrund seiner intellektuellen Überlegenheit,
:'Hitler und die Führung der NSDAP ausmanövrieren zu können,
wobei ihm jedoch, nicht nur der aggressiv-totalitäre Charakter der NS-Bewegung,
sondern auch Hitlers außerordentlich realitätsbezogener Machtinstinkt
verborgen blieb. Wie wir heute durch die Goebbels-Tagebücher wissen, war
sich die Spitze der NSDAP durchaus bewusst, dass sich die Partei bei längerer
Tolerierung einer unpopulären Regierung verschleißen musste:
"Die Gegenseite verlangt, dass der Führer einen Brief schreibe des
Inhalts, er werde Papen auch nach der Wahl tolerieren. Das ist natürlich
unmöglich" (2. Juni 1932)
"Entweder schärfste Opposition oder die Macht. Tolerierung macht tot.
Die S.P.D. ist ein warnendes Beispiel (2. August 1932)."(2)
Schleicher verkannte, dass der NSDAP nicht an einer längerdauernden Unterstützung
eines Präsidialkabinetts gelegen sein konnte. Sie befand sich in einer
völlig anderen Situation als die SPD im Herbst 1930. Die parlamentarische
Taktik der SPD von 1930 bis 1932 war darauf abgestimmt, für die Dauer der
wirtschaftlichen und politischen Krise eine Zwischenlösung zu finden, welche
den Machtverlust der demokratischen Arbeiterbewegung begrenzen sollte. Um zu
einem späteren Zeitpunkt Handlungsspielräume zurückzugewinnen,
war die SPD bereit, ihre vorübergehende politische Einflusslosigkeit während
der Tolerierung Brünings hinzunehmen. Dahinter stand die Erkenntnis, dass
eine reformorientierte soziale Bewegung ihre Ziele nur in Phasen wirtschaftlicher
Prosperität offensiv durchsetzen konnte. Dagegen musste eine dynamische,
auf den völligen Umsturz des Verfassungsgefüges ausgerichtete Partei
wie die NSDAP, die der durch die Krise ausgelösten Massenpanik ihren Erfolg
verdankte, die Krise gerade nutzen, um di Macht zu erringen - jede Verzögerung
verminderte ihre Chancen. Die Stabilisierung einer Regierung, in der die NSDAP
nicht die wichtigsten Machtpositionen besetzte, lag daher nicht im Interesse
der Partei. Die Nationalsozialisten musste versuchen, auf dem Höhepunkt
der Krise an die Macht zu gelangen. Die Aufhebung des SA-Verbots und die Neuwahl
des Reichstags waren notwendige Etappen auf diesem Weg. Beides boten die deutschnational-konservativen
Kräften de NSDAP an, ohne substantielle Gegenleistungen oder gar Garantien
für in weiteres Verhalten.
Die personelle Zusammensetzung des Kabinetts Papen spiegelte seine politisch.
Ausrichtung in einer Art und Weise wider, die allein schon der Linken und de:
Mitte als Provokation erscheinen musste. Die wichtigsten Ministerien waren mit
Vertretern des Adels besetzt, was dem Kabinett die Bezeichnung "Kabinett
de Barone"(3) eintrug. Außenminister wurde der
bisherige deutsche Botschafter in London, Frh. v. Neurath, der auch noch im
späteren NS-Regime als Minister tätig sein sollte (das gleiche gilt
für Finanzminister Graf Schwerin-Krosigk, Postminister Frh. v. Eltz Rübenach
und Justizminister Gürtner). Als Wirtschaftsminister kehrte als Vertreter
der Großindustrie der IG-Farben-Direktor Warmbold ins Kabinett zurück,
der Anfang Mai wegen Differenzen mit Brüning seinen Rücktritt erklärt
hatte. Das Arbeitsministerium wurde bezeichnenderweise zunächst überhaupt
nicht besetzt, bis es im Juni der ehemalige Krupp Direktor Hugo Schäffer
übernahm. Mit Frh. v. Braun wurde ein ostelbischer Großgrundbesitzer
Ernährungs- und Landwirtschaftsminister. Seine antidemokratische Gesinnung
hatte v. Braun durch seine Beteiligung am Kapp-Putsch 1920 bewiesen. Das wichtige
Innenressort erhielt jener Frh. v. Gayl, dessen Vorstoß gegen die Ostsiedlungsverordnung
wesentlich mit zum Sturz Brünings beigetragen hatte. Sein politischer Standpunkt
ist hinreichend dadurch charakterisiert, dass selbst Hindenburg ein Zitat zugeschrieben
wird, v. Gayl sei "ultrarechts".(4) Kein einziger
Minister gehörte dem Mittelstand oder gar der Arbeiterschaft an.

Um die' "Überparteilichkeit" des Kabinetts zu demonstrieren,
traten alle Minister vor Amtsantritt aus ihren Parteien aus (außer Papen,
der Mitglied des Zentrums gewesen war, hatten einige der DNVP angehört,
die meisten Minister waren zuvor schon formal Parteilose). Der Zusammensetzung
des Kabinetts entsprechend, konnte die neue Regierung in Reichstag nur mit der
- wenn auch unverbindlichen - Unterstützung der DVP und der DNVP rechnen.
Die NSDAP war lediglich bereit, bis zur Neuwahl des Reichstags stillzuhalten,
wenn ihre Vorbedingungen erfüllt wurden: Aufhebung des SA-Verbots und Reichstagsneuwahlen.
Das Präsidialkabinett Papen beeilte sich denn auch, diese Vorleistungen
zu erbringen. Ohne auch nur die Kraftprobe mit dem Reichstag gewagt zu haben,
löste der Reichspräsident auf Vorschlag der Regierung das am 14. September
1930 gewählte Parlament auf, das somit nicht einmal Gelegenheit bekam,
unter der neuen Regierung zusammenzutreten. Am 16. Juni wurde auf Drängen
der NSDAP und der Kräfte, die auf eine Kooperation mit der NS-Bewegung
hofften, das SA-Verbot aufgehoben, angeblich, um die Chancengleichheit der "nationalen
Bewegung" zu gewährleisten.
Die Aufhebung des SA-Verbots war gerade im Wahlkampf von eminenter Bedeutung.
In der Agitation der Nationalsozialisten war in diesem Zusammenhang gerne von
einer Wiederherstellung der "Organisations-, Propaganda- und Demonstrationsfieiheit"
die Rede. Die Einschüchterung des politischen Gegners durch die SA trug
sicher erheblich zum Erfolg der NS-Propaganda bei, vor allem in Gebieten, in
denen Kommunisten und Republikanhänger ohnehin eine Minderheit waren. Bereits
zuvor hatte man der NSDAP ermöglicht, über den Rundfunk für ihre
politischen Ziele zu werben, und damit der NS-Propaganda ein weiteres Forum
eröffnet.
Die programmatischen Vorstellungen des neuen Kabinetts blieben zunächst
äußerst vage. In seiner Regierungserklärung vorn 5. Juni, die
nach Auflösung des Reichstags, d. h. unter bewusster Missachtung der Abgeordneten,
über den Rundfunk verbreitet wurde, hatte Papen keinerlei konkrete Maßnahmen
genannt. Ein klar umrissenes politisches Programm war in der Verlautbarung nur
insofern zu erkennen, als unumwunden eine Abwendung vom Parlamentarismus und
vom Sozialstaat propagiert wurde:
"Die Nachkriegsregierungen haben geglaubt, durch einen sich ständig
steigernden Sozialismus die materiellen Sorgen dem Arbeitnehmer wie dem Arbeitgeber
in weitem Maße abnehmen zu können. Sie haben den Staat zu einer Wohlfahrtsanstalt
zu machen versucht und damit die moralischen Kräfte der Nation geschwächt.
Sie haben ihm Aufgaben zuerteilt, die er seinem Wesen nach niemals erfüllen
kann. Gerade hierdurch ist die Arbeitslosigkeit noch gesteigert worden Der hierauf
zwangsläufig folgenden moralischen Zermürbung des deutscher Volkes,
verschärft durch den unseligen gemeinschaftsfeindlichen Klassenkamp und
vergrößert durch den Kulturbolschewismus, der wie ein fressendes
Gift die besten sittlichen Grundlagen der Nation zu vernichten droht, muss in
letzter Stunde Einhalt geboten werden.
...
Die Reinheit des öffentlichen Lebens kann nicht auf dem Wege der Kompromisse
um der Parität willen gewahrt oder wiederhergestellt werden. Es muss eine
klare Entscheidung darüber fallen, welche Kräfte gewillt sind, auf
der unveränderlicher Grundlage der christlichen Weltanschauung aufbauen
zu helfen."(5)
Damit waren die zwei Hauptziele der Regierung Papen benannt. Offen blieb allerdings
die Frage, wie eine Regierung ohne jegliche Basis in der Bevölkerung solch
weitgesteckte Ziele wie die völlige Überwindung des Sozialstaates
und der demokratisch-parlamentarischen Verfassung erreichen wollte.
Die Wirtschaftspolitik der Regierung Papen ließ von Anfang an eine gewisse
innere Konsequenz insofern erkennen, als eine Abkehr von den dirigistischen
Elementen des zweiten Kabinetts Brüning angestrebt wurde. Diesem Ziel diente
auch die Lockerung der Tarifverträge. Gemeinsames Kennzeichen aller Aktivitäten
des Kabinetts Papen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik war eine eindeutige
Orientierung an den Interessen der Privatwirtschaft. Lediglich die Landwirtschaft
besaß im neuen Kabinett ähnlich großen Einfluss. In einem Konflikt
zwischen landwirtschaftlichen und industriellen Interessen im Spätsommer/Herbst
1932 über die Frage von Einfuhrbeschränkungen für Agrarerzeugnisse
konnte sich jedoch die um ihre Exportchancen fürchtende Industrie in wesentlichen
Punkten durchsetzen. Dies galt umso mehr in sozialpolitischen Fragen.
Die ersten sozialpolitischen Maßnahmen der neuen Regierung (in der Notverordnung
vom 14. Juni 1932) setzten die vom Kabinett Brüning eingeleiteten Kürzungen
der Sozialleistungen fort. Versicherungsleistungen und Unterstützungssätze
wurden noch einmal stark eingeschränkt, wobei die neue Regierung auf Planungen
zurückgriff, die schon vom Kabinett Brüning im Mai vorbereitet worden
waren. Die Arbeitslosenversicherung verlor ihren Versicherungscharakter praktisch
vollständig: Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung bestand nur noch
für sechs Wochen, danach setzte eine Bedürftigkeitsprüfung ein.
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung wurden um ca. 23 Prozent, die Sätze
der Krisenfürsorge um 17 Prozent, die der kommunalen Wohlfahrt um 15 Prozent
gekürzt. Auch das Kurzarbeitergeld und die Leistungen der Rentenversicherungen
wurden weiter eingeschränkt.
Die Verelendung in der Bevölkerung, vor allem in der Arbeiterschaft, erreichte
1932 ihren Höhepunkt und bildete den Nährboden für die wachsende
Radikalisierung. Sie begünstigte aber auch das Vorgehen der Papenregierung
gegen die Arbeiterbewegung, da die um sich greifende Depression in der Arbeiterschaft
solidarische Aktionen immer weniger zuließ. SPD und Gewerkschaften verloren
Mitglieder, aber auch die KPD konnte trotz einiger Wahlerfolge die Masse der
Arbeitslosen nicht fest organisieren.

Trotz des Drucks von Wirtschaft und Gewerkschaften legte die Regierung erst
im Spätsommer ein Konjunkturprogramm vor. Das Krisenprogramm zur Belebung
der Wirtschaft vom 4. September 1932 ließ die Grundzüge einer neuen
Wirtschaftspolitik erkennen. Obwohl der Schwerpunkt nicht auf direkten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
lag, diente es doch der Konjunkturbelebung und ist "in die Reihe der mittelbaren
Arbeitsbeschaffung einzuordnen".(6) Es sollte Anreize
für die Privatwirtschaft bieten, Investitionen zu tätigen und Arbeitskräfte
einzustellen. Den Kern der Überlegungen bildete die Ausgabe von Steuergutscheinen
im Wert von 1,5 Milliarden Reichsmark. Diese Gutscheine konnten in den folgenden
Jahren zur Zahlung bestimmter Steuern verwendet werden. Bis dahin dienten sie
den Unternehmen als Kreditunterlage. In der Praxis bedeutete dies eine Kreditierung
der Unternehmen durch Steuernachlässe. Für direkte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
(Siedlungsbauten, landwirtschaftliche Meliorationen, Investitionen bei Reichsbahn
und Reichspost) wurden zusätzlich 740 Millionen Reichsmark zur Verfügung
gestellt.
Das Wirtschaftsprogramm vom September, der sog. Papen-Plan, erfuhr in der Öffentlichkeit
ein relativ positives Echo. Trotz des geringen Umfangs wurde doch deutlich,
dass nun endgültig mit der Deflationspolitik gebrochen worden war und der
Staat eine aktive Politik der Konjunkturankurbelung betrieb. Allerdings waren
die Auswirkungen des Programms erst 1933 spürbar und trugen dann zur Stabilisierung
des sich gerade einrichtenden NS-Regimes bei.
Ausschlaggebend für die politische Beurteilung der Regierung Papen bleiben
deren innenpolitische Praxis und ihre Zielsetzungen. In dieser Hinsicht muss
der Übergang von Brüning zu Papen nicht nur als ein gradueller Schritt,
sondern als qualitativer Einschnitt gewertet werden. Der Versuch, den Reichstag
völlig auszuschalten, führte zwangsläufig zu einer Abkehr von
den geistigen und politischen Grundlagen des Staates von Weimar, was über
die Pläne Brünings zu einer autoritären Verfassungstransformation
weit hinausging.
So unterschiedlich und diffus die Ideen der Verfechter des "Neuen Staates"
auch waren, so wiesen sie doch einige gemeinsame Grundsätze auf, die sich
vor allem in der verwendeten Terminologie widerspiegeln. Hinter dem immer wieder
strapazierten Begriff der Überparteilichkeit verbarg sich ein ausgeprägter
Antiparteienaffekt. Ziel war es, die Parteien aus den Machtzentren zu verdrängen
und darüber hinaus sie aus der politischen Willensbildung soweit als möglich
auszuschalten. Die Republik sollte durch einen autoritären Ständestaat
abgelöst werden, in dem das demokratische Gleichheitsideal durch eine ständisch,
gegliederte organische Ordnung ersetzt werden würde (vgl. Dok.
5).
Die Regierung Papen konnte dabei an Theorien anknüpfen, die von konservativen
Publizisten entworfen worden waren und bereits seit den zwanziger Jahren diskutiert
wurden. Zu den intellektuellen Propagandisten solcher Ideen gehörten Oswald
Spengler, Arthur Moeller van den Bruck, Ernst Jünger, der besonders als
Theoretiker des Ständestaates hervorgetretene Othmar Spann ebenso wie der
Verfassungsrechtler Carl Schmitt, dessen Verfassungsinterpretationen im Krisenjahr
1932 eine hohe politische Bedeutung zukamen. Papen eng verbunden waren der Publizist
Walther Schotte, ein Propagandist des Ständestaates, und der Schriftsteller
Edgar Jung, der den Parlamentarismus in seiner 1929 erschienenen Schrift "Die
Herrschaft der Minderwertigen" scharf kritisiert hatte.
Gemeinsam war all diesen Ideen, die von traditionsgeleitet restaurativ-reaktionären
bis zu antibürgerlich-nationalrevolutionären Vorstellungen reichten,
ihre Ablehnung des Parteienstaates und des Liberalismus. Die Prinzipien der
parlamentarischen Demokratie und des pluralistischen Parteienstaates wurden
als der deutschen Mentalität unangemessen abgelehnt. Dagegen sollte die
Exekutive, an ihrer Spitze der Reichspräsident, gestärkt werden. Die
Volkssouveränität sollte sich auf einen plebiszitären Akt, die
Wahl des Staatsoberhaupts reduzieren. Man wollte das Parlament so weit als möglich
entmachten, wobei besonders der Artikel 54 WRV, welcher die Regierung von Vertrauensvoten
des Reichstags abhängig machte, entschärft oder völlig entfernt
werden sollte. Entscheidend war die Aufhebung der Machtbalance zwischen Legislative
und Exekutive zugunsten letzterer. Die Ständestaatsideolgie bildete dagegen
nur ein theoretisches Versatzstück, mit dem die gesellschaftlichen Kräfte
in den "Neuen Staat" integriert werden sollten. Ständevertretungen
hätten der Konzentration der Macht bei einer autoritären Führung
nur im Wege gestanden.
Von Anfang an gingen Mitglieder der Regierung Papen in Verlautbarungen und Interviews
mit Ideen an die Öffentlichkeit, wie die Republik in einen autoritären
Staat umgewandelt werden sollte. Besonders Papen und sein Innenminister Gayl
gefielen sich darin, Pläne einer Wahlrechts- und Parlamentsreform zu entwerfen,
die auf eine völlige Abkehr von der Weimarer Demokratie hinausliefen. Ihre
Vorstellungen zielten darauf ab, das Wahlalter heraufzusetzen, die Stimmen von
Familienvorständen in Abhängigkeit von der Kinderzahl höher zu
gewichten und eine vom Reichspräsidenten berufene Ständevertretung
als erste Kammer einzurichten. Reichsregierung und preußische Regierung
sollten "organisch" miteinander verbunden werden. Angestrebt war eine
Personalunion zwischen Reichskanzler und preußischem Ministerpräsidenten,
wie sie im Kaiserreich üblich war, sowie eine Verbindung der Innenressorts
im Reich und in Preußen (vgl. Dok. 5).
In dem Kreis um Papen existierten allerdings zu keinem Zeitpunkt konkrete Vorstellungen,
mit welcher Strategie die Umgestaltung der Republik in einen autoritären
Staat erreicht werden sollte. Die Gedankenspiele Papens und Gayls standen, wie
sich bald zeigen sollte, mit ihrer elitären und massenfeindlichen Stoßrichtung
im Widerspruch zu dem eher populistischen, auf Einbindung nationalistischer
Massenbewegungen ausgerichteten Konzept Schleichers. Doch wenn auch ein schlüssiges
Gesamtkonzept fehlte, so waren sich die Protagonisten der neuen Regierung doch
darüber einig, welche politischen Vorarbeiten zuerst geleistet werden müssten,
um den angestrebten Ruck nach rechts zu verwirklichen: Die verbliebenen republikanischen
Machtpositionen mussten unter Kontrolle gebracht werden, und d. h. in erster
Linie: die preußische Polizei und Verwaltung.
In Preußen amtierte noch immer eine Koalitionsregierung von SPD, Staatspartei
und Zentrum unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Otto Braun.
Dieses, letzte "Bollwerk der Republik", wie es von den Anhängern
der Regierung gerne genannt wurde, war Hauptzielscheibe der Rechtsparteien und
stand den Bestrebungen einer einheitlichen und autoritären Staatsführung
im Wege. Die extrem konservative und antirepublikanisch ausgerichtete Regierung
Papen musste es daher als eine ihrer wichtigsten Aufgaben ansehen, die preußische
Regierung zu entmachten und das größte Reichsland politisch und administrativ
mit dem Reich gleichzuschalten. Dabei kam ihr entgegen, dass die demokratische
Legitimation dei preußischen Staatsregierung durch deren Wahlniedergang
im April 1932 erheblich beeinträchtigt worden war.

Die an der sog. Weimar Koalition in Preußen beteiligten Parteien waren
sich bereits vor den Landtagswahlen im April bewusst, dass sie ihre 1928 errungene
knappe Mehrheit im Landtag nicht würden behaupten können. Die Anhänger
der parlamentarischen Republik standen nun vor der Grundsatzfrage, wie man sich
angesichts der zu erwartenden Mehrheit für totalitäre und autoritäre
Parteien verhalten sollte. War eine "Republik ohne Republikaner" überhaupt
zu verteidigen?
Wenige Tage vor den Neuwahlen war die Geschäftsordnung des Landtags dahingehend
geändert worden, dass für die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten
künftig die absolute und nicht mehr wie zuvor die relative Mehrheit notwendig
sein sollte. Obwohl dies der Praxis in anderen Ländern entsprach, war doch
allzu offenkundig, dass mit dieser Geschäftsordnungsänderung der Wahl
eines nationalsozialistischen Ministerpräsidenten möglichst große
Hemmnisse in den Weg gelegt werden sollten. Dieser Schritt war Zeichen eines
Selbstbehauptungswillens der demokratischen Parteien, aber er erschütterte
die Legitimität einer Regierung, die sich auf den Grundsatz der Mehrheitsentscheidung
berief, sollte doch offensichtlich der in den Wahlen zum Ausdruck kommende Wählerwille
mit formalen Vorkehrungen korrigiert werden.
Der Vorgang spiegelt das fundamentale Dilemma wider, vor dem die republikanischen
Parteien standen, als in der Endphase der Republik die Wähler nicht mehr
nur den demokratischen Wechsel verlangten, sondern das demokratische System
als solches zur Disposition zu stellen bereit waren. Hier setzten denn auch
die Kritiker des Parlamentarismus an, die argumentierten, dass der Kampf zwischen
zwei entgegengesetzten Wertesystemen nicht durch das Mehrheitsprinzip entschieden
werden könne, wozu offenbar auch die Anhänger dieses Prinzips nicht
bereit seien. In diesem Sinne analysierte der Staatsrechtler und Parlamentarismuskritiker
Carl Schmitt die Änderung der Geschäftsordnung des preußischen
Landtags:
"So bleibt eine früher vorhandene Mehrheit auch ohne gegenwärtige
Mehrheit im Besitz der staatlichen Machtmittel, sofern nur die Gegenpartei nicht
ihrerseits eine klare gegenteilige Mehrheit gewonnen hat. Die innere Rechtfertigung
ist dann offenbar nicht mehr das demokratische Mehrheitsprinzip, sondern nur
noch der faktische Besitz der einmal legal erworbenen staatlichen Macht. Es
gilt nicht mehr die gleiche Chance, sondern nur noch der Triumph des beatus
possiens (des glücklich Besitzenden. Red). In demselben Maße, in
dem solche Besitzprämien eine ausschlaggebende, politische Bedeutung erhalten
und ihre rücksichtslose Ausnützung zu einem verständlichen Mittel
parteipolitischer Machtbehauptung wird, verliert das Prinzip der gleichen Chance
und damit die Legalitätsgrundlage des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates
jeden Glauben."(7)
Auch in Kreisen der preußischen Regierung waren erhebliche Zweifel aufgekommen,
ob man angesichts der Abwendung der Wähler noch an der Macht festhalten
sollte und könnte. Otto Braun selbst, der großen Wert auf eine demokratische
Legitimation legte, schien geneigt, im Falle der zu erwartenden Wahlniederlage
sein Amt aufzugeben. Doch setzten sich schließlich die Befürworter
eines Kurses durch, die die Regierungsgeschäfte, solange es ging, weiterführen
wollten, um eine NS-Regierung in Preußen zu verhindern. Die Wahlen ergaben
keine absolute Mehrheit der Parteien rechts des Zentrums (bisherige Regierungsparteien
163 Sitze; KPD 57 Sitze; Rechtsparteien insgesamt 205 Sitze, davon NSDAP 162
Sitze; vgl. Tab. 1). Doch drückte das Votum vom 24. April nicht nur der
bisherigen preußischen Staatsregierung ihr Misstrauen aus, sondern es
kennzeichnet eine Abkehr der Wähler von der Republik überhaupt. Mehr
als 60 Prozent hatten für Parteien gestimmt, die dem Staat von Weimar ablehnend
gegenüber standen, rund die Hälfte sogar für totalitäre
Parteien.
Durch die Änderung der Geschäftsordnung war die KPD in eine Schlüsselrolle
gelangt. Nur mit ihrer Hilfe konnte eine neue Regierung gewählt werden.
Da die Kommunisten weder eine Rechtsregierung noch die bisherige Koalition unterstützen
wollten, blieb die Regierung Braun geschäftsführend im Amt. Landesregierungen
mit einer solch unzureichenden demokratischen Legitimation waren in der Endphase
der Republik die Regel. In den meisten Ländern amtierten nach den Landtagswahlen
am 24. April die Kabinette (meist bürgerlich-konservativen Zuschnitts)
als geschäftsführende Regierungen weiter, da die Wahlen seit 1930
nur noch selten regierungsfähige Mehrheiten ergeben hatten (nur in Thüringen
und einigen Kleinstaaten waren reine Rechtskabinette unter Führung der
NSDAP an die Macht gekommen).
Es waren nur zwei Alternativen zur geschäftsführenden Regierung Braun
denkbar: eine Mehrheitsregierung unter Einschluss des Zentrums und der NSDAP
oder die Einsetzung eines Reichskommissars. Die Koalitionsverhandlungen zwischen
Zentrum und NSDAP scheiterten an der Weigerung der Zentrumspartei, einen nationalsozialistischen
Ministerpräsidenten zu wählen und der NSDAP wichtige Schlüsselpositionen
in Preußen zu überlassen. So verdichteten sich ab Mitte Juni die
Anzeichen, dass die Reichsregierung gewillt war, einen Reichskommissar in Preußen
einzusetzen, eine Lösung, die auch den Verfassungsplänen Papens entsprach.
Die Aufhebung des Dualismus von preußischer Staatsregierung und Reichsregierung
war ein Ziel, das seit der Verfassungsdebatte 1918/19 bis ins demokratische
Lager hinein immer wieder diskutiert worden war. Preußen, der Kern des
kleindeutschen Nationalstaates von 1871, stellte auch nach 1918 noch mehr als
60 Prozent der Fläche und zwei Fünftel der Bevölkerung des Deutschen
Reiches. Deshalb bildete die preußische Staatsregierung ein beachtliches
Gegengewicht zur Reichsregierung. Bereits unter Brüning war es zu Kontroversen
zwischen Preußen- und Reichsregierung über die Frage der administrativen
Bekämpfung des Nationalsozialismus gekommen. Der Antagonismus zwischen
den beiden Regierungen, der in der Bismarckschen Verfassung durch die Personalunion
von Reichskanzler und preußischem Ministerpräsidenten aufgehoben
war, führte schon bald zu Überlegungen, im Rahmen einer Reform der
föderalen Verfassung Preußen stärker mit dem Institutionengefüge
der Reichsebene zu verschränken.
Die Notwendigkeit einer Reichsreform war zwischen den verschiedenen politischen
Parteien unumstritten. Die Weimarer Reichsverfassung hatte sowohl beim Zuschnitt
und der Größe der Länder als auch für das Verhältnis
Preußen- Reich und schließlich hinsichtlich der föderalistischen
bzw. unitarischen Struktur des Reiches keine befriedigende Lösung gefunden.
Eine stärkere Konzentration von Kompetenzen beim Reich auf Kosten der Länder
hatte bereits Brüning eingeleitet. Seit 1931 war eine Neuordnung der Zuständigkeiten
von preußischer Staatsregierung und Reichsregierung zwischen Brüning
und Otto Braun erörtert worden. Dabei hielt gerade der preußische
Ministerpräsident eine Personalunion der beiden Regierungen durchaus für
sinnvoll. Zwischen ihm und Brüning waren ferner Pläne besprochen worden,
die auf eine Übernahme der preußischen Polizei durch das Reich hinausliefen,
um die Verfügungsgewalt über die preußische Polizei nicht einer
NSDAP geführten Landesregierung zu überlassen.
Bis zum Sturz Brünings war es jedoch zu keiner Regelung gekommen. Der durch
die Einsetzung des Kabinetts Papen offen zu tage tretende Gegensatz von Reichsregierung
und preußischer Regierung sowie die geschwächte Stellung letzterer
nach den Landtagswahlen drängten ab Juni 1932 zu einer Entscheidung.
Nach Amtsantritt der Regierung Papen und dem Scheitern der Koalitionsverhandlungen
zwischen Zentrum und NSDAP erwarteten die meisten zeitgenössischen politischen
Beobachter die baldige Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen. Offen
blieben zwei Fragen: wann die Reichsregierung in Preußen eingreifen würde
und welche Kompetenzen sie im Falle einer Reichsexekution übernehmen würde.
Während die NSDAP und die anderen Rechtsparteien an einer Reichsexekution
noch vor den Reichstagswahlen am 31. Juli interessiert waren, um die Sozialdemokratie
vor ihren Anhängern zu desavouieren, wollte die SPD-geführte preußische
Staatsregierung gerade dies verhindern.
Das preußische Kabinett versuchte alles zu vermeiden, was der Reichsregierung
als Vorwand für einen Zugriff in Preußendienen konnte. Durch eine
Politik der strikten Sparsamkeit - auch durch massive Einschränkungen bei
den sozialen Leistungen - wollte man den Plänen der Reichsregierung - das
größte Reichsland finanziell auszuhungern, entgegenwirken. Innenpolitisch
verzichtete das Kabinett Braun auf jede Konfrontation mit der Reichsgewalt,
auch wenn dies bedeutete, dass eine entschlossene Bekämpfung des Nationalsozialismus
damit aufgegeben wurde. Es ging jetzt nur noch darum, die Exekutivorgane während
des Wahlkampfes nicht gegen sich zu haben. Sogar ein vorübergehendes Verbot
des SPD-Parteiorgans "Vorwärts" durch die Reichsregierung wurde
vom sozialdemokratischen Innenminister in Preußen korrekt ausgeführt.
Trotz dieser offenkundigen Beschwichtigungspolitik blieb die Regierung Papen
bei ihrer Absicht, einen frühzeitigen Schlag gegen Preußen zu führen.
Aber erst, nach dem erfolgreichen Abschluss der Lausanner Reparationskonferenz
war Papen der außenpolitischen Rücksichtnahmen enthoben. Wie schon
die Gründung der Republik durch die äußeren Ereignisse beeinflusst
worden war, zeigte sich auch im Verlauf der weiteren Geschichte Weimars ein
enger Zusammenhang von außenpolitischen Lagen und innenpolitischem Gewicht
der demokratischen Kräfte. In dieses Bild passt, dass die demokratische
preußischen Staatsregierung genau zu dem Zeitpunkt entmachtet wurde, als
die außenpolitischen Belastungen durch die Reparationen endgültig
fortgefallen waren.
"So wie 1930 der sozialdemokratische Reichskanzler Müller gestürzt
wurde, nachdem der Young-Plan unter Dach und Fach gebracht worden war, konnte
man jetzt nach der Lösung des Reparationsproblems die letzte Bastion der
eigentlichen Staatspartei der Weimarer Republik schleifen."(9)
Für die Reichsregierung lag der günstigste Zeitpunkt für ein
Eingreifen in Preußen somit nach dem Ende der Konferenz von Lausanne,
aber wegen der zu erwartenden demoralisierenden Wirkung auf die republikanische
Wählerschaft noch vor den Reichstagswahlen, also zwischen dem 9. und dem
31. Juli. Es musste nur noch ein Anlass gefunden werden.
Die Reaktionen innerhalb der preußischen Staatsregierung und insbesondere
in der SPD auf die sich abzeichnende Reichsexekution gegen Preußen waren
nicht einheitlich. Auf der ersten Sitzung des neuen Landtags am 24. Mai hatte
die Regierung Braun ihren Rücktritt erklärt. Obwohl bis zum 16. Juni
zwischen Zentrum und NSDAP Verhandlungen stattfanden, kam es zu keiner Einigung.
In dieser Situation trat Ministerpräsident Otto Braun am 6. Juni einen
längeren Urlaub an und dokumentierte damit sein Desinteresse an einer kämpferischen
Verteidigung seiner Regierung. Nach Brauns Überzeugung hatte das Kabinett
ohne demokratische Legitimation kein Recht mehr, um jeden Preis an der Macht
festzuhalten. Auch einige andere Sozialdemokraten hielten nun die Zeit gekommen,
die NSDAP mit Regierungsverantwortung zu belasten. Entschlossen, die letzte
republikanische Position mit allen Mitteln zu verteidigen, waren in der preußischen
SPD nur wenige in führenden Positionen tätige Akteure, unter ihnen
der Fraktionsvorsitzende der sozialdemokratischen Landtagsfraktion Ernst Heilmann
sowie der Berliner Polizeipräsident und ehemalige preußische Innenminister
Albert Grzesinski. Die Haltung seines Nachfolgers Severing, der als oberster
Dienstherr der Schutzpolizei für ihren Einsatz verantwortlich war, erscheint
dagegen bis heute widersprüchlich. Zur Organisierung eines gewaltsamen
Widerstandes mit Hilfe der preußischen Polizei gegen einen illegalen Schritt
der Reichsregierung war er zu keinem Zeitpunkt bereit. Vor dem Preußenschlag
hatte Severing sogar mit dem Reichsinnenminister v. Gayl Sondierungsgespräche
aufgenommen, um über die Zukunft der preußischen Polizei zu verhandeln.
Severing war davon überzeugt, dass die NSDAP auf längere Sicht in
die Regierungsverantwortung in Preußen einbezogen werden müsse. Doch
war der Innenminister nicht willlens, vor den Reichstagswahlen seinen Posten
freiwillig zu räumen.
Rückhalt fand die preußische Staatsregierung bei den süddeutschen
Ländern. Obwohl in den meisten dieser Länder (bis auf Baden) rein
bürgerliche, oft weit rechtsstehende Kabinette regierten, hatten diese
ein erklärtes Interesse an einer vom Reich unabhängigen preußischen
Regierung. Dass eine Reichsexekution gegen Preußen zwangsläufig vom
Kabinett Papen als Hebel für eine unitarische Reichsreform genutzt werden
würde, war nämlich allzu offensichtlich. Daher drängte nicht
zuletzt die bayerische Regierung - politisch völlig anders ausgerichtet
als die preußische - auf eine Lösung, die den föderalistischen
Charakter des Reich unangetastet ließ.
Im preußischen Landtag betrieben währenddessen KPD und Rechtsparteien
eine Obstruktionspolitik, die den Parlamentarismus weiter in Verruf brachte.
Den Höhepunkt bildete eine blutige Saalschlacht im Landtag zwischen KPD-
und NSDAP-Abgeordneten am 25. Mai. Gleichzeitig eskalierte - nicht zuletzt al:
Folge der Aufhebung des SA-Verbots - die Gewalt auf den Straßen. Diese
Vorfälle nahmen die Rechtsparteien und die ihr nahestehende Presse zum
Anlass, um den agitatorischen Druck auf die preußische Regierung zu verstärken
und die Reichsregierung unter Handlungszwang zu setzen. Unverhohlen wurde die
baldige Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen verlangt.
Der Straßenterror der Kommunisten - die schon aufgrund der zahlenmäßigen
Überlegenheit der SA häufigeren und mindestens so brutalen Ausschreitungen
von nationalsozialistischer Seite wurden wohlweislich übersehen - diente
als Rechtfertigung für die Reichsexekution. Dabei wurden abstruse Verschwörungstheorien
konstruiert, um eine angebliche Zusammenarbeit von SPD und KPD zu belegen -
wohl auch eine Projektion von Ängsten, die im bürgerlichen Lager untergründig
vorhanden waren.
"Die alte, noch nach dem Reichstagsbrand von 1933 geübte Taktik der
Rechten durch eine Gleichsetzung von kommunistischem und sozialdemokratischer
,Marxismus'- was immer man darunter verstand - jede die SPD einschließende
Koalitionsregierung als `bolschewistisch` zu diffamieren, feierte in dem Sieg
über die letzten Bedenken Papens und Hindenburgs einen neuen Triumph. Es
ging um das Problem einer Geschäftsregierung, für die ein radikalisiertes
Parlament keine ordentliche Nachfolge zu bestellen vermochte. Aber die staatspolitische
Begründung für einen Regierungswechsel, den die Nationale Opposition'
als parlamentarische Minderheit nur durch Gewalt zu erreichen hoffen konnte,
musste einmal mehr die Behauptung von der kommunistischen Infiltration der Preußenregierung
liefern."(10)
Ein preußischer Regierungsrat hatte illoyal die Lesart lanciert, dass
Verhandlungen zwischen Severing und der KPD im Gange seien. Obwohl sich diese
Gerüchte als haltlos erwiesen, wurden sie von der Rechtspresse eifrig aufgegriffen.
Unter den Eindruck dieser Verdächtigungen gelang es, die Bedenken Hindenburgs,
dem an einer formalrechtlichen Absicherung der Aktion gelegen war, zu überwinden
Bereits am 16. Juli unterzeichnete der Reichspräsident zwei Blankovollmachter
(d.h. ohne Datum): Die "Verordnung über die Wiederherstellung der
Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen" sowie eine Verordnung,
in der dei Belagerungszustand über Berlin und die Provinz Brandenburgverhängt
wurde.(11) Der genaue Zeitpunkt der Reichsexekution blieb
also zunächst offen. Severing hatte am 12. Juli eine Verordnung erlassen,
nach der politische Versammlungen und Aufzüge nur unter strengen Auflagen
zugelassen werden durften. Ferner wurde ein scharfes Vorgehen gegen das unbefugte
Tragen von Waffen angekündigt. Mit dieser Verordnung hatte der preußische
Innenminister erreicht, dass der Reichsregierung die Begründung für
ihr Vorgehen erschwert wurde. Tatsächlich schien das Reichskabinett bereit,
die Reichsexekution zunächst aufzuschieben.
In dieser Atmosphäre, die gekennzeichnet war von Verdächtigungen und
Vorkommnissen, welche die Reichsregierung zwar selbst zu verantworten hatte,
die gleichwohl aber den Eindruck einer handlungsunfähigen Exekutive in
Preußen erwecken mussten, bedurfte es nur eines weiteren Vorfalls, um
dem Reichskabinett den endgültigen Vorwand für ein Einschreiten zu
liefern. In Altona, das 1932 noch zu Preußen gehörte, hatte am 17.
Juli eine Straßenschlacht zwischen SA, KPD und Polizei 18 Todesopfer gefordert,
zumeist unbeteiligte Anwohner und Passanten.
Die SA hatte die Auseinandersetzungen bewusst provoziert, indem sie durch ein
Viertel marschieren wollte, dass als Hochburg der KPD galt. Die kommunistisch
ausgerichtete Antifaschistische Aktion hatte daraufhin "Selbsthilfe"
angedroht. Im Arbeiterviertel eröffneten Kommunisten das Feuer auf die
Marschierenden, die Polizei schoss zurück.
Der "Altonaer Blutsonntag" veränderte die Situation in Preußen
erneut. Dass das Regierungspräsidium trotz der absehbaren Gewaltprobe den
Marsch nicht zu verbieten gewagt hatte, ist schwer verständlich. Gewiss
waren die preußischen Behörden durch das von Reichsregierung und
Teilen der Justiz gegenüber den Nationalsozialisten gezeigte Wohlwollen
inzwischen verunsichert. Andererseits waren nach Severings Verordnung die meisten
politischen Kundgebungen in Preußen (darunter selbst sozialdemokratische!)
verboten worden.
Die Reichsregierung hielt nun der preußische Regierung vor, sie sei nicht
mehr in der Lage, Ruhe und Ordnung zu garantieren. Der besondere Zynismus, gerade
die Altonaer Ausschreitungen als Vorwand für das Vorgehen gegen die preußische
Staatsregierung zu nehmen, lag darin, dass erst die von Preußen heftig
bekämpfte Aufhebung des SA-Verbotes die Straßenschlacht ermöglicht
hatte. Das ungeschickte Taktieren der Polizei (die nicht nur die Demonstration
zugelassen, sondern auch versäumt hatte, Verstärkung anzufordern)
stand im Widerspruch zu dem Erlass Severings vom 12. Juli, in dem neben verschiedenen
Auflagen bei Demonstrationen die Genehmigung von Versammlungen und Aufzügen
ausdrücklich davon abhängig gemacht worden war, dass ausreichende
Polizeikräfte zum Schutz der Teilnehmer zur Verfügung standen.(12)
Wegen der Vorfälle in Altona gelang es der Reichsregierung doch noch, ihren
ursprünglichen Zeitplan für ein Vorgehen gegen die preußische
Regierung zu verwirklichen. Allenfalls ein sofortiges entschlossenes Handeln
der preußischen Regierung hätte jetzt noch das Kabinett Papen in
Verlegenheit bringen können. Ein Vorschlag des Berliner Polizeipräsidenten
Grzesinski, über den Regierungsbezirk Altona den Ausnahmezustand zu verhängen
und den Regierungspräsidenten des Bezirks sowie den Altonaer Polizeipräsidenten
des Amtes zu entheben, wurde nicht aufgegriffen. Severing konnte sich dazu nicht
entschließen, wohl auch, weil die beiden Beamten als politisch loyal gegenüber
der Weimarer Koalition galten.
Am 19. Juli beschloss die Reichsregierung, von der Blanko-Verordnung des Reichspräsidenten, mit der Papen zum Reichskommissar für Preußen eingesetzt wurde, Gebrauch zu machen. In der Begründung wurde der preußischen Staatsregierung vorgeworfen, die KPD nicht entschieden genug bekämpft zu haben, ja sogar eine Unterstützung der Staatsregierung durch die Kommunisten in Erwägung gezogen zu haben. Am 20. Juli wurde die Notverordnung verkündet, über die Provinz Brandenburg und über Berlin wurde der Ausnahmezustand verhängt (vgl. Dok. 1). Mit der Leitung des für die Ausübung der Polizeigewalt zuständigen Innenministeriums betraute der Reichskanzler den Essener Oberbürgermeister Bracht, wie Papen ein konservativer Zentrumspolitiker.
Für viele Beobachter überraschend, wurden die preußischen Regierungsmitglieder
aber nicht nur durch bestellte Kommissare in ihren Funktionen ersetzt, sondern
offiziell ihrer Ämter enthoben. Die neuen Machthaber in Preußen entließen
ebenfalls sofort den Berliner Polizeipräsidenten, seinen Vizepräsidenten
und der Kommandeur der Berliner Schutzpolizei, die vorübergehend arrestiert
wurden um jeden Widerstand von dieser Seite auszuschalten (vgl. Dok.
2). Damit fielen die letzten wichtigen Exekutivorgane im Reich in die Hände
der Republikgegner.
Die Reichsexekution in Preußen stieß auf keinen nennenswerten Widerstand
bei den linken Parteien. Als Papen Severing über die Verordnung des Reichspräsidenten
in Kenntnis setzte, erklärte dieser zwar, "erweiche nur der Gewalt",(13)
beschränkte sich aber im übrigen auf verbalen Protest (vgl. Dok.
3). Am stärksten betroffen vor dem Vorgehen der Reichsregierung war
die SPD, die mit Preußen jeglichen Einfluss auf die Reichspolitik verlor.
Warum waren von den Anhängern der Republik nicht rechtzeitig Maßnahmen
vorbereitet worden, um dem sich abzeichnenden verfassungswidrigen Eingriff gegen
Preußen aktiven Widerstand entgegenzusetzen? Bei der Mobilisierung einer
entschlossenen Gegenwehr wäre die sozialdemokratische Arbeiterbewegung
wohl weitgehend auf sich alleingestellt gewesen. Die energischen Proteste der
preußischen Zentrumspolitiker dürfen nicht darüber hinwegtäuschen,
dass sich die Vertreter des politischen Katholizismus in Deutschland bereits
selbst zu weit von der Republik von Weimar entfernt hatten, als dass von dieser
Seite mit einer wirksamen Unterstützung für breite Widerstandsaktionen
hätte gerechnet werden dürfen. Die KPD war bei allem Verbalradikalismus
weder in der Lage noch bereit, sich zur Rettung einer republikanischen Regierung
Seite an Seite mit Schutzpolizei 'und Sozialdemokraten an gemeinsamen Widerstandsaktionen
zu beteiligen. Im Zeichen der von der Komintern verordneten Sozialfaschismusthese
sahen die Kommunisten noch immer in der "spalterischen" SPD den Hauptfeind.
Innerhalb der SPD waren in den Tagen vor dem 20. Juli Überlegungen angestellt
'worden,, wie man dem zu erwartenden Zugriff des Reiches begegnen sollte. Insbesondere
Innenminister Severing plädierte entschieden gegen ernsthafte Widerstandsaktionen.
Allenfalls eine zeitlich begrenzte Demonstration wurde ins Auge gefasst, ohne
sich konkret festzulegen. Das Verhalten der sozialdemokratischen Führung
war angesichts der Kräfteverhältnisse geprägt durch die Aussichtslosigkeit
wirksamer Gegenmaßnahmen. Ein Generalstreik wäre angesichts von 6
Millionen Arbeitslosen und einer in mehrere politische Lager gespaltenen Arbeiterschaft
sicher bald zusammengebrochen.
Bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung hätte sich die preußische
Regierung auf das Reichsbanner stützen können und eventuell auf die
preußische Polizei. Die republikanische Miliz war allerdings nicht auf
bewaffnete Auseinandersetzungen vorbereitet. Ob die Schutzpolizei einem Kampfbefehl
des sozialdemokratischen preußischen Innenministers überhaupt gefolgt
wäre, ist angesichts des auch in der 'Polizei zu diesem Zeitpunkt bereits
spürbaren Einflusses der Nationalsozialisten zumindest zweifelhaft. Doch
selbst im Falle eines gelungenen Aufgebots von 'Schupo und Reichsbanner wäre
ein bewaffneter Widerstand von den überlegenen Kräften der Reichswehr,
der SA und des Stahlhelm wohl blutig niedergeschlagen worden.
Da nach der Wahlniederlage im April auch der Selbstbehauptungswille der sozialdemokratischen
Führung in Preußen eher gering war, ist es erklärlich, dass
man sich, um die Rechte der preußischen Regierung zu wahren, nicht auf
das unkalkulierbare Risiko eines fehlgeschlagenen Aufstandes einlassen wollte
(vgl. Dok. 4). Die Folge wäre gewiss 10 Tage vor den
Reichstagswahlen das Verbot von SPD, KPD, wohl auch der Freien Gewerkschaften
gewesen. Dies war selbst bei begrenzten Protestaktionen denkbar. Für die
Sozialdemokratie hatte seit 1918 die Vermeidung des Bürgerkrieges immer
höchste Priorität gehabt. Die SPD fühlte . sich wie keine andere
Partei dem Konsens der Weimarer Verfassung verpflichtet, dem "Klassenkompromiss"
zwischen Bürgertum und Arbeiterbewegung, wie es ihre Theoretiker formuliert
hatten. 932 hatte die sozialdemokratische Arbeiterbewegung die Hoffnung, dass
dieser Konsens wiederhergestellt werden könnte, noch nicht gänzlich
aufgegeben. Die Zeitgenossen konnten freilich nicht wissen, dass im Juli 1932
die letzte Gelegenheit für die demokratische Arbeiterbewegung verstrich,
auf dem Weg in die Diktatur ein Zeichen des Widerstandswillens zu setzen.
Für die Anhänger der Sozialdemokratie bedeutete allerdings die kampflos Aufgabe des "Bollwerks Preußen" eine schwere Belastung. Die Partei befand sich gerade im Wahlkampf für die Reichstagswahlen am 31. Juli. Auf Versammlungen hatten sozialdemokratische Politiker immer wieder ihre Absicht bekräftigt, sich Verfassungsbrüchen mit allen Mitteln zu widersetzen.
1932 waren dazu auch erste organisatorische Vorbereitungen getroffen worden.
Zu Beginn des Jahres war die Eiserne Front" gegründet worden, ein
Zusammenschluss von überwiegend sozialdemokratischen Organisationen (SPD,
Freie Gewerkschaften, Reichsbanner, Arbeitersportverbände). Damit sollte
einmal ein Gegengewicht zur nationalsozialistischen Propaganda geschaffen werden.
Zum andern sollten Widerstandsaktionen der Arbeiterbewegung besser koordinier
werden können. Die Aktivitäten der Eisernen Front hatten unter Republikanern
Hoffnungen geweckt, nun endlich werde man gegenüber der NSDAP und andere
Kräften der politischen Rechten aus der Defensive heraustreten. Während
des in Juni angelaufenen Reichstagswahlkampfes hatte die Eiserne Front eine
rege Propagandatätigkeit entfaltet und auch ihre Propagandaformen in Anlehnung
an de emotionalisierten Stil der nationalsozialistischen und kommunistischen
Massenansprache umgestellt. Die Untätigkeit der Sozialdemokratie am 20.
Juli raubte de Eisernen Front jedoch ihren Nimbus und trieb viele ihrer Anhänger
in die Resignation. Der Appell der sozialdemokratischen Parteiführung am
20. Juli, dem Verfassungsbruch Papens eine Antwort an der Wahlurne zu geben,
musste ins Leere gehen. Profitieren konnte auf der Linken lediglich die sich
radikaler gebärdende KPD.
Dass konkrete Vorbereitungen unterblieben waren, einem Eingreifen des Reiche
in Preußen organisierten Widerstand entgegenzusetzen, ist auch darauf
zurückzuführen, dass die sozialdemokratische Führung nicht mit
einem derartigen weitgehenden Verfassungsbruch seitens der Reichsregierung gerechnet
hatte. Die Übernahme der Kompetenzen von preußischer Polizei und
Verwaltung durch da Reich war wohl erwartet worden, nicht aber die formelle
Absetzung der preußischen Staatsregierung. Vor allem dies mochten die
ihrer Ämter enthobenen preußischen Kabinettsmitglieder nicht völlig
tatenlos hinnehmen. Sie entschlossen sich daher, den Staatsgerichtshof in Leipzig
anzurufen, um ihre Rechtsposition einzufordern.
Mit der Anrufung des Staatsgerichtshofs verblieb die SPD konsequent auf de Linie
eines strikten Legalitätskurses. Damit versuchte sie einerseits ihren preußischen
Koalitionspartner, das Zentrum, in die Front gegen die Reichsregierung einzubeziehen
und andererseits auch die süddeutschen Landesregierungen zu gewinnen. Diese
schlossen sich, besorgt um den Machtzuwachs der Zentralregierung der preußischen
Klage an. Die überwiegend konservativen süddeutschen Regierungen wollten
in erster Linie eine höchstrichterliche Klarstellung, dass de Artikel 48
WRV nicht zur Durchführung einer umfassenden unitarischen Reichsreform.
genutzt werden dürfe. Die Wirksamkeit der Klage war allerdings von vorn
herein dadurch eingeschränkt, dass das Reichsgericht eine einstweilige
Verfügung gegen das Vorgehen Papens ablehnte.
Bis zur Hauptverhandlung in Leipzig im Oktober 1932 hatte die Reichsregierung
in Preußen bereits vollendete Tatsachen geschaffen. Sofort nach der Absetzung
des preußischen Kabinetts begann die politische "Gleichschaltung"
der preußischen Verwaltung. Republiktreue Spitzenbeamte in den Rängen
von Ministerialdirektoren, Regierungspräsidenten, Oberpräsidenten,
Landräten und vor allem natürlich Polizeipräsidenten wurden durch
politisch genehme Personen ersetzt. Indem Papen die mit der kommissarischen
Leitung der Ministerien beauftragten Staatssekretäre förmlich als
Minister vereidigen ließ, machte er deutlich, dass er eine vom Reich abhängige
preußische Regierung anstrebte, deren Befugnisse weit über die einer
nur kommissarischen Verwaltung des größten Reichslandes hinausreichten.
Die kommissarischen Minister erhielten auch die Vollmacht, Preußen im
Reichsrat 'zu vertreten, was bei den übrigen Ländern auf heftige Proteste
stieß.
Nur zwei Wochen vor Beginn der Verhandlungen vor dem Staatsgerichtshof wechselte
die Reichsregierung auch die preußische Vertretung im Reichsrat aus. Dass
damit eine Landesregierung in allen ihren Funktionen ersetzt und die Grenzen
eines rein administrativen Eingriffs von der Reichsregierung bei weitem überschritten
würden ,`war spätestens damit offenkundig geworden..
Vor diesem Hintergrund begann am 10. Oktober der für die deutsche Verfassungsgeschichte
bedeutsame Prozess "Preußen contra Reich", der um die Grundsatzfrage
des Primats von Staatsräson und Machtpolitik einerseits und des Verfassungsrechts
andererseits kreiste. Namhafte Staatsrechtler der Republik griffen auf beiden
Seiten in den Prozess ein. Die Argumente Preußens wurden von dem Reichratsbevollmächtigten
des Landes, Ministerialdirektor Arnold Brecht, vorgetragen, den Standpunkt des
Reiches vertrat mit Nachdruck der Verfassungsrechtler und politische Publizist
Carl Schmitt. Dem Staatsgerichtshof stand Reichsgerichtspräsident Bumke
vor, wie viele hohe Beamte ein überzeugter Deutschnationaler, 'dessen Verhandlungsführung
von der Sorge um die Wahrung der Integrität staatlicher Macht bestimmt
war.
Als besonderer Trumpf der Reichsregierung erwies sich die Person des Reichspräsidenten.
Er war von den Anhängern einer autoritären Staatsführung immer
mehr zur letzten Instanz der Verfassung hochstilisiert worden, mit theoretischer
Begründungshilfe etlicher Staatsrechtler. Mit, Berufung auf den Ermessensspielraum
des Reichspräsidenten und die von ihm verkörperte unantastbare Staatsautorität
klammerte das Gericht die Rolle Hindenburgs von vornherein aus. Die von der
Reichsregierung in Preußen bereits machtpolitisch geschaffenen Tatsachen
dienten ferner als Begründung dafür, sie nun auch juristisch zu legitimieren,
da sonst die Effizienz der Verwaltung beeinträchtigt würde (wobei
das oberste Gericht durch seine Weigerung, eine einstweilige Verfügung
zu erlassen, dieses fait accompli erst ermöglicht hatte).
Trotz dieses offensichtlichen Einknickens vor der Staatsautorität (die
im Falle Papens nicht einmal demokratisch legitimiert war, was aber bei den
Überlegungen des Gerichts bezeichnenderweise keine Rolle spielte), räumte
das Gericht in seinem Urteil, das am 25. Oktober erging, doch ein, dass die
Absetzung der preußischen Regierung unrechtmäßig gewesen sei.
Auch wurde der gewählten preußischen Regierung das Recht zugestanden,
ihr Land gegenüber dem Reich zu vertreten. Die Rechtmäßigkeit
des Zugriffs der Reichsregierung auf Preußen wurde jedoch grundsätzlich
nicht verneint (vgl. Dok. 6).
Das Gericht hatte es mit diesem eigentümlich zwiespältigen Urteil
sorgfältig vermieden, die von der Reichsregierung geschaffenen machtpolitischen
Tatsachen in Frage zu stellen. Während des Prozesses war die Unhaltbarkeit
der Vorwürfe mit denen die Reichsregierung ihren Zugriff auf Preußen
gerechtfertigt hatte deutlich geworden. Indem das Gericht diese aber der juristischen
Nachprüfbarkeit entzog, konnte es nur den rein formalen Akt der Absetzung
der preußischen Minister rechtlich bewerten. Dies blieb politisch aber
ohne Auswirkungen, da di Ausübung der realen Macht in den Händen des
von Papen eingesetzten Reichskommissars lag. Die absurde Logik des Verfahrens
wurde von Zeitgenossen unter Anspielung auf die Namen des preußischen
Prozessbevollmächtigten und de Reichskommissars mit dem Wortspiel "Brecht
hat das Recht, aber Bracht hat di Macht" sarkastisch kommentiert.
Das Urteil zeigt aber auch, dass die Berufung auf die Legalität für
die Verteidiger de Republik immer weniger Erfolg versprach, da die Rechtsprechung
es nicht als ihr Aufgabe ansah, unter Berufung auf die Verfassung den Trend
zum autoritären Staat zu stoppen, sondern bestenfalls der Verfassungstransformation
einige formal juristische Hürden in den Weg stellen. Diese hätten
die Regierung Papen siehe nicht gehindert, ihre Pläne weiterzuverfolgen.
Wohl aber waren es die politischen Umstände, die nach den Reichstagswahlen
im Juli die völlige Isolierung de Präsidialkabinetts deutlich machten.
Die Wahl vom 31. Juli ergab im Reich ähnlich unklare Mehrheitsverhältnisse
wie Preußen. Die NSDAP wurde zwar mit 37,3 Prozent und 230 Sitzen mit
Abstand stärkste Partei, aber selbst unter Einschluss aller rechtsbürgerlichen
Splitterparteien reichte es nicht zu einer Mehrheit rechts des Zentrums. Neben
de NSDAP gehörten das Zentrum und die BVP sowie die KPD zu den Gewinnern
der Wahl. SPD und DNVP verloren Sitze, Staatspartei, DVP und die kleineren bürgerlichen
Parteien hatten erdrutschartige Verluste und wurden als politische Kräfte
praktisch bedeutungslos. Die einzige überhaupt denkbare Mehrheitsbildung
hätte sowohl die NSDAP als auch das Zentrum umfassen müssen. Zwar
nahm Papen mit beiden Parteien Kontakt auf, doch musste er bald erkennen, dass
keine für ein Unterstützung seines Kurses zu gewinnen war.
Schleichers "Zähmungskonzept", die NSDAP in eine positive Mehrheit
einzubinden, erwies sich jetzt schnell als brüchig. Eine Fortsetzung der
Tolerierung de Papenkabinetts lehnte Hitler entschieden ab, trotz Papens Angebot,
einige nationalsozialistische Vertrauensleute in die Regierung aufzunehmen.
Hitler: fordert nun die ganze Macht für seine Partei: das Amt des Reichskanzlers,
des preußische Ministerpräsidenten, die Innenministerien im Reich
und in Preußen sowie weiter Schlüsselministerien. Verhandlungen zwischen
Hitler, Papen und Schleicher übe eine Kompromisslösung scheiterten.
Hitler lehnte auch das Angebot ab, als Vizekanzler in eine Regierung Papen einzutreten,
obwohl der Kanzler für einen späteren Zeitpunkt seinen Rücktritt
zugunsten Hitlers in Aussicht gestellt hatte. Papen verwies nun Hitler an den
Reichspräsidenten als letzte Entscheidungsinstanz, wob wissend, dass Hindenburg
einer Kanzlerschaft Hitlers grundsätzlich ablehnend gegenüberstand.
Als Hitler am 13. August seine Forderungen Hindenburg vortrug, lehnte der Reichspräsident,
der unbedingt an Papen festhalten wollte, diese kategorisch ab. Das Gespräch,
an dem noch Göring auf Seiten der NSDAP sowie Papen und Meißner teilgenommen
hatten, besiegelte den Bruch der NSDAP mit der Präsidialregierung Papen.
Hitler hatte noch im Verlauf des Gesprächs über seine Absicht, dem
Präsidialkabinett hinfort jede Unterstützung zu verweigern, keinen
Zweifel gelassen. Der Führer der NSDAP war besonders darüber verärgert,
dass Papen ihn nicht über die Einstellung Hindenburgs vorab informiert
hatte. Ein von der Reichsregierung über die Zusammenkunft herausgegebenes
Kommuniqué stellte in einer bewusst zugespitzten Form die Positionen
von Reichspräsident, Reichsregierung und NSDAP gegenüber, wodurch
sich Hitler zusätzlich brüskiert fühlte. Darin hieß es:
"Der Reichspräs. v. Hindenburg richtete an Hitler die Frage, ob er
bereit sei, selbst sowie mit. anderen geeigneten Persönlichkeiten der NSDAP,
in die von dem Reichskanzler v. Papen geleitete Reg. einzutreten. Herr Hitler
verneinte dies und stellte an den Herrn Reichspräsidenten die Forderung,
ihm die Führung der Reichsreg. und die gesamte Staatsgewalt in vollem Umfang
zu übertragen. Reichspräs. v. Hindenburg lehnte diese Forderung sehr
bestimmt mit der Begründung ab, dass er es vor seinem Gewissen und seinen
Pflichten dem Vaterlande gegenüber nicht verantworten könne, die gesamte
Regierungsgewalt ausschließlich der nationalsozialistischen Bewegung zu
übertragen, die diese Macht einseitig anzuwenden gewillt sei."(14)
Die Nationalsozialisten gingen nun sofort zu einer scharfen Oppositionspolitik
über. Damit war klar, dass die Regierung Papen nur noch im Amt gehalten
werden konnte, wenn sie das Parlament durch einen offenen Bruch der Verfassung
ausschaltete.
Der sich abzeichnende Bruch zwischen Reichsregierung und NS-Bewegung nach den
Reichstagswahlen im Juli 1932 hatte 'bereits vor dem 13. August zu einer weiteren
Eskalation der Gewalt geführt. Die nationalsozialistische Gewaltwelle,
die bereits nach der Aufhebung des SA-Verbotes eingesetzt hatte, erfuhr im August
eine weitere Steigerung. Offensichtlich sollten die Terrorakte zu einer Destabilisierung
des Präsidialkabinetts beitragen. Am stärksten war der NS-Terror in
überwiegend protestantischen, agrarisch strukturierten Landesteilen, wo
auch die Polizei oft mit der SA fraternisierte.
Immerhin schienen die Reichsregierung und die von ihr in Preussen eingesetzten
Kommissare dem NS-Terror nun nicht mehr tatenlos zusehen zu wollen. Am 9. August
erließ das Reichskabinett mehrere Verordnungen gegen politisch motivierte
Gewalttaten. Die Strafandrohungcn wurden verschärft, für Mord war
die Todesstrafe vorgesehen. Zur Aburteilung setzte die Reichsregierung Sondergerichte
ein, ohne Berufungs- und Revisionsmöglichkeiten: Die Massnahmen entsprachen
ganz dem konservativ-autoritären Rechtsbewusstsein der Mitglieder des Papenkabinetts.
Doch nur wenige Tage nach dem Erlass sollte sich zeigen, dass Papen und seine
Minister vor einer konsequenten Anwendung dieses Ausnahmerechts gegen nationalsozialistische
Gewalttäter zurückschreckten.
In der Nacht vom 9. zum 10. August drangen fünf uniformierte SA-Männer
in Potempa (Landkreis Gleiwitz, Oberschlesien) in das Haus eines Arbeiters ein,
der als kommunistischer Sympathisant galt und misshandelten ihn und seinen Bruder
schwer. Einer der SA-Männer tötete sein Opfer, als es flüchten
wollte, durch einer Pistolenschuss. Die Täter konnten schnell gefasst werden.
Das Sondergericht in Beuthen verurteilte am 22. August alle fünf beteiligten
SA-Leute unter Berufung auf die neue Verordnung zum Tode.
Durch eine unverzügliche Solidaritätsbekundung ließ Hitler keinen
Zweifel daran dass er - entgegen früheren Legalitätsbekundungen -
den Terror von rechts als legitimes Mittel im politischen Machtkampf ansah.
Sofort nach Verkündung de: Richterspruchs schickte er folgendes Telegramm
an die Verurteilten:
"Angesichts dieses ungeheuerlichen Bluturteils fühle ich mich Euch
in unbegrenzter Treue verbunden. Eure Freiheit ist von diesem Augenblick an
eine Frage den Ehre. Der Kampf gegen eine Regierung, unter der dies möglich
war, unsere Pflicht."(15)
Dies war nicht nur eine offenkundige Kampfansage an die Reichsregierung, sondern
an jegliches Rechtsbewusstsein überhaupt. Der totalitäre und menschenverachtende
Charakter der NS-Bewegung hätte nun auch den nationalkonservativen Repräsentanten
des "Neuen Staates" deutlich werden müssen. Dennoch schreckte
die Reichsregierung davor zurück, jetzt ein Zeichen zu setzen, um die Macht
der staatlichen Exekutive entschlossen gegen die NSDAP einzusetzen. Auf Vorschlag
des deutschnationalen Reichsinnenministers Gürtner begnadigte Hindenburg
die Verurteilten. Die Todesurteile wurden in lebenslängliche Zuchthausstrafen
umgewandelt. Noch immer zögerte die Reichsregierung, alle Brücken
zur NSDAP abzubrechen. Doch waren die Fronten nun so verhärtet, dass die
ursprünglichen Pläne Schleichers einer Tolerierung des Präsidialkabinetts
durch die NSDAP im Reichstag offensichtlich nicht mehr durchführbar waren.
Nun mussten andere Lösungen gesucht werden.
Angesichts des scheinbar irreparablen Bruchs der NS-Bewegung mit dem Präsidialkabinett
wurden zwischen Hindenburg und Vertretern der Reichsregierung Pläne erörtert,
den Staatsnotstand auszurufen, den Reichstag aufzulösen, ohne ihn innerhalb
der vorgeschriebenen 60-Tage-Frist neu wählen zu lassen, und eine radikale,
konservativ-autoritäre Verfassungsreform durchzusetzen. Die entscheidende
Besprechung fand am 30. August zwischen Hindenburg, Papen, Gayl und Schleicher
statt. Der Reichspräsident signalisierte dabei zumindest seine Zustimmung
zu einem Aufschub von Neuwahlen. Hindenburg war zu diesem Zeitpunkt offenbar
bereit, eine solche Verfassungsdurchbrechung mitzutragen. _Immerhin hielten
namhafte Staatsrechtler damals ein solches Vorgehen durch den vorliegenden "Staatsnotstand"
für gerechtfertigt.
Doch Papen zögerte. Als am 12. September der b. Reichstag zu seiner ersten
Arbeitssitzung zusammentrat, kam es zu einem grotesken parlamentarischen Schauspiel.
Papen, der sich darauf verlassen hatte, dass als einziger Tagesordnungspunkt
eine Erklärung der Reichsregierung anstand, wurde durch einen Misstrauensantrag
der KPD überrascht. In einem merkwürdigen Zusammenspiel der politischen
Antipoden ließ der neu gewählte nationalsozialistische Reichstagspräsident
Göring diesen Antrag zu. Zwar war es Papen noch gelungen, sich rechtzeitig
das Auflösungsdekret des Reichspräsidenten zu besorgen. Doch bevor
es der Reichskanzler dem Reichstagspräsidenten übergeben konnte, hatte
Göring die Abstimmung über den Misstrauensantrag schon eröffnet
Mit 512 zu 42 Stimmen sprach der Reichstag in seltener Einmütigkeit (nur
DNVP und DVP hatten für Papen gestimmt) einem Kanzler das Misstrauen aus,
der nicht ein einziges Mal im Reichstag das Wort ergriffen hatte. Die völlige
Trennung von Regierung und Parlament wurde durch diesen Vorgang geradezu symptomatisch
verdeutlicht.

Der Abstimmung war eine heftige Auseinandersetzung zwischen Göring und
Papen über die Rechtmäßigkeit der Reichstagsauflösung gefolgt.
Diese war mit einer merkwürdigen Begründung vorgenommen worden: "Auf
Grund des Art. 25 der Rverf. löse ich den Reichstag auf, weil Gefahr besteht,
dass der Reichstag die Aufhebung meiner Notvo. vom 4. Sept. d. J. verlangt."(16)
Göring zweifelte die Rechtskraft der Auflösungsorder an, da sie von
einer bereits gestürzten Regierung gegengezeichnet sei. Am folgenden Tag
zeigte sich jedoch, dass alle Reichstagsparteien die Auflösung anerkennen
wollten. Auch die Reichsregierung wagte nach ihrer blamablen Abstimmungsniederlage
zu diesem Zeitpunkt nicht den Verfassungskonflikt und verzichtete auf eine Aussetzung
der Neuwahlen.
Für den 6. November wurden Reichstagsneuwahlen anberaumt. Bis dahin stellte
Papen seine Verfassungsreformpläne zurück, obwohl der neue Reichstag
keine wesentliche veränderte Zusammensetzung versprach. Die Novemberwahlen
zeigten, dass der Höhepunkt der Politisierung überschritten war. Die
Wahlbeteiligung war rückläufig, auf der Rechten war ein leichter Trend
zur Festigung de traditionellen Parteien erkennbar. Trotz nicht unerheblicher
Verluste (- 4,2 % bzw. 36 Sitze) blieb die NSDAP stärkste Partei. Auch
SPD und Zentrum mussten Verluste hinnehmen. Die Anhänger der Präsidialregierung,
DNVP und DVP konnten zwar einige Sitze gewinnen, erzielten aber zusammen gerade
10 % de Wählerstimmen. Zu den Gewinnern der Wahl zählten die Kommunisten,
die mit fast 6 Millionen Stimmen und 100 Sitzen ihr bestes Wahlergebnis in der
deutschen Geschichte erzielten. Die möglichen parteipolitischen Konstellationen
im neuen Reichstag unterschieden sich nur in einem Punkt von dem im Juli gewählten.
Nun war auch eine rechnerische Mehrheit aus Zentrum/BVP und NSDAP nicht mehr
möglich. Nach wie vor bestand aber eine negative Mehrheit aus KPD und NSDAP,
die zusammen über 296 der 584 Sitze verfügten.
Die Wahlen schienen zunächst den Bruch zwischen Papen sowie der deutschnationalen
Rechten einerseits und der NSDAP andererseits weiter verstärkt zu haben
Es war offensichtlich, dass der Fortbestand einer national-konservativen Präsidialregierung
zwangsläufig zum Niedergang der nationalsozialistischen Parteiführer
musste. Die Wahlniederlage der NSDAP bestätigte Befürchtungen im national
sozialistischen Lager, dass allein der Anschein einer vorübergehenden Kollaboration
reit der äußerst unpopulären Reichsregierung für die Stimmenverluste
verantwortlich war. Daneben hatten sich offensichtlich auch eher konservative
Wählerschichten unter dem Eindruck der seit August eingeleiteten Frontstellung
der NS-Bewegung gegen Papen von der NSDAP abgewandt. Zudem hatte die Partei
in den Wahlkämpfen des Jahres 1932 ihre finanziellen Reserven aufgebraucht,
so dass sie einen weiteren Reichstagswahlkampf nicht mehr mit dem gewohnten
Propagandaaufwand hätte führen können. Joseph Goebbels schildert
in seinen Tagebüchern die niedergedrückte Stimmung in der NSDAP Mitte
November:
"Die anfänglich starke Stimmung in der Partei ist jetzt einer flauen
Depression gewichen. Überall tauchen nun Ärger, Streit und Misshelligkeiten
auf." (10. November 1932)
"Ich nehme einen Bericht über die Kassenlage der Berliner Organisation
entgegen. Dieser ist ganz trostlos. Nur Ebbe, Schulden und Verpflichtungen,
dazu die vollkommene Unmöglichkeit, nach dieser Niederlage irgendwo Geld
in größerer Umfange aufzutreiben." (11. November 1932)
Die Partei musste, dessen war sich die Führung der NSDAP bewusst, jetzt
so schnell wie möglich an die Macht. Diese Überlegungen führten
zwangsläufig zu einer Versteifung ihrer Haltung gegenüber dem Präsidialkabinett
Papen, dessen Sturz erst die Chance für eine Reichskanzlerschaft Hitlers
bieten würde.
Innerhalb der deutschnationalen Kamarilla um Hindenburg bestand dagegen keine
Einigkeit über den weiteren Kurs. Papen war nun, im November 1932, entschlossen,
auf eine offene Diktatur hinzuarbeiten, während Schleicher sein Zähmungskonzept
erneuern wollte. Beide glaubten, dass die Schwächung der NSDAP ihren jeweiligen
Konzepten neue und bessere Chancen eröffnete.
Von den Parteien war neben der äußersten Rechten (NSDAP, DNVP) nur
noch das Zentrum als politische Kraft bedeutsam. Die SPD blieb von den Verhandlungen
mit der Regierung ausgeschlossen und war auch selbst noch zu sehr vom Trauma
der Tolerierungspolitik gegenüber Brüning beeinflusst, als dass sie
die Unterstützung einer wie auch immer zusammengesetzten Rechtsregierung
hätte erwägen wollen. Die KPD war trotz ihres Wahlerfolges noch weit
davon entfernt, eine ernstzunehmende revolutionäre Bedrohung für Staat
und Gesellschaft darzustellen. Eine bürgerlich-liberale Mitte existierte
nicht mehr (die Staatspartei war gerade mit zwei Abgeordneten im neuen Reichstag
vertreten). Im Zentrum trug sich vor allem der Parteiführer Prälat
Kaas mit Plänen, eine parlamentarische Mehrheitsregierung unter Einschluss
von NSDAP, DNVP, BVP und Zentrum zu bilden. Er `war dabei auch bereit, bei entsprechenden
Sicherungen eine Kanzlerschaft Hitlers hinzunehmen. Die NSDAP wiederum lehnte
es ab, im Rahmen einer parlamentarisch gestützten Koalitionsregierung an
die Macht zu kommen. Hitler verlangte, als Kanzler eines Präsidialkabinetts
mit besonderen Vollmachten ernannt zu werden:
Unmittelbar nach den Reichstagswahlen lehnte das Kabinett Papen einen Rücktritt
ab und glaubte, gestützt auf den Artikel 48 WRV, seine Verfassungsreformpläne
vorantreiben zu können. Da sich im Reichstag außer der DNVP keine
der großen Parteien zu einer Tolerierung dieses Kurses bereit fand, blieb
nur der Ausweg einer erneuten Reichstagsauflösung. Papen und sein Innenminister
v. Gayl wollten diese jedoch mit einem Staatsstreich gegen die Verfassung verknüpfen,
auf Neuwahlen verzichten und Widerstand mit militärischen Mitteln unterdrücken.
Der für die Reichswehr verantwortliche General v. Schleicher bezweifelte
die Einsatzfähigkeit des 100 000-Mann-Heeres in einem Bürgerkrieg
gegen Kommunisten und Nationalsozialisten, zumal er in der Reichswehr nicht
wenige Sympathisanten der NS-Bewegung vermutete. Schleicher sah stattdessen
Chancen, sein Zähmungskonzept zu verwirklichen. Da Papen bei seinen Plänen
auf die Unterstützung der Reichswehr angewiesen war, musste sein Kabinett
am 17. November demissionieren, um so den Weg für weitere politische Verhandlungen
freizumachen. Bis zur Bildung einer neuen Regierung blieb Papen geschäftsführend
im Amt. In den nun, folgenden zweiwöchigen Verhandlungen mit den Parteiführern,
die Hindenburg selbst führte (wobei die Linksparteien ausgeschlossen blieben),
gelang es nicht, die Fronten aufzubrechen. Hitler beharrte auf seiner Forderung,
mit der Führung eines Präsidialkabinetts betraut zu werden, das über
ein Ermächtigungsgesetz mit außerordentlichen Vollmachten ausgestattet
werden sollte. Hindenburg war aber nur bereit, Hitler als Kanzler einer Mehrheitsregierung
zu ernennen. Dies lehnte die Führung der NSDAP ab, da in diesem Fall die
Sicherungen gegen den absoluten Machtanspruch der Partei zu stark schienen.
Als Alternative bot noch immer Papen seinen Diktaturplan an. Hindenburg, dessen
erklärter Favorit für die Reichskanzlerschaft Papen geblieben war,
schien geneigt, darauf einzugehen. Am 1. Dezember kam es zur Aussprache zwischen
Papen, Schleicher und Hindenburg, an der auch Staatssekretär Meissner und
Hindenburgs Sohn Oskar teilnahmen. Papen führte aus, dass die unnachgiebige
Haltung Hitlers einen "Staatsnotstand" heraufbeschworen habe, der
mit verfassungskonformen Mitteln nicht mehr zu bewältigen sei. Der Reichstag
müsse ausgeschaltet, Parteien und politische Organisationen müssten
in ihrer Betätigung eingeschränkt oder unterdrückt werden und
dann sei eine grundlegende autoritäre Verfassungsrevision durchzuführen.
Als sich Hindenburg mit diesem Plan trotz Schleichers Widerstand gegen den Bruch
der Verfassung einverstanden erklärte, schien der Weg frei für Papens
Staatsstreich.
Nun verweigerte jedoch Schleicher als Chef der Reichswehr Papen die Gefolgschaft.
Auf der Kabinettssitzung vom 2. Dezember erklärte Schleicher unumwunden,
dass die Diktaturpläne des Kanzlers mit den zur Verfügung stehender
militärischen und polizeilichen Mitteln undurchführbar seien: Der
Reichswehrminister stützte sich bei seiner Argumentation auf eine Studie
des Oberstleutnant Ott. Darin wurde ein Szenario entworfen, in dem die Reichswehr
gegen Nationalsozialisten, Kommunisten und streikende Arbeiter vorzugehen hatte,
während in Ostpreußen eine polnische Intervention drohte. Ott verwies
ebenfalls auf die Infiltration der Reichswehr durch NS-Anhänger, die die
Truppe im Falle eines Vorgehens gegen die NSDAP spalten könne. Dieses -
sicherlich bewusst überzogene - Szenario überzeugte die meisten der
anwesenden Minister, so dass Papen im Kabinett weitgehend isoliert war (vgl.
Dok. 7).
In einem anschließenden Gespräch mit Hindenburg machte Papen noch
einmal einen Vorstoß, um seinen Plan zu retten. Er bat den Reichspräsidenten,
Schleiche zu entlassen, und das Reichswehrministerium neu zu besetzen. Trotz
seine Sympathien für Papen war Hindenburg jedoch nicht bereit, das Risiko
eine: Bürgerkrieges mit ungewissem Ausgang einzugehen. Der Reichspräsident
verweigerte seine Zustimmung, entließ Papen und betraute Schleicher selbst
mit de Regierungsbildung.
Die Vorgänge vom 1./2. Dezember 1932 hinterließen bei Papen eine
tiefe Verstimmung gegenüber der Person Schleichers, von dem er sich im
Stich gelassen fühlte. Erneut war Schleicher ein hohes Risiko eingangen,
da Papen noch immer das Vertrauen Hindenburgs besaß. Schleicher konnte
sich, falls sein Plan scheiterte nicht im gleichen Maß auf den Reichspräsidenten
verlassen, zumal er sich der Ausweg der Ausrufung des Staatsnotstandes durch
sein Vorgehen selbst verbaut hatte.
Immerhin sieben Monate hatte sich die Regierung Papen in einer wirtschaftlich
wie politisch entscheidenden Phase an der Macht halten können. Die Präsidialregierung
Papen war eine Regierung, bei der politischer Dilettantismus und eine völlige
Isolierung von der großen Mehrheit der Bevölkerung zusammentrafen.
Das Kabinett Papen war nur möglich, weil sich das Machtzentrum immer mehr
hin zum Reichspräsidenten und den ihn beeinflussenden Eliten von Reichswehr,
Industrie und ostelbischem Großgrundbesitz verlagert hatte. Papen glaubte
offenbar, in völliger Verkennung der gesellschaftlichen Realitäten,
ohne jegliche Massenbasis die Restauration eines autoritären Regierungssystems
betreiben zu können.
Dies war allerdings nicht Schleichers Konzept gewesen, als er im Frühjahr
193s Brünings Sturz betrieben hatte. Schleicher war der Überzeugung,
dass sich die NSDAP als Basis für eine in der Gesellschaft verankerte nationale
Erneuerung gewinnen ließe. Als Gallionsfigur schien der politisch unbedarfte
Papen der geeignete Mann für eine Regierung der nationalen Konzentration.
Doch obwohl Schleicher die gesellschaftlichen Realitäten seiner Zeit eher
erkannt hatte, unterliefen ihm letztlich zwei schwerwiegende Fehleinschätzungen:
Erstens entwickelten Paper und sein Innenminister v. Gayl eigenständige
Ziele, die auf die Verwirklichung eines "Neuen Staates" abzielten,
der in Wirklichkeit ein reaktionärer Ständestaat sein sollte. Zweitens
täuschte sich Schleicher über den totalitären Charakter der NS-Bewegung
ebenso wie über das politische Geschick ihrer Führung. Hitler wusste
sehr wohl, dass eine dynamische Bewegung wie die nationalsozialistische sich
nicht in die taktischen Winkelzüge einer nichtnationalsozialistisch geführten
Regierung einbinden lassen durfte. Die NSDAP beanspruchte die ganze Macht, und
sie musste diese Macht innerhalb eines Jahres erringen, da sie einer längerdauernden
propagandistischen Kraftanstrengung ohne- den machtpolitischen Erfolg nicht
gewachsen war.
Nach dem zweimaligen Scheitern von Hitlers Griff zur Macht deutete vieles darauf
hin, dass der Niedergang der NSDAP noch schneller vonstatten gehen würde
als ihr Aufstieg. Dies war auch die Einschätzung der meisten zeitgenössischen
Beobachter. Darauf setzte auch Schleicher seine Hoffnungen, als er die Spaltung
der NSDAP betrieb. Doch gerade die Schwäche der Nationalsozialisten nach
den Novemberwahlen erweckte bei der traditionellen Rechten neue Illusionen,
wie die NSDAP für ihre Zwecke instrumentalisiert werden könnte. Es
waren gerade diese Illusionen, die dann im Januar 1933 schließlich doch
noch in der Reichskanzlerschaft Hitlers mündeten.
1 Karl Dietrich Bracher: Die Auflösung der Weimarer Republik,
Eine Studie zum Problem' des Machtzerfalls in der Demokratie. Unveränd.,
mit e. Vorw. Vers. Nachdr. der 5. Aufl. (1971), Königstein Ts./Düsseldorf
1978
2 Goebbels, Joseph: Die Tagebücher. sämtl. Fragmente.
Hrsg. von Elke Fröhlich, Bd. 2, Teil I, Aufzeichnungen 1924 bis 1941. 1931-1936,
München u. a. 1987, S. 178; 213
3 "Kabinett der Barone" lautete die Schlagzeile der
sozialdemokratischen Parteizeitung "Vorwärts" am 1. Juni 1932
(Abendausgabe)
4 Die Aussage soll von dem DNVP-Politiker Oldenburg-Januschau
stammen, zit. nach Bracher, S. 458
5 Zit. nach: Schultheß' Europäischer Geschichtskalender,
Neue Folge, 48. Jg. 1932, München 1933, S. 98
6 Gottfried Bembach u. a. (Hrsg.): Der Keynesianismus I. Theorie
und Praxis keynesianischer Wirtschaftspolitik. Entwicklung und Stand der Diskussion,
Berlin/Heidelberg/ New York 1976, S. 94
7 Carl Schmitt. Legalität und Legitimität, 5. Aufl.
Berlin 1993, S. 37 (erstmals 1932)
8 Quelle: Jürgen Falter/Thomas Lindenberger/Siegfried
Schuhmann, Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. Materialien zum
Wahlverhalten 1919-1933, München 1986, S. 101
9 Gotthard Jasper: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur
Machtergreifung Hitlers 1930-1934, Frankfurt a. M. 1986, S. 95
10 K. D. Bracher (1978), S. 507
11 Vgl. Thilo Vogelsang: Reichswehr, Staat und NSDAP. Beiträge
zur deutschen Geschichte 1930-1932, Stuttgart 1962, S. 244
12 Vgl. Heinrich August Winkler, Der Weg in die Katastrophe.
Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1930 bis 1933, Berlin/Bonn
1987, S. 649
13 Carl Severing: Mein Lebensweg. Bd. II: Im Auf und Ab der
Republik, Köln 1950, S. 349
14 Zit. nach Schultheß', 13. B. 1932, S. 140
15 Abgedruckt in: Völkischer Beobachter vom 24. B. 1932
16 Zit. nach Schultheß', 12. 9. 1932, S. 159
Akten der Reichskanzlei, Das Kabinett Papen, bearb. von Karl-Heinz Minuth,
2 Bde. Boppard 1989
Bonbach, Gottfried u. a (Hrsg.): Der Keynesianismus, I. Theorie und Praxis keynesianischer
Wirtschaftspolitik. Entwicklung und Stand der Diskussion, Berlin/Heidelberg,
New York 1976
Bracher, Karl Dietrich: Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie
zum Problem des Machtzerfalls in der Demokratie. Unveränd., mit e. Vorw.
vers. Nachdr. der 5. Aufl (1971), Königstein Ts./Düsseldorf 1978
Erdmann, Karl Dietrich/Schulze, Hagen (Hrsg.): Selbstpreisgabe einer Demokratie
Düsseldorf 1980
Falter, Jürgen/Lindenberger, Thomas/Schuhmann, Siegfried: Wahlen und Abstimmungen
in der Weimarer Republik. Materialien zum Wahlverhaltens 1919-1933, München
1981
Goebbels, Joseph: Die Tagebücher: sämtl. Fragmente. Hrsg. von Elke
Fröhlich, Bd. 2; Teil I Aufzeichnungen 1924 bis 1941. 1931-1936, München
u. a. 1987
Jasper, Gotthard: Die gescheiterte Zähmung. Wege zur Machtergreifung Hitlers
1930-1934 Frankfurt a. M. 1986
Matthias, Erich/Morsey, Rudolf (Hrsg.): Das Ende der Parteien 1933. Darstellungen
und Dokumente, unveränd. Nachdr. d. Ausg. 1960, Düsseldorf 1984
Mommien, Hans: Die verspielte Freiheit. Der Weg der Republik von Weimar in den
Unter gang 1918-1933, Berlin 1989
Schmitt, Carl: Legalität und Legitimität, 5. Aufl. Berlin 1933, (erstmals
1932) Schultheß' Europäischer Geschichtskalender, Neue Folge, 48.
Jg. 1932, München 1933
Severing, Carl: Mein Lebensweg. Bd II: Im Auf und Ab der Republik, Köln
1950
Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen
Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Die Weimarer Republik, Bd. 8. Das
Ende des parlamentarischen Systems: Brüning - Papen - Schleicher 1930-1933,
Berlin o. J.
Vogelsang, Thilo: Reichswehr, Staat und NSDAP. Beiträge zur deutschen Geschichte
1930-1932, Stuttgart 1962
Winkler, Heinrich August: Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung
in der Weimarer Republik 1930 bis 1933, Berlin/Bonn 1987
Winkler, Heinrich August (Hrsg): Die deutsche Staatskrise 1930-1933. Handlungsspielräume
und Alternativen, München 1992
Verordnung über die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen Neudeck und Berlin, den 20. Juli
1932 Auf Grund des Art. 48 Abs. 1 und 2 der Reichsverfassung verordne ich zur
Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des
Landes Preußen folgendes:
§ 1. Für die Geltungsdauer dieser Verordnung wird der Reichskanzler
zum Reichskommissar für das Land Preußen bestellt. Er ist in dieser
Eigenschaft ermächtigt, die Mitglieder des Preußischen Staatsministeriums
ihres Amtes zu entheben. Er ist weiter ermächtigt, selbst die Dienstgeschäfte
des Preußischen Ministerpräsidenten zu übernehmen und andere
Personen als Kommissare des Reichs mit der Führung der Preußischen
Ministerien zu betrauen.
Dem Reichskanzler stehen alle Befugnisse des Preußischen Ministerpräsidenten,
den von ihm mit der Führung der Preußischen Ministerien betrauten
Personen innerhalb ihres Geschäftsbereichs alle Befugnisse der Preußischen
Staatsminister zu. Der Reichskanzler und die von ihm mit der Führung der
Preußischen Ministerien betrauten Personen üben die Befugnisse des
Preußischen Staatsministeriums aus.
§2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Der Reichspräsident:
von Hindenburg
Der Reichskanzler:
von Papen
Berlin, den 20. Juli 1932 Der Inhaber der vollziehenden Gewalt in Berlin und
Brandenburg, Generalleutnant von Rundstedt, der Oberbefehlshaber im Wehrkreis
111, hat Mittwoch [20. Juli 1932] nachmittag den bisherigen Polizeipräsidenten
von Berlin, Grzesinski, und den Polizeivizepräsidenten Dr. Weiß sowie
den bisherigen Polizeikommandeur Heimannsberg durch eine Abteilung Reichswehr
in Schutzhaft nehmen lassen, da sie sich weigerten, ihre Ämter zu übergeben,
und den Versuch machten, ihre Amtshandlungen fortzuführen. Sie wurden in
die Offizier-Militärarrestanstalt in Moabit übergeführt. Die
Verhaftung erfolgte durch Hauptmann Hauffe und zwölf Mann von der Reichswehr.
Mittwoch mittag 1/2 1 Uhr war an sich die Übergabe des Polizeipräsidiums
an den neuen Polizeipräsidenten Melcher ohne jede Schwierigkeit erfolgt.
Erst im Laufe des Nachmittags machte sich bei den führenden Männern
des Polizeipräsidiums eine Sinnesänderung geltend, die ohne Zweifel
auf gewisse Instruktionen der Sozialdemokratischen Partei oder der abgesetzten
preußischen Staatsregierung beruhte. Daraufhin hat der Militärbefehlshaber
eingegriffen.
Grzesinski, Weiß und Heimannsberg wurden am Mittwochabend gegen 21 Uhr
wieder in Freiheit gesetzt, nachdem sie einen Revers unterschrieben hatten,
dass sie auf die Fortführung ihrer Amtsgeschäfte verzichteten.
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 8, Nr. 1861 c, S.574)
Anwesend. v. Papen, v. Gayl; StS Planck; StM Hirtsiefer, Severing, Klepper;
MinDir. Nobis; Protokoll: MinR Wienstein.
[EINSETZUNG EINES REICHSKOMMISSARS FÜR PREUSSEN; AMTSENTHEBUNG DES MINISTERPRÄSIDENTEN
BRAUN UND DES INNENMINISTERS SEVERING]
Der Reichskanzler eröffnete die Besprechung und führte aus, dass er
aus Anlass der Entwicklung der innenpolitischen Zustände in Preußen
den Herrn Reichspräsidenten um den Erlass einer Verordnung betreffend die
Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des
Landes Preußen habe bitten müssen.
Sodann verlas der Reichskanzler die Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend
die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete
des Landes Preußen vom 20. Juli 1932 (Reichsgesetzbl. Teil I, S.377).
Der Reichskanzler gab weiter bekannt, dass er auf Grund des § 1 der Verordnung
den preußischen Ministerpräsidenten Dr. Braun und den preußischen
Minister des Innern Dr. Severing ihrer Ämter enthoben habe.
Staatsminister Dr. e. h. Severing erklärte, dass er gegen diese Maßnahmen
energisch protestiere. Er halte die Verordnung vom 20. Juli für verfassungswidrig.
Die Voraussetzungen des Art. 48 Abs. 1 und 2 der Reichsverfassung seien bestimmt
nicht erfüllt. Die Sicherheit und Ordnung sei in Preußen nicht geringer
als in den anderen deutschen Ländern. Wenn es in Preußen vielleicht
häufiger zu Zusammenstößen gekommen sei als in anderen deutschen
Ländern, so liege das daran, dass in Preußen sich am meisten Unruheherde
befänden. Kein anderes deutsches Land habe Industriegebiete nach der Art
des Ruhrreviers aufzuweisen.
Er werde nur der Gewalt weichen oder dann gehen, wenn er durch eine ausdrückliche
Anordnung des Reichspräsidenten oder durch einen Beschluss des Landtages
abgesetzt werde. Wer Wind säe, werde Sturm ernten. Er befürchte einen
Bürgerkrieg infolge des Vorgehens der Reichsregierung.
Der Reichskanzler betonte, dass es den preußischen Ministern nicht verwehrt
werden könne den Staatsgerichtshof anzurufen. Der Staatsgerichtshof müsse
dann über die Rechtmäßigkeit der erwähnten Verordnung des
Reichspräsidenten vom 20. Juli d. Js. entscheiden. Ein Bürgerkrieg
werde nur entstehen, wenn er vor Minister Severing hervorgerufen werde Gründe
der Staatsräson hätten die Reichsregierung zu den getroffenen Maßnahmen
genötigt.
Er richtete sodann an Staatsminister Severin( die Frage, was er unter Anwendung
von Gewalt verstehe. . .
Staatsminister Dr. Severing erklärte, er werd( sich jetzt sofort in sein
Amtszimmer begeben und dem Kommissar des Reichs erklären, e werde das Amtszimmer
nur räumen, wenn e verhaftet werde. . . .
(aus: Akten der Reichskanzlei, Das Kabine( von Papen, Nr. 69 a, S. 257 ff.)
Internationales Institut für Sozialgeschichte Amsterdam, Nachlass Grzesinski.
Im Or. gestrichene Partie aus dem deutschen Manuskript Grzesinskis zu seinem
Buch: "La TragiComedie de la Republique Allemande", Paris 1934
Aber was hätte das Ziel des Kampfes sein sollen? Die preußische Staatsregierung
war bereits seit dem Mai 1932 aus eigener Entschließung und in Konsequenz
des Ausgang der Landtagswahlen zurückgetreten. Was sollte in bezug auf
sie gefordert werden, etwa ihre Wiedereinsetzung? Wie sollte im Fall eines erfolgreichen
Kampfes der Republikaner dann regiert werden? Eine Mehrheit im Landtag war für
die Regierung Braun-Hirtsiefer oder eine andere demokratische Regierung doc
nicht mehr vorhanden, und an diesem Zustand hätte auch ein siegreicher
Ausgang des Kampfes nichts geändert. Ausgeschriebene Neuwahlen zum preußischen
Landtage hätten kein anderes Ergebnis gebracht, wie es nach den Wahlen
vom 24. April bereits vorlag. Es hätte also nur um Personen gekämpft
werden können. Das wäre noch weniger zu verantworten gewesen. Oder
man hätte um die Beseitigung des Parlaments überhaupt kämpfen
müssen; das wäre dann ein kommunistischbolschewistisches Ziel gewesen.
Ganz abgesehen davon, dass für ein solches Ziel die sozialdemokratische
Arbeiterschaft und die sozialdemokratische Partei überhaupt nicht in den
Kampf hätte gehen können, wollten sie nicht ihre siebzigjährige
Tradition und ihr Programm verleugnen, hätte eine solche Taktik auch bestimmt
zur weiteren Schrumpfung der Kampffront geführt. Wir also konnten am 20.
Juli 1932 nicht mehr kämpfen; es hätte nur noch ein Kampf sein können
um ein bolschewistisches Ziel oder um die "Futterkrippe".
(aus: Erich Matthias: Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, in: Erich
Matthias/Rudolf Morsey (Hrsg.), Das Ende de Parteien 1933. Düsseldorf 1984,
S. 225f., Dok. Nr. 13)
Neben dem Neuaufbau der Wirtschaft wird die Hauptaufgabe der Reichsregierung
der Umbau unseres staatlichen Lebens sein. Es gilt heute, klar zu erkennen,
dass wir am geistigen Wendepunkt einer Epoche, am geistigen Wendepunkt des liberalen
Jahrhunderts stehen, und es gilt, ebenso klar zu begreifen, dass es höchste
staatspolitische Pflicht ist, die Nation aufzurufen, die daraus folgenden Konsequenzen
für die Neugestaltung unseres staatlichen Lebens zu ziehen. Als letzter
der europäischen Staaten hat Deutschland nach dem Zusammenbruch des Jahres
1918 sein staatliches Leben auf den Doktrinen einer rein formalen Demokratie
aufgebaut. 14 Jahre sind seitdem ins Land gegangen und haben uns gezeigt, dass
der Notbau von Weimar Konstruktionsfehler aufweist, die das staatliche Gefüge
des Reiches und der Länder in entscheidenden Punkten lebensgefährdend
bedrohen.
Die Reichsregierung hat seit dem ersten Tage betont, dass sie ihre historische
Mission in der Beseitigung dieser Konstruktionsfehler erblickt. Sie wäre
völlig fehl am Platze, wenn sie etwa zugeben wollte, dass nach dem demokratischen
Pendelgesetz wechselnder parlamentarischer Mehrheiten ihre Nachfolgerin wieder
eine irgendwie zusammengesetzte Parteien-Koalition sein könnte. Damit wäre
für eine grundlegende Umstellung nichts gewonnen. Ebenso verfehlt würde
es sein, an die Stelle wechselnder Partei-Koalitionen die Diktatur einer Partei
zu setzen - eine Staatsreform, die möglicherweise den Bedürfnissen
anderer Länder, niemals aber denen des deutschen Volkes entspricht. Haben
deshalb Millionen jahrelang den Kampf gegen das System" - geführt,
nämlich das System der Parteiherrschaft, das die Beamtenschaft politisierte,
die Stellen des Staates und der öffentlichen Verwaltung zu Pfründen
herabwürdigte, das die Hoheit des Staatsgedankens untergehen ließ
in dem Morast selbstsüchtiger Interessen? Haben Millionen diesen Kampf
geführt, damit er ausmündet in eine neue Parteiherrschaft, nur mit
umgekehrten Vorzeichen, in ein neues System von Parteibuchbeamten, in neue Koalitionen,
neue Kompromisse, neue Halbheiten? Die Reichsregierung ist der Ansicht, dass
das System der formalen Demokratie im Urteil der Geschichte und in den Augen
der deutschen Nation abgewirtschaftet hat und dass es nicht mehr zu neuem Leben
erweckt werden kann. Aus der heutigen Zersetzung unseres Staatslebens heraus
und in gesunde zukunftsvolle Verhältnisse kann uns allein die Herstellung
einer wahrhaft unparteiischen nationalen Staatsführung bringen, einer Staatsführung,
die sich über allem Parteiwesen als unantastbarer Hort der Gerechtigkeit
erhebt, die gestützt ist auf die Macht und die Autorität des vom Volke
gewählten Reichspräsidenten. Meine Damen und Herren! Die grundsätzliche
Beseitigung der Schäden, die aus der Staatsführung der letzten 13
Jahre entstanden sind, kann folgerichtig nur in einer Reform der Verfassung
gefunden werden. Wir werden diese Frage nicht übereilen und nur in Übereinstimmung
mit den Ländern der Lösung zuführen.
Wir beabsichtigen, dem deutschen Volk nach sorgfältiger Prüfung einen
Entwurf vorzulegen, der aufgrund der Erfahrungen der Geschichte und der Eigenart
unserer Heimat für lange Zeit die Grundlage unseres staatlichen Lebens
sichern soll. Ich kann heute keine Einzelheiten geben. Nur auf wenige Punkte
will ich hinweisen.
Das Wahlrecht - das ist die Auffassung fast aller politischen Parteien -bedarf
eines Umbaues. Die Heraufsetzung des Wahlalters wird Schule und Universität
in weitem Maße von politischer Radikalisierung befreien, der sie heute
zum Opfer zu fallen drohen. Es wird geprüft werden, ob und wie der Aufbau
der Volksvertretung in Zukunft organisch mit den Selbstverwaltungskörpern
verbunden werden kann. Ich möchte mir versagen, heute versagen, auf Einzelheiten
einzugehen. Nur auf einen Punkt will ich hinweisen: auf das Verhältnis
zwischen Reich und Preußen.
Die Verhältnisse in Preußen haben den Herrn Reichspräsidenten
dazu veranlasst, die geschäftsführende preußische Regierung
ihres Amtes zu entheben und den Reichskanzler als Reichskommissar dort einzusetzen.
Dass ein solcher Schritt notwendig geworden ist, ist ein untrügbares Zeichen
für die Dringlichkeit einer Lösung der Frage Reich-Preußen.
Es muss in Zukunft ausgeschlossen sein, dass im Reich und in seinem größten
Lande gegeneinander und nebeneinander regiert wird. Es muss auch ausgeschlossen
sein, dass, wie bisher, das Reich der Exekutive seines größten Landes
machtlos preisgegeben ist. Die Frage Reich-Preußen wird im Rahmen der
Verfassungs- und Reichsreform gelöst werden. Wir werden den geschichtlich
gewordenen preußischen Staat nicht zerschlagen, weil seine historische
Mission der Verklammerung des Ostens mit dem Westen auch in Zukunft für
den Reichsbau nicht entbehrt werden kann. Notwendig ist aber eine organische
Verbindung der preußischen Regierung mit der des Reichs. Auf diesem Gebiet
liegt die Möglichkeit einer durchgreifenden Verwaltungsreform und Verwaltungsverbilligung,
die die Stunde von uns verlangt. Die Regelung des Verhältnisses zwischen
Reich und Preußen wird die Eigenstaatlichkeit der anderen deutschen Länder
nicht antasten. Wiederholt habe ich erklärt, dass die Reichsregierung in
der Erhaltung der geschichtlichen Struktur unseres Volkes ein wesentliches Unterpfand
für eine neue bessere Zukunft erblickt. Ich bin überzeugt davon, dass
eine Reichsreform möglich ist, die sowohl dem geschichtlichen Recht der
Länder wie dem Gesamtwohl des Deutschen Volkes entspricht. Nur ein so gegliedertes
Reich wird auch der Pflege des Deutschtums und seiner vielgestaltigen Kultur
am besten dienen können. Die Bande des Blutes, der Sprache und der gemeinsamen
Kultur zwischen uns und den Deutschen jenseits unserer Grenzen werden unzerreißbar
sein, wenn wir dem Lande eine Gliederung geben, die jenseits eines starren Zentralismus
doch die Sicherheit einer starken Reichsgewalt erhält.
(aus: Akten der Reichskanzlei, Das Kabinett von Papen, Nr. 135, S. 556-561)
Die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 zur Wiederherstellung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen
ist mit der Reichsverfassung vereinbar, soweit sie den Reichskanzler zum Reichskommissar
für das Land Preußen bestellt und ihn ermächtigt, preußischen
Ministern vorübergehend Amtsbefugnisse zu entziehen und diese Befugnisse
selbst zu übernehmen oder anderen Personen als Kommissaren des Reiches
zu übertragen. Diese Ermächtigung durfte sich aber nicht darauf erstrecken,
dem preußischen Staatsministerium und seinen Mitgliedern die Vertretung
des Landes Preußen im Reichstag, im Reichsrat oder gegenüber anderen
Ländern zu entziehen. Soweit den Anträgen hiernach nicht entsprochen
wird, werden sie zurückgewiesen.
Tagebuch Schwerin v. Krosigk (Auszug), lfZ ZS/A-20, Bd. 4, Bl. 9-11 Abschrift
von Abschrift Am Freitagmorgen fand ich um 9 Uhr zu meinem Erstaunen alle Kabinettsmitglieder
versammelt; sie waren noch in später Nacht bestellt worden. Bracht sagte
mir, dass er festgeblieben sei. Auch die übrigen Minister hielten die gestern
getroffene Entscheidung für falsch. Einzelne meinten, es sei vielleicht
doch noch möglich, einen Dritten zum Kanzler zu kreieren. Warmbold dachte
an Neurath, Braun an Gürtner. Ich sagte beiden, dass das nicht in Frage
komme, es handle sich nur um die Entscheidung Papen oder Schleicher, und es
werde schwer genug fallen, den alten Herrn zu einer Änderung zu bewegen.
Dann dramatische Sitzung. Zunächst Bericht Schleichers über die von
ihm geführten Verhandlungen mit dem Ergebnis, dass er von keiner Seite
irgendwelche Zusicherungen erhalten hatte für eine Duldung oder gar Stützung
des Kabinetts, dass aber Zentrum und Gewerkschaften einem Kabinett Schleicher
gegenüber eine erfreulich mildere Haltung in Aussicht gestellt hätten
und dass auch die Verhandlungen mit den Nazis noch liefen; Strasser sei zwar
bisher noch nicht gekommen, würde aber für Sonnabend erwartet. Er
sei der Ansicht, man solle die Nerven behalten und keine überstürzten
Beschlüsse fassen; er habe daher dem Reichspräsidenten geraten, vor
seiner endgültigen Entscheidung das Ergebnis dieser Verhandlungen abzuwarten.
Meissner erklärte, der Reichspräsident sei in einem seelischen Zustand,
der einen Aufschub nicht mehr zulasse, das vertrüge im übrigen auch
seine Autorität nicht mehr. Der Kanzler sagte, dass der Reichspräsident
ihn mit der Bildung des Kabinetts betraut habe und bat die Minister um Äußerung
zu der gesamten Lage. Als zunächst alle schwiegen, gab ich Neurath ein
Zeichen mit den Augen, er müsse jetzt sprechen.
Er sagte dann in seiner schweren, stockenden Art ein paar Worte, dass er gegen
die Möglichkeiten eines zweiten Kabinetts Papen sehr skeptisch eingestellt
sei, dass er daher vor der erneuten Betrauung Papens warnen müsse. Als
sich danach niemand meldete, ergriff ich das Wort und führte aus, dass
die Darlegungen Schleichers über seine politischen Verhandlungen bestätigten,
was ich in den letzten
Tagen Papen wiederholt gesagt hätte, ich könne allerdings Schleicher
darin nicht beistimmen, dass man noch das Ergebnis der Besprechungen mit Strasser
abwarten solle. Wir würden von den Nazis nur weiter hingehalten, auf ein
günstiges Ergebnis rechnete ich nicht, aber gerade deswegen müsste
ich mich gegen eine Ernennung Papens aussprechen. Ich legte dann nochmals alle
bekannten Argumente dar und bat Papen, den Reichspräsidenten von dieser
Anschauung, die meinem Wissen nach die meisten, wenn nicht alle Kabinettsmitglieder
teilten, in Kenntnis zu setzen. Papen, dem man die starke innere Erregung anmerkte,
fragte nun, ob irgend jemand im Kabinett anderer Ansicht sei. Es meldete sich
nur Eltz, der ausführte, dass er nicht daran glaube, dass durch einen Ersatz
Papens durch Schleicher irgend etwas gewonnen würde, dass im Interesse
der Autorität des Reichspräsidenten wie des Kabinetts die Ernennung
Papens das Beste sei, und dass auch prominente Führer der Wirtschaft das
zum Ausdruck gebracht hätten. Letzteres bestritten Warmbold, der vor allem
die Notwendigkeit politischer Ruhe für die Wirtschaftsbelebung hervorhob,
und Popitz, der vom Standpunkt der Verhältnisse in Preußen und der
äußerst gefährlichen Lage der Kommunalfinanzen sich gegen die
Ernennung Papens aussprach. Papen sagte, dass er die Gefahren von Streiks und
inneren Unruhen nicht so schwer ansehe, dass er aber den Reichspräsidenten
von der Stellungnahme des Kabinetts unterrichten werde. Meissner bemerkte, dass
das seiner Ansicht nach den Reichspräsidenten von seinem gestern nach schwerem
Ringen gefassten Entschluss nicht abbringen werde. Gürtner erklärte,
man müsse sich doch über die Richtlinien und Gesamtpolitik eines künftigen
Kabinetts zunächst klar werden, und richtete an Schleicher die Frage, ob
für alle kommenden Eventualitäten die Reichswehr sicher sei. Auf Vorschlag
Schleichers berichtete der in die Kabinettssitzung hineingerufene Major Ott
überein Kriegsspiel, das in den letzten Wochen die Reichswehr mit Vertretern
von Reichsbahn, Post, Polizei usw. für den Fall größerer Streitigkeiten,
abgehalten hätte. Der ausgezeichnete Vortrag legte plastisch die mit Waffengewalt
nicht zu erledigenden Schwierigkeiten eines solchen Vorgehens dar und schloss,
alle Teilnehmer hätten unter dem erschütternden Eindruck gestanden,
die Reichswehr müsse und würde zwar jedem Befehl Folge leisten, aber
sie könnten nur bitten und wünschen, dass dieser Kelch an ihnen vorübergehen
möge. Wenn Schleicher auch das Letzte etwas abzuschwächen suchte,
indem er sagte, ein Kriegsspiel müsse sich grundsätzlich auf den schlimmsten
Fall einstellen, man brauche aber praktisch keineswegs mit diesem schlimmsten
Fall zu rechnen, der tiefe Eindruck der Ott'schen Ausführungen auf das
Kabinett, auch auf den Kanzler, der sich während des Vortrages immer wieder
die Augen wischte, war unverkennbar. Papen erhob sich nun und erklärte,
er würde jetzt den Reichspräsidenten von der Sachlage unterrichten.
Da wir den Eindruck hatten, dass trotz allem Papen innerlich nicht überzeugt
sei, und dass daher sein Vortrag nicht den gewünschten Eindruck auf den
alten Herrn
hervorrufen werde, baten Popitz und ich Neurath, Papen nochmals zu sagen, er
müsse von sich aus den Reichspräsidenten bitten, von seiner Berufung
Abstand zu nehmen. Neurath tat es im Hinausgehen; wir blieben im Kabinettszimmer
und besprachen, ob es nicht doch richtig sei, dass Neurath als der Älteste
des Kabinetts gleich selbst zum Präsidenten gehen sollte, als Papen nach
einigen Minuten zurückkam und in großer Bewegung sagte, der alte
Herr sei doch ein ganz großer Mann, nun solle aber auch Schleicher sofort
hingehen, damit der alte Herr von der Qual des Wartens und der Ungewissheit
erlöst würde. Schleicher zierte sich etwas, nach einer halben Stunde
war er Kanzler.
(aus: Akten der Reichskanzlei, das Kabinett v. Papen, Nr. 239 b, S. 1036 ff.)