Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien wird durch eine freiwillige finanzielle Unterstützung des Landes und der Kommunen die Teilnahme an der bestehenden Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung ermöglicht.
Die Fördervoraussetzungen finden Sie in der anliegenden Bekanntmachung des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
Zuwendungsempfänger sind zunächst die Schulaufwandsträger (kreisangehörige und kreisfreie Gemeinden, Landkreise; bei staatlich geförderten Ersatzschulen Landkreis/kreisfreie Gemeinde). Sie regeln das Verfahren entsprechend der Verhältnisse vor Ort.
Für nähere Informationen steht auch das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur Verfügung.
Mittagessen für bedürftige Schüler in Ganztagsschulen und Grundschulen mit Mittagsbetreuung
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