Abgesehen von Sonderregelungen (z.B. bei Abschlussklassen) gelten im Bereich der allgemein bildenden öffentlichen Schulen und staatlich anerkannten Privatschulen folgende Zeugnistermine:
Zeugnistermine
- Das Zwischenzeugnis wird am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Woche im Februar ausgestellt. In der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schüler am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar statt eines Zwischenzeugnisses einen Zwischenbericht über die Leistungen in allen Fächern. Anfang Mai erhalten dann alle Schülerinnen und Schüler ein Übertrittszeugnis.
- Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt.
Grundschule
Einschreibung:
Termin zur Einschreibung in die 1. Klasse:
jeweils im April, den genauen Termin legt der Schulleiter fest.
jeweils im April, den genauen Termin legt der Schulleiter fest.
Übertrittszeugnis:
Das Übertrittszeugnis in der 4. Klasse wird am ersten Unterrichtstag des Monats Mai an alle Schülerinnen und Schüler ausgegeben.
Hauptschule
Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse
Für Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, die zum Schuljahr 2010/11 in die 10. Klasse der Hauptschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 23. Juli 2010, und am Montag, 26. Juli 2010. Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 27. Juli 2010, und bei Bedarf am Mittwoch, 28. Juli 2010, statt.
Quali - zentrale Prüfung 2010:
Montag, 28. Juni 2010
- Englisch
(§ 54 Abs. 7 Nr. 3 VSO)
A. Listening Comprehension
B. Use of English
C. Reading Comprehension
D. Text Production
Dienstag, 29. Juni 2010
- Deutsch
(§ 54 Abs. 7 Nr. 1 VSO)
A. Rechtschreibung
B. Schriftlicher Sprachgebrauch
- Deutsch als Zweitsprache
(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 3 VSO)
A. Lückendiktat und Spracharbeit
B. Textarbeit
Mittwoch, 30. Juni 2010
- Mathematik
(§ 54 Abs. 7 Nr. 2 VSO)
Donnerstag, 01. Juli 2010
- Arbeit-Wirtschaft-Technik
(§ 54 Abs. 7 Nr. 4 VSO bzw. § 59 Abs. 5 VSO)
- Wirtschaft und Recht,
- Betriebswirtschaft
(§ 59 Abs. 5 VSO)
Freitag, 02. Juli 2010
- Physik/Chemie/Biologie
- Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
(§ 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO)
- Muttersprache
(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO)
Zentrale Prüfung im Fach "Deutsch als Zweitsprache"
Die zentrale Prüfung im Fach "Deutsch als Zweitsprache" ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 60 Minuten Arbeitszeit zur Verfü-gung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher dürfen dabei verwendet werden. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von 10 Minuten vorgesehen.
Prüfungsfächer nach § 54 Abs. 1 Nr. 3 und 4:
Die Termine für die praktische und ggf. schriftliche Prüfung im arbeitspraktischen Wahlpflichtfach sowie für die Prüfungsfächer nach § 54 Abs. 1 Nr. 4 VSO legt die Schule nach Maßgabe des § 54 Abs. 7 Nr. 6 bis 13 VSO fest.
Arbeit-Wirtschaft-Technik:
Die Aufgabenstellung im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik (§ 54 Abs. 5 VSO) erfolgt durch die jeweilige Schule. Anforderungsniveau und Umfang richten sich nach § 54 Abs. 6 und 7 Nr. 4 VSO.
Die Aufgaben in den Fächern Wirtschaft und Recht beziehungsweise Betriebswirtschaft für Schüler des Gymnasiums, der Realschule und der Wirtschaftsschule werden vom Staatsministerium gestellt (§ 59 Abs. 5 VSO).
Nachholtermin:
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 27. September bis 01. Oktober 2010 nachholen (§ 58 Abs. 2 VSO). (Nachholtermin 2009 ist 28.9.-2.10.2009.) Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt ein vom Staatlichen Schulamt eingesetztes Lehrerteam.
Einzelprüfung in Englisch:
Nach § 54 Abs. 4 VSO können Hauptschüler, nach § 59 Abs. 6 VSO Berufsschüler und Berufsfachschüler sowie Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen. Die Anmeldung der Berufsschüler und Berufsfachschüler sowie der Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 59 Abs. 2 VSO bis zum 02. März 2010 an der Hauptschule, in deren Sprengel die Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Englisch
(§ 54 Abs. 7 Nr. 3 VSO)
A. Listening Comprehension
B. Use of English
C. Reading Comprehension
D. Text Production
Dienstag, 29. Juni 2010
- Deutsch
(§ 54 Abs. 7 Nr. 1 VSO)
A. Rechtschreibung
B. Schriftlicher Sprachgebrauch
- Deutsch als Zweitsprache
(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 3 VSO)
A. Lückendiktat und Spracharbeit
B. Textarbeit
Mittwoch, 30. Juni 2010
- Mathematik
(§ 54 Abs. 7 Nr. 2 VSO)
Donnerstag, 01. Juli 2010
- Arbeit-Wirtschaft-Technik
(§ 54 Abs. 7 Nr. 4 VSO bzw. § 59 Abs. 5 VSO)
- Wirtschaft und Recht,
- Betriebswirtschaft
(§ 59 Abs. 5 VSO)
Freitag, 02. Juli 2010
- Physik/Chemie/Biologie
- Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
(§ 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO)
- Muttersprache
(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO)
Zentrale Prüfung im Fach "Deutsch als Zweitsprache"
Die zentrale Prüfung im Fach "Deutsch als Zweitsprache" ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 60 Minuten Arbeitszeit zur Verfü-gung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher dürfen dabei verwendet werden. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von 10 Minuten vorgesehen.
Prüfungsfächer nach § 54 Abs. 1 Nr. 3 und 4:
Die Termine für die praktische und ggf. schriftliche Prüfung im arbeitspraktischen Wahlpflichtfach sowie für die Prüfungsfächer nach § 54 Abs. 1 Nr. 4 VSO legt die Schule nach Maßgabe des § 54 Abs. 7 Nr. 6 bis 13 VSO fest.
Arbeit-Wirtschaft-Technik:
Die Aufgabenstellung im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik (§ 54 Abs. 5 VSO) erfolgt durch die jeweilige Schule. Anforderungsniveau und Umfang richten sich nach § 54 Abs. 6 und 7 Nr. 4 VSO.
Die Aufgaben in den Fächern Wirtschaft und Recht beziehungsweise Betriebswirtschaft für Schüler des Gymnasiums, der Realschule und der Wirtschaftsschule werden vom Staatsministerium gestellt (§ 59 Abs. 5 VSO).
Nachholtermin:
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 27. September bis 01. Oktober 2010 nachholen (§ 58 Abs. 2 VSO). (Nachholtermin 2009 ist 28.9.-2.10.2009.) Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt ein vom Staatlichen Schulamt eingesetztes Lehrerteam.
Einzelprüfung in Englisch:
Nach § 54 Abs. 4 VSO können Hauptschüler, nach § 59 Abs. 6 VSO Berufsschüler und Berufsfachschüler sowie Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen. Die Anmeldung der Berufsschüler und Berufsfachschüler sowie der Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 59 Abs. 2 VSO bis zum 02. März 2010 an der Hauptschule, in deren Sprengel die Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule 2010
Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:
Montag, 21. Juni 2010
- Deutsch:
A. Rechtschreiben I: Modifiziertes Diktat (8.30 - 8.45 Uhr)
Rechtschreiben II: Rechtschreibstrategien (8.50 – 9.05 Uhr)
B. Schriftlicher Sprachgebrauch: Textarbeit (9.15 - 12.05 Uhr)
Dienstag, 22. Juni 2010
- Englisch:
Teil A Listening Comprehension (8.30 - 8.45 Uhr)
Teil B Reading Comprehension
Teil C Mediation
Teil D Text Production
Teil B - D (8.50 – 10.15 Uhr)
Teil E Use of English (10.20 – 10.40 Uhr)
- Muttersprache:
8.30 bis 10.30 Uhr
Mittwoch, 23. Juni 2010
- Mathematik:
8.30 bis 11.00 Uhr
Donnerstag, 24. Juni 2010
- Arbeit-Wirtschaft-Technik:
8.30 bis 9.30 Uhr
Die Prüfungszeiten für die arbeitspraktischen Fächer für Hauptschüler sowie für die nicht zentral geprüften Fächer für andere Bewerber nach § 64 VSO legen die Schulen nach den Gegebenheiten vor Ort selbst fest.
Nachholtermin
Wer infolge eines nicht von ihm zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 20. bis 23. September 2010 (für 2009: 21. bis 24. September 2009) nachholen.
Montag, 21. Juni 2010
- Deutsch:
A. Rechtschreiben I: Modifiziertes Diktat (8.30 - 8.45 Uhr)
Rechtschreiben II: Rechtschreibstrategien (8.50 – 9.05 Uhr)
B. Schriftlicher Sprachgebrauch: Textarbeit (9.15 - 12.05 Uhr)
Dienstag, 22. Juni 2010
- Englisch:
Teil A Listening Comprehension (8.30 - 8.45 Uhr)
Teil B Reading Comprehension
Teil C Mediation
Teil D Text Production
Teil B - D (8.50 – 10.15 Uhr)
Teil E Use of English (10.20 – 10.40 Uhr)
- Muttersprache:
8.30 bis 10.30 Uhr
Mittwoch, 23. Juni 2010
- Mathematik:
8.30 bis 11.00 Uhr
Donnerstag, 24. Juni 2010
- Arbeit-Wirtschaft-Technik:
8.30 bis 9.30 Uhr
Die Prüfungszeiten für die arbeitspraktischen Fächer für Hauptschüler sowie für die nicht zentral geprüften Fächer für andere Bewerber nach § 64 VSO legen die Schulen nach den Gegebenheiten vor Ort selbst fest.
Nachholtermin
Wer infolge eines nicht von ihm zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 20. bis 23. September 2010 (für 2009: 21. bis 24. September 2009) nachholen.
Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache 2010
Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2009/10 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt: Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch und Vietnamesisch.
Die Termine für die Fernprüfung sind:
1. Zwischenprüfung: Donnerstag, 21. Januar 2010
2. Zwischenprüfung: Mittwoch, 24. März 2010
Abschlussprüfung: Dienstag, 22. Juni 2010
Die Termine für die Fernprüfung sind:
1. Zwischenprüfung: Donnerstag, 21. Januar 2010
2. Zwischenprüfung: Mittwoch, 24. März 2010
Abschlussprüfung: Dienstag, 22. Juni 2010
Förderschule
Quali an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke
Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Volksschulen zur sonderpädagogischen
Förderung sind die Termine der Volksschulen die Grundlage.
Förderung sind die Termine der Volksschulen die Grundlage.
Realschule
Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2010/2011
Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
a) Schüler der Grund- bzw. Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 10. bis 14. Mai 2010;
b) Schüler der Hauptschule, die in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, 2. bis 4. August 2010.
Für die Schulen ist es in beiden Fällen hilfreich, wenn eine Voranmeldung erfolgt.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 18. bis 20. Mai 2010 statt.
a) Schüler der Grund- bzw. Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 10. bis 14. Mai 2010;
b) Schüler der Hauptschule, die in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, 2. bis 4. August 2010.
Für die Schulen ist es in beiden Fällen hilfreich, wenn eine Voranmeldung erfolgt.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.
An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 18. bis 20. Mai 2010 statt.
Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen im Jahre 2010
Die Abschlussprüfung 2010 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über
das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der
Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO) durchgeführt.
Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2010:
andere Fremdsprachen
Mittwoch, 23. Juni 2010
Prüfungsdauer 120 Minuten
8:30 Uhr bis 10:30 Uhr
Deutsch
Donnerstag, 24. Juni 2010
Prüfungsdauer 240 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Englisch
Freitag, 25. Juni 2010
Prüfungsdauer 135 Minuten (R6)
bzw. 150 Minuten (R4)
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr inkl. Pause
Mathematik I Mathematik II
Montag, 28. Juni 2010
Prüfungsdauer 150 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen und Physik
Dienstag, 29. Juni 2010
Prüfungsdauer 120 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Profilfach der Wahlpflichtfächergruppe III/IIIb sowie Französisch
Mittwoch, 30. Juni 2010
Prüfungsdauer in Ku, We, HuE:
90 Minuten
8:30 Uhr bis 10:00 Uhr
in Sozialwesen
Prüfungsdauer 120 Minuten
8:30 Uhr bis 10:30 Uhr und
in Französisch
Prüfungsdauer 130 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8:30 Uhr bis 11:00 Uhr
das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der
Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO) durchgeführt.
Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2010:
andere Fremdsprachen
Mittwoch, 23. Juni 2010
Prüfungsdauer 120 Minuten
8:30 Uhr bis 10:30 Uhr
Deutsch
Donnerstag, 24. Juni 2010
Prüfungsdauer 240 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Englisch
Freitag, 25. Juni 2010
Prüfungsdauer 135 Minuten (R6)
bzw. 150 Minuten (R4)
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr inkl. Pause
Mathematik I Mathematik II
Montag, 28. Juni 2010
Prüfungsdauer 150 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen und Physik
Dienstag, 29. Juni 2010
Prüfungsdauer 120 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Profilfach der Wahlpflichtfächergruppe III/IIIb sowie Französisch
Mittwoch, 30. Juni 2010
Prüfungsdauer in Ku, We, HuE:
90 Minuten
8:30 Uhr bis 10:00 Uhr
in Sozialwesen
Prüfungsdauer 120 Minuten
8:30 Uhr bis 10:30 Uhr und
in Französisch
Prüfungsdauer 130 Minuten
innerhalb des zeitlichen Rahmens:
8:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Gymnasium
Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2010/2011
Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien in achtjähriger Form und in die Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den Gymnasien vom 10. bis 14. Mai 2010 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.
Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 18. bis 20. Mai 2010 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.
Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26-27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO neu) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) in der jeweils gültigen Fassung.
Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 18. bis 20. Mai 2010 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.
Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26-27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO neu) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) in der jeweils gültigen Fassung.
Abiturprüfung 2010 (Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs)
Für die Abiturprüfung 2010 ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 22. März 2010 durchgeführt.
Schriftlicher Teil: Donnerstag, 06. Mai bis Freitag, 21. Mai 2010
Colloquiumsprüfung: Montag, 07. Juni bis Freitag, 11. Juni 2010
Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 18. Juni 2010 abzuschließen.
Die Entlassung der Abiturienten findet am Freitag, den 25. Juni 2010 statt.
Bedingt durch den 2. Ökumenischen Kirchentag vom 12. – 16. Mai 2010 findet abweichend von den üblichen Abiturterminen am 14. Mai 2010 keine schriftliche Prüfung statt.
Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 22. März 2010 durchgeführt.
Schriftlicher Teil: Donnerstag, 06. Mai bis Freitag, 21. Mai 2010
Colloquiumsprüfung: Montag, 07. Juni bis Freitag, 11. Juni 2010
Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 18. Juni 2010 abzuschließen.
Die Entlassung der Abiturienten findet am Freitag, den 25. Juni 2010 statt.
Bedingt durch den 2. Ökumenischen Kirchentag vom 12. – 16. Mai 2010 findet abweichend von den üblichen Abiturterminen am 14. Mai 2010 keine schriftliche Prüfung statt.
Termine für die Besondere Prüfung gemäß § 98 GSO im Schuljahr 2009/10
Deutsch: Mittwoch, 08.09.2010
Mathematik: Donnerstag, 09.09.2010
1. bzw. 2. Fremdsprache: Freitag, 10.09.2010
Für den zentralen Nachtermin der Besonderen Prüfung 2010 gilt folgender Zeitplan:
Deutsch: Montag, 27.09.2010
Mathematik: Dienstag, 28.09.2010
1. bzw. 2. Fremdsprache: Mittwoch, 29.09.2010
Mathematik: Donnerstag, 09.09.2010
1. bzw. 2. Fremdsprache: Freitag, 10.09.2010
Für den zentralen Nachtermin der Besonderen Prüfung 2010 gilt folgender Zeitplan:
Deutsch: Montag, 27.09.2010
Mathematik: Dienstag, 28.09.2010
1. bzw. 2. Fremdsprache: Mittwoch, 29.09.2010
Abiturprüfungen 2011 (Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs)
Abiturprüfungen am neunjähriges Gymnasium (G9):
Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 28. Februar 2011 durchgeführt.
Schriftlicher Teil: Freitag, 18. März mit Donnerstag, 31. März 2011
Colloquiumsprüfung: Montag, 04. April mit Freitag, 08. April 2011
Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 15. April 2011 abzuschließen.
Die Entlassung der Abiturienten findet am Montag, den 02. Mai 2011 statt.
Detaillierte Informationen finden Sie im Beiblatt zum Amtsblatt Nr. 19 vom 16.11.2009.
Zu organisatorischen Fragen siehe auch die spezielle Seite zum Doppeljahrgang 2011.
Abiturprüfungen am achtjährigen Gymnasium (G8):
Schriftlicher Teil: Montag, 16. Mai 2011 (Deutsch), Donnerstag, 19. Mai 2011(Mathematik) und Montag, 23. Mai 2011 (3. Prüfungsfach)
Colloquiumsprüfung: Mittwoch, 25. Mai mit Freitag, 03. Juni 2011
Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 28. März 2011 durchgeführt.
Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 10. Juni 2011 abzuschließen.
Die Entlassung der Abiturienten findet am Montag, den 01. Juli 2011 statt.
Detaillierte Informationen finden Sie im Beiblatt zum Amtsblatt Nr. 19 vom 16.11.2009.
Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 28. Februar 2011 durchgeführt.
Schriftlicher Teil: Freitag, 18. März mit Donnerstag, 31. März 2011
Colloquiumsprüfung: Montag, 04. April mit Freitag, 08. April 2011
Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 15. April 2011 abzuschließen.
Die Entlassung der Abiturienten findet am Montag, den 02. Mai 2011 statt.
Detaillierte Informationen finden Sie im Beiblatt zum Amtsblatt Nr. 19 vom 16.11.2009.
Zu organisatorischen Fragen siehe auch die spezielle Seite zum Doppeljahrgang 2011.
Abiturprüfungen am achtjährigen Gymnasium (G8):
Schriftlicher Teil: Montag, 16. Mai 2011 (Deutsch), Donnerstag, 19. Mai 2011(Mathematik) und Montag, 23. Mai 2011 (3. Prüfungsfach)
Colloquiumsprüfung: Mittwoch, 25. Mai mit Freitag, 03. Juni 2011
Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 28. März 2011 durchgeführt.
Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 10. Juni 2011 abzuschließen.
Die Entlassung der Abiturienten findet am Montag, den 01. Juli 2011 statt.
Detaillierte Informationen finden Sie im Beiblatt zum Amtsblatt Nr. 19 vom 16.11.2009.