Anzeige Abizeitung
Das Kultusministerium schaltet in Abizeitungen Anzeigen im Rahmen der Kampagne „Zukunft prägen. Lehrer/-in werden!“

100 Euro für die Abikasse: Das Kultusministerium unterstützt bayerische Abizeitungen an Gymnasien und FOS/BOS bei den Druckkosten, wenn diese eine ganzseitige Werbeanzeige einbinden. Jetzt informieren und beantragen!

Abizeitungen erinnern den gesamten Abschlussjahrgang ein Leben lang an die Schulzeit sowie insbesondere an die gemeinsamen Erfahrungen während der Qualifikationsphase.

Um die Finanzierung der Abizeitung des Abschlussjahrgangs 2022/24 zu unterstützen, stellt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in diesem Jahr erneut einen Druckkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro (brutto) bereit, wenn auf einer Seite der Abizeitung eine vollformatige Werbeanzeige platziert wird, vorzugsweise auf einer der Cover-Innenseiten. Die Anzeige wirbt für das Lehramtsstudium und will insbesondere Absolventinnen und Absolventen auf die Werbekampagne „Zukunft prägen. Lehrer/-in werden!“ aufmerksam machen.

Schritt 1: Anzeigenschaltung anmelden

Bei Interesse am Druckkostenzuschuss, ist dies bitte zeitnah und formlos per E-Mail dem Staatsministerium (Frau Jutta Neumair, jutta.neumair@stmuk.bayern.de ) mitzuteilen. In der E-Mail müssen der Name der Schule, der Name der Ansprechperson sowie das gewählte Motiv (1 oder 2/farbig oder s/w, siehe Schritt 2) genannt sein. Da die Mittel begrenzt sind, gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Schritt 2: Anzeige herunterladen und in die Abizeitung einbinden

Abizeitungen Motive

Schritt 3: Abrechnung und Auszahlung

Der Druckkostenzuschuss kann nur auf Grundlage der Rechnung der Druckerei ausgezahlt werden, aus der der Name der Schule sowie der Begriff „Abizeitung“ oder ein vergleichbarer Terminus hervorgehen. Darüber hinaus muss seitens der Druckerei in die Rechnung folgender Satz aufgenommen werden: „100,00 Euro (brutto) des Rechnungsbetrages werden direkt durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beglichen.“ Für entsprechende Vorbereitungen kann das kultusministerielle Schreiben, das die Schulleitungen erhalten haben, der Druckerei zur Verfügung gestellt werden.

Die Schulleitung hat mit dem KMS auch den Antrag auf Druckkostenzuschuss erhalten, der seitens der Abizeitungsredaktion ausgefüllt sowie von der Schulleitung unterschrieben und gestempelt werden muss und bitte per E-Mail gemeinsam mit der digitalen Rechnung der Druckerei an das Staatsministerium (Frau Jutta Neumair, jutta.neumair@stmuk.bayern.de ) zurückzuleiten ist. Daraufhin erfolgt die Auszahlung des Druckkostenzuschusses direkt an die Druckerei, die Abizeitungsredaktion zieht bei ihrer Überweisung an die Druckerei selbstständig 100 Euro (brutto) vom Gesamtbetrag ab.

Bei Fragen steht Frau Jutta Neumair ( jutta.neumair@stmuk.bayern.de ) gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Stand: 28. März 2024

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    Abizeitungen erhalten Druckkostenzuschuss