Die Schulaufsicht wird von folgenden Institutionen der Schulverwaltung ausgeübt:
- im Bereich der Volksschulen von dem für Ihre Schule zuständigen Schulamt und der Regierung
- im Bereich der Förderschulen und der beruflichen Schulen von der zuständigen Regierung
- im Bereich der Realschulen, Gymnasien und FOS/BOS von dem für Ihre Schule örtlich zuständigen Ministerialbeauftragten
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatsministeriums, der Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen haben das Recht, sich an die Gleichstellungsbeauftragte zu wenden.
Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten sind für alle Bezirke und Schularten benannt.
Die Namen des Vorstandes und der Mitglieder des Hauptpersonalrats beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus für die Wahlperiode 2006-2011 finden Sie ebenfalls unter dem weiterführenden Link auf dieser Seite.
Adressen von Institutionen im Bildungsbereich (u.a. alle Eltern- und Lehrerverbände) erfahren Sie unter dem entsprechenden Link.